Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1900)
- Date
- 1900-01-26
- Page
- Seite 42 (sequence 8)
- Language
- German
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liefen Religionsunterricht theilzunehmen, miüjiu dürfe auch die Leiterin einer Privatschule nicht das Recht haben, ein solches Verlangen anszusprechen. Der Referent schließt mit der Bitte, den Antrag auf Einsetzung einer geinischten Kommission anzimehmen. die hoffentlich einen gangbaren Weg in dieser Angelegenheit finden werde. Syndikus Dr. Minden spricht als Derjenige, der diese Angelegenheit zuerst in der Versammlung vorgebracht hätte, zunächst dem Gemeindevorstande seinen Dank dafür ans. daß er dieselbe mit Pflichtmäßiger Energie betrieben hätte und dankt ferner den Mitgliedern des Repräsentantenkolleginms, daß sie die Verhandlung aus der geheimen Sitzung in die öffentliche Sitzung verwiesen hätten. Was über diese hochernste Sache zu sagen sei, habe die Oeffentlichkeit nicht zu scheuen, obgleich man sich bewußt sein müsse, daß es an scharfen und unfreundlichen Kritikern nicht fehlen werde. Er (Redner) sei leider nicht in der Lage, über den Bescheid des Königlichen Provinzialschnlkolleginms ein günstiges Urtheil zu fällen, wenngleich derselbe in juristisch-formalistischer Hinsicht vielleicht bei flüchtiger Betrachtung nur geringe Angriffspunkte biete. Was er dieser Verfügung hauptsächlich zum Vorwurf mache, sei. daß sie sich auf einen solchen formalistischen Standpunkt stelle und sich nicht den Eindruck vergegenwärtige, den das Dörstling'sche Schreiben ans die Seelen der betroffenen Eltern, der Kinder selbst und aller übrigen Betheiligten machen mußte. Er sei der festen Ueberzengung. daß ein gleiches Schreiben, von einei* evangelischen Schulvorsteherin au eine katholische Mutter oder von einer katholischen Schulvorsteherin an eine evangelische Mutter gerichtet, eiueu Lchrei der Entrüstung durch das ganze deutsche Volk entfesselt haben würde. Denn ein jeder Mensch von gesundem religiösen Gefühl lverde sich sagen müssen, daß hier ein seelischer Druck zur Untreue gegen die Religion ausgeübt werde, wie er stärker kaum gedacht werden könne. Von einer preußischen Schulbehörde aber könne und müsse man verlangen, daß sie auf solche psychologischen und pädagogischen Momente Rücksicht nehme und daß sie ihren ganzen Einfluß aufbiete, um die irrige Anschauung zu bekämpfen, daß in unserem Vaterlands ein Religionswechset zum Zwecke der Erlangung besseret Lebenskonditionen etlvas Wünschensioerthes sei, ein Gedanke, der dem gesammten Gefühl des deutschen Volkes strikte znwiderlaufe. Konnte daher das Proviuzialschulkotlegium die Handlungsweise des Fräulein Dörstling nach Lage der Gesetze nicht verhindern — ein Punkt, der in der einzusetzeuden Kommission näher zu untersuchen sein lverde. — so hätte es seines (Redners) Erachtens doch wenigstens seine Mißbilligung über das Schreiben ausdrücken müssen, das dem Geiste gegenseitiger Duldsamkeit, der unsere preußischen Gesetze beherrsche, znwiderlaufe und iu einer Zeit, w o ui a n alle K rast da r an s e tz e n m ü s s e. d e m deutschen Volke die Religion zu erhalten, zur lei ch tfertigen Behandlung religiöser Dinge geradezu a nreizen müsse. Er wolle sich über das Widerspruchsvolle in den Erklärungen des Frl. Dörstling und ihrer Vertreterin heute nicht weiter verbreiten. Es sei tief bedauerlich, daß eine Dame, die, lvie iiunu ihm gesagt hätte, tausende jüdischer Schülerinnen erzogen hätte, den Endzweck ihrer Erziehungsmethode so wenig zu präzisiren verstehe, daß man sich erstaunt fragen müsse, welches Prinzip sie eigentlich verfolge. Halte sie eine Missionsschule oder solle hier etwa die Illusion einer paritätischen Schule dadurch hergestellt werden, daß eine gewisse Anzahl jüdischer Schülerinnen in den christlichen Religionsunterricht „eiugeladeu" werde. Er bitte, dem Anträge des Vorstandes beiznstiunneu. Landgerichtsrath Lölve erklärt sich ebenfalls mit der Einsetzung der Kommission einverstanden, möchte aber der letzteren die Direktive geben, ohne Rücksicht ans andere Erwägungen au die Vorgesetzte Instanz, das Kultusministerium, zu gehen. Das Provinzialschultollegium habe gesprochen, und eine Behörde pflege ihren Beschluß nicht abzuäudern, wenn nicht besondere neue Momente, die hier nicht vorliegeu. geltend gemacht würden. Für die Versammlung gebe es jetzt nur den einen Weg, an den Kultusminister zu gehen, ob er den Standpunkt der Schnlleiterin billige oder ob er Veranlassung nehme, die Leiterin zu rektifizireu. Gründe hierfür seien genügend vorhanden. Er lNeduer) gehe von der Voraussetzung aus, daß das von einer Lehrerin Unterzeichnete Schreiben ans Veranlassung der Vorsteherin ergangen sei. Hu tev dieser Voraussetzung wolle er energischen Protest gegen den Geist des Schreibens aussprecheu. Von beiden Vorrednern sei nicht mit Schärfe hervorgeh oben worden, daß iu dem letzten Satze des Briefes der Schulvorsteherin mit den Worten: „Würde das mit Ihren Wünschen für die Zukunft Ihres kleinen Mädchens übereiustinlmen" ausgesprochen sei. daß die Kinder getauft werden sollen. Auch das Provinzialschulkollegium gehe von dieser Auffassung jenes Brieses aus, indem es beuierke: „In diesem Sinne vergewissert sie sich vor Ausnahme neuer Kinder darüber, in welchem Glauben sie zu erziehen sein würden". Die Schulvorsteherin müsse nach seiner Auffassung allerdings wohl für berechtigt erachtet werden, die Annahme jüdischer Schülerinnen überhaupt abzulehnen, obwohl auch hierüber die Anschauungen verschieden seien. Ein namhafter Jurist, der lange der Repräsentantenversammlung angehört hätte, sei der Ansicht gewesen, daß. wenn die öffentliche Konzession zur Errichtung einer Schule ohne Einschränkung verliehen sei. der Vorsteher der Schule auch verpflichtet sei. die Konzession in demselben Sinne weiter zu führen. Aber das stehe der Leiterin jedenfalls nicht zu, jüdische Eltern, die wegen der Nähe oder der besonderen Vorzüge der Schule den Wunsch haben, ihr Kind in diese Schule zn bringen, durch die Stellung der mehrerwähnten Bedingung in die Versuchung zn führen, daß das Kind dem jüdischen Glauben entzogen und der Zwiespalt in die Familie getragen werde. Sollen die Eltern den Kindern klar machen, daß das. was sie in der Schule von christlicher Religion hören, für sie null und nichtig sei, oder sollen sie außerhalb der Schule den Kindern jüdischen Religionsunterricht geben lassen, um den Einfluß zn paralysiren? In jedem Falle erweise sich das Verhalten der Schnlvorsteherin als ein nnpädagogisches. Das Schreiben enthalte außerdem, wie ans den Maßnahmen der hier in Frage kommenden Eltern sich ergebe, ein beleidigendes Ansinnen. Er würde es als einen Erfolg der Oeffentlichkeit der Verhandlung ansehen, wenn die Inden daraus die Lehre zögen, ihre Kinder nicht solchen Schulen zuführen zu wollen, in denen ihnen derartige Znmuthungen gestellt würden. Die Juden sollten derartige Schulen meiden und ihre Kinder den städtischen Schulen zuführen, damit bei eiutretender Ueberfüllung der letzteren neue städtische Schulen errichtet und aus diese Weise der bestehenden Kalaniität abgeholsen würde. Es sei nur zu wünschen, daß die Kommission mit möglichster Beschleunigung die Angelegenheit weiter verfolge. — Herr Leonhard Sachs kann sich den Ausführungen des Vorredners durchaus anschließen und glaubt auch im Namen seiner Freunde sagen zn können, daß sie ganz auf dem Standpunkte stehen, der von den Diskussionsrednern eingenommen worden sei. Es könne nur heilsam wirken, wenn die jüdischen Gemeiudeinitglieder erführen, lvie die Sachen liegen. Er glaube aber behaupten zu können, daß die Allgemeinheit an diesem Briefe einen großen Theil der Schuld trage, und er würde sich freuen, wenn die Oeffentlichkeit der Verhandlung dahin führen würde, daß die Eltern sich endlich der schweren Aufgabe und der Pflichten ihren Kindern gegenüber bewußt und die Verantivortlichkeit fühlen würden, die sie dadurch übernähmen, daß sie ihre Kinder solchen Schulen ausantworten. — Damit war die Debatte über diesen Punkt erschöpft. Der Antrag des Ausschusses ans Einsetzung einer gemischten Kommission lvnrde einstimnüg angenommen und die für dieselbe vorgeschlageneu Mitglieder durch die Versammlung bestätigt. — Die übrigen Punkte der Tagesordnung brachten nichts Wesentliches. Eine Zuwendung des Herrn Maximilian Ludwig Rieß in Hohe von 20000 Mark fand die Genehmigung der Versammlung. In dem Testament ist die Bestimmung getroffen, daß mit den Zinsen des Legates die Gräber der Familien Rieß inid des Major Burg auf dem Friedhofe Schönhauser Allee für ewige Zeiten in Genieindeverpfleguiig genominen werden sollen. Für die Gräber, deren Zahl jetzt zehn betrage, werden nach Angabe des Referenten, Herrn Leonhard Sachs, die Kosten 240 Mark betragen. Der restirende jährliche Betrag solle der Gemeinde zusallen. — Die Satzungen der Wa is e nk o m m i s s i o n, die paragraphenweise durchberatheu wurden und nur unwesentliche Abweichungen der früheren Satzungen auswiesen, wurden nach Erledigung einiger formaler Bedenken und einzelnen redaktionellen Aenderungen in erster Lesung angenommen. Der Wunsch des Vorsitzenden, sofort die zweite Lesung anznschließen. fand nicht die Billigung der Versamnilnng. Der Gegenstand wurde daher auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. — Für die Anschaffung von Gasarmen in der Neuen Synagoge wurde die Summe von 9,85 Mark nachbewilligt. Der Antrag des Gemeindevorstandes, dessen Dringlichkeit bereits im Beginn der Sitzung anerkannt wurde, wurde ebenfalls von der Versammlung znm Beschluß erhoben. Es handelt sich darum, den Gemeindevorstand zn ermächtigen, Klagen wegen rückständiger Miethsuub Pcichtzahlungen selbstständig ohne Erlanbniß der Repräsentanten-