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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-01-05 · Heft 1 (5.1.1900) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 1 (5.1.1900)
Date
1900-01-05
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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64. Jahrgang. Ar. >. Äerlin, 5. Jamrar 1900. Der Gemeindebote. Werkage zur „AWgemeinen Zeitung des ZuösntHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. §2 Berlin, 1. Januar. Am gestrigen Neujahrslage ist der Begründer und langjährige Inhaber der ans die Berliner Bank übergegangenen Firma A. Ruß jr., Abrahaln Adolf Nutz, im 73. Lebensjahre nach langem, schwerem Leiden gestorben. Herr Nutz hat es verstanden, seine Firma durch rastlosen Fleiß und Intelligenz in die Höhe zu bringen. Er verdankte seine Erfolge vor allen Dingen der Pflege der geschäftlichen Beziehungen zu industriellen Gesellschaften. So war Herr Ruß Mitglied des Anssichtsrathes der Aktien-Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnmaterial zn Görlitz, der Aktien-Gesellschaft Görlitzer Maschinenbananstalt und Eisengießerei, der Heidelberger Straßen- und Bergbahn-Gesellschaft und der Franksnrter Güterbahn. Seine Firma gehörte außerdem zu den Bankiers der Deutschen Gasglühlicht-Gesellschaft. Der Verstorbene war lange Jahre hindurch Mitglied des Repräsentantenkollegiums der jüdischen Gemeinde und nmrde vom Kaiser durch Verleihung des Rothen Adler- Ordens ausgezeichnet. Er war eines der wohlthätigsten Mitglieder unserer Gemeinde, ein glanbenstrener Jude im besten Sinne des Wortes, dessen Andenken unvergessen fvrtleben wird. Sein Hinscheiden, das nach langjähriger Krankheit erfolgt ist, lvird tu rveiten Kreiselt unserer Gemeinde allgemeine Theiluahme Hervorrufen. Ehre dem Andenkett des vortrefflichen Mannes! F. Berlin, 28. Dezember. Das Kuratorium der Pensions-, W i t t w e u tlnd Waisenkasse desBerbandes der jüdischen Leh rervereitle int Detttscheu Reiche hielt aut 24. Dezember im Büreatt des Dentsch-israelitischett Gemeirrdebnudes eine Sitzung ab, tvelche vott detn Vorsitzenden. Herrn Rektor Dr. Adler, geleitet wurde. Herr Dr. Adler tuachte zunächst davoll Mittheilung. daß nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung zur Annahme der der Kasse getnachten Znwendnngelt der Vorstand sich mit der Bitte ttm Entscheidung an den Herrn Finanzminister gewcutdt habe, ob die Kasse beit Charakter einer Wohlthätigkeitsaustalt trage und deutgeutäß von der Sletnpelstetler zu befreien sei. Das an den Herrn Finanzmilnster gerichtete Gesuch sei von diesem dent königlichen Stempel- und Erbschaftssteueraurt zur wetteren Behandlung überwiesen worden. Alsdann wurde itt die Berathung der Vorschläge der Kommission eiitgetreten, welche die Abänderungsanträge ztt den 88 7, 2 imb 3 und die Art träge Peritz geprüft hatte, lieber die zu 8 7 gemachten Vorschläge entspatm sich eilte längere Debatte, da namentlich die Frage, ob prozentuale oder fixirte Beiträge angentessert feiert, trochrrrals nach allen Richtrtrtgen eirtgehend erörtert rvttrde. Herr Steinhardt-Magdeburg trat auch diestnal rvieder für sixirte Beiträge ein und suchte die Vorzüge dieses Besteuernngsntodus ans praktischen Grüudert zu rechlsertigeu, lvähreud Herr Professor Dr. Philippson die Ansicht vertrat, daß die prozentuale Besteuerung vorzuziehen sei, wenngleich er die Schwierigkeiten, die sich bei diesem Modus für die Geschäftsführuug ergeben, nicht verkertne. Im Interesse einer gerechten Lastenvertheilung wurde der ursprüngliche Besteueruugsmodns beibehalten, nachdem auch der Versichernngstechniker Herr Fröhlich sich für denselben ausgesprochetl hatte. Doch sollte, falls sich aus dieser Art der Besteuerung für die Geschäftsführuug zu große Schwierigkeitelt ergeben, itt späterer Zeit zu fixirteu Beiträgen übergegangeit werden, vorausgesetzt, daß dadurch die Lasten nicht erhöht würdett. Aus Vorschlag des Herrn Fröhlich wurden dann die prozentualen Beiträge, wie sie in §7 festgesetzt sind, durchweg um die Hälfte ermäßigt und das Anteudement Steinhardt angenomnien, wonach statt der Worte „des nachgewiesetteu Gesanmtteinkomtnens" „des jeweilig zur Steuer veranlagten Einkommens" gesetzt werdetl soll. — Die Anträge des Vereins „Mendelssohn" zu Hantburg wurden tu folgender Fassung allgenontlnen: § 2 lautet: In die Kasse lverden aufgeuonlmett alle Mitglieder der zum Verbattde gehöreudett Vereine, welche innerhalb des Deutschen Reiches wohnetl, das 40. Lebensjahr I nicht überschritten haben und gesund find; 8 3 lautet itt seinein ersten! Absatz: Der Antrag nnt Atlftiahme in die Kasse mnß dei Denjenigen, die von eitler jüdischen Gemeinde oder von Verwaltungen wohlthätiger oder sonstlvie gemeinnütziger Jnstitllte besoldet lverden. von diesen durch die betr. Gemeillde bezw. Verlvaltnng bei dein Kuratorium geschehet!. — Jit Betreff des Antrages des Vereins jüdischer Religionsiehrer Ostpreußens, überreicht durch Herrn Peritz. wurde folgender Vorschlag der Konnnlssion angenonnnen: „In Anbetracht, daß die Anträge des Herrn Peritz einschneidende Aendernngen der Grundlagen, ans denen die Kasse beruht, enthaltet!, erachtet das Kuratorintn sich für inkompetent, ohne die Meinung der Einzelvereine über diese Aenderuttgen vorher eingeholt zu haben, Stellung zu diesen Aendertrngen zn nehmen, und empfiehlt, sämmtliche Anträge des Herrn Peritz auf Aenderung der Statntett uttd ans Einrichtung eines allgemeinen Lehrerkassentages mit den Erläuterungen den Einzelvereinen zur Borberalhnug zu überweisen." — Endlich wurde noch folgender Beschluß gefaßt: „Die Kasse tritt in Kraft aut erstert Tage nach Ablauf des Monats, in dem die Aendernugen der Satzungen die Genehinignng der Aufsichtsbehörde gefunden haben." — Zum Schluß theilte der Herr Vorsitzende ttoch mit, daß er infolge seiner zu Ostern bevorstehenden Uebersiedeluug nach Frankfurt am Main gezwungen sei, den Vorsitz niederzulegen. Herr Hauff erklärte sich, unter der Voraussetzung, daß das Provisorium nur eilt kurzes sei. bereit, die Geschäfte des Vorsitzetldett zu führen, bis ein neuer Vorsitzender gewählt sei. F. Berlin, 2. Januar. Die „ W l s s e n s ch a f t l i ch e V e re i!l i g u n g jüdischer Schultn ä tltt er zn Berlin" hielt am 23. v. AI. eine außerordentliche Sitzung ab, zn lvelcher Herr Professor Dr. Dachau- Wolfenbüttel eiitett Vortrag „über den jüdischen Religionsunterricht an höheren Schulen" frenndlichst übernommen hatte. Der Vorsitzende, Herr Atterbach, begrüßte die sehr zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste ttttb wies darauf hin, daß jetzt atlch bei dett jüdischen Gemeindebehörden Berlins eilt reges Interesse für den Religionsltnterricht herrsche, tmd daß es daher doppelt erfreulich sei. in solcher Zeit einen ans dem Gebiete des jüdischen Religiottsuttterrichts so erfahrenen Pädagogen, lvie Herr Professor Dr. Tachan sei, seine Ansicht über diesen Gegenstand entwickeln zu hören. — Herr Professor Dr. Tachan führte alsdann in seinem mehr als einstündigett Vortrage im Wesentlichen Folgendes ans: Für den jüdischen Religionsunterricht an den öffentlichen höheren Lehranstalten werden von den Behörden nicht mehr wöchentliche Stunden' eingeräumt, als für dett evangelischen und katholischen Religionsunterricht. d. h. VI. 3, für die übrigen Klassen je 2 Stunden. Trotz dieser geringelt Stundenzahl ist die gesummte Religionslehre einschl. des Hebräischen dnrchzunehmen. Es empfiehlt sich nicht, das Hebräische in die Religionsschule ztt Vertveisen. Der Unterricht iin Hebräischen muß allerdiitgs auf die wichtigstett ttnd geläufigsten Gebete beschränkt lverden. Er katnt nur in VI. und Unter-UI. eingehender betrieben lverden. J»l allen übrigell Klassen stehen ihm höchstens 13 Mi unten jeder Stunde zur Verfügung; bei besondereil Anlässen, z. B. vor den Festtagen, sind ihm beide wöchentliche Stunden einznräunlen. — Da in der Unter-11. eilt Abschlltß stattfindet, so hat sich in den Klassen VI. bis Unter-II. der Unterricht atls süllllnttiche Gebiete der Religiouslehre zn erstrecken; es sind nie zlvei Gebiete gleichzeitig neben einander durchznnehmen jdas Hebräische ausgenommen), sondern immer ein Gebiet nach dem andern. — Das wichtigste Unterrichtsfach ist das Lesen in der Heiligen Schrift in detltscher Sprache (Bibelleseuj. Redner begründet eiugehetld die Forderung, daß dies sich lticht auf Darbietung von Probell int Anschluß au die biblische Geschichte beschranken dürfe, (onbeni um seiner selbst willen int Zusammenhänge zu betreiben sei uttd sich aus alle Theile der Heiligett Schrift erstrecken ntüsse. Er gelatlgt zn folgender Stoffvertheilnng: VI. bis V. biblische Geschichte: IV, bis Ober-III. Bibellesett; Unter-II. shsternatische Neligionslehre imb jüdische Geschichte. Diese Stoffvertheilnng, nicht aber die Zahl der jüdischen Schüler, muß für die Vereinigung von Schülern verschiedener Klassen zu einem Kursus maßgebeltd sein. Erstrebeltsrverth

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