Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 448 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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.. -™ f~pi| 448 des Evangeliums und von euch, aber von wegen der Gnade sind sie von Gott geliebt". Und wenn da gezeigt wird, wie wir, die anderen Völker, durch das zeitweilige Straucheln Israels in das Vorrecht der herrlichen Gnadenmittel gekommen find, da wird uns in Römer XI, 18 zugerufen: „So rühme dich nicht wieder die Zweige, rühmst du dich aber wieder sie, so sollst du wissen, daß du die Wurzel nicht trägst, sondern die Wurzel trägt dich." Dieses sich Rühmen auf geistlichem Gebiet wird auf das politische verpflanzt, wenn wir die Juden wegen des uns aus Erbarmen geschenkten Lichtes als Geringere betrachten und sie von bürgerlichen Vorrechten ausschließen. Durch diese Zurücksetzung wird Feindschaft gegen das Christenthum bei ihnen gepflanzt. Dagegen liefert die Geschichte der letzten Jahrhunderte den Beweis, daß in den Ländern, wo die Juden das Bürgerrecht erhalten haben, das Christenthum viel mehr Eingang bei ihnen gefunden hat. Und aus der Statistik kann bewiesen werden, daß hier auch die meisten Bekehrungen von Juden stattgefunden haben. Statt ste also durch Verstoßung zu Feinden zu machen, sind wir vielmehr dazu berufen, ste durch Freundschaft zum Evangelium herüberzuziehen. Denn in Römer X, 19 heißt es: „Ich will euch eifern machen über dem, das nicht mein Volk ist." Nach diesem Text sind wir dazu berufen, durch unseren Wandel in christlicher Liebe Israel zur Eifersucht anzustacheln." Wie man sieht, fordert Krüger die bürgerliche Gleichstellung der Juden lediglich in der Absicht, sie zum Christenthum zu bekehren, eine Meinung, die bei dem Volksraad jedenfalls einen empfänglichen Boden finden mußte. Es ist übrigens interessant, bei dieser Gelegenheit zu konstatiren, daß die englischen Boerenfreunde fast.durchweg verschämte Antisemiten sind. Der Führer der Radikalen, Labonchere, ist sogar ein unverschämter Antisemit und der einzige bedeutende englische Dreyfus- Gegner. Während dem modern denkenden Engländer der Antisemitismus durchaus unverständlich ist, schreibt das einflußreichste demokratische Wochenblatt „Reynolds Newspaper": die ganze Uitlanderbewegung sei gar eine jüdische Machenschaft. -m|k- Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 17. September. on ihren Sommerferien zurückgekehrt, fanden sich nach zweimonatlicher Pause die Repräsentanten heute zum ersten Male wieder in einer zahlreich besuchten Versammlung zusammen. Der Verlauf der Sitzung, die über zwei Stunden in Anspruch nahm, war ein recht interessanter. Der Vorsitzende Louis Sachs berichtete zunächst über einige geschäftliche Eingänge. Die Geschäftsordnung der Repräsentanten ist inzwischen gedruckt und unter den Mitgliedern zur Vertheilung gebracht worden; ein Schreiben eines Gemeindemitgliedes, der den Mangel eines hebräischen Unterrichts an einem hiesigen Gymnasium beklagt, ist dem Schulvorstand zur Rückäußerung übergeben worden. Betreffs der im Januar stattfindenden Ergänzungswahl des Gemeindevorstandes — es scheiden aus. die Herren Justizrath Meyer, Geheimrath Boas, I .E. Isaak und aus der Zahl der Stellvertreter der erst kürzlich in den Vorstand eingetretene Herr Solmitz — wird beschlossen, wie in früheren Jahren eine Kommission zur Borberathung dieser Angelegenheit einzufetzen. In die Kommission werden die Herren Justizrath Apolant, Stadtrath Weigert, Louis Sachs, Leonhard Sachs, Manheimer und Oppenheim gewählt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung — Mittheilung eines Erlasses des Provinzial-Schulkollegiums betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Kinder — hält es der Referent Professor Blaschke für außerordentlich wünschenswerth, wenn sämmtliche Mitglieder der Versammlung eine Abschrift des Erlasses erhielten. Letzterer sei nicht nur ein Bericht über den Unterricht selbst, sondern gebe auch gewisse Mißstände, die im Unterricht zu Tage getreten feien, und ferner zwei große statistische Tabellen. Der Referent beantragt, um keine Unklarheiten und Mißverständnisse aufkommen zu lassen, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und das Schreiben bis zur nächsten Sitzung vervielfältigen zu lassen. Syndikus Dr. Minden verliest zum Kapitel Privatschulen einen sehr bezeichnenden Brief einer Vorsteherin einer im Westen belegenen höheren Töchterschule, den wir im vollen Wortlaut folgen lassen: „Sehr geehrte Frau! Fräulein D. erinnert sich Ihrer als sehr liebenswürdigen Schülerin und ist gern bereit, Ihre Kleine in ihre Anstalt aufzunehmen. Nur möchte Fräulein D. noch einmal darauf aufmerksam machen, daß ste Kinder anderen Glaubens nur dann aufnehmen kann, wenn der Geist, der in der Anstalt herrscht, und die christliche Beeinflussung der Kinder, die nicht ausbleiben kann, den Grundsätzen der Eltern nicht entgegenarbeitet. Um einen Zwiespalt zwischen den Kindern und unliebsame Erörterungen zu vermeiden, nimmt Fräulein D. seit einiger Zeit nur Kinder auf, welche von der 9. bis zur 1. Klasse auch am christlichen Religionsunterricht theilnehmen sollen. Würde das mit Ihren Wünschen für die Zukunft Ihres kleinen Mädchens übereinstimmen, so werden wir Ihre Kleine als angemeldet eintragen und bitten nur noch um kurzen Bescheid." Redner hat geglaubt, die erste Gelegenheit ergreifen zu müssen, um vor Gott und der Gemeinde, vor der ganzen deutschen Nation öffentlich Verwahrung einzulegen gegen die ungeheuerliche Bedrückung der Gewissen, die in und zwischen diesen Zeilen zu lesen ist. Eine wettere Hinzufügung von Gründen für seine Anschauung glaube er sich ersparen zu dürfen. Weder das Allgemeine Landrecht (11) noch das Judengesetz von '1847 (62) verpflichten die jüdischen Kinder zur Theilnahme am christlichen Religionsunterricht. Bor der Hand wolle er keine Anträge stellen. Er gehöre nicht zu den Fanatikern, die jüdische Kinder ängstlich vor der Berührung mit den Kindern ihrer christlichen Mitbürger bewahren wollen. Aber die Art des Gewissenszwanges, wie ste hier ausgeübt würde, sei unerträglich. Wenn aus dem Munde unserer erhabenen Herrscher es verlautet hätte, daß die Religion dem Volke erhalten bleiben solle, so hätten gewiß alle Juden dem freudig zustimmt. Die Juden selber seien ja ein lebendiges Zeugniß für die Wahrheit und Richtigkeit dieses Grundsatzes. Aber hier werde der Grundsatz geradezu in sein Gegentheil verkehrt. Unter dem Vorwand, die Religion zu erhalten, werde hier Zwiespalt in die Familien hineingetragen und den Kindern das kostbarste Gut, die Religion, geraubt. In den diesbezüglichen Berathungen möchte er empfehlen, aus diese Mittheilung Rücksicht zu nehmen. Justizrath Meyer weist darauf hin, daß der Kultusminister Bosse den Zustand der jüdischen Gemeindeschulen als „blühend" anerkannt habe. In dem Schreiben werde gleichzeitig dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß die jüdischen Kinder selbst da, wo in den Schulen jüdischer Religionsunterricht ertheilt werde, ganz unregelmäßig zu demselben kommen. Der Gemeindevorstand hätte geantwortet, daß ihm das Recht, hier strafend einzuschreiten, gar nicht zustehe. In einem neuerlichen Schreiben seien vom Provinzial-Schulkollegium die Namen sämmtlicher Schüler angegeben, die keinen Unterricht genössen. Vom Gemeindevorstand sei oft die Eltern dieser Kinder eine diesbezügliche Aufforderung gerichtet worden. Bon einem Stadtrath sei empfohlen worden, renitenten Eltern die Armenunterstützung zu entziehen. Auch dieser Weg sei nicht gangbar, weil gar nicht alle'Eltern dieser Kinder Unterstützung bezögen. Der Antrag Blaschke wird darauf angenommen. Betreffs des Antwortschreibens auf die an den Kultusminister Bosse gerichtete Petition in Sachen der jüdischen Lehrerinnen verliest zunächst Justizrath Apolant den Wortlaut des Schreibens, das unseren Lesern ja bereits bekannt ist. Dr. Minden beantragt die Zurückverweisung der Vorlage in den Ausschuß III, da er sich durch den Inhalt keineswegs für befriedigt erklären könne. Er begrüßt es jedenfalls mit Freuden, daß in dem letzten Erlaß, der von dem Kultusminister Bosse gezeichnet sei, doch in gewisser Hinsicht etwas mehr Entgegenkommen und etwas mehr Gerechtigkeit den jüdischen Lehrpersonen gegenüber zu erkennen sei als in den früheren Erlassen. Professor Blaschke schlägt vor, zunächst das Resultat der Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Magistrats und den Regierungsvertretern abzuwarten, da man bis jetzt noch nicht auf thatsächlicher.Grundlage arbeiten könne. Die Debatte schließt damit, daß der Antrag Minden angenommen wird. Eine Stiftung der Frau Anna Heß im Betrage von 3000 Mark mit der Bestimmung, daß die Zinsen an dem Sterbetage der Stifterin an einen erblindeten armen Familienvater vergeben werden sollen, wird debattelos genehmigt. Zur Beschaffung von elektrischen Bogenlampen und für schleunige Reparaturen in der Neuen Synagoge wird