Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 42 (20.10.1899)
- Date
- 1899-10-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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63. Jahrgang. Nr. 42 Berlin» 20. Oktober 1899. Gin unparteiliches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner 29* Ludwig Philippson-Sonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adrefie: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mofse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband .bezogen vierteljährl. 3 M. Redacteurr Gnftav KarpeleS. Inhalt. Leitartikel r Hessische Zustände. - Die Woche. - Der 80. Geburtstag des Herrn Sanitütsrath Dr. Salomon Neunrann. — Brief aus Oesterreich. — Eiu halber Trost. Von Ach ad Ha am. — Ein Brief- Avv- Lallemants an Ludwig Philippson. Von Dr. M. Kahserling. — Eine Erinnerung aus dem Jahre 1848. Von F. Grebsem — Feuilleton r Eine Partie. III. Eine Humoreske. Von I. Zangwill. — Der Parnossim'-Tag. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten r Berlin, Leobschütz, Hamburg, Speyer, Wien, Prag. — Bon Nah und Fern.— Miseellen. - Geschäftliche Notizen. Hessische Zustande. Berlin, 18. Oktober. f ie Zustände im schönen Hessenlande sind in den letzten Wochen oft Gegenstand unliebsamer Erörterungen gewesen. Ans dem Gebiete der Schule wie der Rechtspflege haben sich Mißstände herausgestellt, die die allgemeine Aufmerksamkeit auf das Großherzagthum lenkten, das diese schon seit einigen Jahren nicht in gleichem Maße heransgefordert hatte. Das Bedenklichste an diesen Mißstände:: war die Erscheinung, daß man sich bemühte, sie zu verhüllen, statt an die Beseitigung derselben zu gehen. Dies forderte die Kritik der Presse heraus. Verschiedene Blätter hatten der Erbitterung über das Verhalten der betheiligten Faktoren scharfe Worte geliehen. Es folgte nun ein Preßprozeß, vor allem gegen die „Frankfurter Zeitung". Ans den Verhandlungen dieses Prozesses interessirt uns ausschließlich ein Punkt, dieser aber in ganz besonderen: Grade. Denn es handelt sich hier um nichts Geringeres als nin die Auslegung der Gleichberechtigungsparagraphen der Verfassung in einem deutschen Bundesstaate. : Das Frankfurter Blatt hatte nämlich gegen das hessische Justizministerium den schweren Vorwurf erhoben, es verletze die Verfassung, da es Juden wegen ihrer Konfession nicht zu Richterstellen zulasse. Nun wurde aber hierbei dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis fast völlig abgeschnitten, indem der Justizminister, der seinerzeit als Hanptzeuge und eigentlicher Ankläger austrat, säuimtlicheu anderen von der Vertheidigung geladenen Zeugen, soweit sie Beamte waren oder gewesen waren, Schweigen auserlegte. Ja, es wurde den Zeugen, die zum Theil jetzt' Rechtsanwälte sind, nicht nur untersagt, über Unterredungen mit Borgesetzte::, welche ihre Anstellungsverhältnisse betrafen, ausznsageu, sondern auch darüber, was sie dritten Personen davon mitgetheilt haben. Was der hessische Justizminister aber selber vorbrachte, war trotz aller feierlichen Erklärungen und theoretischen Mißbillig::::gen desAntisemitismus eigentlich keine Widerlegung dessen, wäsjn der gegnerische«: Presse behauptet worden war. Er führte u. a. aus, die Regierung habe nie den Beschluß gefaßt, keine Juden als Richter anzustellen. Seit .dem 1. Juli v. Js. sei kein jüdischer Assessor der Anciennetät nach zum Richter in Frage gekommen. Der frühere Minister .Finger habe in: Jahre 1894 in der Kammer erklärt, es sei nicht wahr, daß die Regierung grundsätzlich keinen Juden anstellt; doch sei die Anstellung jüdischer Assessoren als Amtsrichter auf dem Lande unter den bestehenden Verhältnissen nicht ohne Bedenken. Auf diesem Standpunkte stehe auch er. 1897 sei nach der Anciennetät die Anstellung eines jüdischen Gerichtsassessors als Amtsrichter in Frage gekommen. Er habe sie nicht empfohlen, weil dieselben Bedenken, wie die 1894 geäußerten, Vorgelegen hätten. Die juristische und persönliche Qualität des Assessors habe zu Bedenken keinen Anlaß gegeben. Dennoch sei der in Frage stehende Amtssitz für den jüdischen Assessor unmöglich geivesen. Der dortige Bürgermeister stehe mit an der Spitze der ganzen Reformbeiveguug in Deutschland. Außerdem habe der Ort Garnison. In einer solchen Umgebung sei ein Richter jüdischer Konfession nicht möglich, ohne daß er und sein Amt Schaden litten. Der Vorwurf, er sei Antisemit, treffe ihn nicht. Er. sei keiner. Ebenso wenig wie Finger halte er grundsätzlich einer: jüdischen Richter für ansgeschloffen. Wenn Jemand nicht augestellt werde, »v eil er jüdischer Konfession sei, dann liege.auch nach seiner, des Ministers, Auffassung eine flagrante Verfassungs- Verletzung vor. Wenn aber Jemand nicht angestellt rverde, weiter aus irgend welchen Gründen ungeeignet für das Amt erscheine, so sei dagegen nichts einznivenden, wie unangenehm es auch für die Betroffenen sein rnöge. Warum beklage man sich denn nicht darüber, daß es keine jüdischer: Kreisräthe rc. gebe? Seit 1848 schon sollten grundsätzlich konfessionelle Unterschiede keinen Einfluß auf die staatsbürgerlichen Rechte üben, und dennoch sei in dieser ganzen Zeit kein jüdischer Richter ernannt. Als hierauf der Bertheidiger, Rechtsanwalt Mnser, dem Minister vorhielt, die Aeußeruug gethan zu haben, andere Lstnder könnten Hessen ::»: sein judenfreies Richterthum beneiden, erwiederte der Justizminister: er habe sich einmal anßeramtlich über die Thatsache unterhalten, daß in anderen deutschen Staaten jüdische Richter angestellt würde::. Dabei Habe er geäußert, andere Staaten beneideten Hessen nur seinen judenfreien Richterstarid. Die Borurtheile gegen das Judenthnn: seien weit über die eigentlichen antisemitischen Kreise .hinaus verbreitet. Er theise dieselben nicht, könne sie aber apch nicht ans . der Welt schgffein In Hessen beständen wegen