Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 42 (20.10.1899)
- Date
- 1899-10-20
- Page
- Seite 494 (sequence 2)
- Language
- German
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4M der Stinmning der Bevölkerung in bedeutend höherem Maße Schwierigkeiten und Bedenken in der Placirnilg jüdischer Richter als anderswo. Er sei überzeugt, daß viele richterliche Kollegien nicht allein in Hessen, sondern überall sich beschweren würden, wenn man ihnen einen jüdischen Borsitzenden geben würde. Man muß zngeben, daß noch nie von einem deutschen Minister mit größerer Offenherzigkeit die Verpflichtung anerkannt worden ist, Strömlingen nachzugeben, deren Berücksichtigung, lvie der Bertheidiger eiltgegnete, mit einem Kultnrforlschritt nicht vereinbar seien, und denen man unter keinen Umständen ein mit dem Wortlaut und den» Geiste der Verfassung nicht verträgliches Entgegenkoiilmen zeigen dürfte. Denn der Hauptgrund, der von der Justizverwaltung angegeben wird, ist doch bei näherer Betrachtung hinfällig. Nicht die Person des anzustellenderi Richters ist ein Hindcrniß, sondern das Hinderniß, wenn ein solches vorhailden, besteht in beit Personen, mit denen er verkehren soll. Da wnndert es uns aber vor allem, daß wegen eines antisemitische» Bürgermeisters — es handelt sich wohl um den früheren Abgeordneten Köhler, der in einem Städtchen bei Gießen amtirt — eine ganze Bevötkernngsklasse znrückgesetzt und eine der wichtigsten Bestimmungen der Verfassung nicht ausgesührt wird. Aber selbst wenn man zugiebt, daß der Standpunkt, gewissen Strömungen Rechnung zu tragen, ein unter den gegenwärtigen Verhältnissen berechtigter sei, so entsteht die Frage, warum stellt die hessische Justizverwaltung keine jüdischen Richter in den großen und kleinen Städten des Landes an, wo solche Mißstände, solche Vornrtheile nicht vorhanden sind? Es giebt ja arrch solche irn Hessenlande. Und warum sorgt sie, soweit es an ihr liegt, nicht auch dafür, daß solche Vorurtheile schwinden? Man weiß, wie viel von Seiten der Regierung gerade auf diesem Gebiete geschehen kann. Es giebt einen Antisemitismus, der sofort verschrvindet, ja sogar oft ins Gegentheil umschlägt, rvenn ein ministerielles Reskript den davon Befallenen die Allgell öffnet. Und endlich: Die Geschichte Hessens in den letzten 50 Jahren beweist, daß es zu den Gepflogenheiten der jeweiligen Jnstizrninister gehört, Juden nicht als Richter anzustellen. Es kommt gar 'nicht darauf an, ob das ein Prinzip ist. es genügt, daß es thatsächlich und ausnahmslos geschieht. Getaufte Juden» stellt man aber an. Will man in der That auf die Stimmung einer verhetzten Bevölkerung Rücksichten nehmen, so darf man ihr doch auch einen getauften Juden nicht als Richter anbieten; denn in den Augen dieser Bevölkerung bleibt auch der getaufte Jude ein Jude. Der Aeußerrmg gegenüber, daß andere Staaten Hessen um sein judenfreies Richterthum beneideten, erklärte der Pertheidiger, und mit vollem Recht, daß auf die vorurtheilssreien und aufgeklärten Kreise in anderen Staaten, welche den Kulturfortschritt repräsentiren, das in keinem Falle zutrifft, und daß überhaupt eine Berücksichtigung solcher Strömungen, wie sie hier zugestanden ist, mit einem Kulturfortschritt nicht vereinbar sei. Man habe die Pflicht, sie zu bekämpfen, dürfe ihnen aber unter keinen Umständen ein mit dem Wortlaut und dem Geiste der Verfassung nicht ver> trägliches Entgegenkommen zeigen. , Das in dem oben erwähnten Prozeß verurtheilte Blahj hofft zuversichtlich, daß in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, Bon jeher haben die hessischen Fürsten sich den Bekennern des Judenthums gegenüber als gütig und wohl» wollend erwiesen. Trotzdem konnte seit einigen Jahren in dek Regierung des Landes ein System zur Geltung kommen, das, wie man aus den Verhandlungen des Prozesses ersieht, den Juden nicht-gerade freundlich ist, so daß andere Staaten es wäre interessant, zu erfahren, welche —,Hessen „uni sein judenfreies Richterthum beneiden" können. Hier existirt ein Widerspruch, der einmal wird gelöst werden müssen, und es ist gut, daß jener Preßprozeß die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese Verhältnisse gelenkt hat. Berl in, 17. Oktober. ie „Krenzzeitung" hat den Torr angeschlagen, und alle gesinnnngsverwandten Blätter tjeitlen ihr im Chorus die folgende ßitanei rrach: „Der unter j ü d i s ch e v 2 e 11 tt n 9 st ehende Centralallsschuß kan f nl ä ll n i sch^ r, gew e r bl i ch er und i n d u st r i e l l e r V e r e i n e hat an das Berliner Polizeipräsidium das Ansuchen gerichtet, zu gestatten. das; an den sännntlichen fünf Dezember-Sonntagen dieses Jahres die Angestellten im Handelsgewerbe volle 10 Stunden lang, ilämlich von 8—10 Uhr Vormittags und von 12—8 Uhr Abends beschäftigt werden dürfen. Es trifft sich gerade, daß auch gleichzeitig der Deutsch-Israelitische Geme indeb und an die Staatsbehörden das Ersuchen richtet, die Ortsvenvaltnngen anzuweisen, die Verlegung von Messen und Jahrmärkten ans die hohen jüdischen Feiertage thuulichst zu vermeiden; die Vorstände der jüdischen Gemeinden sind vom Bunde angewiesen» den Gemeindebehörden rechtzeitig die Daten der jüdischen Feiertage mitzntheilen, damit auf diese Rücksicht genommen werden könne, Die Gegenüberstellung dieser beiden Eingaben ist in hohem Grade bezeichnend. Während ans der einen Seite die Inden, welche doch nnr eine verschwindende Minderheit im Deutschell Reiche bilden, weitgehendste Rücksichtnahme seitens der christlichen Bevölkerung auf die jüdischen Feiertage verlangen, werden ans der anderen Seite ebenfalls von Juden fortwährend neue Forderungen ans Erlveiterung der Sonntagsarbeit und aus Durchlöcherung der gesetzlichen Sonntagsruhe erhoben. Denn daß es in erster Linie auf letzteres abgesehen ist, darüber lvird auch das Vorbringen der Alltragsteller, als handle es sich einzig Nlld allein um Wahrnehlilling der Interessen der Handelimb Gewerbetreibenden, nicht hiuwegtäuschen." Man merke, mit welcher Perfidie der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" dem „unter jüdischer Leitung stehenden Centralausschuß kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine" gegenübergestellt wird. Harmlose Leser sollen glauben, daß es sich wirklich tun zwei jüdische Vereine handle. Jener Centralausschuß besteht aber thatsächlich aus christlichen und jüdischen Mitgliedern; die ersten bilden natürlich die Majorität im Ausschuß. Wie das Blatt übrigens seine Parole: „Aufrechterhaltung der Religion" mit jenen Auslassungen in Uebereinstimmung zubringen vermag, ist uns absolut unbegreiflich. * Einige zutreffende Bemerkungen zu dem jüngsten Spieler - p ro zeß gegen den „Klub der Harmlosen" macht das „Israelitische Genleiüdeblatt", indem es auf den Ausruf des „Neichsboten" : Was. ist das für eine Jugend! die folgende Antwort giebt: „Das ist dieJllgend, die schon auf den» Gymnasium ihren jüdischen Mitschülern durch unwürdige Hänseleien das Leben verbittert, die während der Studentenzeit in judenreine Korps eiutritt, die jüdischen Kommilitonen schlechterdings nicht mehr als Menschen allsieht und, zu den Füßen Heinrich v. Treitschkes sitzend, ihln bei jeder gegen die Juden gerichteten Gehässigkeit jauchzenden Beifall znbrüllte. Das ist die Jugend, die, sobald sie in Amt und Würden ist, mit peinlichster Sorgfalt darauf achtet, daß das Offizierkorps nlld die Schule, die Verwaltung mld womöglich auch die Justiz absolut jndenreill find, die die jüdischen Mitbürger in jeder gesetzlich r:ur irgend znlässigelt Weife MMÜ