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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-01-26 · Heft 4 (26.1.1900) · p. Seite 43

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 4 (26.1.1900)
Date
1900-01-26
Page
Seite 43 (sequence 9)
Language
German
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43 Versammlung austrengen zu können. — Der darauf folgenden'geheimen Sitzung lag n. A. die Wahl eines Aeltesten-Stellvertreters au Stelle des ausgeschiederren Herrn Hermann Landsberger, der nur ein Jahr dem Vorstände angehört hat, vor. In dem Ansgeschiedenen verliert die liberale Sache einen umthigen Kämpen, der zunächst als Mitglied der Repräseutautenversalnmlung, später als bereu Vorsitzender über ein Vierteljahrhundert mit unermüdlichem Eifer für das Interesse der Gemeinde gewirkt hat. -**«“ Protokoll der Vorstmi-ssitzung des Lehrer-Verbandes )« Berlin am 25. Dexembrr 1899. uwesend find sämmtliche Vorstandsmitglieder, llnd zwar Rektor Dr. A d l er - Berlin , B l u m e n f e l d - Adelebsen. Bernhard, Taruowitz, Prof. Dr. Blasch ke - Berlin, Feiner-Hamburg, Graf- Essen, G u t k i n d - Kassel, S t e i n h a r d t- Magdeburg, Sturma nn - Osterode, W e r th e i m er - Heldenbergen sowie auf Einladung des Vorstandes Dr. Spanier-Magdeburg. 1. Der Vorsitzende, Dr. Adler, eröffnet die Sitzung, indem er die Mitglieder des Vorstandes begrüßt und den heutigen Berathungen einen gedeihlichen Erfolg wünscht. Ueber die Pensionskasse des Ver-! bandes theilt der Vorsitzende mit, daß die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Schenkungen eingetroffen sei, daß zwei Anträge auf Abänderung der Satzungen ihre Erledigung gefunden und daß die Kasse ins Leben treten soll, nachdem diese Abänderungen die polizeiliche Genehmigung erhalten haben werden. Ein weitgehender Antrag auf Abänderung der Satzungen, der noch vorliege, solle zunächst den Einzelvereinen zur Vorberathung und Stellungnahme überwiesen werden. Infolge der Uebersiedelnng des Vorsitzenden nach Frankfurt a. M. ist der Vorsitz im Kuratorium der Kasse einstweilen dem Kollegen Ha u f f- Berliu übertragen worden; die endgiltige Wahl eines neuen Vorsitzenden soll in der nächsten Sitzung des Kuratoriums erfolgen. 2. Sodann ersolgt eine eiligehende Besprechung des den Vorstandsmitgliedern schon früher unterbreiteten Jahresberichtes; es wird beschlossen, denselben dem Drucke zu übergeben. 3. Ans Anlaß eines Spezialfalles bittet der Vorsitzende, alle Fälle, in denen Knltusbeamten von den Aufsichtsbehörden das Tragen eines Tatars verboten worden sei, zur Kenutniß des Vorstandes zu bringen. 4. Bezüglich der den Zöglingen der jüdischen Seminare verweigerten Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste wird beschlossen, dem Reichstage eine Petition zugehen zu lassen, in welcher mit einer historischen Darlegung der Angelegenheit das Ersuchen verknüpft wird, den gegenwärtig bestehenden Seminaren die Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wiffenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst zu ertheilen. 5. Der Vorsitzende giebt sodann noch einen lieber bl ick über seine Thätigkeit im verflossenen Jahre. Es sind in demselben von ihm befördert worden 547. bei ihm eingegangen 442 Schriftstücke; durch den Schriftführer haben ihre Erledigung gefunden 261 Schriftstücke, und eine etwa gleich große Anzahl von Schriftstücken sind bei demselben eingegangen. 6. Der Schatzmeister. Kollege Gutkind-Kassel, erstattete den Kassenbericht. Es betrugen im verflossenen Jahre die Einnahmen 3614.50 Mark, die Ausgaben 3653,63 Mark, so daß sich ein Defizit von 39,13 Mark ergiebt. A. E inna h m e: Zuwendung der Berliner jüdischen Gemeinde .... 1000,— Mark Subventionen vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund 1730,— „ Freiwillige Beiträge.. . 3,55 „ Jahresbeiträge.368 — Kassenbestand vom vorigen Jahre. 462,1)5 Summa 3614,50 Mark ß. Ausgabe: Subventionen an die Vereine. 1300,— Mark Druckkosten. 6.50 Verwaltnngskosten. 167,32 „ Kosten des Verbandstages und der Vorstandssitzuug. . 2179,81 Summa 3653,18 Mark Die Kasse wird von den Revisoren Professor V a d t-Breslau, Fe in er-Hamburg und W er th e im e r-Heldenbergen revidirt werden. Die Mitgliederlisten der Eiuzelvereine sollen durch den Druck veröffentlicht werden, und zwar soll für die Veröffentlichung der Bestand der Vereine vom 1. April 1899 maßgebend sein. 7. Ein Antrag, den Vorstandsmitgliedern auf ihren Wunsch Reisekosten 2. Klasse zu vergüteil. wird abgelehnt; desgleichen auch ein Antrag „solchen Mitgliedern Reisekosten 2. Klasse zu vergüten. die mehr als 300 1cm lveit zu fahren haberl", doch soll dieser Antrag deni nächsten Delegirtentage zur Beschtußfafsung unterbreitet werden. 8. Die Subventionen an die Eiuzelvereine für das Jahr 1900 lverdeu festgesetzt. Mit Rücksicht aus das abermalige Defizit sollen in diesem Jahre nicht mehr als 1200 Mk. zur Vertheiluug gelangen; demelltsprechend lverdeu die Zuschüsse der meiften Vereine um kleinere Beträge gekürzt. 9. Der Vorsitzende der Kolluuission zur Abfassung eiller Delikschrift über die Verhältnisse der jüdischen Votksschllleu, B l u m e u fe l d - Adelebsen. legt eine Denkschrift vor, die liach eillem Entlvurfe des Koüegell S P a tz-Affaltrach verfaßt lvorden ist. Es lvird beschlossen, den Kollegen Bernhard mit der nochmaligen Durchsicht der Denkschrift zll betrauen, diese in dein zu begründendell Verbandsorgan abzudrllckell! nub all den Gemeindebund das Ersuchell zu richtell, einen Souderabdruck Herstellen zu lassen und demselben die nöthige Verbreitung zll geben. 10. Kollege W e r t he i ul e r - Heldenbergeil erstattet Bericht über die Lage der jüdischell Lehrer iui Großherzogthum Hessen. Derselbe führt etwa Folgendes alls: Wenll ich Ihnen ein Bild über die Lage der hessischell Lehrer geben soll, so kanll ich Ihnen llichts Erfreuliches berichten. Der überlviegeild große Theil nuferer Lehrer silld: Religionslehrer. Kantoren k.; nur verhältnißmäßig wenige sind au öffentlichen Schulen augestellt. Wemr allch scholl durch das Schuledikt von 1832 jüdische Volksschulen gegründet umrdell unb lverdeu konnten, so lvurdeu dieselben iln Laufe der Zeit, so blühend sie aitcß theillveise waren, durch die Verkettung verschiedeller illigüllstiger Verhältllisse, lvieder allfgehoben. Bis jetzt existirt im ganzen Lande nllr llvch eine eillzige jüdische Volksschule, deren Alifhebnng aber allch bevorsteht. Diejenigeil jüdischen Lehrer, die von der Staatsregierlmg im öffellttichen Schlltdienste verwendet lverdeu, lvirkeu eutluebev an Kommnnalschulen oder an beu Vorschuleil der Ghlllnasien und Realschulen. Diese Herrell habell genau dieselbe Stellung wie die christlicheil Lehrer; nebenbei gestattet die Regierung ohile Weiteres die Versehurlg des Kailtorats. Diese Lehrer silld verpflichtet, den gesetzlich verlangten Religivllsllllterricht von 4 Stulldeu lvöcheiltlich zu erttjeUeu; bezüglich der Ertheilung des Unterrichts i ut Hebräischen. treffen in der Regel die Genleilldeil Vereillbaruilgell mit den Lehrern. Die andere Kategorie silld die Religionslehrer; biefeiben sind voll den Gelneillden vertragsmäßig augestellt, diese Verträge werden in der Reget iiuv aus eine Reihe voll Jahren, 3 oder 5, abgeschlossen unb unterliegen der Genehmigung der Großh. Kreisämter; dieselben follen ohne vorherige Berichterstattung all diese Behörden nicht aufgehobell lverdeu; allein das bietet dem Lehrer die Sicherheit nicht, die er für seine soziale Stellulig unb die Ausübung seines Alutes nothwendig bedars; er ist und bleibt deul Willen der Vorställde übevlaffen. — Er hat weder Pensiousberechtigllllg, noch Allspruch auf Versorgung seiner Relikten. Die Großgeuleillden stetteil in der Regel, wenn der Fllllktionar beu Ansprüchen genügt, densetbell definitiv mit Pensionsberechtiguug au und zahleil auch ausgiebige Gehälter; allein davon hat die Masse llichts. Diese Mißstände veralilaßteu scholl vor einer Reihe von Jahren beu Vorstand des israelitischen Lehrervereills des Lalldes, die Staatsregierlmg um Besserung dieser traurigen Berhältllisse 311 bitten, definitive Anstellung, Pensiousberechtigllllg. Versorgmlg der Hillterbliebenen. Festsetznllg eines Minimalgehaltes für defillitiv angestellte Lehrei" wie für Vikare, und Bildung von Schulbezirken zu vertallgen. (Vergessell will ich nicht, daß die politischeil Gellleilldeu dllrch Z; 7 des Schulgesetzes von 1874 gehalten silld: Schullokal. Heizllng bei lvlr 10 Killdern, nlld bei eiller größerell Schülerzahl die Kosten des Religiouslmterrichts theillveise. lllld unter Umstäildeu allch ganz zll tragen.) Durch eben dieses Schulgesetz lvllrde allch der jüdische Religionsunterricht für obligatorisch erklärt. Die Großherzogliche Staatsregierlmg, die ein so mustergiltiges liberales Volksschulgesetz iill Jahre 1874 geschaffen, für den Lehrerstaud

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