Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1899)
- Date
- 1899-08-18
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
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388 Gemeinde Halberstadt bewillkommt hat, wird in die reichhaltige Tagesordnung eingetreten, und das Wort erhält Herr Direktor Prof. Tachau- Wolfenbüttel zu seinem Vortrag „Ueber Bibellesen". Ausgehend von der Thatsache, daß an den meisten Schulen Bibellesen nicht betrieben werde, führt Redner zunächst den eingehenden Nachweis, daß das Bibellesen nothwendig in den Lehrplan einzufügen sei. Seine Ausführungen waren etwa die folgenden: Die Heilige Schrift ist die Hauptquelle unserer religiösen Lehren. Das Lesen in der Heiligen Schrift fällt also unter den Begriff der sogenannten Quellenlektüre, deren AZohlthätigkeit für den Unterricht allgemein anerkannt ist. Es genügt nicht, nur für den Unterricht in der jüdischen Geschichte Proben aus den Quellen darzubieten, das gleiche Verfahren muß auch für den Unterricht in der biblischen Geschichte eingeschlagen werden. Selbst wenn das Lehrbuch der biblischen Geschichte sich in seinem Wortlaute noch so eng an die Heilige Schrift anschließt, so bleibt dies genau so gut eine sekundäre Darbietung wie die Inhaltsangabe des Nibelungenliedes, der homerischen Epen, der Tell- und der Rolandsage, die ein deutsches Lesebuch bietet. Werden bei diesen Dichtungen die Schüler auf einer höheren Klassenstufe an die Quellen selbst geführt, um in ihnen zu lesen, so muß mit ungleich größerem Rechte gefordert werden, daß der Religionsunterricht sich nicht auf die biblische Geschichte beschränke, sondern die Schüler in die Heilige Schrift selbst einführe. Die bloße Einprägung der Namen und die Inhaltsangabe der Bücher der Heiligen Schrift genügt keineswegs; der volle Werth derselben kann dem Schüler nur erschlossen und das Bewußtsein dieses Werkes in ihm gefestigt werden, wenn er im Unterricht angeleitet worden ist, in der Heiligen Schrift mit Berständniß zu lesen. Redner erörtert dann die Frage, was aus der Heiligen Schrift zu lesen sei. Am wenigsten kommen für das Bibellesen in Betracht die rein historischen Bücher, deren Lektüre nur eine gelegentliche sein darf; am meisten die Thora und die Psalmen. Es ist nicht zulässig, irgend ein biblisches Buch wegen der Schwierigkeiten, die es bietet (z. B. Koheleth oder die Propheten), von vornherein von der Lektüre auszuschließen. Es genügt die Lektüre von Bruchstücken eines Buches; an diesen muß der Schüler den Gedankeninhalt des betreffenden Buches kennen lernen. Redner führt dann in großen Zügen aus, wie die Lektüre zu betreiben sei, und erläutert dies an der Behandlung des ersten Kapitels des ersten Buches Mose, des gesetzlichen Theils des Pentateuchs und der Psalmen. Als Grundsatz empfiehlt er dabei, nicht die Kapitelordnung der Heiligen Schrift für den Gang der Lektüre maßgebend sein zu lassen, sondern inhaltlich Zusammengehöriges, auch wenn es an verschiedenen Stellen des betreffenden biblischen Buches steht, im Zusammenhänge lesen zu lassen und zu erklären. Zum Schluffe rechtfertigt Redner seine Forderung, das Bibellesen getrennt vom Bibelübersetzen in besonderen Unterrichtsstunden zu betreiben. Die für das Bibellesen erforderliche Zeit müsse gewonnen werden durch Konzentration des Unterrichts und sorgfältige Ausgestaltung der Methodik, besonders des Unterrichts in der jüdischen Geschichte und in der systematischen Religionslehre. Letzterer sei an das Bibellesen anzuschließen. In der sich an das Referat anschließenden Debatte führt Dr. Rahmer- Magdeburg aus, er habe zwar das neu erschienene Biblische Lesebuch von Tachau in seiner Schule eingeführt, er müsse sich jedoch als Gegner des Bibellesens bekennen. Es sei zu befürchten, daß der Unterricht im Hebräischen darunter leide; auch könne die beste Uebersetzung niemals das Original ersetzen. Redner verbreitet sich ausführlich über den Werth des Hebräischen beim Unterricht und beim Gottesdienst; Thoravorlesupg und Propheten dürften nur in hebräischer Sprache geboten werden; die Alten hätten den Tag, an dem die griechische Bibelübersetzung entstanden, als Festtag begangen. Auch Dr. Auerbach-Halberstadt ist der Ansicht, daß, wenn auch Bibellesen für einzelne Schulverhältniffe nothwendig sei, beim jüdischen Religionsunterricht das Hebräische in vorderster Reihe stehen müsse, und ermahnte die Lehrer, mit allen Kräften dahin zu wirken und zu streben, daß das Berständniß dieser Sprache der Jugend nicht verloren gehe. Blach-Halberstadt ist der Ansicht, daß in den jüdischen Elementarschulen auf dem Gebiete des Hebräischen noch Ersprießliches geleistet werde, in den Religionsschulen lägen allerdings die Verhältnisse ungünstiger. Wolff-Aschersleben bezweifelt, daß die Religionsschule Zeit» zum Bibellesen übrig habe, hingegen treten Samuel-Bleicherode und Steinhardt-Magdeburg entschieden für das Bibellesen ein. Bejde Redner führen aus, daß selbst in den besten Schulen und auch in den orthodoxen Anstalten die Kinder im Hebräischen nicht soweit gefördert würden, daß sie die Propheten oder ähnliche schwierige Abschnitte der Bibel mit Berständniß in der Ursprache zu lesen vermöchten, daß vielmehr die Schwierigkeit des Uebersetzens dem Schüler das tiefere Berständniß des Inhalts erschwere. Man wolle ja das Hebräische nicht verdrängen, das Bibellesen solle vielmehr als Ergänzung zu demselben dienen. So wie die Dinge zur Zeit in den meisten Schulen, man könnte wohl sagen, in allen, liegen, sei eine deutsche Bibel für die Jugend ein dringendes Bedürfniß. Aus Antrag von Stern-Halberstadt wird die Debatte geschlossen und in die Berathung der Thesen eingetreten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden diese mit den Thesen zu dem vorjährigen Referat von Mühlfelder-Hildburghausen über „Methodik des biblischen Geschichtsunterrichts" gemeinschaftlich berathen und mit wenigen Aenderungen in folgender Fassung angenommen. I. Der biblische Geschichtsunterricht bildet die vorzüglichste Grundlage beim jüdischen Religionsunterricht (denn die Hauptaufgabe des Religionsunterrichts ist das erziehende Moment, die biblische Geschichte aber, welche durch ihre konkreten Gestalten den Anforderungen der Anschaulichkeit genügt, ist in hervorragendem Maße geeignet, religiös-sittliches Leben zu erwecken und zu bilden). II. Der biblische Geschichtsunterricht soll bereits auf der Unterstufe beginnen (der sogenannte Gesinnungsunterricht bildet keinen Ersatz für den Unterricht in der biblischen Geschichte). III. Die Anwendung der formalen Stufen ist zu empfehlen, ist jedoch nicht immer erforderlich. IV. Auf der Oberstufe soll der poetische Theil der Bibel, besonders die Psalmen und Propheten, mehr Berücksichtigung als bisher finden. V. Auf dieser Stufe ist daher eingehend Bibellesen zu betreiben; dabei ist eine Schulbibel (biblisches Lesebuch) zu benutzen; der Gebrauch der Vollbibel beim Unterricht ist zu verwerfen. VI. Das Bibellesen ist planmäßig beim Religionsunterricht aller Schulgattungen zu betreiben und kann weder durch den Unterricht in der biblischen Geschichte noch durch den systematischen Religionsunterricht ersetzt werden. VII. Das Bibellesen ist getrennt vom Bibelübersetzen zu betreiben; dieses beschäftigt sich vorwiegend mit der Form, jenes fast ausschließlich mit dem Gehalt des Gelesenen. VIII. Das Bibellesen erstreckt sich in einer durch die geistige Reife der Schüler und die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit bedingten Auswahl auf alle Theile der Heiligen Schrift. IX. Oberster Grundsatz für die Erklärung des Gelesenen, auch soweit es sich um geringfügige Bruchstücke eines biblischen Buches oder eines Kapitels handelt, ist: Ausweisung des Zusammenhanges mit dem Ganzen, aus dem es genommen ist. Im Zusammenhang mit diesen Thesen einigte sich die Versammlung noch in folgenden von Kollegen Mühlfelder aufgestellten Forderungen: 1. Für diesen wichtigsten Unterrichtszweig (den biblischen Geschichtsunterricht) sind Lehr- und Lernmittel anzustreben, welche den Anforderungen der fortgeschrittenen Methodik entsprechen; eine Sammlung von Präparationen ist wünschenswerth. 2. Die Lehrbücher müssen zur Belebung des Unterrichts und zur Wahrung des jüdischen Charakters dem kindlichen Geiste entsprechende Stoffe aus der Hagada und den Midraschim enthalten. 3. Die Lernbücher sollen möglichst genau das Wort der Bibel in einer dem kindlichen Geiste angemessenen Weise wiedergeben; die Erzählung darf nicht durch moralisirenhe oder ähnliche Zwischenbemerkungen unterbrochen werden; Kernsprüche sind wünschenswerthe Beigaben. Der Vorsitzende dankt den beiden Referenten, Direktor Tachau und Mühlfelder-Hildburghausen, für ihre in jeder Beziehung trefflichen Referate und ihre Mühewaltung im Interesse des Vereins; die Versammlung erhebt sich ihnen zu Ehren von den Plätzen. Kollege Mühlfelder unterzieht sodann das biblische Geschichtsbuch von Hanptlehrer Müller-Müllheim einer längeren Besprechung und findet dasselbe in jeder Beziehung empfehlenswerth. Steinhardt-Magdeburg ergänzt diese Ausführungen und referirt in gleicher Weise über das Bibl. Lesebuch von Tachau-Wolfenbüttel und dessen Wegweiser für die Lektüre der Propheten. Nach kurzer Besprechung nimmt die Versammlung einstimmig folgende Resolution an: Der Verein israelitischer Lehrer Mitteldeutschlands erachtet das im Verlage von Metzler-Stuttgart erschienene „Ein Buch für unsere Kinder" (Bibl. Geschichtsbuch von Hauptlehrer Müller-Müllheim, I. Theil), sowie das im Verlage von Zwißler-Wolfenbüttel erschienene „Bibl. Lesebuch" von Direktor Tachau- Wolfenbüttel als streng nach methodischen Grundsätzen bearbeitet und empfiehlt allen jüdischen Schulen ganz besonders diese beiden Werke zur