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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-01-06 · Heft 1 (6.1.1899) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 1 (6.1.1899)
Date
1899-01-06
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 ferneren Debatten die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt. Der Referent giebt noch einmal die Erklärung ab, daß die Provinzialkassen in keiner Weise geschädigt werden sollen; die Centralkafse unterscheide sich ganz scharf von den anderen Kassen. Sie sei nicht auf das Quotensystem begründet und habe ganz bestimmte Lasten und Leistungen; es sei eine kombinirte Lebens-, Penstons- und Relikten-Bersicherungskasse. Der Gemeindebund werde in Anspruch genommen werden müssen, die Provinzialverbände zu veranlassen, für die kleinen, leistungsunfähigen Gemeinden einzuspringen. In der weiteren Diskussion treten, theilweise in begeisterter Weise, für die Gründung der Kasse ein die Herren Bernhard- Tarnowitz, Marx-Alsheim, Amram-Borken, Steinhardt-Magdeburg. Prof. Badt-Breslau theilt die Bedenken des ostpreußischen Lehrerverbandes und möchte nur die Gründung einer Kasse für solche Bezirke beschließen, wo noch keine anderweitigen Kassen bestehen. Einzelne Anfragen werden im Lause der Debatte durch den Referenten erledigt, so diejenige, daß auch ungeprüfte Lehrer in die Kasse ausgenommen werden können. Der Antrag Steinhardt auf en bloe - Annahme, wird vom Referenten durch die Bestimmung erweitert, die innerhalb des nächsten Jahres zu stellenden Anträge dem zu bildenden Kuratorium zu überweisen, welches die Verpflichtung übernehmen soll, die Anträge eingehend zu prüfen und eventuell eine Aenderung der Satzungen der Kasse in die Wege zu leiten. In namentlicher Abstimmung wird dieser Antrag darauf mit allen gegen zwei Stimmen (Sturmann - Osterode, Badt- Breslau) angenommen. Rabbiner Dr. Goldschmidt-Kolberg enthält sich der Abstimmung, Nach einer halbstündigen Unterbrechung wird nach einer Danksagung an den Vorstand für die große Mühe der Ausarbeitung der Satzungen für die Kasse die Berathung der Tagesordnung fortgesetzt. Zu Punkt 5 („Aenderung der Zusammensetzung des Verbands- Vorstandes und der Satzungen des Verbandes") wird eine aus den Herren Liepmannsfohn, Blumenfeld - Adelebsen und Bernhard bestehende Kommisston gewählt. Bei Punkt 10 („Beschlußfassung über den Modus der Subventionirung der Vereinsversammlungen") schlägt in kurzer Begründung der Referent, Herr Hauptlehrer Herbst-Lissa, vor, analog dem Staatshaushalt einen dreijährigen Durchschnitt für den Modus der Subventionirung zu wählen, wozu die Versammlung ihre Zustimmung giebt. Punkt 14, betreffend Ausgabe von Mitgliedskarten, wird der Kommission für die Abänderung der Satzungen zur Erledigung überwiesen. Zum Schluß des ersten Verhandlungstages wird dann noch über Punkt 13 debattirt: „Antrag des Vereins jüdischer Lehrer derOstprooinzen auf Begründung eines Stellennachweises für die Mitglieder des Verbandes". Der Referent, Herr Becker-Wollstein, führt aus, daß die Lehrer bis jetzt auf Selbsthilfe angewiesen seien, und die Gründung eines Stellennachweises im Sinne der Berbandsaktion liege. Die zu besetzenden Stellen werden meist in Amtsblättern inserirt, selten in den jüdischen Zeitungen, welche sie meist erst dann veröffentlichen können, wenn die Vakanzen bereits besetzt seien. Die Ausführungen des Referenten verdichten sich zu dem Anträge, dem 8 9 der Satzungen folgenden Absatz einzufügen: „Der Verband richtet einen Stellennachweis für seine Mitglieder ein; die Organisation desselben bleibt dem Vorstande des Verbandes überlassen, welcher den Einzelverbänden die Satzungen dieser Organisation mitzutheilen hat". In der lebhaften Debatte wünscht Herr Bernhard die Angelegenheit den Berbandsvereinen innerhalb ihrer eigenen Sphäre zu unterbreiten. Herr Amram beantragt, die Angelegenheit dem Verbandsvorstände zur näheren Prüfung zu übergeben. Bei der Abstimmung fallen beide Anträge, angenommen wird ein dritter, von Herrn Steinhardt gestellter Antrag, daß der Delegirtentag stch im Prinzip mit den Forderungen des „Vereins jüdischer Lehrer der Ostprovinzen" auf Begründung' eines Stellennachweises für die Mitglieder des Verbandes einverstanden erklärt und die Ausführung dieses Antrages dem Verbandsvorstande überläßt, der an die Einzelvereine berichten soll. Der zweite Berhandlungstag wird mit der Berathung des Punktes 6 eröffnet: „Berathung über die gegenwärtigen Verhältnisse der jüdischen Schulen und Beschlußfassung über Abfassung einer Denkschrift über die Bedeutung der jüdischen Schulen". Das von Herrn Amram - Borken erstattete Referat ist ein sehr ausführliches. Er legt dar, daß die jüdischen Volksschulen stark im Niedergang begriffen seien. Im Jahre 1886 seien noch 53 279 jüdische Kinder in Volksschulen unterrichtet worden, im Jahre 1896 nur noch 46 869 Kinder. Das Minus finde sich leider nicht als Plus an den höheren Schulen. Im Jahre 1886 hätten 318 Volksschulen bestanden. im Jahre 1898 bestehen nur noch 246. Von den verbleibenden würde noch eine weitere Zahl wahrscheinlich mit dem Tode des jetzigen Leiters derselben eingehen. Nach dem neuen Besoldungsgesetz werde der Staat die weitere Auflösung der Schulen nur mit geringer Frequenz fordern. Das Hauytübel bestehe darin, daß man in weitesten Kreisen keinen Sinn für eigene jüdische Schulen habe; die Abneigung wäre zu verstehen, wenn es paritätische Schulen gäbe, was aber nicht der Fall sei. Der jüdischen Lehrkräfte suche man sich, wo es nur möglich sei, zu entledigen. In einigen Theilen des Vaterlandes wisse man die jüdischen Schulen sehr zu schätzen, in Ostelbien und auch in größeren Städten wolle man von ihnen nichts wissen. Für die Errichtung eigener Volksschulen spreche die nicht unbegründete Befürchtung, daß die jüdischen Kinder in großem Umfange religiösen Gefahren ausgesetzt seien. Fast der ganze Unterrichtsstoff diene der Pflege der christlich-religiösen Ausbildung. In der einklassigen Schule sei selbst die Dispensation vom christlichen Religionsunterricht nicht durchzuführen. In den höheren Schulen fei der konfessionelle Charakter nicht so sehr ausgeprägt; in der jüdischen Volksschule aber stehe der Religionsunterricht im Mittelpunkt des gesummten Unterrichts. Eine weitere Gefahr bestehe darin, daß die Kinder, da sie in christlichen Schulen nicht an Sabbathen vom Unterricht dispensirt werden, nicht am öffentlichen Gottesdienst theilnehmen können. Alle diese Gefahren ließen sich durch die Errichtung eigener Volksschulen beseitigen. Den Lehrern werde eine gesicherte Lebensstellung gegeben, das Ansehen des Judenthums werde gehoben, indem sittlich und sozial ungeeignete Elemente, die den Stand der Religionslehrer schädigen, ausgemerzt werden. Bezüglich der Hebung der Schulverhältnisse vermißt der Referent eine mit behördlicher Autorität ausgestattete Centrale, die auf die Gemeinden oder die Lehrer einwirken könnte. In Ermangelung dieser Centrale müssen der Gemeindebund und die Provinzialverbände für die Angelegenheit interessirt werden. Die geprüften Lehrer werden gern ihre Religionsschulen in Volksschulen umwandeln lassen. Für einen tüchtigen Lehrerstand müsse Sorge getragen, bei der Aufnahmeprüfung die peinlichste Auswahl getroffen werden. Das Material müsse in einer Denkschrift verarbeitet, für die Verbreitung der letzteren in geeigneter Weise durch mündliche Ausführungen auf den Verbandstagen oder auf einem Gemeindetage Sorge getragen werden. In der Diskussion präzistrt zunächst der Vorsitzende den Standpunkt des Vorstandes zu dieser Frage an der Hand des gedruckten Berichtes. Der Vorstand habe wiederholt nur dann das Aufgehen einer jüdischen Schule in ein anderes Schulsystem als erstrebenswerth bezeichnet, wenn durch das Statut der Schule die Anstellung eines jüdischen Lehrers als ordentliches, gleichberechtigtes Glied des Lehrkörpers ausdrücklich gewährleistet werde. Auch die Umwandlung einer mehrklassigen jüdischen Schule in eine einklasstge dürfe nicht ohne triftigen Grund vorgenommen werden. Redner rekurrirt hierbei auf den bekannten Colmarer Fall, wo auf die Eingabe von fünfzehn Hausvätern eine solche Umwandlung erbeten und erlangt wurde. Die Wiederherstellung der mehrklassigen Schule sei dem Vorstände des Verbandes in Aussicht gestellt worden, in den letzten Wochen sei aber ein ablehnender Bescheid eingegangen. Der Verband werde sich hierbei nicht beruhigen, da Versprechungen der kompetenten Stelle nicht so ohne Weiteres annullirt werden dürfen. Bezüglich des Mangels an Interesse für die jüdische Volksschule sei dem Verbände eine recht ausgiebige Zahl von Referaten zur Verfügung gestellt worden. Herr Becker-Wollstein verspricht sich nicht viel von einer Denkschrift, deren Drucklegung eine sehr theuere sein werde. Der Gemeindebund solle auf die Provinzialverbände den moralischen Druck ausüben, um die jüdische Volksschule zu erhalten. Herr Rabbiner Dr. Gultmann- Breslau schließt sich im Großen und Ganzen den Ausführungen des Referenten an und erhofft einen guten Erfolg der Denkschrift. Die Aufrechterhaltung der jüdischen Volksschule sei nicht nur ein Bedürfniß und Erforderniß, sondern auch ein wesentliches Element zur Hebung der Kultur unter den Juden. Es sei bezüglich der Errichtung sehr wohl zwischen den lokalen Verhältnissen zu unterscheiden, zwischen großen und kleinen Gemeinden. Man solle nicht den Nachdruck legen auf Neugründung von Volksschulen, die in den großen Städten nicht zu erreichen sein werde. Für die Theilnahme der Kinder an dem Gottesdienst sei durch den Jugendgottesdienst gesorgt. Herr Oberlehrer Dr. Blaschke- Berlin legt den Standpunkt des D.-J. G.-B. in dieser Frage dar. t Derselbe werde die Bezirksverbände um ein Gutachten angehen und

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