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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-07-21 · Heft 29 (21.7.1899) · p. Seite 340

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 29 (21.7.1899)
Date
1899-07-21
Page
Seite 340 (sequence 4)
Language
German
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340 Stille. Rob ging nach Hause. Hier erzählte er seiner Mutter den nächtlichen Vorfall, dessen er später niemals Erwähnung that. Erst auf seinem Todtenbette und in der festen Meinung, mit dem Gericht in keine weiteren Verwickelungen zu gerathen, theilte er der Mutter der Marie Ruth mit, er habe in den zwei erwähnten Personen zwei bekannte Wildenschwerter Juden erkannt." Am IO. d. M., also 13 Monate nach ihrer Beerdigung, wurde die Leiche der Marie Ruth exhumirt und von den Gerichtsärzten obduzirt. Wie vorauszusehen, war es unmöglich, an der stit 13 Monaten bestatteten, in hochgradige Verwesung ühergegangenen Leiche, welche nach dem Gutachten der Aerzte vordem zwei Monate im Wasser gelegen hatte, zu konstatiren, ob es sich um einen gewaltsamen Tod handele. — Der Jude G., — so meldet dasselbe Blatt weiter, — welcher durch die Angaben des verstorbenen Rob in diese räthselhafte Angelegenheit verwickelt sei, sei nach Prag abgereist, um Schutz gegen Angriffe zu suchen, welchen er seitens der Wildenschwerter Bevölkerung ausgesetzt sei. Es sei jedoch bemerkt, daß trotz der großen Aufregung, in welcher sich die Bevölkerung infolge der Enthüllung des verstorbenen Arbeiters seit sechs Tagen befindet, die öffentliche Ruhe und Ordnung bisher nicht gestört wurde. Wie merkwürdig, daß alle diese Dinge gerade in Böhmen passiven müssen! * Die mehr als grundlosen Befürchtungen der deutschen Kolonisten in Palästina vor den jüdischen Kolonisten, ja sogar vor den Zionisten, werden von sachkundiger Seite in folgender Ausführung widerlegt: „Es ist zuerst unwahr, daß die jüdische Gesellschaft der Zionisten, soll heißen der „Jewish Colonial Trust", in kurzer Zeit ihr Vermögen aus 6 Millionen Pfund anwachsen sah. Die zionistische Kolonialbank hat Zeichnungen (NB. nicht etwa Einzahlungen) von genau so vielen Schillings, wie hier Pfunde genannt werden, das heißt, gerade einZwanzigstel des erwähnten Betrages. Sollte aber bei Beginn der Thätigkeit seitens der zionistischen Kolonialbank der „Werth an Grund und Boden in Stadt und Land sich erheblich steigern", so würden den Hauptvortheil davon in erster Linie die deutschen Kolonisten und demnächst die Christen in Jerusalem haben. Denn Eigenthum der Juden in Jerusalem, die mindestens vier Fünftel der Bevölkerung ausmachen, ist bei Weitem nicht ein Viertel der dortigen Grundstücke, während den christlichen Bekenntnissen, die ihrerseits nicht einmal ein Zehntel der Bevölkerungszahl ausmachen, mehr als die Hälfte vom Grund und Boden Jerusalems gehört. Es sei endlich erwähnt, daß die zionistische Bank ihrerseits auch nicht einen Zoll breit Landes in Palästina bisher besitzt. Das Legat des Barons Hirsch, das ferner genannt wurde, „die Jewish Colonisation Association", ist in erster Linie für Argentinien, Kanada und überhaupt nichtpalästinenstsche Gebiete bestimmt. Es ist also falsch, daß alljährlich sechs Millionen Francs von hier aus den jüdischen Kolonisten als Zinsen zur Verfügung stehen, vielmehr hat die „I. C. A." des Barons Hirsch im Laufe der ganzen Zeit rund 220000 Francs in Palästina verausgabt. Die „Alliance Jsraelite", die ferner genannt wurde, hat nie große Neigung für die Kolonisation Palästinas bewiesen und besitzt dort nur in Jaffa die Ackerbauschule „Mikweh-Jisraöl" sowie den Wassergarten des Sir M. Montefiore neben der deutschen Kolonie Sarona. Das ist ihr ganzer Landbesitz. Der „erhebliche Theil der 6 Millionen, der an die Juden von Jaffa gefallen ist", reduzirt sich auf den Kauf eines Grundstücks für ein kleines Krankenhaus im Werthe von rund 25 600 Fr. In gleicher Weise reduziren sich die „Millionen, die Baron Rothschild jährlich auswirst". Wenn mißgünstige Auslassungen über die Ueberführung jüdischer Stadtbevölkerung zum Landbau in Palästina von französischer Seite und russischen Blättern ausgehen, so ist das nicht verwunderlich. Es ist eben aus religiösen Gründen im Sinne der traditionellen französischen Orientpolitik, der jüdischen Kolonisation entgegenzutreten, umsomehr, als die jüdischen Kolonisten sich von Rußland her der deutschen Sprache bedienen und dadurch dem deutschen und deutsch-österreichischen Waarenhandel in die Hand arbeiten. Auch der russischen Politik ist jede Stärkung des türkischen Reiches durch fleißige Kulturarbeiter genau so zuwider, wie es im deutschen Interesse liegt, die Türkei auf solchem friedlichen Wege zu fördern. Das gute Verhältniß zwischen der deutschen und jüdischen Kolonisation zu stören, liegt nur im Interesse Frankreichs und allenfalls Rußlands. Es heißt der großen deutschen Kulturarbeit im Orient hindernd in den Weg treten, will man die kleine, dort schon bestehende deutsche Kolonisation künstlich in einen Gegensatz zu der jüdischen Kolonisation bringen." * Präsident Krüger in Transvaal hat abermals eine jüdische Deputation empfangen, die ihn bat, den jüdischen Einwohnern von Transvaal auch das passive Wahlrecht zu bewilligen, damit die Juden auch in den Volksraad, das Abgeordnetenhaus von Transvaal, eintreten könnten. Krüger antwortete aber ablehnend, er habe den Juden bereits das Stimmrecht gegeben, was ihnen Rußland nicht einmal bewillige; ehe er ihnen weitere Rechte gewähren könne, müßten sie sich noch eine Zeit lang gedulden. Jedoch behalte das Gouvernement diese Frage immer im Auge. Mit diesem beinahe ablehnenden Bescheid mußte sich die Deputation wohl oder übel einstweilen zufrieden geben. Protokoll der 35. Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover. fic erste Sitzung wurde Sonntag, 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr, mit warmen Begrüßungsworten von dem zeitigen Vorsitzenden. Blumenfeld-Adelebsen, eröffnet. Weiter führte er aus: „Der Lehrer kann seine Berussfreude sich am besten bewahren, wenn er sich als „Ewed neemon“ bemüht, all sein Thun an die Erfüllung der Ideale zu setzen, damit des Lehrers Leben allezeit übereinstimme mit des Lebens Lehre. Vor allem sind ganze Hingebung und treue Pflichterfüllung die Wegweiser für jeden Lehrer. In der Werthschätzung und Förderung aller auf das allgemeine Wohl gerichteten Bestrebungen geht uns allen voran unser allergnädigster, allgeliebter Landesvater, und indem wir ihm nachzustreben uns aufs Neue vornehmen, wollen wir unsere dankbare Hingebung und treue Anhänglichkeit für Kaiser und Reich zum Ausdruck bringen. Und so rufen wir alle: Unser allergnädigster Landesvater, Kaiser Wilhelm II., er lebe hoch!" Mit Begeisterung stimmten die Anwesenden in diesen Ruf ein. Darauf nahm Herr Landrabbiner Dr. Gronemann-Hannover das Wort, um im Namen der Gemeinde Hannover und des verhinderten Delegirten vom Deutsch - Israelitischen Gemeinde-Bund, Justizrath Dr. Benfey, sowie als Landrabbiner die Versammlung zu begrüßen. Alsdann begrüßte noch Herr Landrabbiner Dr. Lewinsky die Versammlung mit dem Ausdruck seines wärmsten Interesses. In die Tagesordnung eintretend, berichtet der Vorsitzende zum ersten Punkt derselben eingehend über alle Vorkommnisse im verflossenen Vereinsjahr und gedenkt dabei des ersten Verbandstages „des Verbandes der jüdischen Lehrervereine" am 26. und 27. Dezember v. I. zu Berlin und der Thätigkeit des Verbandsvorstandes. Hierbei weist der Vorsitzende auf den Eifer und die Hingebung hin, mit welcher der Verbandsvorsitzende, Herr Rektor Dr. Adler-Berlin, für den Verband und alle seine Ziele unermüdet eintritt und arbeitet. Die Versammlung beschließt, demselben Anerkennung und Dank durch einen telegraphischen Gruß zum Ausdruck zu bringen. Bei dem Bericht über die gegenwärtige Thätigkeit des Verbandsvorstandes wird der Versammlung zur Kenntniß gebracht, welche Schritte bezüglich des Militärdienstes der jüdischen Lehrer bereits geschehen und weiter in Aussicht genommen sind. Der Vorsitzende macht ferner die Mittheilung, daß der Verband die Begründung einer periodisch erscheinenden Berbandsschrift beabsichtige, wenn auf eine ausreichende Anzahl von Abonnenten sicher gerechnet werden kann. Auf Antrag des Vorsitzenden verpflichten sich sämmtliche anwesenden Vereinsmitglieder zu einem Abonnement für zwei Jahre unter den zur Vorlage gebrachten Bedingungen.

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