Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1900)
- Date
- 1900-01-26
- Page
- Seite 38 (sequence 4)
- Language
- German
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■38 gegebenen Beispiel zu folgen. Den Abgeordneten Wagener aber forderte er in Berliner Blättern auf, ihm aus den Schriften des Neuen Testaments nachzuweisen, daß der christliche Staat die Pflicht habe, den Bekennen: des Judenthnms die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, welche ihnen in der zu Recht bestehenden und beschworenen Verfassung verbrieft sind, zu entziehen. Wagener antwortete ans diese Aufforderung nicht. Nach vierzehn Tagen erließ Philippson wiederum eine öffentliche Erklärung gegen ihn, in der es am Schlüsse heißt: „So einfach wie meine Frage, ist meine Antwort: Auf Grund des Neuen Testaments ist der Staat des Abgeordneten Wagener kein christlicher, sondern ein nnchristlicher, nicht religionslos, sondern religivnswidrig." Gegen diese scharfe Erklärung antwortete Wagener endlich am 6. Februar in -nichtssagender Weise, indem er ans die Verhandlungen iiu Abgeordnetenhaus himvies. Auch diese Antwort ließ Philippson nicht ohne Erwiderung, in welcher er ihm die ganze Schwäche seiner Argumente nachwies und mit den Worten schloß: „Ist es wirklich patriotisch, in einer Zeit, wo die Gegner Preußens es aus dein europäischen Kongreß anszuschließen suchen, wo es aber seine alte Kraft und sein bewährtes Ansehen unerschüttert in der Einigkeit aller Preilßen findet, in solcher Zeit durch Streichung der Gewissensfreiheit aus der Verfassung Spaltung, Streit, konfessionellen Hader, Erbitterung iit die Herzeil der Preußen zii schleudern!" Die Wirkung dieser Polemik war eine außerordentliche. Binnen vierzehn Tagen waren dreihundert Petitionen in dieser Angelegenheit an das Abgeordnetenhaus gerichtet. Sie hatten ihren Eindruck ilicht verfehlt. Die Kommission, welcher der Antrag zur Berichterstattung zugewieseil wordeii, war mit einer Majorität von zwei Stimmen gegen die Streichung des erwähnten Satzes, weil „die Aufhebung eine bedenkliche Aufregung veranlassen würde, wie die vielen Eingaben von Judenschasten ergeben, wie schon der bloße Antrag Besorgllisse hervorgernfen. welche unter deu gegenwärtigen Zeitverhältnissen und in einer so zarten Angelegenheit wie die Religion möglichst zu vermeiden seien". Der Abgeordnete Gerl ach verfaßte den Kommissionsbericht, welcher den engherzigsten Standpunkt festhielt und den Philippson gleichfalls nicht ohne-öffentliche Widerlegung ließ. Hauptsächlich infolge dieser Agitation wurde der Antrag Wagener schließlich durch Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt. Die konservative Partei konnte sich ja am Ende auch damit begnügen, daß das Staatsministerium erklärte, es habe sich bisher in der Praris das Bedürfniß einer Aendernng des Artikel 12 der Verfassung gar nicht fühlbar gemacht. In der That nun ja die Zulassung der Inden zu öffentlichen Aemtern so gut wie ganz ausgeschlossen. Der Minister des Innern v. Westfalen erklärte bei diesem Antasse ausdrücklich, daß die Regierung die beschränkendenSpezialbestimmnllgen des Judengesetzes von 1847 „noch jetzt als geltend anerkenne". Nach dieser Auffassung konnte ein Jude aber nicht zur Bekleidung von richterlichen und Lehrämtern zngelassen werden. Der Kampf der preußischen Inden für die Sache der Gewissensfreiheit. den Philippson geführt hatte, erregte selbst die Bewunderung der Gegner, und es rvar kein Geringerer als der Abgeordnete Peter Reichensperger, der damals von der Tribüne herab erklärte, ihnen die Bewunderung nicht versagen zu können, „da sie in jenem Augenblick den Preilßen ein schönes Beispiel gegeben. Sie haben mit männlichem Ernst die Rechte, welche ihnen durch die Berfassungsurkunde zu Theil geworden, durch die Verfassung vertheidigt; die dreihundert Petitionen macheri ihnen alle Ehre!" Es erscheint gerade heute von Wichtigkeit, an die Geschichte jener Verfassungskümpfe zu erinnern, die für alle Zeit ein leuchtendes Beispiel abgeben können. Während derReaktionszeit änderte sich in derAnschanungder lnaßgebenden Kreise auch nach dieser Richtung sehr wenig. Mit dein Beginn der sogenallntell nenell Aera wurde beit Juden die Zulassung zu den Staatsprüfnllgen gestattet, ohne daß ihnen aber daraus ein Recht auf Allstellung erwuchs. Bald darauf verfügte das liberale Ministerium, daß die Beschrälikuugen des Gesetzes von 1847, den Artikelll 4 und 12 der Berfassungsurknnde zuwiderlaufend, außer Kraft zu setzen seien. Trotzdein hielt der Jnstiznlinister Simons an dem Grundsatz fest, Inden nicht zu Richterämtern zuzulassen. Erst im November 1869 gab Justiznlillister Leonhardt im Abgeordnetenhaus«? die Ertlärnilg ab, daß er die Berechtigung der Juden zu Richterälntern voll anerkenne; zur selben Zeit aber erklärte der Kultusminister Mühler, daß die Berfügung, dllrch rvelche den Juden die Zulassung als Lehrer an Gymnasien abgeschnitten worden, zu Recht beställde; der Minister des Jnnerell lvar dagegen! schon früher von der Ansicht allsgegangen, daß die Zulassung der Inden znul Schulzeilault und Zllr persönlichen Ansübllllg städtischer Rechte unb Polizei obrigkeitlicher Gewalten nach der Verfassung nicht «lehr unstatthaft sein könnte. Man sieht, daß eine einheitliche Allffassllllg über die Auslegullg der Verfassungsurknllde in Bezug auf die Judell damals llicht vorhanden lvar. Erst nlit der Verloirklichnng der deutschen Einheitsbestrebungell kamen andere Tendenzen zur Geltung, urid mall bemühte sich, beit gesetzlichen Bestimmungen und der Gleich; berechtigungsidee der Verfassung in bürgerlichen n!ld staatsbürgerlichen Beziehurlgen dem Wortlaut wie dein Sinne nach gerecht zu werden. Das Bnudesgesetz vom 3. Juli 1869 räumte mit allen Hindernissen auf nnb machte allen Bedenken über die Auslegung der Verfassung ein Ende. Der einzige Artikel dieses Gesetzes lalltet bekanntlich: „Alle noch bestehendell, ans der Verschiedenheit des religiösen Bekellntniffes hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen inld staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben; illsbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme all der Gemeilldellnd Landesvertretnng ulld zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekellntniß unabhängig sein." Der fernere Verlauf der geschichtlichen Entwickelllng darf als befannt vorausgesetzt werden. Es galt ja hier inlr den Gedenktag zu feiern, der uns die lauge vorenthaltenen Rechte prinzipiell gegeben hat. Und wenn jetzt selbst die kollservative Partei im Abgeordnetenhaus sich mit Stolz und Entschiedenheit auf die Verfassllngsurknnde von 1850 beruft, so liegt vielleicht in dieser Thalsache das wichtigste Motiv für die Feier jenes Gedenktages vor. Gerade die Erkenntnis; dessen, was lvir erlebt und erfahren, giebt lins die Kraft, auf die Macht der Wahrheit, auf die Zukunft nnd den Sieg des Fortschritts uitb derHnmanitätsidee zu hoffen, die sich zeitweilig wohl zllrückdrüngell und verdunkeln, aber nie vernichten lassen.