Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1900)
- Date
- 1900-01-19
- Page
- Seite 35 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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35 „Pumpe mir eine Mark!" „Mir eine halbe!" „Mir zwanzig Pfennige!" „Ich brauche nur zehn!" Der ganze Erlös der veräußerten Garderobe zerrann flugs unter beu Händen der Freunde, über die nun eine seligheitere Stimmung überkam. „Wollen lvir nicht heut Abend ins Schallspielhaus geheilt Mall giebt König Lear mit P. in der Titelrolle," propollirte Der, welcher die Mark bekommen hatte. „Was sagt Ihr zu diesen! Krösns!" „Für arule Leute wie wir, schickt es sich besser, einen der zahlreichen unentgeltlichen Vorträge zu besllchen, allstatt immer Geld auf Theaterbillets zu verschwenden." „Ich schlage vor, zll Professor A. zu gehen. Er spricht über die Zulus." „Ich möchte ratheu, zu dem Vortrag des Professors B. über die Baukunst der Bienen zu gehen." „Nein, lvir lvollen lieber K/s Vortrag über die sozialen Revolutionen hören." „Heute liest D. über Veränderungen im Mars. Wollen wir hingehen?" „Wie spät ist es jetzt, meine Herren?" fragte ein Kollege, der | an der gedrängten Gruppe vorbeiging. Er war offenbar ein Neuling in diesen! Kreise. „Wir sind anständige Menschen," tönte ihm die Antwort entgegen. „Die Uhren haben wir nicht bei uns. Die schlafen den Schlaf der Gerechter! beim lieber! Onkel." „Glücklichen, lvie lvir, schlägt keine Stunde. Wir sind unsterblich, wozu sollen lvir die Stunden und Minuten zählen?" Ein herzliches Lachen erscholl. Das waren lauter Anfänger, im ersten, zweiten, höchstens im dritten Semester stehend. Die drückende Last der Noth hatte noch nicht vermocht, ihren anfrvärts strebenden Geist zu knicken. Ihre Kraft, zu dulden, dieses alte Erbe ihrer Väter, lvar noch nicht aufgerieben. Das lvar noch vorläufig eine frische urld fröhliche Arnulth, ein sorgloses und munteres Elend. Der Kampf gegen den Mangel hatte sie noch nicht ermüdet, der Hunger noch nicht erschöpft. Noch lvar die Wißbegierde in ihnen nicht erloschen. Jugendlicher Edelmuth, Selbstlosigkeit und Trotz leben noch in ihnen. Die Annalen der Entbehrung haben für sie einen besonderen Reiz, und mit eigenem Stolz tragen sie das gelöcherte Kleid der Armnth. Doch wenn einige Jahre vorüber sind, werden Noth und Mangel ihr Werk gründlich verrichtet haben. Ihre verheerende Wirkung auf Leib und Seele, Herz und Hirn ist langsam, aber stetig und ununterbrochen. Sie arbeiten zuverlässig lvie der Tod! (Fortsetzung folgt.) Kpvechsaal. An die verehrt. Redaktion der Allgemeinen Zeitung des Judeuthmns Berlin. Jb rft vorgestern las ich in der Nummer 4* des vorigen Jahrganges K die bis dahin von nur übersehene Korrespondenz aus Bochum vom 28. November, in lvelcher berichtet wird, daß aus Grund eines von dern Rabbiner Dr. Platos ansgestellten Gutachtens jüdische Leichen in Wattenscheid exhurnirt worden seien, um dadurch von der politischer! Gemeinde die Gegenleistung 31t erlangen, daß die jüdische Privatschule daselbst zn einer öffentlichen erklärt werde. — Diese Korrespondenz aus Bochum ist in andere jüdische Blätter übergegangen und, obgleich ich N!ich nicht Platos sondern Plato nenne, ist das angebliche rabbinische Gutachten, welches das vorerlvähnte Tauschgeschäft sanktionirt, lvie leicht erklärlich, irrthümlich mir zugeschrieben und znru herben Borlvurfe gemacht lvorden. Ich lege Werth darauf, daß ein so anfechtbares rabbinisches Gutachten lvie das in Rede stehende von Ihren Lesern nicht mir zngeschrieben werde rnld sende Ihnen die beiliegenden Schriftstücke mit der freundlichen Bitte, dieselben in Ihrem geschätzten Blatte zu veröffentlichen. Hochachtungsvoll Rabbiner Dr. P l a t 0. Köln, den 12. Januar 1900. Der Königliche Spezial-Kounnissar Hovener, Regierungs-Assessor. Akten z. B. 568. Eingaugsuummer 1602. Brilon. 5. Juni 1896. In der Separationssache von B e ri n g h a nse n , K r e i s B r i l 0 n . ist es zur zlveckmüßigen Ausschließung eines Theils der gebirgigen Feldmark nothlvendig, einen Hauptlvirthschaftslveg so zn legen, daß eine vorspringende Ecke des jüdischen Friedhofes abgeschnitten »vird und in beu Weg fällt. Es sind dort vor fünf bis sieben Jahren die Leichen einzelner Kinder, im Alter von einigen Tagen bis zu 2 bis 3 Jahren, begraben lvorden. Die Shnagogengelneinde meint, daß der Exhninirnng und Unibeftattnng der Leichen rituelle Bedenken entgegenstäudeu, ist hierill aber unsicher. Nach den! jüdischen Religionsgesetze soll, soviel mir bekannt, die Exhumirnng und Ueberführnng von Leichen in einzelnen besonderen Nothfällen, lvie etwa, nm die Schandung von Gräbern oder Leichen zll verhüten, zulässig sein. -- Die in Frage steheilde ilvthlvendige Wegeanlage dürfte als ein solcher Allsnahlnefall anzusehen seili, da dnrch den Allsball des Weges eillzetlle Gräber theillveise zerstört mevbeu würden. Auch dürfte i 11 Erwägung zll ziehen seill, ob bem jüdischen Religionsgesetze nicht dadurch geilügt lväre. wenn die Gräber nnverändert unter der an jener Stelle zur Wegealllage nothwendigen Damm- Allfschüttullg liegen gelassell würden. Jll diesenl Falle brauchte keine Umbestattung vorgenonunen 311 werden. Ellere H0chw0hlgeb0rell erlaube ich mir daher, bei der großen Wichtigkeit, welche die fragliche Wegeanlage hat, um sehr gefällige Auskunft darüber ergebenst zll ersllchen. ob der jiidische Nitlls in Erlvägnlrg der vorstehenden Angaben entlveder die Umbestattling der Leichen oder die Ueberschüttung der Gräber gestattet oder nicht. In Vertretung H 0 v e li e r , Rechnll n gsra th. An Herrn Dr. Plato, Landrabbiner Hochwohlgeboren Kölll a. Rh. Kölll, den 9. Juni 1896. An den Königlichen Regierungs-Assessor Herrn Hovener, Hochlvohlgeboren Brilon. Auf die ill Ihrer lvertheil Zllschrist vom 5. d. Nt. an lnich gerichtete Anfrage erlvidere ich, lvas folgt: Nach jüdischem Neligionsgesetze soll die Leiche ill der ihr für eloige Zeiten angelviesellen Ruhestätte bis zur Auferstehung verbleibell. Die Gebeille dürfen »licht exhumirt mevben, um etwa für alldere Leiche»» Rallln 311 schaffen (Jore Dea. Kap. 363. 1j. Ist jedoch eine Grabstätte gegen Schälldllllg oder eindringeudes Wasser nicht geschützt, so darf und muß die Umbestattnng vorgenommen werden, wenn andere Schutznlittel sich nicht darbieten. — Demnach ist die in Rede stehende israelitische Gelneinde religivllsgesetzlich verpflichtet, alle ihr znstehellden Rechtsmittel anfzubieten, um die Integrität ihres Friedhofes zu schützen. — Sollte!» alle angelvandtell Rechtsnlittel erfolglos bleibell, so tvürde die Ausgrabung der Leichen und deren Nenbestattnug ans dem israelitischen Friedhöfe der ebenfalls in Vorschlag gebrachten Ueberschüttung der Gräber ans religionsgesehlichen Gründen vorznziehen sein (Jore Dea. Kap. 371, 5). H 0 ch a ch t n n g s v oll ergebenst Rabbiner Dr. H. Plato.