Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1899)
- Date
- 1899-01-06
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 dann sich an die Behörden wenden, um sie zu veranlassen, die Sache weiter zu verfolgen und zu einem Ende zu führen, das der Judenheit und dem Baterlande zum Segen gereichen werde. In Altpreußen dürfe ein christlicher Schüler bekanntlich nicht eine Schule besuchen, deren Leitung einem jüdischen Lehrer unterstehe. Die einzige Ausnahme, die bei der Mosse'schen Erziehungsanstalt erfolgt sei, habe viele Kämpfe gekostet. Herr Bernhard bittet, die Denkschrift auch auf die Verhältnisse der jüdischen Lehrpersonen auszudehnen, um nach allen Richtungen dem gerecht zu werden, was die Vertreter der Vereine ihren Mitgliedern gegenüber schuldig seien. Die Debatte schließt mit der Annahme eines Antrages Liepmannssohn, der den Berbandsvorstand ermächtigt, eine Denkschrift über die Verhältnisse der jüdischen Volksschule mit Benutzung den eingegangenen Referate abzufassen, um dem D.-J. G.-B. sowie den bestehenden Gemeindeverbänden dadurch das Material für die Behandlung dieser Frage zu gewähren. Die stattgehabte Kassenrevision hatte nichts zu moniren und die ganze Buchführung in musterhafter Ordnung gefunden. Dem Schatzmeister wird darauf Decharge ertheilt und ihm Namens des Vorstandes und der Delegirten der herzlichste Dank für seine Mühewaltung ausgesprochen. — Zu Punkt VII der Tagesordnung: Anträge der Vereine jüdischer Lehrer in Rheinland und Westfalen sowie in Süddeutschland, betreffend die Stellung der jüdischen Lehrer innerhalb der Gemeinde, referirt zunächst Herr Goldschmidt-Köln. Er führt aus, daß es im Interesse der Synagoge wie der Schule und des Lehrers liege, daß Letzterer Gelegenheit habe, bei Berathungen über gottesdienstliche und Schulangelegenheiten seine Ansicht zu äußern. Dem Lehrer solle daher in der Schulkommisflon beziehungsweise im Schulvorstand Sitz und Stimme eingeräumt werden, ebenso, soweit er Borbeter sei, in den Kommissionen für gottesdienstliche Angelegenheiten überall da, wo kein Rabbiner amtire. In Gemeinden, wo keine besonderen Kommissionen bestehen, solle der Lehrer als sachverständiges Mitglied für die Schul- und gottesdienstlichen Angelegenheiten dem Vorstand der Synagogengemeinde angehören. In den dem D.-J. G.-B. nicht angehörenden Gemeinden solle der Lehrer selbst einen diesbezüglichen Antrag stellen oder darauf hinwirken, daß seine Gemeinde dem Gemeindebund als Mitglied beitrete. Der Korreferent, Herr Eppstein-Hoppstädten, vertritt ebenfalls den Standpunkt, daß der Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand haben müsse, doch solle man den Lehrer aus dem Synagogenvorstand herauslassen, weil er da nicht hineingehöre, und recht viele Kollisionen entstehen könnten. Herr Dr. Blaschke-Berlin giebt die Schwierigkeiten an, die der Gemeindebund in dieser Frage zu bestehen haben wird. Es handle sich hier um innere Organisation der jüdischen Gemeinden, von der sich der Gemeindebund prinzipiell ferngehalten habe, in die kultuellen Angelegenheiten dürfe sich der Gemeindebund seinen Statuten gemäß gar nicht einmischen. Der Segen werde im Uebrigen gar kein so großer sein, wenn der Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand habe. Im Laufe der Debatte tritt Herr Dr. Goldfchmidt-Kvlberg für den Antrag des Korreferenten ein, da keine einzige Gemeinde dem Lehrer Sitz und Stimme im Verwaltungsvorstand einräumen werde. An der Debatte betheiligen sich ferner die Herren Pros. Badt, Amram, Steinhardt, Baum- Rheine, Levy-Norden. Die Anträge des Referenten Goldschmidt- Köln werden bei der Abstimmung abgelehnt, ebenfalls ein im Laufe der Debatte von Herrn Steinhardt gestellter Antrag, durch den Gemeindebund dahin zu wirken, daß dem Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand eingeräumt werde. Dagegen wird eine Resolution Adler angenommen in folgender Fassung: 1. Der Delegirtentag des Verbandes re. erklärt, daß es im Interesse der Schule und des Lehrers liegt, daß Letzterer Gelegenheit habe, bei Berathung über Schulangelegenheiten seine Ansicht zu äußern. Dem Lehrer ist daher im Schulvorstand Sitz und Stimme einzuräumen. 2. Der Verband giebt dem D.-J. G.-B. von der gefaßten Resolution Kenntniß mit dem ergebenen Ersuchen, gefälligst dahin zu wirken, daß in den dem D.-J. G.-B. angehörenden Gemeinden dem in der Resolution ausgedrückten Wunsche entsprochen wird. -- Eine lange Debatte ergiebt sich wieder bei Berathung des Punktes V auf Aenderung der Zusammensetzung des Berbandsvorstandes und der Satzungen. Die am gestrigen Tage eingesetzte Kommission hat ihre Beschlüsse unter Berücksichtigung der zu diesem Punkt eingelaufenen Anträge gefaßt. Berichterstatter ist Herr Blumen feld-Adelebsen. Die von der Kommission beantragten Veränderungen werden bei den einzelnen Paragraphen des Statuts verlesen, debattirt und zur Abstimmung gebracht. Nach der vorgeschlagenen Fassung wird die Zahl der Vorstandsmitglieder auf 9, bisher 7, geprüfte Lehrer festgesetzt. So lange der D.-J. G.-B. einen Zuschuß zahlt, tritt aus seiner Mitte noch ein zehntes Mitglied in den Vorstand mit berathender und beschließender Stimme. Eine hierzu von Herrn Amram gegebene Anregung, den D.-J. G.-B. von der Vertretung im Vorstand auszufchließen, hat die Kommission einstimmig abgelehnt in Erwägung, daß der Gemeindebund und dessen Vertreter in den drei Jahren des Bestandes niemals und in keiner Weife die Selbständigkeit des Verbandes angelastet, sondern sie "zu befördern und zu befestigen gesucht habe. Herr Amram vertritt feine Anregung nur mit Rücksicht darauf, daß der hessischen Lehrerkonferenz der Beitritt zum Verbände ermöglicht werden solle. Der Verzicht auf die Vertretung im Vorstand würde den Einfluß des D.-J. G.-B. nicht schmälern, den Verband aber stärken. Herr Gutkind-Kassel bekämpft energisch die der Hessischen Lehrerkonferenz imputirte Meinung, daß vom Gemeindebund irgend etwas unternommen werden könne, wodurch die Prinzipien des Judenthums erschüttert würden. Eine größere Debatte erhebt sich ferner über einen von Herren Professor Badt und Dr. Goldschmidt-Kolberg zu § 3 beantragten Zusatz, daß zum Vorstände des Verbandes auch hinzugezogen werden können außer den Lehrern Diejenigen, die ihre akademischen Studien an einer deutschen Universität absolvirt haben. In kurzer Begründung kennzeichnet es Herr Dr. Goldschmidt als großes Unrecht gegen die zum großen Theil pädagogisch gebildeten Rabbiner, daß sie nicht in den Vorstand berufen werden können. Gegen den Zusatz erklären sich die Herren Steinhardt, Goldschmidt - Köln, Marx, Hanss-Berlin, Bernhard, Wertheimer. Von Allen wird der Standpunkt betont, daß man ungern auf die Mitwirkung der Rabbiner in den Versammlungen verzichten würde, aber im Vorstand allein bleiben wolle. Herr Dr. Guttmann-Breslau vertritt den Standpunkt der Antragsteller. Er ist der Ansicht, daß der Verband gegen seine Interessen handele, wenn er die Rabbiner von dem Vorstand ausschlösse, da der Verband nicht sein Hauptgewicht auf die materielle Noth der Lehrer lege, sondern auch die Ideale ins Auge fasse, das sei in erster Reihe der jüdische Religionsunterricht. An vielen Religionsfchulen seien die Rabbiner die Direktoren. Die Bedenken über Kollisionen zwischen Rabbiner- und Lehrersland seien vollständig illusorisch. Im Uebrigen müsse nicht immer der Rabbiner der schuldige Theil sein. Der Rabbiner als Stand gehöre eigentlich in den Berbandsvorstand hinein. Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück unter der Bedingung, ihn auf die nächste Tagesordnung zu fetzen, was ebenfalls von der Versammlung abgelehnt wird. Darauf wird 8 3 in der Fassung der Kommission angenommen. Nach § 9 muß nunmehr alle drei Jahre an einem vom Vorstande zu bestimmenden Orte ein Berbandstag stattfinden, tz 11 erhält den Zusatz, daß Vereine, denen mehr als 100 geprüfte Lehrer angehören, drei Vertreter senden, und eine Erweiterung des letzten Absatzes, daß die auswärtigen Delegirten aus der Verbandskasse Reisekosten und Tagegelder erhalten, soweit die verfügbaren Mittel dazu ausreichen. Die übrigen Aenderungen sind unwesentlicher Natur. — Punkt VIII der Tagesordnung : Antrag des Lehrervereins „Mendelssohn" zu Hamburg, betreffend die Vorbildung der jüdischen Lehrer, brachte zwei mit lebhaftem Beifall aufgenommene Referate der Herren Marx und Feiner, die in den Antrag ausliefen, den Berbandsvorstand zu ersuchen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften eine bessere Vorbildung der jüdischen Lehrer herbeizuführen. Der erste Referent gab die für die Durchführung des Antrages einzuschlagenden Maßnahmen und deren Motive an. Demzufolge sollen die Direktoren der jüdischen Seminarien ersucht werden, bei der Aufnahmeprüfung genau nach den Bestimmungen der staatlichen Seminarien zu verfahren und bei der Anstellung von Lehrern streng die wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation zu berücksichtigen. Es solle ferner dahin gewirkt werden, daß den Seminarien die Berechtigung zur Abhaltung des ersten und zweiten Examens ertheilt werde, durch eine Kommission die Bestimmungen der Ausbildung des jüdischen Lehrers geregelt werden, der Staatsregierung in einer Denkschrift die Lage der jüdischen Lehrer dargelegt und eine Subvention erbeten werden. Der Korreferent erwähnte u. a., daß die jüdischen Seminarien aufgegeben werden und die Aufgaben den allgemeinen Anstalten überwiesen werden sollen. Die jüdischen Seminarien ständen inBezug aufZusammensetzungdesKollegiums, auf Einrichtung der Uebungsschulen und bezüglich der Quantität und Qualität der Lehrmittel den staatlichen Anstalten nach. Als Muster-