Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 449 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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' . - 449 die Bewilligung einer Ausgabe von 1200 Mark seitens der Versammlung ausgesprochen. Bei dem nächsten Punkt der Tagesordnung, der eine Nachbewilligung für Reparaturen im Krankenhause im Gesammtbetrage von 3362,60 Mark fordert, kommt es zu einer sehr langen und zum Theil heftigen Debatte, die sich im Wesentlichen um die Beziehungen zwischen dem Krankenhause und den Gemeindebehörden dreht. Bon dem Referenten Herrn Manheimer werden die Reparaturen als so dringend nothwendig bezeichnet, daß eine Genehmigung durch die Baukommission oder den Gemeindevorstand nicht erst hätte eingeholt werden können. Dies wird von fast allen Rednern in der Diskusfion mit Ausnahme von Professor Blaschke und Louis Sachs bestritten. Herr Löwenberg beklagt es, daß die Kostenanschläge nicht vorher eingereicht werden. Dr. Lachmaun beschwert sich u. a., daß bei der Vergebung von Arbeiten im Krankenhause jüdische Handwerker fast gar nicht berücksichtigt würden. Professor Lewin stellt fest, daß das jüdische Krankenhaus nicht die Garantien einer geordneten, mit der Centrale in Verbindung stehenden Gefchäftsleitung gebe, wie es eigentlich von einem subordinirten Institut geschehen müßte. Das Krankenhaus hätte vielleicht das Bestreben, sich selbständig zu machen, was jedoch die Centrale niemals zugeben werde. Daraus folge, daß das Krankenhaus in allem Thun und Lassen sich zu richten habe nach dem Willen des Gemeindevorstandes. Ihm sei mit Ausnahme der Etatsberathung nicht erinnerlich, daß irgend eine Bewilligung für das Krankenhaus ausgesprochen worden sei, es sei denn in Gestalt einer Nachbewilligung. Das dürfe in einer geordneten Verwaltung nicht Vorkommen, die Forderungen müßten sich auf dem normalen Wege erledigen lassen. Wie die. Dinge jetzt lägen, hätte die Versammlung die Verpflichtung, den Antrag so lange nicht zu bewilligen, aks das Krankenhaus nicht die Garantie dafür böte, daß derartige Dinge nicht wieder Vorkommen. . Er beantrage ebenfalls die Rückverweisung der Vorlage in die Kommission. Vom Vorstandstisch aus giebt Herr Jacoby, der von der Tribüne aus meist unverständlich bleibt, die Berechtigung der Ausführungen des Vorredners zu. Es beständen leider noch Bestimmungen aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, die es dem Krankenhausvorstand ermöglichen, selbständig vorzugehen. Daß dieser Zustand unhaltbar sei, sei dem Gemeindevorstand schon lange klar geworden. Letzterer beschäftige sich seit Jahr und Tag damit, was mit dem Krankenhaus geschehen solle, damit es nicht versumpfe. Es sei feine Musteranstalt mehr wie in früheren Jahren. Verantwortlich für das Krankenhaus sei nur die Gemeindeverwaltung. Herr Sießkind giebt aus der Kommisstonssttzung die Ausführungen des Maurermeisters Fränkel wieder, 'der sich namentlich darüber beschwert hätte, daß bei der Vergebung von Arbeiten jüdische Handwerker ostentativ infolge des Einflusses eines Direktionsmitgliedes zurückgesetzt würden. Geheimrath Boas leugnet zwar nicht, daß die Forderungen früher hätten gestellt werden können, bittet aber um deren Bewilligung. Herr Louis Sachs ist her Ansicht, daß die Debatte durch die Rede des Herrn Jacoby eine Wendung genommen habe, die weit über den Rahmen der Vorlage hinausgehe. Er wolle auf dieser Bahn nicht folgen. Sehr vieles, was in der Diskussion ausgeführt sei, entspreche nicht den Thatsachen. Die Reparaturen hätten nicht aufgeschoben werden dürfen, wenn nicht das Krankenhaus hätte geschlossen werden müssen. Der Vorstand übernehme die volle Verantwortung für die Ausführung der Reparaturen. Die Reparatur des Cylinders im Pneumatischen Kabinet hätte sich binnen weniger Minuten herausgestellt, und auch die Malerarbeiten hätten nur dann vorgenommen werden können, so lange die Säle nicht mit Patienten belegt seien. Im Krankenhause werde eine ganze Reihe jüdischer Handwerker beschäftigt, doch gebe er zu, daß man mit einem jüdischen Maler einen Versuch machen könne. Die Kostenanschläge für die Reparaturen seien von dem Sachverständigen der Gemeinde, Herrn Baumeister Hoeniger, als angemessen bestätigt worden. Er müsse dagegen protestiren, daß das Krankenhaus gegen das Interesse der Gemeinde verfahre. So lange die Satzungen des Krankenhauses beständen, hätte auch der Krankenhausvorstand die Pflicht, die Satzungen zu wahren, und könne er nicht das Recht aufgeben, bei Statutenänderungen mitsprechen zu dürfen. Der Redner will es sehr selten gesehen haben, daß ein Beschluß, der von der Baukommisston befürwortet sei, von Herrn Fränkel genehmigt worden sei. Er habe das Gefühl, daß irgend etwas in der Bauverwaltung nicht stimme, und daß letztere nicht so arbeite, wie es nöthig sei. Professor Lewin bezweifelt die Nothwendigkeit des Pneumatischen Kabinets, da ein solches sonst sicherlich von einem der staatlichen Institute ebenfalls eingerichtet worden fei. Das Kabinet, das zur Piöee de resistance in der Versammlung geworden sei, bestände nur zur Erinnerung an den seligen Traube fort. Der vorliegende Zustand, daß die Gemeindeverwaltung unvorhergesehen mit Rechnungen überfallen werden könne, sei unvereinbar mit einer geordneten Verwaltung. Die Gemeinde wolle, daß das Krankenhaus auf der Höhe bleibe. Inzwischen ist ein von vier liberalen Mitgliedern Unterzeichneter Antrag eingegangen, die Debatte zu schließen und die geforderte Ausgabe zu bewilligen. Herr Louis Sachs, dem noch das Wort verstattet wird, führt aus, daß die Charite ebenfalls in ihrem Neubau ein pneumatisches Kabinet einrichten werde. Es sei keineswegs feststehend, daß alle Mitglieder der Gemeinde den Wunsch (heilen, das Krankenhaus nicht selbständig zu machen. Um die Beziehungen zwischen dem Krankenhaus und der Gemeinde besser zu gestalten, sei es nothwendig, wie dies in größeren Verwaltungen der Fall sei, in den Etat ein Extraordinarium einzustellen, aus dem außergewöhnliche Arbeiten, die sofort zu erledigen seien, bestritten werden könnten. Der Krankenhausvorstand werde bei der nächsten Etatsaüfstellung nach dieser Richtung hin Vorschläge machen. Bei der Abstimmung fällt der Antrag des Ausschusses, die Vorlage an den Gemeindevorstand zurückzugeben, und der Antrag des Gemeindevorstandes wird angenommen, die Nachbewilligung für die Forderung auszusprechen. — Als letzter Punkt der Tagesordnung folgt die Vorlage betreffs der Zuwendung des Herrn Hugo Deutsch an das Krankenhaus im Betrage von 6000 Mark. Es ist das jene Stiftung, die bereits vor zwei Monaten in der Gemeinde unliebsame Erregung verursacht hat. Die Zinsen dieser Stiftung sollen alljährlich auf das Pflegegelderkonto übertragen werden und zur Deckung der Mehrkosten dienen, die durch Verpflegung nichtjüdischer Kranker über den reglementsmäßigen Betrag hinaus entstehen. Der Krankenhausvorstand hat diese Stiftung angenommen und ist bereits um die landesherrliche Genehmigung eingekommen, die jedoch noch aussteht. Der Gemeindevorstand ist dem Votum des Krankenhausvorstandes nicht beigetreten. Die Diskussion zu diesem Punkt war kaum dadurch eingeleitet, daß sich Professor Lewin den Wortlaut der Bestimmungen der Stiftung noch einmal vorlesen ließ, — da fiel der Vorhang, indem Landgerichtsrath Löwe die Verweisung der Vorlage in die geheime Sitzung beantragte. Wir müssen gestehen, daß uns vom liberalen Standpunkt aus nichts ungerechtfertigter erscheint, als gerade diese Vorlage vor geschlossenen Thüren zu verhandeln. Die Oeffentlichkeit hat mit Recht ein volles Interesse daran, gerade über diese Angelegenheit Aufklärung zu verlangen und die Motive kennen zu lernen, die den Krankenhausvorstand bewogen haben, diese Stiftung anzunehmen. Ein jedes Krankenhaus hat selbstverständlich die moralische und allgemein menschliche Pflicht, andersgläubige Patienten, soweit es der Raum des Hauses gestaltet, aufzunehmen. Es darf jevoch als konfessionelle Anstalt auf keinen Fall einen Fonds gutheißen, der nur zu diesem Zwecke eingesetzt ist. In Wahrheit erfolgt ja durch die Aufnahme nichtjüdischer Patienten, die doch nur an die Stelle von Patienten unseres Glaubens treten, keine Mehrbelastung des Krankenhausetats. Ium siebzigsten Geburtstage -er jüdischen Attersversorgnngsanstatt. Von David Hirschfeld. Die Wohlthat ist des Lebens schönste That. m 2. Oktober 1829 wurde die Altersversorgungsanstalt der , jüdischen Gemeinde gegründet und mit ihr ein Humanitätsinstitut ins Leben gerufen, welches sich als eines der segensreichsten unserer Gemeinde entfaltet hat. Wir gehen jetzt dem siebzigsten Geburtstage dieses Instituts entgegen und können es uns nicht versagen, bei dieser Gelegenheit einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen, um mit Zuversicht seiner ferneren Entwickelung entgegensehen zu können. Die Beerdigungsanstalt (Chewra Kadischa) war die älteste Vereinigung jüdische* GlaubenSgenosien in Berlin. Sie wird schon in einer Urkunde vom