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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-12-29 · Heft 52 (29.12.1899) · p. Seite 615

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 52 (29.12.1899)
Date
1899-12-29
Page
Seite 615 (sequence 3)
Language
German
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615 stein und Mannheim, Dr. Fanjoung, A. L. Friedland, PH. Rosenheim, S. Hölzman, G. Werthauer, Jsaae Hirsch, S. Simon, A. Wahrmann, M. Mehersberg, M. Nordheim, L. Wolfs, A. Prager, R. Golde, S. Margulies, M. W. Heimanil, W. Heilbut, B. Breslauer, I. H. Perlbach, B. Wollstein, Jacques Wiener, Dr. S. Richter, und von verdienstvollen Männern unserer Gemeinde: Konnnerzien-Rath Julius Jsaae, I. E. Jsaae, L. Mecklenburg, I. Egers, I. Rothstein, M. Frank, A. Lehmann, Dr. Blaschko, Dr. Rawitzki, Dr. Max Simon, S. Weil, A. PH. Meyer und L. Ullstein. Ferner die Frauen: Coralie Cahen, Joharrna Marcks, Jeanette Schwerin und Charlotte Embden. Das Andenken der Guten und Edlen bleibt ein Segen für kommende Geschlechter!. " Zur Geschichte der antisemitischen Anträge refp. Petitionen betr. die Uebersetzung des Talmud und des Schul chan- Aruch auf Staatskosten bringen die „Mittheilungen z. A. d.A." die folgende amüsante Znsanunenstellung: Die Herren Wenng und Genossen in München haben bei dem baierischen Landtag eine Petition eingereicht, es möge von Staatswegen eine Uebersetzung des Talmud, des Schulchan-Aruch und des Werkes Kabala (sic!) veranstaltet werden. Da ist es angebracht, festzustelleu, welches Schicksal früher gleiche Petitionen in anderen Parlamenten gehabt haben. Wir stellen die Ergebnisse hier in knapper Form zusammen: Nr. 1. 2. März 1892. Die Petitionskommission des Reichstags erklärte die Petition für ungeeignet zur Berathung im Plenum. Nr. 2. 19. Dezember 1895. In der I. sächsischen Kammer wurde der Beschluß gefaßt, die Petition ans sich beruhen zu lassen. Nr. 3. 22. Dezember 1895. Die II. badische Kammer ging über die Petition zur Tagesordnung über. Nr. 4. Mai 1895. Die Petitionskommission des Reichstags erklärte die Petition für ungeeignet zur Erörterung im Plenum. Nr. 5. 29. April 1896. Das preußische Herrenhaus beschloß den Uebergaug zur Tagesordnung. Nr. 6. 6. Februar 1896. Die Petitionskommissioir des Reichstag s beschloß die Petition für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zu erklären. . Nr, 7. 28. Januar 1896. Die II. sächsische Kam m e r beschloß, den Antrag auf sich beruhen zu lassen. Nr. 8. 21. Mai 1897. In der Württemberg. Kammer der Abgeordneten wurde über den Antrag zur Tagesordnung übergegangen. Nr. 9/10. Januar 1898. Die zweite Kammer lehnte ebenso wie die erste Kammer des s ä ch s i s ch e n L a u d t ag s (am 7. Dezember 1897) die antisemitische Petition ab. Nr. 11. März 1898. Die.Petitionskommission des Reichstags beschloß über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. & Der tschechische Zola, Professor Masarhk in Prag, setzt seinen heldenmüthigen Kampf gegen Lüge und Unrecht in dem Mordprozeß von Polna unentwegt fort. Er läßt sich dabei nicht beirren „von dem Gespötte rasender Thoren". Nachdem die ärztlichen Sachverständigen auf seine Broschüre in dem antisemitischen „Deutschen Volksblatt" eine Erwiderung gewagt haben, läßt er ihnen in der Wiener „Zeit" eine tüchtige Abfertigung angedeihen. Er konstatirt dabei zunächst, daß diese Sachverständigen einen Theil der Angaben ihres gerichtlichen Gutachtens irr dieser Streitschrift nun selbst korrigiren. Dabei sind sie noch ungeschickt in ihren Ausreden. Das eine Mal haben sie sich bei der Gerichtsverhandlung undeutlich ausgedrückt, das andere Mal wieder hat das Gericht ihre Aussagen protokollirt. Nachdem Professor Masarhk diese Selbstkorrekturen hervorgehoben hat, schreibt er: „In der That müßten die Herren Sachverständigen ihr ganzes Protokoll und Gutachten auf dieselbe Weise korrigiren undzurücknehnleu; es thut mir leid, sagen zu müssen, daß alle ihre mündlichen und schriftlichen Aussagen fast werthlos find, wie mir das mehr als eine medizinische Autorität bestätigt hat. Zn ihrer Entschuldigung will ich trotzdem anführen, was mir ein berühmter Anatom schreibt: . . . Die Polnaer Aerzte haben die Obduktion nicht schlechter ausgesührt, als dies andere Aerzte gethan hätten. Man kann voll den praktischen Aerzten nicht auch noch verlangen, daß sie fehlerlose Sektionell machen. Eine Sektion ist Sache des Anatomen und nicht eines gewöhnlichen Arztes. Eine Reform dieser iit forensischer Beziehung so wichtigen Angelegenheit wäre an der Zeit." Danach geht Masarhk zur Prüfung des in der Streitschrift niedergelegten außergerichtlichen „neuen Gutachtens der Polnaer Gerichtsärzte" über. Da erlebt man wieder seine blauen Wunder. Das „neue Gutachten" erweist sich vor Masarhks Kritik ebenso unhaltbar wie das alte,, und der Leser, auch der Laie, lernt mit Entsetzen kennell, mit welcher Oberflächlichkeit und Ignoranz diese Gerichtsärzte arbeiten, von deren Aussage oft das Leben eines Menschen, im Polnaer Fall die Ehre, das Eigenthum, der ganze bürgerliche Status aller Juden überhaupt abhängig gemacht wurde. Pros. Masarhk schließt seine Entgegnung mit den Worten: „Die Leser der „Zeit" mögen mir verzeihen, wenn ich sie mit solcher: Details unterhalte; aHeiu der Ritualaberglanbe läßt sich nicht mit allgemeinen kulturgeschichtlichen Erörterungen aus der Welt schaffen; er muß derart in einem konkreten Falle in seiner Nichtigkeit erwiesen werden. Das sieht doch schon Jeder: eine richtige Obduktion und sachgenläße Beschreibung der Leiche hätte den Aberglauben im Falle Polna gar nicht aufkommen lassen! Wer diese ganze Polemik verfolgt hat, wird dieser schweren Anklage gegen die beeideten Gerichtsärzte vollkommen beistimmen müssen. Wenn man nun bedenkt, daß bei diesem Prozeß nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch der Richter und selbst die Gerichtsärzte durch die antisemitische Ritualmordfabel befangen waren, wird ebenso die sonderbare Führung und den Ausgang des Prozesses begreifen wie die sich daran knüpfende publizistische Polemik, die das eigentliche mangelhafte gerichtliche Verfahren ergänzt, freilich erst, nachdem der Angeklagte zum Tode verurtheilt ist. Tausende von Inden infolge der durch den Prozeß angeregten Plünderungen an Hab und Gut Schaden gelitten und die Ritualmordfabel tief, auf lange Zeit hinaus vielleicht unausrottbar tief ins Volk, ja — man glaubt es kaum — selbst in die akademisch gebildeten Schichten des Tschechenthums eingedrungen ist." * lieber den abermals mißglückten Versuch, das Blutmärchen auch nach Ungarn zu verpflanzen, schreibt man uns aus Budapest: „In Nameszto, im Arvaer Komitate, wurde vor einiger Zeit der Versuch gemacht, einen Prozeß wegen Ritnalmordes anzuzetteln, und der hiesige klerikale „Alkotmany", das offiziöse Organ der katholischen Volkspartei, gab sich dazu her, das Märchen dieses Mordes zu verbreiten. Wie der katholische Episkopat über derartige Affären denkt, beweist die Thatsache, daß der Zipser Bischof von Szmrecsanyi vor Kurzem an die Geistlichkeit des Arvaer Komitates einen Hirtenbrief richtete, in dem er es der Geistlichkeit zur Pflicht machte, die Bevölkerung darüber aufzuklären, daß gegen die Juden die Beschuldigung des Ritualmordes nicht erhoben werden könne. „Für diese Anklage", sagt der Bischof in seinem Pastoralschreiben, „bieten die Gesetzbücher und-Schristen der Inden keinen Anhaltspunkt." Es sei ben Juden verboten, das Blut der Thiere zu genießen, um wie viel mehr gelte das Verbot erst für das Blut der Menschen! Der Bischof.verweist ferner auf die traurigen Erfahrungen, die mit ähnlichen Agitationen gemacht wurden, und ermahnt die Geistlichkeit eindringlich, zu verhüten, daß das Volk durch solche Agitationen zu thätlicherr Ausschreitungen verleitet werde. Im Uebrigen hat die Untersuchung des Gerichtshofes in Rofenberg ergeben, daß im Falle von Nameszto mit den Instinkten des Volkes ein ungemein frivoles Spiel getrieben wurde."

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