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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-11-17 · Heft 46 (17.11.1899) · p. Seite 547

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 46 (17.11.1899)
Date
1899-11-17
Page
Seite 547 (sequence 7)
Language
German
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Wit Frauen trn Tatmud. Bon Rabbiner Hr.^Tobias Cohn. . 'st ' M. «zwischen war das junge Mädchen, dessen Lebensschicksale wir seit seiner frühesten Kindheit mit unserer Theilnahme begleitet haben, bei dem Lebensalter augelangt, in welchen, es eine Ehe eingehen durfte. Es geschah dies nach talmudischem Rechte^), ebenso wie nach dem Staatsgesetze in Griechenland, im 14. Jahre, während in Rom das Mädchen noch früher ehemündig war. Jndeß mag dahingestellt bleiben, ob das talmudische Recht, so früh eine Ehe schließen zu dürfen, in der Praxis wirklich zur Anwendung kam, und ob nicht vielmehr dasjenige Alter dafür üblich war, in welchen, beide Geschlechter ihre Selbständigkeit und Dispositionsfähigkeit erlangt hatten, was erst nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre der Fall war 2). Scheint .doch der Talmud betreffs des Jünglings beim Eingehen der Ehe ohnehin zwischen dem 14. und 20. oder 16. bis 22. oder 18. bis 24. Lebensjahre zu schwanken»). Die Brautwahl vollzog sich durch direkte Werbung des jungen Mannes oder auch durch Vermittelung, aber sie kam auch durch eine eigenartige Veranstaltung st zn Stande, die zwein,al im Jahre stattfand, durch etwas wie Damenwahl, an zwei Tagen, vonwelchen derTalinud bemerkt, daß sie die schönsten' Feste in Israel waren. Da zogen die Jungfrauen in die Weinberge hinaus zu fröhlichem Tanz in, munteren Reigen, die reichen wie die armen, die vornehmen und die geringeren Standes waren, die schönen und die minder schöllen. Dorthin kamen auch die jungen Männer, die ans Heirathen dachten. Die jungen Mädchen waren alle in Weiß gekleidet, um sich nicht in ihrer Toilette zu unterscheiden; keine trug ihre eigene Robe, sondern alle waren geliehen, um auch darin einander gleich z» sein. Beim Tanze entwickelte sich Gespräch und Bekanntschaft mit den jungen Leuten, und in liebenswürdiger Ausgelassenheit sangen dann die jungen Damen in, Chor: „Nimm dich in Acht, junger Freund, Und sei vorsichtig in deiner Wahl." Die Schönen wiesen dabei auf ihre Schönheit hin und verweilten bei de», Vorzügen, die es dem Manne gewährt, mit einer schönen Frau an seiner Seite in der Gesellschaft zu erscheinen. DieMiNder-Schöneu „leinten: „Verbindet mit eurer Wahl gottessürchtigen Sinn und laßt es nicht an Schmuckgegenständen für uns fehlen, dann sind auch wir schön." Schalkhaft bemerkt dazu ein Kommentator des Talmud: „Die reichen Mädchen sind immer schön, die ärmeren sind es nicht." Die auf ihre Abstammung und ihr hochgeachtetes Elternhaus stolzen Jungfrauen lenkten den Blick auf ihren Familienadel hin, der für den Mann mehr Werth habe und das Haus glücklicher mache, als alle Schönheit der Frau. — So mancher Ehebund Mag in diesen Zusammenkünften ungebahnt worden sein, und manche Frauenkreise hatten davon schon Kunde, bevor er zum vollen Abschluß gelangt war. Sie saßen an, Spinnrocken in Gruppen versammelt auf offener Straße im Mondschein und besprachen mit großer Geschäftigkeit das interessante Ereigniß. Kam es dann zur Verlobung, so wurde diese mit großem Pomp gefeiert; zahlreiche Kerzen erleuchteten das Haus, Seffel waren ») Ketub. 57 b. 2) B. Bathr. 155 a. -> Kiddusch. 29 d. st Jerusch. Thaan. IV. zu Ende, dazu Korb. Haedoh; Babli das. 26 d u. 31», B. Bathr. 121, vgl. Perle- Die jüdische Hochzeit in Frankels Mouatsschr. IX. Iah, g. itt Menge aufgestellt, glückwünschende Gäste kamen und gingen, und Frauen saßen bei der Spindel, de», Sinnbild« berufener Thätigkeit der Hausfrau, und riesen mit freudiger Theilnähme: Diese oder Jene hat heute ihre Verlobung gefeiert.l) »<? Damit sind wir mit unserer Betrachtung bei der Schwelle bes Ehelebens angelangt, in welchem allezeit die sittliche wie die religiöse Bildung eines Volkes am meisten reflektirt. Wir sammeln daher in, Talmud die zerstreuten Blüthen auf, um daraus den duftigen Weihekranz um das Eheleben in Israel zu flechten. Wahrhast rührend sind die Züge, denen wir schon im ehelichen Verhältniß der Patriarchen begegnen. Die Propheten Israels alsdann verherrlichen das Verhältniß Israels zu Gott durch das Bild der Ehe, ein Beweis, wie rein und klar, wie heilig und groß die Ehe gedacht wurde. Als aber lange nachher und inmitten der Arbeit des Talmud durch die röinische Weltherrschaft die gesonderten Nationalitäten gebrochen waren, welche dann durch das Auftreten der germanischen in noch kleinere Bruchtheile zerstückelt wurden, da bot das jüdische Familienleben, in dessen Bahnen allein sich das erstandene Christenthum beivegte, eine natürliche Schutzwehr gegen völlige Auflösung und Verflüchtigung ins leere Allgemeine. Zivischen die Trümmer der verfallenden Staatswelt baute die jüdische Familie ihre Hütte des Friedens; der Lärm des AußenlebenS verhallte vor dem Heiligthum der Ehe; vor den Harmonien, welche der Talmud mit den Grundakkorden des biblischen Gesetzes um das Eheleben wob, verstummten die Mißtöne, welche von außen her so häufig andrangen. Die Frau hörte nicht auf, dem Manne, als dem Haupt der Familie, untergeben zu sein, aber diese Unterordnung war eine Quelle des Segens und eine Gewähr der rechten Freiheit auch des weiblichen Theils. Denn die Ehe hatte in bestimmtester Beziehung die Gegenseitigkeit selbstverlengnender Liebe zur Voraussetzung, und wollte die vollendete Darstellung gegenseitiger Liebe und der Gemeinschaft der inneren und äußeren Güter sein. „Durch die Sphären des Himmels geht an jedwedem Tage der geheiligte Gottesruf, welcher die Gatten für einander zun, Bund der Ehe bestimmt," st und ferner: „Darum hat Gott dort seine Stätte, beglückend und segnend, wo Gatte und Gattin in ehelicher Liebe und Treue sich bewähren."») Das ist ein Mahnwort des Talmud, gleichsam als Inschrift an den Tempel der Ehe gesetzt, damit beide Gatten dort an, Altar der Liebe und Tugend heiligen Priesterdienst verrichten. Jeder im Bewußtsein anerkannter Gleichberechtigung neben dem Anderen, und durch freie Ausgestaltung seiner ganzen Kraft beitrage zum Glück des Hauses, zur Ehre und zun, Segen der Familie. Bezeichnet doch der Talmud den Akt der Eheschließung überhaupt als eine That der Heiligung, und der Vollzug des Ehebundes geschieht durch das Gelöbniß des Mannes, die Frau sich „anzuheiligen", st d. h. Alles zu verhüten, was die Heiligung der Ehe entweihen, den Frieden der Ehe stören, die Schönheit der Ehe, dieser höchsten Form des sittlichen Lebens, entstellen und trüben könnte. Und wenn nun die „Frau im Talmud" in das Heiligthum der Ehe eintrat, auf wie viele Weihegesäße fiel dann ihr Blick, die ihr zu Ehren dort aufgestellt waren und ihre Seele mit Liebe nnd Vertrauen zu dem Manne erfüllten, mit Hingabe und Treue Hi. ihrem weiblichen Berus, zu den häuslichen Obliegenheiten,!' stGitti» 89a. st ®ot.2a, Mord». 18 d. Sanhedr.22». Ketub.82». st Sot. 17 ». st Kiddnschi», Mekedescheth.

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