Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 39 (29.9.1899)
- Date
- 1899-09-29
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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63. Jahrgang. Ar. 39. Dev Gemeindebote. Gerlin, 29. September 1899 Weilage zur „Mtgemeinen Zeitung öes Iuöenthurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. L2 Berlin, 24. September. Ueber die Ordinariate der jüdischen Lehrkräfte an den hiesigen Gemeindeschulen haben bekanntlich Kommissionen des Provinzialschulkollegiums und des Magistrats — dem Provinzialschulrath Herrmann und dem Regierungsrath Dr. Schauenburg einerseits und dem Geheimen Regierungsrath Dr. Bertram und dem Kreisschulinspektor Dr. Fischer andererseits — Verhandlungen stattgefunden, welche bezüglich der Behandlung der konkreten Fragen zu folgenden Verabredungen geführt haben, die bisher nur zum Theil bekannt gegeben worden sind: 1. Bezüglich der bereits angestellten jüdischen Lehrkräfte: Im Ordinariat verbleiben beziehungsweise werden wieder eingesetzt: a) die drei jüdischen Lehrerinnen Fräulein Tobias, Fräulein Bermann und Fräulein Jastrow I, welche entsprechende Gesuche eingereicht haben, mit Rücksicht auf ihre langjährige und treue Dienstzeit. — Es bleibt der Schuldeputation überlassen, bis zum 1. Oktober d. I. die nöthigen Veränderungen vorzunehmen und ist dem Provinzialschulkollegium von dem erfolgten Wiedereintritt derselben in ein Ordinariat seinerzeit Anzeige zu erstatten; b> die jungen jüdischen Lehrkräfte, in deren Klassen sich zehn und mehr jüdische Kinder befinden, und gegen deren Amtsführung nichts einzuwenden ist; c) diejenigen jüdischen Lehrkräfte, welche vorübergehend weniger als zehn jüdische Kinder in ihrer Klasse haben; nur ist vom 1. Oktober d. I. an dafür zu sorgen, daß ste Klassen erhalten, in denen jene Voraussetzung wieder zutrifft, oder eventuell zu diesem Zweck in solchen Gegenden der Stadt beschäftigt werden, welche eine größere Anzahl jüdischer Kinder stellen. Es soll aber bei diesen Lehrkräften für die Beibehaltung des Ordinariats die Zahl der jüdischen Kinder nicht der einzige Maßstab sein, sondern es sollen dabei auch die gesammten Verhältnisse der Schule und der betreffenden Lehrperson berücksichtigt und nach den im Ministerialerlaß vom 14. Februar d. I. aufgestellten Grundsätzen alle Härten vermieden werden. — Gegebenenfalls, nämlich wenn die betheiligten Lehrkräfte bei Versetzungen nicht die nöthige Anzahl jüdischer Kinder aus der nächst niederen Klasse empfangen, sollen dieselben die versetzten Kinder ihrer Klasse ausnahmsweise noch das nächste Jahr weiter führen dürfen. 2. Bezüglich der neu anzustellenden jüdischen Lehrkräfte: a) Es sollen die beiden bereits beschäftigten Lehrerinnen Fräulein David und Fräulein Ranft mit Rücksicht auf ihre längere Dienstzeit ausnahmsweise zur Anstellung gelangen, sobald ihnen mindestens wöchentlich acht Religionsstunden übertragen sind, und mit der Maßgabe, daß diese Stunden bei geeigneter Gelegenheit auf zwölf erhöht werden. — b) Die Anstellung neuer jüdischer Lehrkräfte und die Uebertragung eines Ordinariats an dieselben soll auch in Zukunft nicht ausgeschlossen sein unter der Bedingung, daß die ministeriellen Forderungen der beiden mehrerwähnten Erlasse nachgewiesenermaßen erfüllt werden. Ist eine jüdische Lehrkraft angestellt und treten Verhältnisse ein, wie ste ad lc verausgesetzt sind, so gelten auch für diese in Zukunft die dort getroffenen Bestimmungen. Des Weiteren wird die Schuldeputation ermächtigt, die Petition der jüdischen Lehrerinnen und des Lehrerinnenvereins zu beantworten und letzterem bemerklich zu machen, daß er sich nicht mit Angelegenheiten zu befassen hat, die Sache der Aufsichtsbehörden sind. Die Vertreter des Schulkollegiums gaben zugleich die Erklärung ab, daß in der Frage an dem Ministerialerlaß vom 27. Dezember 1895 nebst den dazu in dem Erlaß vom 14. Februar 1699 gegebenen Erläuterungen festzuhalten sei. Mit diesen Vereinbarungen hat das Provinzialschulkollegium sich unter dem 29. Juni d. I. einverstanden erklärt und den Magistrat ersucht, auch seinerseits die Zustimmung dazu auszusprechen. Letzterer hat der Vorgesetzten Behörde unter dem 5. September erwiedert, daß er Einwendungen nicht erheben könne und die Schuldeputation mit entsprechender Anweisung versehen werde, jedoch hinzugefügt, wie er nicht verkenne, daß durch die protokollarisch niedergelegten Vereinbarungen in der praktischen Behandlung der Frage Erleichterungen eingetreten seien, aber die Befürchtung nicht verschweigen könne, daß trotz derselben der Eintritt von Härten gegen jüdische Lehrer und Lehrerinnen nicht immer zu vermeiden sein werde, und müsse schließlich aussprechen, daß er an der Auffassung, welche er in seinem Berichte an den Unterrichtsminister vom 6. März 1896 eingehend dargelegt habe, glaube festhalten zu müssen und daher von dem Streben nicht ablassen könne, daß nach weiterer Bewährung der jüdischen Lehrkräfte die ihnen jetzt aufgelegten Beschränkungen beseitigt werden. Der Magistrat hat nunmehr die stattgefundene Regelung dieser Verhältnisse der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt. Soweit die offizielle Mittheilung. Wie man aus derselben ersieht, werden durch diese Maßnahmen u. a. Lehrkräfte betroffen, die seit mehr als einem Jahrzehnt an der betr. Gemeindeschule unterrichteten: Die Befürchtung, daß auch bei dieser „Vereinbarung" Härten nicht werden vermieden werden können, hat sich also leider allzu rasch als berechtigt gezeigt! Der Bescheid des früheren Kultusministers auf die diesbezügliche Eingabe des Vorstandes der jüdischen Gemeinde, der in der letzten Sitzung der Repräsentanten zur Verlesung gelangte, hat folgenden Wortlaut: „Der Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 8. Juli 1875 — U III 7360 — ging von der Auffassung aus, daß der ursprüngliche Charakter der Berliner Gemeindeschulen durch die Anstellung einzelner für den Religionsunterricht berufener Lehrpersonen anderer Konfession nicht verändert wird. Dieser Anschauung, die ich vollkommen theile, entspricht es, wenn Einrichtungen und Gewohnheiten an den Berliner Gemeindeschulen, die allmälig zu einer gegentheiligen Auffassung führen konnten, von der aufsichtführenden Behörde beanstandet worden sind. Soweit bei der Ausführung meines Erlasses vom 27. Dezember 1895 — U III D 4455 — Härten gegenüber bewährten jüdischen Lehrpersonen eingetreten oder zu befürchten waren, habe ich durch die Verfügung vom 14. Februar 1699 — U III D 8601 — dafür Sorge getragen, daß mit möglichster Schonung verfahren und jede Kränkung vermieden werde. Zu einer Beunruhigung in dieser Hinficht dürfte demnach kein Grund mehr vorliegen. Auch an der Bezeichnung der Berliner Gemeindeschulen nach der Konfession als evangelischer und katholischer Anstalten wird der Vorstand der jüdischen Gemeinde, welche selbst, wie ich gern anerkenne, zwei blühende, von nahezu tausend jüdischen Kindern besuchte Konfessionsschulen unterhält, kaum Anstoß nehmen können. Nach wie vor werden einzelne jüdische Lehrpersonen im Maße des unterrichtlichen Bedürfnisses an den Berliner Gemeindeschulen Anstellung finden können, und ihre Verwendung wird nur denjenigen Beschränkungen unterliegen, welche der konfessionelle Charakter der Volksschule fordert. Ew. Hochwohlgeboren stelle ich ergebenst anheim, von dem Vorstehenden den Herren Mitunterzeichnern der Vorstellung Kenntniß zu geben. gez. Bosse." ^2 Berlin, 25. September. Vor mehr als 200 Jahren wurde hier von Mitgliedern der damals noch kleinen jüdischen Gemeinde ein Verein ins Leben gerufen, der es sich zur Aufgabe machte, neben der Abhaltung des Frühgottesdienstes bedürftigen Glaubensgenossen in Trauer fällen beizustehen. Es wurden den Trauernden zwei verschlossene Büchsen geschickt und zu einer derselben der Schlüssel. Letztere mußte geleert werden, und es blieb dem Empfänger überlassen, den dieser Büchse entnommenen Betrag zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse zu verwenden oder in die zweite Büchse hineinzulegen. In letzterem Falle konnte er seinerseits noch eine Gabe hinzufügen. Niemand wußte alsdann, ob der Empfänger der Büchsen genommen oder gegeben hatte, und so wurde der Bedürftige in der denkbar zartesten Weise für die sieben Trauertage unterstützt. Während dieser zwei Jahrhunderte hat fich die kleine Gemeinde zu einer imposanten, zu der ersten