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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-09-22 · Heft 38 (22.9.1899) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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väterlichen Freunde die letzten Grüße seiner Schüler. — Am 14. d. M. starb in Kolin der emeritirte praktische Arzt Ignaz Kraus nach kurzer Krankheit im 95. Lebensjahre. Der Verstorbene hat durch volle 60 Jahre bis zum Jahre 1888 mit Pflichteifer und Humanität seinen schwierigen ärztlichen Beruf ausgeübt und erfreute sich im Publikum allgemeiner Achtung und großen Vertrauens. — In P rag hat der Redakteur der dort erscheinenden tschechisch-katholischen „Katholicky Lisch" eine 25 verschiedene Zeichnungen umfassende Serie von Ansichtskarten, betreffend den Polnaer Mord, herausgegeben. Ein Theil dieser Karten, die Sektion der Leiche der ermordeten Hruza darstellend, wurde von der Staatsanwaltschaft konfiszirt. — In Reichsstadt empfing der Kaiser auch eine jüdische Deputation aus Leipa (Böhmen). Auf die Ansprache des Rabbiners Dr. Wiesen dankte der Kaiser mit gnädigen Worten und erwiederte aufs Huldvollste, daß die Staatsbürger israelitischer Konfession stets auf seinen landesväterlichen Schutz rechnen können. Sodann erkundigte er sich bei dem Rabbiner über die Gemeindeverhältnisse und zog in leutseliger Weise auch andere Mitglieder der Deputation ins Gespräch. — Die hiesige Staatsanwaltschaft geht in neuester Zeit gegen die antisemitischen Zeitungen und Flugblätter, in denen Reklame mit dem „Ritualmord" gemacht wird, sehr energisch vor. So wurde ein Flugblatt über den angeblichen Ritualmord in Polna mit Beschlag belegt; der bekannte antisemitische Talmudauszug mit den Fälschungen des Dr. Briman-Justus verfiel der Konfiskation, als er auf der Straße vertheilt werden sollte. Auch verschiedene Nummern des „Deutschen Volksblatt" Verganis sind in der letzten Zeit beschlagnahmt worden. — Dem Lehrer an der deutschen Volksschule in Boskowitz, Adolf Hatschek, wurde anläßlich seines 40jährigen Amtsjubiläums die vom Kaiser gestiftete „Ehrenmedaille für vierzigjährige treue Dienste" zuerkannt. — In Salzburg will die jüdische Kultusgemeinde anstatt der in einem Hause der Linzergasse seit Jahren innegehabten Lokalitäten, welche als Bethaus dienten, eine eigene Synagoge bauen; hierzu soll bereits ein Baugrund in der Schallmooser Hauptstraße, wie man sich erzählt, der alte Eislaufplatz, käuflich erworben worden sein. — Es wird Ihre Leser gewiß interefsiren, zu hören, daß der berühmte ungarische Romancier Maurus Jokai jetzt noch einmal in seinem 75. Lebensjahre geheirathet hat, und zwar ein 20jähriges jüdisches Mädchen, die Tochter des Maschinisten Moriz Groß in Budapest. Ihre Eltern sind jüdischer Religion, und auch sie hat ihren Glauben nicht gewechselt. Die Trauung erfolgte mit Ausschluß der Oeffentlichkeit. # Krrtterr-erg i. B., 15. September. Das Beweisverfahren in dem Prozesse wegen des Mädchenmordes im Walde von Polna, der von den Antisemiten zu einem Ritualmord gestempelt wurde, ist am 15. September nach viertägiger Dauer beendet worden. Der Angeklagte Hilsner stellte nicht allein den Mord an der Hruza, sondern auch solche Thatfachen in Abrede, die an und für sich unwesentlich sind und ihm durch Zeugen bewiesen werden konnten. Daß Hilsner den Mord selbst begangen hat, ist aber aus der Zeugenvernehmung nicht hervorgegangen. Von besonderem Interesse waren auch nur jene Theile der Verhandlung, wo es sich um die „rituelle Frage" handelte. Da kam zu Tage, daß in Polna ein sogenanntes „Rechtskomitee" sich gebildet hatte, das unter Zuziehung eines Redakteurs des antisemitischen „Dtsch. Volksbl." in Wien den fünfzehnjährigen Bruder des Angeklagten einem Verhör unterzog, nachdem der Bursche betrunken gemacht worden war. Es sollte das alte wahnwitzige Märchen bewiesen werden, die Juden benöthigten zu den Ostertagen Menschenblut, und die Agnes Hruza sei „geschächtet" worden. Ein Zeuge sagte direkt aus, er habe bei dem Angeklagten Hilsner ein Schächtmesser gesehen. Aufmerksam gemacht, daß er in der Untersuchung sagte, es sei ein Küchenmesser gewesen, antwortete er: „Ich habe das gesagt, weil der Landesgerichtsrath es mir gesagt hat." Nun wurde durch die Zeugenaussagen erwiesen, daß Hilsner ^überhaupt nichts auf seinen Glauben hielt, daß er am allerwenigsten ein Fanatiker war. Nach dem Gesetze hätte am Donnerstag wegen des jüdischen Bersöhnungsfestes die Verhandlung unterbrochen werden müssen, wenn der Angeklagte dies begehrt hätte. Dieser äußerte aber keinen solchen Wunsch, er fastete nicht und betete nicht. Ein gewisser Ignaz B e r an, der als einer der Mitschuldigen Hilsners von der Antisemitenpresse bezeichnet wurde, konnte Nachweisen, daß er am kritischen Tage sich beim Bezirksgerichte in Polna wegen Landstreicherei in Hast befand. Der Redakteur des „Deutsch. Volksbl.", Arnold Schwer, will ihn aber an dem Tage, als er mit Mitgliedern des „Rechtskomitees" den Bruder des Angeklagten zu einer Aussage zu verleiten suchte, in Freiheit gesehen haben. Dabei ereignet sich eine charakteristische Szene. Der Präsident verliest eine Drahtung des Kreisgerichts Chrudim, daß Beran am kritischen Tage sich in Haft befand. Der Zeuge erklärt, er könne Zeugen namhaft machen, die Beran gesehen haben. Präs.: „Aber um Gottes willen! Da ist ja doch eine amtliche Urkunde mit genauer Unterschrift, datirt vom 30. März. Also wie kann der Beran in der Nacht vom 29. auf den 30. bei Hilsner geschlafen haben, wenn er sich im Arrest befand?" — Zeuge (hartnäckig): „Es ist doch so!" Präs, (in Erregung): „Aber Herr Zeuge! Aber um Gottes willen! Selbst wenn Sie dreißig Zeugen bringen! Da ist ja doch eine Urkunde, von einem Beamten unterschrieben, den ich kenne, einem Herrn Karasek, der hier Auskultant war!" — Zeuge: „Ich berufe mich auf meine Zeugen." — Präs.: „Warum das diese Zeugen sagen, weiß ich nicht, aber ich muß dieser Urkunde glauben." — Wie ernst dieser Redakteur seinen Beruf auffaßte, ergab sich aus einem anderen Theile des Verhörs, wo er behauptete, der Bruder Hilsners sei vollkommen nüchtern gewesen. Verth.: „Sie behaupten, Herr Zeuge, daß der Bruder des Hilsner vollkommen nüchtern war?" , Zeuge: „Als er fortging, war er ganz nüchtern." Verth.: „Stammt der Artikel im „Dtsch. Volksbl." über den Besuch in Groß-MeseritfchvonJhnen, Herr Zeuge?" Zeuge: „Ja." Berth. (erstaunt): „In diesem Artikel haben Sie aber selbst gesagt: „Nach dem ersten Glase war „Jtzig" lustig, nach dem zweiten war er gesprächig, nach dem dritten angeheitert u.s.w. Dann erzählte er Sachen, daß unser Haar sich sträubte.." Zeuge: „Ganz richtig!" Berth.: „Wie stimmt das?" Zeuge (verlegen): „Sie werden ja bemerkt haben, Herr Doktor, der ganze Artikel war nur eine große Frozzelei (Neckerei). Ich habe die Leute ja nur gefrozzelt." Bertheidiger: „Das ist sehr traurig, daß man einen Artikel über eine so heikle Sache schreibt und nachträglich, wenn die Oeffentlichkeit von diesem Artikel beeinflußt und ein Mensch unglücklich gemacht ist, sagt: Es ist nur eine Frozzelei! Wenn die Artikel des „Dtsch. Volksbl." alle solche — Frozzeleien sind-(Bewegung.) — Auch das Gutachten der Sachverständigen über Blutflecke an einer grauen Hose des Angeklagten läßt alles zu wünschen übrig. Sie geben an, daß die größte Wahrscheinlichkeit vorliege, die Flecken seien von Menschenblut, doch müssen sie im Kreuzverhör zugestehen, daß Thier- und Menschenblut schwer von einander zu unterscheiden seien. Der Antrag auf Einholung eines Fakultätsgutachtens wurde abgelehnt! Sehr bezeichnend war auch das Gutachten der Polnaer Gerichtsärzte über den Leichenbefund. Sie sprachen zwar das. Wort „Ritualmord" nicht aus, aber ihr Gutachten deutet, wenn auch versteckt, diesen vielfach an. Der Vertreter der Privatbetheiligten, der tschechische Advokat Dr. Baxa, stellte an die Aerzte z. B. die Frage, ob sie die Möglichkeit zugeben, daß man der Ermordeten das Blut abgezapft und in ein Gefäß aufgefangen habe, ob die Hruza zunächst durch Stockhiebe betäubt und erwürgt und erst dann abgeschlachtet worden sei. Und diese Fragen wurden von den Gerichtsärzten meist bejaht. Der Gesammteindruck des Prozesses ist der, daß die Polnaer Tschechen noch furchtbar tief mitten in halbasiatischer Geistesfinsterniß und Herzensrohheit stecken. Nach fünftägiger Verhandlung fällte das Schwurgericht gestern das Urtheil in dem Prozeß. Die Schuldfrage wegen Meuchelmordes wurde von den Geschworenen mit 11 gegen 1 Stimme verneint; die Eventualfrage wegen Mitschuld am Meuchelmord mit allen 12 Stimmen bejaht. Der Gerichtshof verurtheilte Hilsner zum Tode durch den Strang. 8. Budapest, 19. September. Hier tagte in dieser Woche der VIII. Kongreß der internationalen kriminalistischen Vereinigung. Zu den Punkten, über die verhandelt wurde, gehörte die Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels. Das Referat über dieses Thema hatte Ferdinand Dreyfus aus Paris; an der Debatte betheiligten sich lebhaft besonders auch die Herren Albanel-Paris und Professor Zucker-Prag. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, der, ebenso wie der auf dem Londoner Kongreß zur Verhütung des Mädchenhandels angenommene Antrag, eine internationale gesetzliche Regelung der Materie fordert. Es ist sehr bezeichnend und erfreulich, daß bei diesem Pester wie bei dem Londoner Kongreß gerade Juden so eifrig in der Bekämpfung des Mädchenhandels sich bemüht haben.

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