Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 41 (13.10.1899)
- Date
- 1899-10-13
- Page
- Seite 484 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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veröffentlichte, den Lesern bereits bekannte Erla h des königlichen P r o v l n z ra l - S ch u t k o l l eg i n m s m Sachen des Religionsunterrichts der jüdischell Kinder in Anspruch. Der Referent Professor B laschte wies zunächst darauf bin, das; ans Grund der Verhandlungen zwischen dern Gerneindevorstand und den Schulbehörden der Religionsunterricht an den höheren und Volksschulen theils er- : weitert, theils einer strengeren Aufsicht seitens der Leiter oder der Schulbehörde unterzogen worden sei. Doch sei der Unterricht nur nach den unteren Klassen hin erweitert worden. Der Erlaß zeige, daß die Schulbehörde den jüdischen Religionsunterricht-mit größtem Wohlwollen verfolge itiiö dem Gemeindevorstand Anerkennung dafür zolle, daß er die Allgelegenheit sördere. Es sei jedoch darauf hiuzuwirken, daß der Religionsunterricht aus die ganze Schulzeit ausgedehnt lverde. Die Ergebnisse bei dell Privatschulen seien recht ungünstige, doch sei bereu Eigenart hierbei zu berücksichtigeil. Hier sei zu unterscheiden zwischen den Leitern die dem Religionsunterricht freundlich gegenüber ständen, denjeuigeil, die ihm gleichgiltig, und endlich denjenige»!, die ihm feindlich gegellüber ftäiibeu. Sicher sei es, daß ulauchem Leiter die Mittel dazu fehlen, beu Religioi'.sullterricht bei sich einzuführen. Hier müsse die Genieindeverlvaltullg eiugreifen und der» Betrag der entstehenden Kosten alls Gemeindenlittelll Zllr Verfügung stellen. Bei beu Gleichgiltigeil itnb feilldtich Gesinnten sei der Grund ihres Widerstaildes zll ermitteln. Redner berührt hierbei beu unseren Lesern bereits bekauntell Brief einer Schulvorsteheriu am Schöneberger Ufer. Es sei llicht augällgig, daß eine Schulvorsteherin, die lange Zeit keine Rücksicht genommell hätte alls die Zusammensetzung der Schllle betreffs des Religionsbekenntnisses der einzelnen Zöglinge, aufallge, M issi 0n sversnche zu machen. Wenn sie ihre Gesinnnllg plötzlich ändere, ohne die Eltern davoll zu beuachrichtigeu. so setze sie sich damit bewußt in. Gegensatz mit dem Elternhause lUld verletze einen der oberstell pädagogischen Grundsätze, den Zusammenhang zwischen Schllle und Haus. Hier lllüßtell die Eltern vor allem Selbsthilfe anwenden, doch müßte alls Grund dieses Falles a 11 cf) eine Einwirkung auf die Behorderl versucht lverden. Als Mißstand habe sich herausgestetlt. daß Schüler verschiedener Anstalten sich zulu Unterrichte vereinigell lnüssen und der Ullterricht auf den Nachlilittag gelegt sei. Derselbe nlüßte im unmittelbaren Anschluß au die übrigen Stunden ertheilt lverden. Die Einwirkung alls die Eltern, lvie sie die Behörde verlange, geschehe bereits sowohl voll Seitell des Gellleindevorstalldes wie voll der Kanzel her. Doch sei das nicht das Wesentliche. Es konlme hauptsächlich darauf all, lvie sich der Leiter der Schule dem Religionsunterrichte gegenüberstelle und lvie er es mit den Dispensatiousgesucheu halte. Es gebe sehr viele Allstalten, die in dieser Beziehung leider sehr lax feien. Ein ferneres Mittel, um die Gleichgiltigkeit zu beseitigen, sei die Herbeiführung einer Organisatioil des Religionsunterrichtes, soweit sie die Borbereitllllg der Lehrkräfte -zum Ullterricht beträfe. Das Wohlwollen imb das Interesse der Behörde lilld der Schulleiter sei auch dafür llachzllsucheu, daß an den höheren Anstalten in das Reifezeuguiß eine Note betreffs der Theilnahme am jüdischerl Religionsunterricht eiugefügt lverde. Schließlich sei die ©emeinbe berechtigt, eine Inspektion des Religivllslmterrichtes durch einen jüdischen Inspizienten zll erbitten llud in die Wege zu leiten. Wenn aus Grund der vorgetragenen Punkte die Bemühungen fortgesetzt würden und der Gemeindevorstand diesen Punkten seine BestÜtigullg ertheile unb mit beu staatlichen und städtischen Behörden in Verbindung trete, so lverde mau mit Sicherheit und Erfolg au das Ziel gelangen, das für den jüdischell Religionsunterricht gesteckt worden sei. Die trefflicheli, mit lebhaftem Beifall ansgeuoiluilelleu Ausführungen des Referenten verdichteten sich zu folgender, mit Herr»! Landgericbtsrath Löwe gemeinsam verfaßten Resolution: „Die Repräsentanten-Versammlung nimmt von dem Bericht des Königlichen Provinzial-Schnlkollegiums und dem darill zum Ausdruck gebrachten Wohlwollen init Besriedigltng Kenntniß ltub ersucht den Geuteindevorstand, dahin zu wirken: 1. daß die Verpflichtung der jüdischen Schüler in den öffentlichen Schulen Berlins, all dein jüdischen Religionsnllterricht der betreffenden Allstalt Theil zu nehmen oder den Nachlveis anderweitigen Religionslmterrichtes zu führen, ausgedehllt werde alls die ganze Zeit ihres Schulbesuches; 2. daß der jüdische Religiollsunterricht bis in die obersten Klassen der höheren Lehranstalten und im nnmittelbareil Anschluß an die arideren Unterrichtsstunden ertheilt werde; 3. daß die Leiter der Privatschlllell anfgesordert werden, au ihren Anstalten jüdischell Neligionslluterricht ertheilen zrt lassen, und daß ihnen die daralls elltstehellden Kosten ans. Gemeindemitteln zur Verfügung gestellt lverden; 4. daß Veranstaltungen getroffen lverden, Die es allen jüdischen Lehrkräften ermöglichen, die Befähigung für* den jüdischen Religionsunterricht zu erwerben; 5. daß die Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichtes nur solchen Lehrpersonen anvertraut werde, welche die Befähigung dazu nachgewiesen haben; 6. daß den Schülern, die an dem jüdischell Religionsunterrichte der höheren Allstalten Theil genommen haben, in dem Reifezeugniß ein Zeugniß über den jüdischell Religionsunterricht ertheilt lverde; 7. daß der jüdische Religiollsunterricht an beu öffentlichen und Privatschulen Berliirs sachgemäß inspizirt und die Bestallung eines jüdischen Inspizienten für den jüdischen Religionsunterricht ins Auge gefaßt werde." Vom Vorstalldstisch ans bittet Jnstizrath M e y er, über die ülefolutiou zllr Tagesordnung überzugehen. Eine Resolution, die keinen praktischen Erfolg habe, könne nichts nützen. Mall könne auch nicht behaupten, daß die in ihr angedenteten Maßregeln erreichbar seien. Der Minister werde unmöglich auf den Alltrag des Gemeiudevorstandes eine Erlveiternug des Neligionsunterrjchtes eillsühren. Es gebe nur ein Mittel zur Förderung der Allgelegenheit: darauf hinzuwirken, daß der jüdische Religiollsunterricht bei denl Examen ulld beu einzelnen Versetzungen eine Rolle spiele. Damit würden alle schwierigen Fragen erledigt. Der Vorstand habe bereits erfolglos Schritte gethan, den Unterricht an die übrigell Lehrstunden allzuschließen; er habe bereits beu Privatschulen Gemeindemittet allgeboteil und voll sehr vielen keine Antwort daralls erhalten. Als Signatur der Zeit lasse sich der in der Versammlung verlesene Brief der Schulvorsteheriu anfuhren, bezüglich dessen auch er Schritte bei der Behörde empfehle. Nm beu Erwerb der Befähigullg für den Religionsunterricht den Lehrkräftell zu ermöglichen, gebe der Vorstarid bereits dem Deutsch-Jsraelitischeu Gemeilldebinlde eiue erhöhte Subventivll. Es sei auch beschlossen, eineu Kursus für Lehrerinnen eil,zurichten. Bezüglich der Prüfulig der Lehrerinnen sei der Gemeindevorstand bereits früher alls große Schwierigkeiten, speziell beim Stadtschulrath Bertram, gestoßen. Die Allstellung eines Inspizienten habe bereits der Schulvorstand beantragt^ und der Gemeindevorstand dazu feine Genehmigung ertheilt. Es sei ein großer Mangel, daß die Schüler verschiedener Jahrgänge zusanimen unterrichtet würden. Eine Strasbesllgniß gegen die Eltern derjenigen Kinder, welche keinen Religionsunterricht erhielten, stehe dem Vorstand liicht zu. Der Vorstand habe bereits die Frage in Erwägnllg gezogen, das Schulgeld für die Religionsschnlen in Fortfall konllneil zu lassen, worüber der Versammlung eine besondere Vorlage zngehen werde. Geheimrath Bl um ent Hai vermißt eiue Prüfungsordnung für die Lehrer und bemängelt, daß die Qualität der Lehrer durchwegs nicht eine gleichmäßige sei. Er beantragt, die Angelegenheit zur nochmaligen Berathllng denl Schulvorstande zu Übergebell unb den in Aussicht gestellten Inspektor zu diesen Verhandlungen hinzuzuziehen. Justizrath Meyer betont noch einmal, daß seitens des Vorstandes im Augenblick bereits alles geschehen sei, was in der Resolution verlangt werde. Prof. Blaschke ist der Ansicht, daß eiue Wiederholung des Antrages keilleswegs schaden köllne. Der Vorstand sei in der glücklichen Lage, in seinem Antwortschreiben an das königliche Provillzialschnl-Kollegium seine Wünsche zum Ausdruck bringen zu fömien. Bei der Abstimmung lvird die Vorlage gemäß denr Anträge Bl 11 tue 1111)01 dem Schulvorstande überwiesen. Ein im Laufe der Diskussion eingegangener Antrag Lowe-Simon, den Gemeindevorstand zu ersuchen, den Brief der Schulvorsteherill am Schölleberger Ufer zum Gegenstand einer Vorstellung bei den Behördeil zu machen, lvird ebenfalls mit großer Majorität angellolillllell. — Die übrigen Vorlagen wurden bis ans zwei säst debattelos erledigt. Ein Antrag, 2300 Mark zur Beschaffullg von Kandelabern für die Friedhofshalle in Weißellsee zu bewilligen, wurde an die Baukommission zurückgewiesen. Das Alttwortschreiben des Herr»» Kultusministers aus die Petition in Sachen der jüdischen Lehrerillnell wurde voll der Versanlllllnllg zur Kenntlliß genommen. Der Referent Prof. Blaschke fügte hinzu, daß die Ergebnisse für die Gegenwart außerordentlich beruhigend, für die Zukunft vielleicht besorgnißerregend seien. Der Gemeindevorstand müsse dis Sache im