Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1899)
- Date
- 1899-07-21
- Page
- Seite 345 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3228311-3228341--55647-3291872- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
345 zur Taufe, ist armes Wasser der Buße. Der aber nach mir kommt, ich bin nicht werth, daß ich niich bücke, ihm die Schuhriemen aufzulösen. So gering bin ich vor ihm." .... Was hat der Dichter hier dem armen Johannes zugemuthet! Johannes tauft Hunderte und Hunderte von Anhängern, und für all diese Hunderte, die da im Bade untertauchen sollen, soll er, der „große Rabbi", das Wasser mit eigener Hand herbeischleppen! Wozu aber überhaupt diese Degradation Johannes zum Wasserträger, zum Wafferschlepper, wenn ein Jordan da ist, wenn ein Galiläisches Meer da ist! Das ist Eines. Zweitens aber hätte Sudermann, wenn er über eine solche Materie schreibt, wissen müssen, daß das Wasser zum biblischen Reinigungsbad lebendiges Wasser, d.i.Wasser, das aus einer lebendigen Quelle fließt und strömt, sein müsse, und daß jedes Wasser, das man mit Händen herbeischleppt, für diesen Zweck untauglich sei und gar keine reinigende Kraft besitze. Wie kann man also Johannes etwas Derartiges sagen lassen! Johannes kann unmöglich Wasser zur Taufe „geschleppt" haben.... Nicht minder komisch ist das, was Sudermann den gelehrten Eliakim in Bezug auf die „Tephillim" sagen läßt. Seite 26 sagt der gelehrte Eliakim : „Und meine Tephillim sind die schönsten Tephillim, die ein Sohn Abrahams hat je getrage» beim Morgen' gebet. Abraham selbst hat nicht getragen schönere Tephillim." Wie komisch das alles klingt! Wir verlangen durchaus nicht, daß Sudermann etwa gediegene Kenntnisse auf dem Gebiet der jüdischen Gesetzgebung besitze; aber so viel sollte er doch wissen, daß die jüdischen Gesetze und Gebote überhaupt — also auch das Gebot der Tephillin — erst tausend Jahre nach Abraham, in der Wüste, am Sinai durch Moseh gegeben wurden, und Abraham daher von Tephillin nie was gehört noch gesehen haben kann. Die Tephillin sind zur Erinnerung an den Auszug Israels aus Aegypten gegeben, wie kommt Abraham dazu, diese Tephillin zu tragen? Der Midrasch kann sich allerdings die licentia poetica gestatten, „Abraham habe alle Gesetze und Gebote des Judenthums beobachtet", nicht aber der gelehrte Eliakim den närrischen und läppischen Satz „Abraham selbst hat nicht getragen schönere Tephillim", als ob's schon in Mesopotamien damals einen jüdischen Buchhändler gegeben, der die allerschönsten „Zizith und Tephillim" verkaufte! Uebrigens heißen diePhylakterien „Tephillin" und nicht „Tephillim", und das möge sich Herr Sudermann für künftige Auflagen seines Buches merken. Wenn aber der gelehrte Eliakim solche Unwissenheit verräth, wie sollte es nicht der unwissende Pasur thun! Seite 26 sagt Pasur: „Da ist das heilige Granatholz, um das Lamm daran zu braten, da sind die Gewürzlein, um den heiligen Süßbrei daniit zu bereiten, da sind die heiligen Bitterkräuter" u. s. w Wer hat denn Sudermann gesagt, daß das Granatholz heilig ist! Es giebt kein heiliges, sondern nur trockenes Granatholz, und nur aus diesem Grunde, weil das Granatholz trockener als jedes andere Holz, wurde das Lamm an einem granathölzeruen Spieß, übers Feuer gehalten und also gebraten. Die anderen Holzartene sagt der Talmud (Pessachinr 74), enthalten mehr Wasserstoffe; die Hitze des Feuers aber entlockt diese latenten Wasserstoffe und das Lamm würde theilweise im Wasser gekocht werden, und das soll und darf nicht geschehen. Bon einer Heiligkeit des Granatholzes kann gar nicht die Rede sein. Uebrigens wird das Lamm nicht „daran", d. h. am Granatholz, sondern am Feuer gebraten; das Granatholz wurde blos zum Aufspießen des Lammes verwendet. Ob es nicht etwas läppisch klingt, vom heiligen Süßbrei, d. i. Charoffeth, oder von heiligen Bitterkräutern zu sprechen! Wer wird denn gleich alles heilig sprechen! Eine harmlose Ceremonie und Heiligkeit sind doch zweierlei. Wir können von Glück sagen, daß Sudermann nicht von hesiligen Eierschalen.spricht, die doch auch zur Ceremonie am Pafsahabend gehören. Biel schlinlmer als all diese Scherze ist die fünfte Szene des ersten Aktes, ich meine die Begießungsszene. - Seite 27 sagt ein Bürger zu Eliakim: * „Mein armes Weib hat sich ihren Fuß verrenkt auf dem Felde der ist heiß und geschwollen, und nun begieß' ich ihn mit kaltem Waffer aus dem Brunnen. Und das ist gut. Aber in kurzer Zeit beginnt das Fest. Darf ich dann fortfahreu mit der Begießung!" Eliakim: „Sabbathschändung! Bist Du des Todes schuldig." Welche Fülle von falschen Vorstellungen! An einem „Fest" kann Niemand eine Sabbathschändung begehen, und für Entweihung des „Festes" kommt nie die „Todesstrafe", sondern die einfache „Geißelstrafe". Der Todesstrafe macht sich Der schuldig, der den Sabbath entweiht, nicht aber, der am Festtag eine Arbeit verrichtet. Der gelehrte Eliakim kann also solchen Unsinn nicht gesprochen haben. Zweitens aber ist die Begießung eines Fußes am „Feste" gar nicht verboten; auch einen gesunden Fuß kann man mit kaltem oder heißem Waffer begießen, ja, man kann am Fest direkt Feuer machen, Waffer kochen und den Fuß von früh bis Abends begießen, baden, so viel und so oft man will. Es hat ja allerdings zwischen Jesu und den Pharisäern Differenzen in Bezug auf den Sabbath gegeben; wenn aber Sudermann diese Differenzen darstellen wollte, dann hätte er doch die Gesetze bezüglich des Sabbaths und der Feiertage vorher genau studiren sollen. - Hermann Sudermann begnügt sich aber nicht damit, Pasur und Eliakim in der Fülle ihrer Gelehrsamkeit paradiren zu lassen; auch selbst Salome soll im Glanz jüdischer Gesetzeskunde erstrahlen. Seite 66 sagt Salome zu Johannes: „Und weißt Du, daß wir jetzt sündigen nach jüdischem Gesetz? Wir Beide, jawohl. Meine Gespielen sind fort, und ist es nicht verboten, daß ein jüdischer Mann allein sei mit einer Jungfrau?" Wie seltsam das im Munde einer Salome klingt! Und wenn noch etwas Wahres daran wäre! Das jüdische Gesetz verbietet allerdings, daß Mann und Weib sich „absondern und ganz allein bleiben" aus sittlichen Gründen. Wie leicht entbrennt in ihnen die Gluth der Leidenschaft und wird zur lohen Flamme! Wenn aber ein Weib wie Salome kommt und Johannes mit unzüchtigen Redensarten belästigt, muß Johannes deshalb sofort fliehen und die Räume, wo er sich aufhält, verlassen? Keineswegs! Es war vielmehr sein moralische Pflicht, ihr zu sagen, daß sie sich in einem „eklen Genist" befinde und, daß er sie mit ihrer ganzen Sippe verachte und verabscheue. „Und weißt Du, daß wir jetzt sündigen nach jüdischem Gesetze?" Welcher Nonsens! Hier hat eigentlich Niemand gesündigt außer dem Dichter des Johannes, und zwar schwer gesündigt gegen die dramatische Wahrheit sowohl wie gegen alle geschichtliche Ueberlieferung. EUILLETON Der seltsame Gast. Erzählung von I. Zangwill. III. Herz hüpfte auf, der Justinkt sagte mir, ich hatte „die Frau" gefunden. Ich bekreuzigte mich und trat ein. Ein sonderbarer Ausdruck von Befriedigung zeigte sich auf allen Mimen, als man mich erblickte. Mechanisch nahm ich meinen Hut