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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-09-08 · Heft 36 (8.9.1899) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 36 (8.9.1899)
Date
1899-09-08
Page
Seite 426 (sequence 6)
Language
German
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- 426 - sagt, betrachtet, kann die Antwort nicht zweifelhaft sein. Ich verstehe nicht die aufgeworfene Gegenfrage: „Warum soll es gerecht sein, eine historische Gabe einem Volke aufzudrängen, das ohne dieselbe jahrhundertelang ausgekommeu ist, das sich kärglich seinen Lebensunterhalt erwirbt, und das nie die Neigung einer Annäherung vexrieth?" Ich entgegne: „Einfach dämm, weil die Juden Unterthamn wie die Russen sind und deshalb den Schutz und Schirm der russischen Gesetze genießen müssen. Siedelt sich Jemand an einer Stelle an, so fragt er die Nachbarn nicht, ob sie es wünschen, daß er neben ihnen wohne. Ebenso wählt Jeder sich auf eigene Gefahr sein Gewerbe oder seine Beschäftigung, ohne einen Anderen um Erlaubniß zu bitten, und das Gesetz schlitzt ihn vor jedem feindlichen Angriff. Das ist das ABC der bürgerlichen Ordnung, die sich nicht auf Sklavenrechten, sondern auf der allgemeinen Freiheit aufbaut. Die RechtSeinschränkling, das Verbot, ein gewiffes Gebiet zu verlassen und sich mit gewiffeil Erwerbszweigen zu befaffen, das alles ist kein Schutz, sondern eine Unterdrückung. Und wodurch haben die Juden sie verdient? Sie behaupten, die Inden seien energisch, unternehmend, kulturfähig und daher gefährliche Nebenbuhler der Ruffen. Zum ersten Mal höre ich, daß Energie, Unternehmungslust und Kulturfähigkeit Vergehen sind» für welche der Mensch einer Rechtseinschränkung unterworfen worden müsse. Man sollte glauben, daß es einer Regierung vortheilhaft erscheinen muß, derartige Unterthanen zu haben. Sie weisen als Beispiel auf Frankreich hin, wo die Gleichberechtigung der Juden dahin führte, daß sie die hervorragendste Stellung in der Finanzwelt einnehmen und einen kolossalen Einfluß auf das ökonomische und administrative Leben des Landes ausüben. Mit Entsetzen führen Andere statistische Daten an, daß in den Händen von 80 000 Judeil der siebente Theil des gesammten Volksvermögens sich befinde. Das gereicht ihnen meiner Meinung nach zum Lobe. Wenn von 30 Millionen Menschen 80000 durch unermüdliche Arbeit, ohne alle Privilegien den siebenten Theil des Volkskapitals aufzutreiben vermochten, und diese Summe zur Hebung des Handels und Gewerbes und zur Löhnung der Arbeiter dient, so kann diese Thatsache keine anderen Empfindungen als Staunen und Dankbarkeit Hervorrufen, es sei denn etwa noch den Neid niedriger Seelen! Wenn unter den Juden befähigte Leute sich finden, die an der Spitze finanzieller Unternehmungen stehen, so kann dem Staate und der Gesellschaft nur ein Nutzen daraus erwachsen. Ich sehe nicht, daß Frankreich hierunter gelitten hat, und setze voraus, daß die Verbreitung eines befähigten, unternehmungslustigen und kultivirten Stammes über ganz Rußland seinen Wohlstand ganz erheblich fördern würde. Ein Beispiel liefert Kleinrußland, daß Großrußland nach dieser Richtung hin nichts zu fürchten habe.; Sie führen die Abgeneigtheit des größten Theils der Bevölkerung gegen die Juden ins Feld. Von diesem Gefühl sind infolge der angesammelten Vorurtheile selbst die gebildeten Kreise ergriffen, die sonst eines moralischen Empfindens nicht entbehren. Oft tritt dieses Gefühl in einer Form zu Tage, die an die Ursprünglichkeit des Menschengeschlechts erinnert. Bei wilden Völkern nimmt der Haß gegen Fremde den Charakter des physischen Instinkts an, ähnlich wie der Hund sich auf die Katze wirft. Auch bei den hochentwickelten Nationen lasten sich die Spuren jenes Instinkts verfolgen, als Mahnung, daß der Mensch vom Thiere abstammt. Die Masse ist sehr leicht gegen einen Fremden aufzureizen, und wenn er noch gar als Feind Gottes gilt, so wird der Raub und die Vernichtung seines Eigenthums zum Volksfeste. Ergiebt sich hieraus jedoch die Straffälligkeit der Leute, die das Opfer einer solchen Mißgunst geworden sind? Die zoologischen Seiten der menschlichen Natur sollten vom Gesetzgeber doch nicht gefördert werden! Es wird zugegeben, daß die Bevölkerung Kleinrußlands sich zu ihrem Vortheil mit den Juden eingelebt hat. Sind die Juden schädlich, so dürfen die Bewohner .gewisser Gouvernements ihnen doch nicht zum Opfer fallen — sind Elftere nicht schädlich, warum soll ihnen dann durch die Beschränkung künstlich ein Leid angethan werden? Das von der russischen Regierung zum Theil organisirte „Kahal"- oder Gemeindeleben der Juden wird häufig als ein Staat im Staate gekennzeichnet. Es handelt sich aber nur um eine leere Phrase. Dies korporative Institut soll keinen anderen Zwecken als der Stärkung der geistlichen Zusammengehörigkeit dienen. Erscheint die Assimilirung der Juden mit der übrigen Bevölkerung wünschenswerth, so müssen die juridischen Schranken aufgehoben werden. Bedrückte halten immer fest zusammen, denn darin liegt ihr Heil. Doch selbst bei voller Gleichberechtigung ist ein Aufgehen der Juden in der Maffe nicht zu erwarten. Ein gewiffes Band, das Abstammung und Religion erzeugen, wird stets unter ihnen vorhanden sein. Uns ist eine derartige Verbindung unverständlich, denn die Slavianen waren stets durch ihre gegenseitige Befehdung bekannt. Wir mißbilligen daher dieses Band und verlangen, daß die Regierung sich einmische und es löse. Und doch dienen Genossenschaften als sicherstes Unterpfand der menschlichen Freiheit und Selbständigkeit. Alle Befürchtungen, die sich an die Gleichberechtigung der Juden knüpfen, erinnern an diejenigen, welche der Bauernemanzipatiou vorangingen. Wirft man einen Blick in die Protokolle der Kommissionen, die unter Kaiser Nikolaus I. tagten, so erhellt aus ihnen, wie sehr unsere damaligen Staatsmänner vor jeder Kleinigkeit zitterten und Gott weiß was für Wirren und Aufstände prophezeiten aus Anlaß der geringfügigsten Maßnahmen. Als die Regierung mit Entschiedenheit an die Reform herantrat, wurde eine Rebellion und eine Metzelei der Grundbesitzer erwartet. Es verlief aber alles ganz glatt und ruhig. Leider wird bei uns oft die Furcht der büreaukratischen Kurzsichtigkeit mit der Staatsweisheit identifizirt. Jede freie Bewegung des Lebens scheint gefährlich zu sein; man glaubt die Leute im Käfig halten zu müssen und unter der allmächtigen Aufsicht des Beamtenthums. Der wahre Staatsmann wird einen weiteren Blick haben, denn die Politik besteht nicht aus kleinlichen Verfolgungen. Die Menschen müssen den Raum und die Rechte haben, die schon die menschliche Natur bedingt, und ohne welche kein wohlgeordnetes Bürgerleben und keine gesellschaftliche Entfaltung denkbar ist. Wer stets fürchtet, hält zum großen Schaden des Staates und des Volkes den natürlichen Lauf der Dinge zurück. Als wir den Boden bürgerlicher Freiheit betreten hatten, wäre es unsere vornehmste Aufgabe gewesen, dieses Lebensprinzip bis in.alle seine Konsequenzen und in seinem ganzen Umfange durchznführen, sonst haben wir immer Hemmnisse zu gewärtigen. Während unser ganzes Volksleben sich umwandelte, und eine Reorganisation unserem Lande ein neues Aussehen verlieh, haftet unseren Gesinnungen noch immer etwas von der Leibeigenschaft an, die unser Wirken lähmt und Willkür in alle Verhältnisse bringt. So lange auch die Gebildeten bei uns denken, daß die Regierung berechtigt sei, einem völlig Unschuldigen zu sagen: „wage nicht, dorthin zu fahren, wage nicht, Dich hier anzusiedeln, wage nicht, dies und jenes zu treiben", so lange darf bei uns von Gerechtigkeit, von Wohlfahrt und Rechtsschutz nicht die Rede sein. Das alles sind Zukunftshoffnungen. Diese Hoffnung bildet den Trost Derjenigen, welche Zeugen der großen Reformationsepoche waren und nun sehen, was aus ihr sich gestaltet hat. Der Glaube an die Zukunft des russischen Volkes ist

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