Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1899)
- Date
- 1899-11-10
- Page
- Seite 536 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228311-3228357--55918-3292165- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
536 Nachdem die Israeliten des hiesigen Landes ihr volles Bürgerrecht erworben, wendeten sie besondere Aufmerksamkeit der Erziehung der Jugend zu guten und treuen Bürgern zu, und es entstand hier eine Reihe von Anstalten, die diese Zwecke förderten: „Schwesternbttnd zur Erziehung mrd Heranbildung armer Mädchen" (1817), „Gesellschaft der Humanität", welche gegenwärtig mannigfachen Zweigen der Erziehung, vornehmlich dem Handwerk, ihre Wirksamkeit widmet (1802), ferner „das jüdische Lehrerseminar" (1824). Für Philipp Feidel galt es ein gemeinschaftliches Haus, gemeinschaftliche Pflege und Erziehung für die Waisen zu schaffen. Genau 9 Wochen nachdem sein Vermächtniß geschrieben war, ist erans dem Leben geschieden. Unverzüglich ging das neugewählte Kuratorium an seine Arbeit. Es bestand aus folgenden 11 Mitgliedern: Landrabbiner Dr. Adler. Obergerichtsanwalt M. Alsberg, Bankier Albrccht Feidel. Louis Fleschex, Samson Selig Goldschmidt. Rnbeir Elias Goldschmidt, Siegmnnd Elias Goldschmidt, Abraham Honnet, Dr. Salomon Levisenr und Louis Rosenzweig. Das Resultat der Vorarbeiten über Plan und Ziel, über Verwaltung und Einrichtung des neu zu gründenden Instituts nach Maßgabe des Stiftungsvermögens wurde in den neu entworfenen, am 28. Februar 1856 Unterzeichneten Statuten niedergelegt. welche die Gesinnung und den Geist des Stifters charakterisiren. Sie bezeichnen als Zweck der Stiftung: „Armen israelitischen Waisenkindern beiderlei Geschlechts in einer abgesonderten Anstalt Nahrung. Kleidung. Erziehung und, soweit es die Mittel der Anstalt znlassen, Unterricht zu gewähren. Die Anstalt soll es sich zur Ausgabe machen, die ihrer Obhut anvertranten Waisenkinder mit elterlicher Liebe zu sittlich guten gottesfürchtigen Israeliten und für das praktische Leben brauchbaren Menschen heranzubilden." (§ 12.) „Die Beköstigung und Lebensweise sowie das häusliche Leben überhaupt muh streng nach jüdischem Ritus erfolgen, und es wird dem Kuratorium zur Pflicht geinacht, darüber zu wachen, dah dieser Bestimmung nachgelebt werde." (§ 13.) „Für die physische Erziehung der Kinder zn gesunden und kräftigen Menschen soll durch eine einfache, nicht kärgliche Lebensweise. durch strenge Gewöhnung cm Reinlichkeit, durch häufige Bewegung im Freien und durch angemessene Leibesübung Sorge getragen werdend (§ 14.) „Ebenso hat das Kuratorium für einen genügenden Schulunterricht tu der jüdischen Religion und in den Elementargegenständen zu sorgen." (§ 16.) „Die Mittel der Stiftung, welche vorerst in den von dem Stifter zu diesem Zwecke bestimmten 20000 Thalern bestanden, können anderweitig, „sei es durch Testament, Schenkung oder in jeder anderen Weise", vermehrt werden. Mit Nachdruck wird hervorgehoben, dah bei größeren Schenkungen, jedoch nicht unter dem Betrage von 10000 Thalern, „die Stiftung neben dem Namen des ursprünglichen Stifters auch den des Schenkgebers oder Testators tragen und der ' Name desselben in die Benennung der Stiftung mit ausgenommen werden könne." (8 12.) Zu Mitgliedern dieses Kuratoriums ernennt das 1. Statut neben dem zeitigen Landrabbiner Dr. Adler die drei von dem Stifter ernannten Testamentsvollstrecker: Bankier Albrecht Levi Feidel, Kaufmann R. E. Goldschmidt und Bankier Samson Selig Goldschmidt. (§2.) Dem Kuratorium zur Seite stehend, sollen zwei „Ehrenmütter" die Aufsicht über die Pflege der Kinder und die Ueberwachnng des gesannnten Haushaltes in der Anstalt übernehmen. Als Zöglinge sollen in die Anstalt nur solche israelitische (Vater- oder mutterlose) Waisen aus dem Inlande (Knrhessen) ausgenommen werden, die tzsD sechste Lebensjahr erreicht und das neunte noch nicht überschritten hahGs. für die Anfznnehmenden muh der Nachweis erbracht werden, „dah sie körperlich gesund und nicht sittlich verwahrlost sind". Die Zöglinge erhalten freie „Wohnung. Beköstigung, Kleidung, Verpflegung und alle Wohlthaten einer geregelten und sorgfältigen Erziehung". Sie sollet! in der Regel in der Anstalt verbleiben, „bis sie für den Uebergang in einen Lebensberuf oder in eine höhere Bildungsanstalt vorbereitet sind". (§ 10.) Es dürfte dieser gedrängte Auszug aus den Statuten genügeil, um erkennen zu lassen, wie der ganze Ernst der erziehlichen Aufgabe ebenso inie ein herzliches Wohlwollen und eine jede Engherzigkeit ausschließende Sorgfalt bei der Schaffung des neuen Instituts mitgewirkt haben. Mit Eifer und Freudigkeit ging das neugewählte Kuratorium an seine Aufgabe. In kaum 2 Monaten wurden die vielfachen und niühsamen Vorbereitungen, welche die Errichtung der Anstalt nothwendig machten, getroffen. Das erste Heim der AnstüÄ war eine gemiethete Wohnung, deren Mängel sich bald itt so empfindlicher Weise zeigten, dah noch in demselben Jahre R. E. Goldschmidt, ein naher Verwandter Feidels, das ihm.gehörige Haus in der Giesbergstrahe zuerst zur« Zweck des Waisenhauses miethweise hergab. bis er es durch Urkunde vom 28. November 1869 als Schenkung an die Waisenanstalt überwies, um das Andenken seiner Gattin Emilie Goldschmidt, geb. Feidel, zu ehren. Mit dieser Schenkung war nunmehr der feste Boden für die Sicherstellung der.Anstalt gewonnen. Aber auch nach der rechtlichen Seite war diese Schenkung von großer Bedeutung; denn letztere wurde an die Bedingung geknüpft, daß für die Stiftung die Rechte einer juristischen Person gewonnen werden sollten. Die Nachsuchung dieser Rechte machte eine Neubearbeitung der alten Satzungen erforderlich. Die Urkunde über die Allerhöchste Genehmigung weil. Sr. Majestät König Wilhelm I. ist datirt: „Versailles. den 2. Dezember 1870." Die Erlangung der Korporationsrechte bildet gleichzeitig eine freudige und erhebende Erinnerung an die große und ruhmreiche Zeit unseres Vaterlandes. Dem Kuratorium ist es gelungen, die ans bescheidenen Ansprüchen hervorgeheude Stiftung allmälig lebeus- und leistungsfähig zu machen, für deren allseitige Ausgestaltung und Verwaltung und vor allem für die religiös-sittliche und praktische Erziehung der ihr anvertrauten Kinder Sorge zu tragen. Diese Aufgabe ist wesentlich erleichtert worden durch die stille, liebevolle Mitarbeit der Ehrenmütter, denen die besondere Aussicht über die Erziehung der Waisenmädchen, über die Verpflegung und Bekleidung der Kinder und über den gesammten Haushalt im Waisenhause übertragen wurde. Es konnte nicht fehlen, daß das Waisenhaus auch von den hiesigen Gemeiudenntgliedern seit seinem Bestehen gefördert wurde. So oft Freud oder Leid in Familien einzog. gedachte man gern der armen Waisen und des Hauses, das ihnen ein Heim, ein Elternhaus zu bieten bestimmt ist. ' Mehr als 600 Schenkungen, Vermächtnisse und Beiträge, welche, soweit sie den Betrag von 300 Mark überstiegen, auf den Gedenktafeln unserer Anstalt zu dankbarer Erinnerung eingezeichnet sind, haben Zengniß davon abgelegt, daß das Waisenhaus mit unserer Gemeinde verbunden ist und in ihr seine Stütze und seine Förderung findet. Ein reicher Segen ist durch Gottes Beistand aus dieser Anstalt geflossen. 162 arme Kinder haben ihre Aufnahme, Erziehung und Heranbildung zu einem Lebensberuse erhalten. Manch erfreuliches Resultat ist zu verzeichnen, manch erfreuliche Lebensstellung, die hier begründet wurde, ist zu vermerken. Es ist dem Referenten eine Freude, berichten zu können, mit welch liebevoller Sorgfalt die Waisen erzogen und behandelt werden. Den obersten Grundsatz bildet die streng religiöse Erziehung. Doch auch der körperlichen Pflege wird besondere Aufmerksamkeit zugewandt. Eine Badeeinrichtnng int Hanse — Wannen- und Donchebäder für Knaben wie für Mädchen — wird regelmäßig benutzt, im Sonuner das Baden und Schwimmen in der Fulda eifrig gepflegt; der möglichst ausgedehnte Aufenthalt im Freien — es steht hierzu der große Vorranm und Garten eines Grundstiicks zur Verfügung —, größere regelmäßige Spaziergänge und Ausflüge, Turnübungen, mehr spielend und erholend, bei den hierzu in unserer Anstalt getroffenen Einrichtungen tragen dazn bei, die Kinder körperlich zu kräftigen und gesund zu erhalten.. Der Gesundheitszustand war daher seit Bestehen der Anstalt ein durchaus befriedigender. Des Besonderen aber sei gedacht des durch den gegenwärtigen Hausvater, Herrn Inspektor Scheye, mit so anerkennenswerthem Erfolge in der Anstalt eingeführten Handfertigkeitsunterrichts. Die wiederholten Ausstellungen der von den Waisenkindern gefertigten Papp- und Holzarbeiten haben ungetheilte Anerkennung den Leistungen der Kinder gebracht. Die Freude und der Eifer der Kinder bei diesen Arbeiten, welche nicht wie ein Zwang ausgeübt werden, sondern wobei Zulassung und Ausschließung oft als Belohnung und Bestrafung angewandt wird, legen Zengniß ab von dieser ersprießlichen Beschäftigung, welche, abgesehen von der nützlichen Vorbereitung zum Handwerkerberufe, welchem die «leisten Knaben zugeführt werden, den erziehlichen Nutzen in der körperlichen Kräftigung und in der Abhaltung vom Müßiggänge recht deutlich erkennen läßt. Auch zur Beschäftigung mit dem Gartenbau werden die Kinder, soweit die Verhältnisse des Gartens es gestatten, herangezogen. In gleicher Weise finden auch die Mädchen ihre Beschäftigung in den praktischen Haus- und Handarbeiten, welche sie — außer dem vierstündigen Handarbeitsunterricht in der Schule — unters vorsorglicher Allfsicht der Hausmutter, Arau