Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1899)
- Date
- 1899-07-21
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 betreffend, an sLmmtliche Synagogenräthe. Infolge eines an die großherzoglichen Bezirksämter gerichteten Rundschreibens des Vorstandes der Versicherungsanstalt Baden vom 15. April d. I., welches die Jnvalidenverflcherungspflicht der israelitischen Schächter zum Gegenstände hatte, sind verschiedentlich Anfragen von Synagogenräthen wegen des von ihnen zu beobachtenden Verfahrens hierher gerichtet worden. Auf Grund der von dem Vorstand der Versicherungsanstalt Baden erhaltenen Aufschlüsse können wir nunmehr mittheilen, daß das fragliche Rundschreiben nur solche Schächter im Auge hat, die nicht als Religionslehrer oder Kantoren (Vorbeter, Vorsänger) angestellt find. Ob bei diesen Schächtern Versicherungspflicht begründet ist, kann nur nach Prüfung der Verhältnisse des einzelnen Falles festgestellt werden, und in diesem Sinne sind die großherzoglichen Bezirksämter um Erhebungen ersucht worden. Dagegen hält der Vorstand der Berficherungsanfialt Baden, in Uebereinstimmung mit dem Reichsversicherungsamt, nach wie vor daran fest, daß in den Fällen, in welchen ein israelitischer Religionslehrer oder Kantor von dem Synagogenrath gleichzeitig mit der Vornahme des Schächtens beauftragt ist, die Bersicherungspflicht wegen dieser letzteren Thätigkeit nicht begründet erscheint, weil dieselbe als ein integrirender Bestandtheil seiner übrigen, der Bersicherungspflicht nicht unterliegenden, dem israelitischen Gottesdienst oder Religionsunterricht gewidmeten Dienstverhältnisse anzusehen ist. Oesterreich-Ungarn- □ Wien, 17. Juli. Die Verhandlung gegen die Arbeiter, welche den Franzosen Rosse au so brutal mißhandelt haben, weil sie ihn für einen Juden hielten, der den Kindern Blut abzapfen wollte, endete mit der Berurtheilung von zehn Angeklagten zu einem Monat Kerker. Die Verhandlung warf ein grelles Licht auf die durch gewissenlose Hetzer großgezogene Verrohung und Verdummung des in der Nähe von Wien lebenden Landvolkes. Während der Verhandlung nahmen die Gerichtsfunktionäre des Oefteren Gelegenheit, der Empörung und des Abscheus Erwähnung zu thun, die ein zu solchem Irrwahn geleitetes Volk bei jedem gesitteten Menschen erwecken muß. So meinte Präsident Hofrath Holzinger: „Traurig genug, daß Ihr so dumm seid. Statt den Kindern den haarsträubenden Unsinn auszureden, glaubt Ihr selbst daran!" Auch Staatsanwalt Dr. v. Kleeborn kennzeichnete mit treffenden Worten die That und ihre Anstifter. „So bedauerlich", sagt er, „die Rohheit dieser Leute ist, so beschämend ist der Irrwahn, von dem sie zu ihrer Rohheit veranlaßt wurden. Dieser Irrwahn liefert den traurigen Beweis, daß Aufklärung und Humanität nicht in die untersten Schichten des Volkes gedrungen sind. Wenn man die Angeklagten hört, könnte man glauben, man sei Hunderte von Meilen von Wien entfernt, oder man lebe in einer Zeit, die um vierhundert Jahre zurückliege. Es sei tief beschämend, daß ein harmloser Wanderer einige Kilometer vor den Thoren Wiens von Leuten brutal mißhandelt wurde, die im Wahne waren, daß er ein Jude sei, der Kinder schlachten wolle." In Bezug auf die Bemessung der Strafen, meint der Staatsanwalt, man dürfe die Angeklagten ihren Irrwahn nicht zu schwer entgelten lassen. Denn das Urtheil wäre hart, welches diese Verleiteten strenge bestrafen würde, während die Verleiter, zwar von der Entrüstung aller Redlichen getroffen, sich dem strafenden Arm der Gerechtigkeit zu entziehen wissen. — Der verantwortliche Redakteur des „Deutschen Volksblatt" war vom Bezirksgericht Josefstadt wegen des Wortes „Jude", das er gegen Dr. Otto Frischauer gebraucht hatte, freigesprochen worden, weil dieses Wort objektiv nicht geeignet sei, eine Beleidigung zu involviren. Bei der Berufungsverhandlung, die vor dem Landesals Appellgericht stattfand, sagte Dr. Frischauer am Schluß seiner mündlichen Berufungsausführungen:. „Wenn wir keinen Richterspruch erzielen können, könnte es kommen, daß man auf die richterlichen Entscheidungen verzichtet, und daß sich die Juden mit der Hundepeitsche oder sonst etwas Satisfaktion verschaffen." Der Vorsitzende rügte diese Aeußerung, weil sie zu weit gehe. Das Landesgerjcht wies dann die Berufung gegen den freisprechenden Theil des bezirksgerichtlichen Urtheils als unbegründet zurück, gab ihr aber insoweit statt, als der verurtheilende Theil jenes Urtheils auf Kosten des Berurtheilten im „Deutschen Bolksblatt" zu veröffentlichen ist. In der Begründung dieses Erkenntnisses heißt es: Das Gericht hatte lediglich zu prüfen, ob eine Veröffentlichung dieses Urtheils zu erfolgen habe. und da mußte mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit sowie mit Rücksicht darauf, daß Dr. Otto Frischauer als Eigenthümer des „Wiener Tagblatt" wie auch als Privatmann in seiner Stellung als Advokat heftig angegriffen worden ist, in diesem Sinne entschieden werden; doch schien dem Gericht die Satisfaktion durch Veröffentlichung im „Deutschen Volksblatt" genügend. Was die Zurückweisung der Berufung bezüglich des freisprechenden Theils betreffe, so könne mit dem Worte „Jude" allein Niemand eine verächtliche Kennzeichnung oder Gesinnung bekunden; ein verächtlicher Beisatz sei aber in dem fraglichen Artikel nicht gemacht wvrden. — Das Grazer Landesgericht hat bekanntlich die antisemitische Broschüre „Der Jude des neunzehnten Jahrhunderts" verboten. Das Oberlandesgericht hatte diesen Beschluß aufgehoben und die Btöschüre freigegeben. Nun hat der Oberste Gerichtshof als Kassations- Hof auf Beschwerde erkannt, daß der oberlandesgerichtliche Beschluß das Gesetz verletzt hat. X. Budapest, 11. Juli. Bon der Werthschätzung, deren sich der so plötzlich verschiedene Gelehrte Professor Dr. David Kaufmann in den weitesten Kreisen erfreute, zeugte die große Zahl Derer, die ihm heute die letzte Ehre erwiesen. Aus weiter Ferne kamen seine Kollegen und einstigen Schüler, die nunmehr als Seelsorger in verschiedenen Gemeinden wirken, um den Freund und Meister zur ewigen Ruhe zu betten. Die Pester Chebra Kadischa bestimmte dem Heimgegangenen ein Ehrengrab an der Seite des vor eiüigen Jahren verstorbenen Rabbinats-Präsidenten S. L. Brill und Dr. Ignaz Hirschlers. Die Pester israelitische Religionsgemeinde war durch die Vorstandsmitglieder und Rabbiner Dr. Kohn und Pollak vertreten. Zahlreiche vaterländische Gemeinden sandten Deputationen. Das Profefforenkollegium der Landes-Rabbinerfchule war durch die aus den Sommerfrischen eigens hierher gekommenen Professoren Bacher, Blau, Bloch und Schill, die israelitische Landes-Lehrerpräparandie durch Prof. Kraus vertreten. Von einstigen Schülern des Verblichenen waren sehr viele anwesend. Die israelitisch-theologische Lehranstalt in Wien sandte als ihren Vertreter den Dozenten Dr. D. H. Müller, ordentlichen Professor an der Wiener Universität; das jüdisch-theologische Seminar in Breslau war durch Dr. M. Brann, die Wiener Kultusgemeinde und das Museum jüdischer Alterthümer in Wien durch den Baurath Stiaßny, die Heimathsgemeinde des Verewigten durch ihren Rabbiner Dr. Steinhardt und drei Vorstandsmitglieder vertreten. Die Leichenfeier fand auf dem Friedhofe nächst der Kerepeserstraße statt. Nach Abstngung eines Trauerchorals durch den verstärkten Männerchor des Tempels in der Tabakgasse recitirte Oberkantor Lazarus in ergreifender Weise das Todtengebet. Hierauf hielt dem Bielbeklagten Rabbiner Dr. S. Kohn einen warmen Nachruf, in dem er den Heimgegangenen als Gelehrten, Forscher, Schriftsteller und Menschen würdigte. Im Namen der Verwandten beklagte der Breslauer Rabbiner Dr. Rosenthal, ein Schwager des Verstorbenen, den großen Verlust, den insbesondere die Familie erlitten hat. Professor Dr. Bacher verdolmetschte den Schmerz der Kollegen des Heimgegangenen und charakterisiere dessen Leistungen als Lehrer. Dr. Brann überbrachte die Scheidegrüße der Anstalt, an welcher der Verblichene seine Ausbildung genossen hat, Professor Dr. D. H. Müller die der Wiener theologischen Lehranstalt, Dr. Steinhardt die der Heimathsgemeinde des Verstorbenen. Im Namen der leitenden Kommission der Landes-Rabbinerfchule hielt den Nachruf der Groß-Beeskereker Oberrabbiner Dr. M. Klein. Zum Schlüsse sprach der ehemalige Schüler Dr. Kaufmanns, der Keßthelyer Rabbiner Dr. Büchler, Worte des Dankes und des Abschieds von dem verehrten und vielgeliebten Meister. Am offenen Grabe gab Baurath Stiaßny aus Wien im Namen der oben genannten Körperschaften dem Schmerze Ausdruck über den schweren Verlust, den die jüdische Wissenschaft durch den Hintritt David Kaufmanns erlitten hat. Professor Dr. Ignaz Goldziher nahm von dem tiefbetrauerten Freunde im eigenen Namen und in dem einiger intimer Freunde ergreifenden Abschied. Die letzten Grüße und Dankesworte sandte dem Verklärten dessen Schwager, Dr. Oppenheim, Sekretär der Brünner israelitischen Kultusgemeinde, nach. Schon neigte sich die Sonne zum Untergeh?n, und die Schatten des Abends senkten sich nieder aü§ die Trauerversammlung, als man die irdischen Reste David Kaufmanns in die kühle Erde bettete. Die Schollen fielen schwer auf den Sarg, bald wölbte sich der Grabeshügel darüber, das Kadischgebet ward gesagt, und die zahlreichen Trauergäste schieden schweren Herzens von dem Manne, den sie für ewig ins Herz geschlossen.