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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-01-05 · Heft 1 (5.1.1900) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 1 (5.1.1900)
Date
1900-01-05
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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4 famuiluufl einstimmig gut geheißen. — Der Centralausschnß tritt alsdann in die Berathung des Antrages des Herrn Dr. K v pf st e t n > Benthen betreffs der Lehrmittel für den Religionsunterricht ein. Der Referent hat im Juni dieses Jahres an die Verbandsrnitglieder eine Rundfrage erlassen, welche Lehrbücher für die verschiedensn Zweige des Religionsunterrichts mit Genehmigung des Provinzialschulkollegiums im Gebrauch feien, wie dieselben sich bewähren, welche Vorzüge und »velche Mängel sie hätten und ob der Angefragte bereit wäre, au der Herstellung geeigneter Lehrmittel mitzuarbeiten. Das Material sei. so theilt der Referent mit, eigentlich recht dürftig, es feien nur 49 Antworten eingegaugen. Doch seien alle einheitlich bezüglich der Mangelhaftigkeit der im Gebrauch befindlichen Lehrbücher, speziell der Religionsbücher. Sehr treffend stelle sich das Urtheil dar, daß wahrhaft jüdische, auf eigenem Mutterboden entsprossene Lehrbücher gänzlich fehlen. Wie groß die Misere sei, gehe daraus hervor, daß 17 verschiedene Lehrbücher für biblische und nachbiblische Geschichte in den Antworteil angegeben worden seien. Noch interessanter sei das Moment, daß eine Anzahl Kollegen in Geschichte auch in den oberen Klaffen nach Diktat unterrichteten, was er für eine pädagogische Unmöglichkeit halte. In der Religion seien 15 verschiedene Lehrbücher in Gebrauch und 10 Herren unterrichteten nach Diktat. Das Letztere lueife darauf hin, daß die unterrichtenden Herren überzeugt seien, daß die vorhandenen Bücher nicht zn verwenden seieu. Er könne sich der Ansicht Einzelner nicht anschließen, daß eine Vielheit von Lehrmitteln zweckmäßiger sei, »veil dadurch ein edler Wettbewerb stattsände. Ein einheitliches Religionsbuch einzuführen, halte er für unmöglich, weil der Rabbinerverband dasselbe nicht mit seinem Namen decken könne. Vielleicht werde später einmal eine größere Annäherung der Parteien erfolgen, so daß dieser Plan ausgesührt werden könne. Er empfehle jedoch die Herausgabe eines einheitlichen Lehrbuches für biblische und nachbiblische Geschichte. Der jeweilige Parteistreit dürfte nicht in die Lehrbücher hineingetragen werden. G nt tn» a n n - Breslau ist der Ansicht, daß die Herstellung eines allseitig befriedigenden Religionsbuches von der tieferen Bearbeitung der Religionswissenschaft abhänge, ein Zweig, der in der modernen Wissenschaft nur vereinzelt zur Darstellung gelaugt sei. Dieser Mangel gereiche dem Judenthum nicht zur Ehre, und die gewaltige Aufgabe harre noch auf ihren Erlöser. Um eine jüdische Geschichte für die Schulen auszuarbeiten, müsse man die Quellen kennen. Eine Kommission zu dem gedachten Zweck zu ernenne»», sei »licht so eirlfach, da in derselben nur wissenschaftlich gebildete Männer sitzen dürften. V og e l stein - Stettin hält die Erledigung dieser Frage ebenfalls nicht für leicht. Die Absichten gingen zu weit auseinander über das, lvas wünschenswerth und was nicht »vünschenswerth sei. Ein einheitliches und vollkomnlenes Lehrbuch werde sich kaum Herstellen lassen. In anderen Fächer»» sei es auch der» Leiter»» der Sch»»len freigestellt, welches Lehrbuch sie ein führen »vollen. Wen»» »»»an nur dahin »virke»» kö»»nte. ei»»ige unz»»reichende Bücher auszuscheiden, so »väre bamit schon ein großer Gewinn erzielt. Das Geschichtsbuch habe doch »»ur seinen Werth darin, daß die Kinder ein Nachschlagebuch hätten. Bei Weiten» »nichtiger sei es. gute Bücher für die Lehrer zu haben, da »»»an a»»ch an diejenigen Lehrer de»»ke»» r»»üsse, die »licht Rabbiner seien u»»d vor» denen man eine Ke»»nt»»iß der Religionswisse»»schaft nicht er»varten dürfe. Nach seinen» Dafürhalten sei es richtiger, einen Lehrpla»» zu entwerfen und rillige g»»te Bücher für die Lehrer zu verfasse»». Prager-Cassel vertritt die Ansicht, daß sich die Frage des Rundschreibens, »vie sich ein Buch belvährt habe, in dieser Forn» überhaupt »licht bea»lt»vorteu lasse. Zur Abfassung des Buches fehlte»» vor allen Di»»ge»» die ersten Vorbedingungen. Der Religionsunterricht sei ge»visser»naßen subjektiv und müsse aus dem pädagogischen Berständniß des Lehrers hervorgehe»». Gesetzt i»uu auch, daß das Beste erreicht lverde, so seien doch auch Lehrer vorhanden, die nicht Rabbiner seien, so z. B. Elernentarlehrer. Wie »vürde sich hierzu der Lehrerverba»»d stellen, da doch die Autorität des Rabbi»»erverbandes nicht ausschließlich aus pädagogische»»» Gebiete liege. Er »nöchte daher Vorschlägen, die Frage dilatorisch zu behandeln. Bei alle»»» Vertrauen i»» die bester» Kräfte unter de»» Verbaudsmitgliederr» werde man das erstrebte Ziel nicht erreichen. Horovitz- Fra»»ks»»rt ka»»n sich de»» Bedenke»» Pragers nicht arrschließen. Die Schwierigkeiten »vürde»» die Herren, die etlvas schreiben »vollen, scho»» selbst einsehen. Für ihn habe schor» der Plan et»vas Sympathisches, — auch wenn er nicht so gut geli»»ge. Was einige als erwägende Pädagogen so schrver fänden, »vürde Einer, der sich »r»it Pädagogik nicht beschäftigt hätte, sehrleicht ausfnhren können. Der DentscheRabbiuerverband »verde hierdurch seiner Autorität kei»ies»vegs schade»», da die Verfasser ihre Individualität nicht zn G»»nste»» des Verba»»des »vegwersen würden. Werner-München schlägt vor, die Sache zu vertagen. Ei»»e Kommissioi» könne »veder ein Religio»»snoch ein Geschichtsbuch herausgeben. Rabbiner Dr. Groß-Augsbnrg habe bereits z»vei Drittel seines Geschichtsbuches für die höheren Klaffen fertig gestellt. Das Buch ist eine »vn»»derbare Leistung, vielleicht etlvas zu »veit »»ach rechts gehend. Sämmtliche baierische Rabbi»»er feie»» dar»»» ei»»ig, daß dieses Buch obligatorisch in allen Ghnmasien »md Realgymnasien »verde eingeführt »verden. Er glaube. Groß habe es »virklich verstände»», kraft feiner religivnsphilosophischeu Begabung, die vorhar»denen Fehler zu vernreiden und er bitte daher, bis z»»r Fertigstellung dieses Buches z»» warten. C o h n - Kattolvitz ist vorlä»»fig gegen die Abfassung eineg Lehrbuches, zu dem noch viele Vorarbeiteir, »vie z. B. die Feststell»»»»g des Stoffes, nothlvendig seien. Trotzdem halte er es für sehr »vichtig, einer Komnüssion die »weitere Verfolgung dieses Plaues zu überlveisen, der ja innig mit der Frage des obligatorischen Religionsunterrichtes zusarn»»»e»»hä»rge. G u t t n» a »»n - Breslau giebt zu, daß die Herausgabe eines Geschichtsbuches selbstverständlich nur freudig zu begrüße»» fei. Doch dürfe der Rabbinerverband »licht den Auftrag gebe»», da er damit eine Verantwortung übernähme, die er nicht trage»» könne. Der Resere»»t Dr. K op fst e i»» hält die in dem Rnildschreiben gestellten Fragen »»icht für so schlvierig, »m» sie »licht sofort beantworte»» z»» könne»». Die Ko »»»Mission »verde selbstverständlich die vorhandene»» Bücher be»»»»tze»» uiüffen, in denen man genüge»»d pädagogische Quellen und Erfahrungen hätte. Der Gege»»»vart hafte leider der große Fehler der Kritik ar». Ein Schulb»»ch bedürfe gar »»icht so großer Gelehrsamkeit. Er behaupte entschieden, daß ein Geschichtsbuch durchaus g»lt sein kör»»»e, »ve»»n es auch »»icht gerade von einem Historiker, der die Quellen zu prüfen im Stande sei. geschrieben »vorder» sei. Ma»» sollte einen Preis für die Abfassung eines solche»» Buches aussetzen. bamit mein endlich in die Lage käme, ein Geschichtsbuch der Behörde vorlegen zu können, ohne dessen Ablehnung befürchten zu »nüssen. Er müsse deshalb bei seinem Anträge beharren, eine Kommission zur Abfassung eines Geschichtsbuches, zu welchem der Verband die Direktive geben könne, einzusetzen. Horovitz bittet, den Antrag dahin zu modifiziren, die vorhandenen Bücher zu prüfen und zn versuchen, eines derselben von den ihm anhaftenden Mängeln derart zu befreien, daß es der Behörde präsentirt werden könnte. In dieser Form »vird alsdann der A»»trag ans Einsetzung einer Kommission angenommen und in dieselbe die Herren K opfst e i n - Beutheu, G u ttmann-Breslau, Prager-Cassel, V og elfte ün-Stettin und Auerbach -Rogasen geivählt. Es folgt nunmehr derBericht des Dr. W ern er - München über die Frage der Autorisation der R a b b i n e r. Wir rekapitnliren zunächst aus der Generalversammlung des Rabbinerverbandes die dort beschlossenen und diesem Referate zn Grunde liegenden Thesen des Dr. Werner: „1. An die für den Rabbinerberns vorbereitenden Anstalten ist die Bitte zn richten, in Ausnahmefälle»» vou jetzt ab a»»ch solche Ka»»didate»» zuzulasse»», »velche sich a»»der»veitig die erforderliche»» Ke»»»»tnisse errvorber» habe»» und als würdig für den Ber»»f befunde»» »verden. 2. Der Rabbinerverband erwählt Prüfungskom»nissionen, »velche zur Ausstellung von Rabbinatsdiplomen ermächtigt »verden. 3. Der Rabbinerverbaud erklärt es als unstatthast, daß außer den für den Rabbinatsberuf vorbereitenden Lehranstalten und de»» in Nr. 2 in Aussicht genommenen Kommissionen seitens einzelner Rabbiner Autorisationen ertheiltwerden." In Verfolg dieserBeschlüsse ist nun an das Rabbiuerseminar nnd die Lehranstalt für die Wissenschaft des Jndenthums in Berlin und an das jüdisch-theologische Seminar in Breslau das Ersuchen gerichtet »vorder», zu der ersten These Stellung zu nehmen. Die beiden Berliner Anstalten haben sich unter Berufung ans ihre Statute»» geweigert, der Bitte Folge zu geben, während sich das Breslauer Seminar hierzu bereit erklärt hat. Es handle sich nun darum, »vie der Referent ausführt, ob die durch den früheren Beschl»»ß geschaffene Roth durch die Bereitwilligkeit des Breslauer Seminars gemildert »verde. Der Beschluß, Konunissionen zur Abnahme der Prüfung zu ernennen, sei in der Praxis auf die größten Schlvierigkeiteu gestoßen. Es erhebe sich »»»»»»mehr die zwiefache Frage, ob der Beschluß auf Einsetzung von Kommissionen aufrecht erhalten bleiben solle, oder ob der Verband sich mit der Berechtigung begnügen solle, »velche das Breslauer- Seminar gegeben hätte. — Guttmann bedauert lebhaft die Ablehnung der beiden Berlirrer Anstalten, tritt aber für die Aufrecht-

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