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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-11-03 · Heft 44 (3.11.1899) · p. Seite 519

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 44 (3.11.1899)
Date
1899-11-03
Page
Seite 519 (sequence 3)
Language
German
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gepichten finden, so ergiebt sich von selbst, daß der Kreis der den jttdischerr Assessoren offen stehenden Gerichte viel beschränkter ist als derjenige der Gerichte, bei denen die christlichen Assessoren Unterkommen; eine weitere Folge dieses Umstandes muß sein, daß die Ersteren später angestellt werden als die Letztere!;, und dies ist seit etrva 20 Jahren thatsächlich der Fall. In; Jahre 1890 wurden, und zwar kurz hinter einander, zwei jüdische Richter zu Oberlandesgerichtsräthen befördert; diese beidenHerren sind die ersten nnd letzten höheren jüdischer; Richter, welche befördert wurden. Einen jüdischer; Larldgerichtsdirektor giebt es in Preußer; überhaupt nicht. Wohl aber ist es vorgekommen, daß jüdische Richter, die bei der Beförderung übergangen worden waren, verspätet befördert worden sind, nachdem sie zuu; Christenthum übergetreten rvaren. Dieselben Grundsätze, die bei der erster; Anstellung jüdischer Richter maßgebend sind, werden auch bei ihrer Versetzung befolgt, so daß sie arrch hierbei schlechter gestellt sind als ihre nichtjüdischen Kollegen. Auch die jüdischen Notare, wenigstens -in Berlin, haben bei ihrer Ernennung ein um mehrere Jahre höheres Dienstalter als die Notare christlicher; Glaubens. Die Hesse;; mögen also ruhig sein; es ist anderswo auch nicht besser. * Endlich hat die Berliner Stadtverordrreterwersauunlung ihre große Debatte über die Angelegenheit der Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den Gemeindeschulen gehabt. Dem Ausschüsse, irr dessen Nanrer; Stadtverordneter Dr. Hermes Bericht erstattete, war auch der Antrag Dr. Prenß mit überwiesen worden, der den "ohne ihr Verschulden gemaßregelten jüdischen Lehrerinner; eine ersprießliche Wirksamkeit im städtischen Schuldienst ermöglichen wollte. Im Ausschüsse standen sich zwei Meinungen gegenüber: Die eine ging dahin, daß der Magistrat an dem, was er als Recht erkannt, auch gegenüber, abweichenden Ministerialreskripten unbeirrt sestznhalten habe. Die Verfassung gebe keine Arrskunft über die Frage,, ob die Volksschule konfessionell sei oder nicht, dagegen gingen die Bestirnmnugen des preußischen Landrechts nichtauf die konfessionelle, sonderr; die inte.rkor;fesfio;relle Schple hinaus. DÄ Mehrheit des Ausschusses traf dageger; in der Meinung zusammen, daß es gar keiner; Zweck habe, sich auf einen zweifelhaften Rechtsstandpurrkt zu stellen, sich auf Anschauungen, die von der; maßgebender; Behörden nicht getheilt werden, zn Versteifer; und rechtlich zweifelhafte Fragen durch die Instanzen zu treiben. Bei den; Fehlen eines Untecrichtsgesetzes könne eben die Aufsichtsbehörde rechtliche Normen für die Verfassung der Schule geben. Im Ausschüsse wurde auch gegen die durch den Minister in der Landtagsverhandlung am 21. Januar gegebene Darstellung entschieden Verwahrung eingelegt, da dadurch die falsche Allsicht genährt werde, daß die bei der Ausführung der Ministerralverfügungen eingetretener; Härter; nicht durch den Minister, sonderr; durch den Magistrat hervorgerufeu seien. Nach Ansicht der Mehrbeit des Ausschusses bleibe nur übrig, immer wieder auf die Härten hiuzuweisen, die durch die Anordnungen der Aussichtsbehörden hervorgerufer; werde;;, im Uebrigen aber mit den gegebenen Thatsachen zu rechne;; und sich zu bemühen, diejenigen Positionen festzuhaltep, die die Stadt unter früheren Ministern erreicht hat. Der Ausschuß schlug daher s. Z. eine allgemeine Beschlußfassung vor, in welcher die Erwartung ausgesprochen wird, daß der Magistrat mit der Versammlung das Interesse der durch die Verfügung betroffenen jüdischen Lehrkräfte sowie die bestehenden Ein* richtMgen des Genreindeschulrnesen.s wahren wird. Inzwischen hat sich die Sachlage geändert. Es Haber; zwischen den Kommissarien des Provirrzial-Schnlkollegirrrns und des Magistrats gemeinsame Berathungen stattgefunden, die unter dem 28 März ds. Js. zu einem Protokoll geführt Haben, wodurch eine Reihe von Verabredungen zur-Erledigung der konkreten Frager; festgelegt wurden. Der Magistrat hat auch bei dieser Gelegenheit seinen grundsätzlicher; Standpurrkt betont, aber erklärt, daß er gegen das Protokoll Einwendungen nicht erheben könne. Be; der Berhandluttg stauder; . sich nun zwei Arrträge gegenüber: ein Antrag Dr. Prenß wollte unter Hervorhebung der rechtlichen Gesichtspunkte rrnd des paritätischen Charakters, der Berliner Gemeindeschrrlen das Bedauern über die Urrterzeichnnng des Protokolls drrrch den Magistrat aussprechen, währerld. eir; Antrag Cassel-Gerstenberg unter Zustimurung zu der Haltung des Magistrats die Erwartung ausspricht, daß der Magistrat rrrit allen gesetzlichen Mitteln bemüht fein werde, den simultanen Charakter unserer Gemeindeschulen und nach den Grundsätzen der Gleichberechtignng die Interesse;; aller Lehrkräfte, mithin auch der jüdischen, wahrer; werde. In der sehr lebhaften Erörterur;g erklärte sich Bürgermeister Kirschner mit Entschiedenheit gegen der; Antrag Prenß. Die Rede des Berliner Bürgermeisters ist nach verschiedenen Richtungen hin sehr interessant. Wir gebe;; sie hier im Auszr;g wieder: In der; Verhandlungen des Abgeordnetenhauses vom 21. Januar d. I. seien ^vom Kullusmirrister Bosse Aeuberrmgerl gethan, die der- Nichtigstellung bedürfen. An die Schuldepntation feien Beschwerden von christlicher; Eltern, daß ihre Kinder von jüdischen Lehrerinnen unterrichtet würden, obwohl kein jüdisches Kind in der Klasse sei, nicht gelangt. Es nrüsse bedauert rverden. daß die an das Provinzial-Schnlkollegrum gerichteten Beschrverden nicht der Schuldepntation mitgetheilt worden seien, sonst würde sich ergeben haben, daß die Beschwerden unbegründet waren. Es stehe fest, daß es keinen Fall gegeben habe, in welchen; eine Klasse vor; einer jüdischen Lehrerin durch die sämmtlichen Jahrgänge hinaufgeführt worden wäre. Die Worte, mit denen der Minister ferner seinen darnaligen Erlaß beleuchtete ständen ebenfalls mit den Thatsacher; irr; Widerspruch. Das Provinzial-Schulkollegium habe der Schuldepntation einfach die anderweite Besetzung von 6 bezw. 36 Ordinariaten bis znnr 1. Oktober vorgeschrieben. Sechs jüdische Lehrkräfte an der Spitze von sechs einzeln in der Verfügung anfgesührten Klassen rnnßten ohne Weiteres entfernt werden. Die Schuldepntation mutzte diese strikte Weisung erfülle!;, und es sei nicht richtig, daß es an ihr gelegerr haben würde, bei der Befolgung des Erlasses ihrerseits Härter; zu vermeiden. Stadtverordneter Pretzel habe der; Starrdpurrkt des Magistrats besser erkarurt als Dr.Prenß, mrb er konrme deshalb von seinem Standpunkt ans zn eirrenr Tadels- Votum des Magistrats. Die Weltanschauungen des Stadtverordneten Pretzel und des Magistrats seien diametral entgegengesetzte. Der Magistrat stehe ans dem Standpunkt, datz er in der Bürgerschaft den konfessioneller; Frieden zn pflegen und zn förbern habe, daß alle Konfessionen gleichberechtigt seien nrrd in gleicher Weise berücksichtigt werden müsserr. Besonders habe die Schulverwaltung die Pflicht, diese Gesinnung schon in die jugendlicher; Gemüther zu verpflanzen. Herr Pretzel stehe auf eine»; arrderen Standpurrkt. Anders liege die Sache behDr. Prenß. Nach Ansicht des Magistrats sei durch die Ministerial« Verordnung von 1875 viel gewornren. Der Magistrat stehe prinzipiell gar nicht auf einem anderen Boden als Dr. Prenß. Wolle man, rvie der Letztere es würrsche, sich einfach ablehrrerrd verhalte!;, so würde es ein schweres Unglück sein, wenn durch ein solches Vorgehen die Selbstverwaltung auf derrr Schrrlgebiete völlig zrrrückgedrärrgt werde. Dieserr Weg könne mar; nicht gehen, und deshalb empfehle er die Ablehnung des Antrages. Schließlich wurde bei der Abstiumlung der Antrag Preuß abgelehnt, der Antrag Cassel-Gerstenberg rrrit 70 gegen 17 Stimmen arrgenommerr. Das heißt: Es bleibt alles beim Alten

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