Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 28 (14.7.1899)
- Date
- 1899-07-14
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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.- - -*--r- --r 2 - mmm nn und welche eine gewissenhafte Pflichterfüllung mit solcher Anhänglichkeit, Dankbarkeit und Verehrung zu erwiedern wisse, daß der Rabbiner in der Gemeinde wie in seiner Heimath, unter ihren Mitgliedern wie in eigener Familie sich fühlen müsse. Mit dem Wunsche und der Hoffnung, dast der Allmächtige die Amtsthätigkeit des Herrn Dr. Lucas segnen werde, führte Herr Landsberger den Rabbiner durch Handschlag in sein Amt ein. Hierauf antwortete Herr Dr. Lucas von der Kanzel aus. Er würdigte die Lehre und das Leben seines großen Vorgängers, der es verstanden habe, aller Schwierigkeiten Herr zu werden, die sich dem Rabbiner in einer Zeit entgegenstellen, welche die wissenschaftliche Begründung aller Lehren sowie die Fortbildung der Symbole verlange, und welche oft dem historisch Gewordenen eine zu geringe Bedeutung beilege. Ein Gebet für Kaiser und Reich, der Priestersegen und der Gesang des 150. Psalms beschlossen diese würdige Feier. r Samter, 6. Juli. Ein Massen-Beleidigungsprozeß, welcher die Gemüther der Betheiligten seit Monaten mit spannender Erwartung erfüllte, fand am Montag bei dem hiesigen königlichen Schöffengericht unter Vorsitz des Herrn Amtsrichters Semrau statt. Klägerin war die verwittwete Frau Hedwig Berg geb. Krüger von hier, seit Kurzem verehelichte Frau Baumeister Neufeldt zu Lobsens, vertreten durch den Rechtsanwalt Gladysz gegen 1. den Dampfmühlenbesitzer Karl Körpel^ 2. den Lehrer Josef Auth, 3. den Viehhändler Lazarus Mottek, 4. dessen Ehefrau, 5. den Malermeister Max Bohm und 6. den Mineralwasserfabrikanten Julius Weigelt, sämmtlich von hier, vertreten durch den Rechtsanwalt und Notar Petrich. Der Klage lag folgende Vorgeschichte zu Grunde: Der Dampfmühlenbefitzer Karl Körpel als Gegenvormund der drei Kinder der verwittweten Frau Berg reichte gegen diese eine Beschwerde dem Bormundschaftsgericht wegen Entziehung der Vormundschaft ihrer Kinder ein. In der Beschwerdeführung waren verschiedene Behauptungen bezüglich des sittlichen und moralischen Lebens der verwittweten Frau Berg aufgestellt und zum Beweise seiner Behauptungen die oben von 2 bis 6 Angeführten als Zeugen angegeben. Die Folge dieser Anklage war die in Rede stehende Massen-Beleidigungsklage der verwittweten Frau Berg, in welcher diese die Behauptung aufstellte, daß die Civilklage und die in dieser gegen fie geschleuderten Verleumdungen eine jüdische Mache bezw. ein jüdisches Komplot seien, dazu bestimmt, ihre beabsichtigte eheliche Verbindung mit Neufeldt, einem Christen, zu vereiteln. Auf Gerichtsbeschluß waren sämmtliche Klagen zu einer verbunden und das persönliche Erscheinen der Klägerin sowie der Angeklagten laut Z 427 St.-P.-O. angeordnet. Um 9 Uhr wurden die Parteien sowie die 30 geladenen Zeugen aufgerufen. Auf einen von dem Vorsitzenden angeregten Vergleich erklärte sich die Klägerin und deren Rechtsanwalt bereit, die Klage zurückzunehmen, wenn die Angeklagten sich bereit erklärten, eine Ehrenerklärung abzugeben und die Hälfte dev Kosten zu tragen. Da bei sämmtlichen Angeklagten ein Vergleich wegen der ersten Bedingung scheiterte, so wurde in die Verhandlung eingetreten und auf einen Antrag des Rechtsanwalts Gladysz die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, welche gegen 3 Uhr Nachmittags wieder hergestellt war. Alsdann verkündete der Vorsitzende, Amtsrichter Semrau, das Urtheil, welches dahin lautete, daß der Mühlenbefitzer Karl Körpel der Beleidigung des Nebenklägers, Baumeister Neufeldt zu Lobsens, schuldig und daher zu einer Geldstrafe von 3 Mark evtl. 1 Tag Haft und V20 der entstandenen Kosten zu verurtheilen sei, im Uebrigen aber mit sämmtlichen Angeklagten von der Anklage der Beleidigung gegen die Klägerin, Frau Baumeister Neufeldt zu Lobsens, sreigesprochen werden müsse, da der Gerichtshof durch Zeugenaussagen und Indizienbeweise die Ueberzeugung gewonnen habe, daß die Beklagten nur wahre Thatsachen berichtet und weiterverbreitet hätten. Nicht zum geringen Theil soll nach dem einstimmigen Ausspruch aller Angeklagten die geschickte Beweisführung, die juristisch glänzende und den Gerichtshof überzeugende Rede ihres gemeinsamen Vertreters, des Rechtsanwalts und Notars Petrich, zur Freisprechung aller Angeklagten beigetragen haben. W. Schwerin a. W., im Juli. Ein unerwartet schnelles Ende nahm das Leben des im besten Mannesalter stehenden Kantors in Landsberg a. W., Julius Mannheim, am 24. v. M. Bei der Morgenandacht, bei den Worten: Nischmas kol chaj teworech es schimcho adaunaj elauhenu“ brach Mannheim, vom Schlage getroffen, zusammen und verstarb bald darauf. Am 27. v. M. veranstaltete in der Synagoge die Gemeinde dem Verstorbenen zu Ehren, der 25 Jahre seines Amtes in dieser gewaltet, eine Trauerfeier. Dort, an der Stelle seiner langjährigen Wirksamkeit war der Dahingegangene ausgebahrt. Dumpfe, traurige Weisen durchzogen das Gotteshaus, und die zu Herzen gehende Rede des Ortsrabbiners, Dr. Elsaß, gab Kunde davon, was der Verewigte seiner Gemeinde und seiner Familie gewesen. Erhebend waren die Sologesänge des seit kurzer Zeit in Landsberg amtirenden Lehrers und Kantors Stern, wie auch die Ehorgesänge. Mit Mannheim ist wieder einer der Kantoren dahingegangen, die das wahrhaft meisterhafte Chasonus, das immer mehr schwindet, zum Ausdruck zu bringen wußten. Möge dem Verstorbenen die Erde leicht sein! n. Nordhausen, 7. Juli. Für weitere Kreise dürfte es Interesse haben, zu erfahren, daß hier nach langen Berathungen der Gemeindevertretung, an denen selbstredend auch unser Herr Rabbiner theilnahm, auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes einstimmig beschlossen wurde, vorläufig alle vier Wochen am Sonntag Vormittag (nach bestehenden Verhältnissen konnte nur dieser Tag in Betracht kommen) eine Andachtsstunde stattfinden zu lassen, die natürlich den Hauptgottesdienst an Sonnabend und Festtagen und allen bisherigen religiösen Handlungen unberührt läßt und dazu dienen soll, einem tiefgefühlten religiösen Bedürfniß Rechnung zu tragen. Lediglich von diesem Gesichtspunkt ausgehend und obgleich das Für und Wider reiflich erwogen wurde, und unser Herr Rabbiner, der sich wohl im Prinzip zustimmend verhielt, jedoch nicht mit seinen Bedenken gegen eventuelle schädliche Folgen, die daraus entstehen könnten, zurückhielt, beschlossen Vorstand und Repräsentanten, nachdem alle Bedenken überwunden waren, diese Neueinrichtung ins Leben treten zu lassen. Eine solche Andachtsstunde fand nun am vergangenen Sonntag zum zweiten Mal mit einer von Herrn Rabbiner Dr. Schönberger verfaßten und von der Gemeindevertretung angenommenen Liturgie statt, für welche eine große Anzahl von Büchern im Druck erschienen ist. Der Gottesdienst verlief in der würdigsten Weise, war aus allen Schichten der Gemeinde sehr gut besucht und fand einen derartigen Beifall, daß zu hoffen ist, daß diese Neueinrichtung von heilsamem Einfluß auf das religiöse Leben unserer Gemeinde im Allgemeinen und den dem religiösen Judenthum fernerstehenden Theil im Besonderen sein wird. 0 Elberfeld, 3. Juli. Am 29. v. M. fand in Gegenwart des Herrn Rabbiners Dr. Auerbach, der übrigen Gemeindebeamten, des Vorstandes, der Repräsentanten und verschiedener Gemeindemitglieder die Grundsteinlegung zu den Gebäuden des Friedhofes der Synagogengemeinde statt. Herr Dr. Auerbach hielt eine kurze Ansprache, in welcher er betonte, daß infolge der starken Entwickelung der Gemeinde der erst seit 30 Jahren bestehende Friedhof nur noch kurze Zeit ausreichen werde, und knüpfte an die Inangriffnahme des neuen Friedhofes den Wunsch, daß die Sterblichkeit auch fernerhin, wie bisher, eine normale bleiben möge. Hierauf senkte der Baumeister die Urkunde in den Grundstein, und mit den üblichen Hammerschlägen von Seiten der Anwesenden nahm die Feier ihr Ende. 22 Düsseldorf, 9. Juli. Der Jahresbericht des „Vereins zur Verbreitung und Förderung der Handwerke unter den Juden" über seine Thätigkeit von 1898 bis 1899 ist erschienen. Nach demselben wurden in dem erwähnten Zeiträume 17 Lehrlinge, und zwar von Düsseldorf 11 und von der Abtheilung Köln 6, neu ausgenommen. Ebenso viele schieden nach beendeter Lehrzeit aus, und zwar von Düsseldorf 8, von Köln 9. Davon find ausgebildet als Klempner 2, Schlosser 2, Polsterer und Tapezirer 1, Dekorationsmaler und Anstreicher 2, Sattler 1, Schirmmacher 1, Buchdrucker 2, Buchbinder 2, Schneider 2, Schriftsetzer 1, Graveur und Ciseleur 1. An drei frühere Zöglinge wurden Stipendien zum Besuche von Fachschulen bewilligt. Im Ganzen hatte der Verein im abgelaufenen Jahre unter seiner Obhut 92 Lehrlinge bezw. Fachschüler, in Düsseldorf 50, in Köln 36, in Aachen 6. wovon am Schluffe des Berichtsjahres im Düsseldorfer Lehrlingsheim 19, im Kölner Lehrlingsheim 18 und 55 auswärts untergebracht waren. Die finanzielle Lage war im Berichtsjahre eine befriedigende, und schloß die Kasse am 1. April d. I. in Düsseldorf mit einem Bestände von 2577,75 Mk, in Köln 1,15 Mk. und in Aachen mit 338,80 Mk. ab. Die nach dem Statut ausscheidenden Vorstandsmitglieder, die Herren: I. Goldschmidt-Dortmund, Jakob de Jonge- Köln, Rabbiner Dr. David-Düsseldorf, Sanitätsrath Dr. Levysohn- Siegburg, wurden durch Akklamation wiedergewählt und an Stelle des