Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-11-03 · Heft 44 (3.11.1899) · p. Seite 518

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 44 (3.11.1899)
Date
1899-11-03
Page
Seite 518 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228311-3228356--55895-3292141
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Elementen ausgeht. Es ist eben der alte Standpunkt MviiiürseM, der einmal in einer Broschüre zur Vertheidigmig der Juden gegen Treitschke a>n Schluffe die Meinung rnissprach: Es wäre doch schließlich am besten, wenn alle gebildeten Jude» übertreten würden. Da wäre die Judenfrage am einfachsten gelöst. Mari mutz sagen, daß dies eine seltsame Anschauung für einen Historiker ist, der doch einerr Einbbck haben muß ist die Entwickelung der Dinge auch auf religiösem Gebiete. Da habe» andere große Historiker und Gelehrte, wie Renan, Berner, Zeller u. A., die Dinge doch etwas tiefer erfaßt. Die Anschauung Mommsens ist aber in liberalen Kreisen weit verbreitet, und sehr viele von Denen, die am eifrigsten für das Recht der Juden eintreten, schließen am Ende mit der sicher wohlgemeinten, aber überaus billigen Mahnung an die Juden, doch lieber die Taufe anzunehmen, um aus diesem Dilemma herauszukvmme'n. So haben sich auch in der liberalen Presse Stimmen erhoben gegen den Tadel der schnellen und stillen Taufe, die den Weg zuin Christeuthnu» Deujenigei» erschwere, die sich nicht für eine gewisse Form des Christenthums entscheiden, die die Synode für die allein berechtigte hält. Die Brandenburgische ProvinMlsynvde null, daß mair das Christenthnm in der Gestalt annehme, die von dem heutigen Kirchenregimeut für die orthodoxe gehalten wird, oder daß man vor den Thoren der Kirche stehen bleibe. Die Liberalen meinen, daß es viele Juden gäbe, ,die aus vollster, tieffter Ueberzeugnng die Wahrheiten des Christenthums annehmen wollen und aus ebenso voller Ueberzeugung die Form ablehnen, in denen ihnen diese Wahrheiten nicht von der Kirche, sondern von einer kirchlichen Partei angeboten werden. Das ist allerdings ein großer Widerspruch, aber er löst sich einfach dadurch ans, daß jeder Kenner der Verhältnisse und der religionsgeschichtlichen Entwickelung in diesem Falle gerade dem orthodoxen Kirchenregiment wird Recht geben müssen. Denn was die Liberalen unter den Wahrheiten des Christenthums verstehen, das sind eben für nns die Wahrheiten des Jildenthums, denen die des Christenthums entsprossen sind. Alles wiederholt sich ja im Leben. Gerade hundert Jahre sind es her, seit David Friedländer an den Propst Teller in Berlin das „Sendschreiben einiger jüdischer Hausväter" gerichtet hat, in dem diese sich zum Uebertritt bereit erklärten, wenn sie nur die Vernnnftswahrheiten des Christenthums und nicht dessen Glaubensivahrheiten anzunehmen brauchten- und wenn man ihnen die Symbole und Formen der neuen Religion erlaffe. Das ist also genau der Standpunkt des modernen Liberalismus. Propst Teller wies sie mit schneidender Ironie ab. Die Brandenbnrgische Provinzialsynode würde sie heute nach Ablauf eines Jahrhunderts ebenfalls abweisen. Mit vollem Recht. Nur Der hat eine Berechtigung zum Uebertritt, der ganz auf dem Boden des neuen Glaubens steht. Das ist der Unterschied zwischen dem geborenen Mitglied einer Religionsgeuossenschast und dem erst zu ihr Uebertretenden. Abraham Geiger hat diesen Unterschied einmal einem Neophhten gegenüber sehr scharf und -Ster präzisirt: „Jener lebt in seiner Religion, ohne daß es einer Erklärung seinerseits bedürfte. Er hat die Berechtigung, seine noch so abweichenden Ansichten in ihr geltend zu machen — so lange er nicht aus ihr ausgeschlossen wird.- Er darf sich der Hoffnung hingeben, seine Ueberzeugnng werde die Herrschaft erlangen, sollte sie auch im Augenblick noch so entschieden abgewiesen werden, noch so wenig Aussicht auf Anerkennung haben. Ganz anders steht es mit dem Uebertretenden. Er müß sich zu den geltenden Grundsätzen der Genossenschaft bekennen. wenn ihm ihre Pforten geöffnet werden solle», und er würde mit einer niminer zu rechtfertigenden Lüge eintreten, wenn er ein im Herzen nicht getheiltes Bekenntnitz ablegen wollte. Er hat kein Recht, sich einer Gemeinde anzuschließen mit der Absicht, deren Fundament zu erschüttern, was er als gewiffenhafter Mann thnn müßte. Er hat nicht die gernrgste Veranlassung zu der Hoffnung, daß seine abweichende Meinung je eine Geltung in dem neuen Glauben erlangen könnte." Diese Definition behält auch heute noch ihre volle Geltung. Wer mit der ehrlichen Ueberzengung, ein gläubiger Christ zu sein, Übertritt, der bleibt in Unseren Augen ein achtenswerther Mann, der nur seinen» Gewiffen und keinen äußeren Rücksichten folgt, wenn auch sein Gewissen einen wesentlich von dem unsrigen verschiedenen Jichalt hat. Mag er glücklich sein in dem neuen Glauben. „In unseres Vaters Hause sind viele Wohnungen." Ist dies aber nicht der Fall, so kann ein solcher Uebertritt aus unlauteren Motiven nicht scharf genug verurtheilt werden, und die Wovinzialsynode hat ein Recht dazu, sich gegen solche Ueberläufer zu wehren. Uns kann die ganze Frage im Grunde freilich gleichgiltig sein. Für uns ist es nur von Interesse, daß das Gerede von den Massentaufen sich doch wieder einmal als eine Fabel erwiesen hat. Wir beklagen den Abfall dieser 52 nicht, wir möchten auch nicht untersuchen, wie viele davon aus voller Ueberzeugung ihren alten Glauben verlassen haben und wie viele aus anderen Motiven. Was wir lebhaft beklagen, das sind die sog. Kiudertausest. Es wäre für uns von hohem Interesse, zu erfahren, ob diese Kindertausen in die obenerwähnte Statistik der Brandenburgischen Provinzialsynode mit einbegriffen sind. Wäre dies der Fall, daun könnten'wir muthig und getrost allen Beschlüssen der Synoden der ganzen Welt, allen Predigten, Missionsreisen, Kollekten, Vorträgen, kurz der ganzen Arbeit der Judemrussion in Deutschland wie in allen Ländern des Kontinents eutgegensehen. Sie haben bisher nicht vermocht, den Bestand des Judenthums auch nur im Geringsten zu gefährden, es wird ihnen auch in alle Zukunft nicht gelingen. Die Woche. Berlin, 31. Oktober. f er Prozeß in Hessen wegen der Anstellung jüdischer Richter hat natürlich in weiteren Kreisen Interesse für die Frage wachgernfen. Man erfährt bei dieser Gelegenheit manches interessante Detail. Sv z. B wird auch im Herzogthum Braunfchweig kein Jude als Richter angestellt. Auch das Herzogthum Braunschweig besitzt demnach ein „judenfreies Richterthum". Ja noch mehr, nicht einmal Notar kann ein Jude in Braunschweig werden! Aehnliche Verhältnisse herrschen in Anhalt-Deffau und anderen Kleinstaaten. Aus Oldenburg wird mit Genugthunng berichtet, daß das Land bis jetzt nur einen richterlichen Beamte»» habe, der Jude sei, daß sich dagegen zwei Verwaltuttgsbeamte jüdischer Abkunft haben taufen lassen. In Preußen dagegen ist es feststehende Praxis, jüdische Assessoren nicht an den nur mit einein Richter besetzten Amtsgerichten solvie ferner nicht an denjenigen kleineren Amtsgerichten anzustellen, an denen schon ein jüdischer Richter angestellt ist. Bedenkt Man, daß die Assessoren ihre erste Anstellung der Regel nachj überhaupt nur an kleineren A»nts-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.