Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1900)
- Date
- 1900-02-02
- Page
- Seite 55 (sequence 9)
- Language
- German
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55 einzelnen Städten der Aufenthalt ohne Weiteres untersagt und er, gleich einem Landstreicher oder unter Polizeiaufsicht stehendem Verbrecher, „abgeschoben" werden. Dies gilt, wie wir sehen werden, mit einzelnen Beschränkungen, in gleicher Weise für jüdische In- und Ausländer, soweit letztere — bei Inländern ist dies ausnahmslos der Fall — durch ihren Paß als Juden gestempelt werden. Besonders scharf werden die Ausweisungsmaßregeln gegen Juden in dem „heiligen" Moskau gehandhabt, dessen Generalgouvernenr, dem Großfürst Serge: Alexandrowitsch, einem Oheim des Kaisers — ob mit Recht oder Unrecht, lassen wir dahingestellt — keine -besondere Judenfreundlichkeit nachgerühmt wird. Nachstehend skizzirter Vorfall aus jüngster Zeit möge die oben gekennzeichnete Verwaltnngspraxis kurz illustriren: Ein Verwandter des Schreibers dieser Zeilen hatte um die Weihnachtszeit im vergangenen Jahre dringende . ,cyäftliche Angelegenheiten in Moskau zll erledigen. Früher bevorzugten unsere Glaubensgenossen, die sich geschäftlich in Moskau aufhalten mußten, vor den Hotels, in denen sofort nach erfolgter Ankunft der Paß dem „Schweizer", alias Portier, behufs polizeilicher Abstempelung übergeben werden muß, Privatlogis, in denen diese Bestinnnung auf Wunsch nur ziemlich lax, gewöhnlich kurz vor der Abreise, zur Ausführung gebracht wurde. Da aber neuerdings Oie Behörde diesen privater! Logis sehr bedenklich auf die Finger sieht, die Preise aber dort auch nicht gerade billig sind, so zog es mein Verwandter vor, lieber ein mit allem Komfort eingerichtetes Hotel zu beziehen. Die Ankunft erfolgte am späten Abend, so daß der Paß an diesen! Tage nicht mehr der Polizei übergeben werden konnte. Am nächsten Morgen verließ mein Verwandter das Hotel und erledigte den Tag über in der Stadt seine geschäftlichen Angelegenheiten. Als er gegen Abend ins Hotel zurückkehren wollte, bemerkte er vor demselben an jeder Seite des Einganges je einen Polizisten. Kaum war er im Begriff, das Portal zu betreten, als die beiden Diener der heiligen Hermandad, die sich offenbar vom Portier seine genaue Personalschreibuug hatten geben lassen, ihn! barschen Tones befahlen, mit ihnen zur Polizeiwache zu koinmen. Jeder Widerstand wäre z!vecklos gewesen. So begab sich nun der Jnkulpat, wie ein Verbrecher von zwei Polizisten eskortirt, zur Wache. Hier mußte er in einen: schmutzigen und übel riechenden Gewahrsam in nicht minder anrüchiger Gesellschaft einige Stunden lang mit hungrigem Magen das Erscheinen des Herrn Polizeileutnants abwarten. Wen habt ihr aufgegriffen? lautete dessen erste Frage, als er endlich gegen Mitternacht auf der Bildfläche erschien. Einen Trunkenbold, der Skandal gemacht hat, einen auf frischer That ergriffenen Spitzbuben, einen vagaboudirenden Strolch und einen Hebräer. Letzterer wurde nun vorgerufen und von dem Vertreter der Behörde mit strenger Miene inguirirt, was er als Jude überhaupt in Moskau zu suchen habe. Nach Beendigung des peinlichen Verhörs wurde ihm ungeachtet aller Bitten, doch noch wenigstens einen Tag verweilen zu dürfen, anbefohlen, sofort abzureisen. Ja, nicht einmal das Betreten des Hotels wurde ihn! gestattet. Ein Polizist mit dem n:uth!naßlichen Betrage für das Logis — daß dieser nicht zu niedrig gegriffen war, versteht sich unter den obwaltenden Umständen von selbst — wurde abgeschickt, um die Rechnung zu begleichen und die Koffer abzuholen. Dann ging's unter polizeilicher Eskorte kurz vor Abgang des nächsten Zuges zum Bahnhof. Noch ein sanfter Händedruck in Gestalt eines anständigen Trinkgeldes an die Begleitung, und das weniger amüsante als kostspielige Abenteuer - auch ein Kulturbild vom Ende des 19. Jahrhunderts! — hattet sein Ende erreicht. Natürlich hatte lnein Verwandter durch diesen so jähen Abschluß seiner Reise, deren Zweck zum geringsten Theil erfüllt war, großen Schaden. Allerdings mnßte er auf eine derartige Eventualität gefaßt sein, ebenso der jüdische Ansländer, wenn er das Glück hat, Deutscher oder Oesterreicher zu sein. Denu andere Staaten, beispielsweise Belgien, Frankreich, England, Italien und Nordamerika, welche amtlich kein konfessionelles Register führen, lehnen jede darauf bezügliche Frage seitens der rnssischeu Konsulate ab, und letztere hüten sich auch wohl, eben wegen dieser Praxis der betreffenden Länder den Reflektanten auf einen Paß, mag er noch so jüdisch ausseheu oder einen spezifisch jüdischen Nan:en führen, nach seiner Konfession zu fragen oder ihm gar diese, wie es gang und gäbe ist, durch einen Vermerk zu bezeichnen. So reist der belgische, fra!:zösische, italienische, englische und amerikanische Jude nicht als solcher, sondern lediglich als Belgier, Italiener n. s. w., d. h. in seiner Eigenschaft als Unterthan dieser Länder, auf deren Schutz er rechnen kann, nach Rußland. Diese Verschiedenheit führt zu den merkwürdigsten Konsequenzen. Ein mir befreundeter Arzt in San-Fraueiseo, gebürtiger Deutscher, aber durch zehnjährige Ansässigkeit bereits amerikanischer Unterthan, besi!cht alle zwei Jahre seine hier lebende Mutter, zugleich aber auch seine in Warschau verheirathete Schwester, auf Grund seines amerikanischen Passes anstandslos ohne jede Beschränkung, während seiner Mutter der Paß vom russischen Generalkonsulat verweigert wurde, da sie keine geschäftlichen Interessen in Rußland Nachweisen könne. Ganz abgesehen von der Unmenschlichkeit, die darin liegt, einer Mutter den Besuch ihrer schwer kranken oder vielleicht gar auf den! Todtenbette liegenden Tochter zu verwehren, eine Unmenschlichkeit, um die sich freilich der politische Beamte, der nur nach den Instruktionen seiner Vorgesetzten handelt, nicht zu künnnern braucht, erhalten deutsche Inden auch dann, wenn sie nachweislich geschäftliche Interessen in Rußland wahrzunehrner: haben, nur sehr schwer — neuerdings blos iuuner ans 3 Monate — und mit allen möglichen Beschränkungen einen Paß. Allein die deutschen Inden sind an diesem Zustande größtentheils selbst Schuld. Warum haben sie sich zur Zeit, als der letzte russisch-deutsche Handelsvertrag abgeschlossen wurde, so wenig gerührt, um ihre Staatsbürgerrechte wahrzunehmen! Das Reichsamt des Innern, welchem die Ausarbeitung der Handelsverträge obliegt, ist eine rein politische Behörde, die sich die besonderen Schmerzen der Juden,!veun diese sich lücht selbst regen, nicht angelegen sein zu lassen braucht. Da waren die Katholiken bei Abschluß der letzten Handelsverträge im Jahre 1893 weit rühriger. Durch den Antrag Mareonr setzten sie durch, daß ihre speziellen Feiertage für gesetzliche sowohl seitens der deutschen als seitens der russischen Zollbehörden anerkannt wurden, was hinsichtlich der Expedition der Maaren von einer gewissen, loem: auch untergeordneter: Bedeutung ist. Fürst Bismarck hat einmal den charakteristischen Ausspruch gethan: „Artige Kinder, die nicht schreien, kriegen nichts." Diese Maxime, die sich der „Bund der Landwirthe" als Aufgabe gestellt hat, sollten auch die deutschen Juden, wenn es sich i:m ihre heiligen Rechte als Menschen, und als Staatsbürger handelt, ein wenig befolgen. Sie haben infolge ihrer Betheiligung an Handel, Gewerbe und Industrie einen