Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 27 (7.7.1899)
- Date
- 1899-07-07
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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Ablauf von drei Monaten freisteht, dem Polizeipräsidium zu erklären, daß er nur der israelitischen Religionsgesellschaft angehören wolle. Damit ist er, falls er bisher zur israelitischen Gemeinde gehörte, von dieser Mitgliedschaft befreit, bis er eventuell seinen Eintritt in die Gemeinde dieser wieder anzeigt. Letzteres braucht er selbstverständlich dem Polizeipräsidium nicht mitzutheilen. Andererseits haben die Gemeindebehörden am 7. Juni einstimmig einen Beschluß gefaßt, der folgenden Inhalt hat: Vom 1. April 1900 an werden die Steuern derjenigen Gemeindemitglieder, einerlei ob zugleich der israelitischen Religionsgesellschaft angehörig oder nicht, welche dem Vorstand schriftlich erklären, daß sie aus orthodoxreligiösen Gründen Bedenken tragen, zur Erhaltung der Realschule (Philanthropin) und des Kultus in der Hauptsynagoge und Synagogen gleicher Richtung beizutragen, gesondert verbucht und zu den vorgedachten Zwecken nicht verwendet. Dies wird in den Steuerquittungen der Betreffenden zum Ausdruck gebracht. Sämmtliche Gemeindemitglieder haben aktives und passives Wahlrecht. Der sogenannte Kompromiß von 1877, wonach die Mitglieder des sogenannten weiteren Gemeindeverbandes nur zu Hospital und Friedhof beitrugen und dagegen auf ihr Wahlrecht verzichteten, hört auf. Die bestehende Ritualkommission bleibt als ständige Einrichtung der Gemeinde; sie ergänzt sich bei Ausscheiden eines Mitgliedes in der bisherigen Weise selbst, hat außer ihren bisherigen Befugnissen der Instandhaltung und Ueberwachung sämmtlicher ritueller Einrichtungen noch das Recht, je eine Stelle im Pflegamt des Hospitals und der Friedhofskommission zu besetzen undferner alljährlich beiRechnungsabschluß die Bücher der Gemeinde einzusehen. Die Gemeinde verpflichtet sich, den traditionellen Gottesdienst der Synagoge am Börneplatz zu erhalten und, wenn das Bedürfniß vorliegt, weitere derartige Gottesdienste einzurichten. Nun erklärt der Verfasser des Flugblattes auf Grund der Gutachten hervorragender orthodoxer Rabbiner, daß der Austritt nicht nur nicht nothwendig ist, sondern sogar den Grundgesetzen des Judenthums widerspricht. Er fährt dann fort: „Daß Ihr der israelitischen Gemeinde nicht anzugehören braucht, sagt das preußische Gesetz; daß Ihr es aber sollt, sagt das jüdische Gesetz. Die große uralte Gemeinde mit ihren 300 Mitgliedern hat das Recht, gleichwie es die sel. Rabbiner Hildesheimer, Bamberger, R. Moses Mainz, Fromm u. A. thaten, die Worte Hillels (Spr. d. B. II, 5) und R. Zadoks (Spr. d. V. IV, 7) Euch zuzurufen: „Trenne Dich nicht von der Gemeinde!" Aber auch von praktischen Standpunkten aus bekämpft das Flugblatt den Austritt: „Die Gemeinde hat alljährlich ihr Budget der Staatsbehörde vorzulegen und darf nicht mehr Steuern erheben, als sie braucht. Gegenwärtig. betragen ihre Steuern etwa M. 180 000 oder M. 36 im Durchschnitt des Steuerzahlers, und es liegt gar kein Anlaß vor, der ihr Budget erhöhen könnte. Die 325 Mitglieder, die auch der Religionsgesellschaft angehören, zahlen im Ganzen ea. M. 10 000, also etwa M. 30 pro Kops. Und einen solchen Betrag zur Unterhaltung des Hospitals der israelitischen Gemeinde (und ihrer anderen mustergiltigen wohlthätigen und religiösen Institutionen) auszugeben, dünkt Euch zu viel, während Ihr doch für Synagogen, Bäder, Restaurationen u. dgl. in der ganzen Welt viel, viel mehr spendet und sogar große Summen aufwendet, um zu den 3 oder 4 Spitälern in Jerusalem ein neues zu fügen!" Man darf darauf gespannt sein, ob die Mahnungen dieses trefflichen Jsch Jehudi werden beherzigt werden. — Dr. H. Bärwald ist nach beendetem 70. Lebensjahr mit Ablauf des Semesters als Direktor des Philanthropins pensionirt worden. Was der vortreffliche Mann während der langen Zeit seiner hiesigen Amtswirksamkeit geleistet hat, mag ein Fachmann des Weiteren auseinandersetzen. Wir wissen nur, daß es schwer werden wird, für diesen Mann einen Nachfolger zu finden, und wir wünschen Herrn Dr. Bärwald, daß er die wohlverdiente Muße in ungetrübtem Glück noch lange genießen möge! ----- Fürth, im Juni. Der Landesverein zur Unterstützung israelitischer Kultusgemeinden in Bayern versendet seinen IV. Rechenschaftsbericht für das Jahr 1898. Auch im Jahre 1898 konnte der segensreich wirkende Verein seiner Aufgabe Nachkommen. Von den 49 eingelaufenen Unterstützungsgesuchen wurden mit Ausnahme eines einzigen, bei welchem die betreffende Gemeinde selbst für hinlänglich leistungsfähig bezeichnet wurde, alle berücksichtigt und mit 7800 Mark bedacht. Es sind sohin im Ganzen bisher 22 370 Mark an Unterstützungen bewilligt worden; ein kleiner Theil davon ist noch nicht erhoben, da die Vorbedingungen dazu noch nicht erfüllt sind. Von den bewilligten Geldern dienten in den 4 Jahren 1898 1895—1898 3025,— Mk. 8185,— Mk. Unterstützungszwecken und zwar davon 300,— „ 1175,— „ für Realexigenz und 2725,— „ 7010,- „ Personalexigenz; ferner! 2425,— „ 5810,— „ nicht ausgeschiedenen Kultuszwecken j 1050,— „ 4875,— „ zu Synagogenbauten | 50,— „ 300,- „ speziell für Erhaltung des r Synagogeninventars 200,— „ 900,— für Ritualbäder 500,— „ 650,- für Friedhöfe 300,— „ 900,— zur Schuldentilgung und Verzinsung 250,— „ 750,— zu Lehrerpensionen. | Es ist damit ohne Zweifel dem Kultus und Religionsunterricht in ungefähr Vio ber israelitischen Kultusgemeinden Baierns ein wesentlicher Vorschub geleistet worden; diese Thatsache und die stattliche Anzahl von Gesuchen um Zuschüsse, welche schon wieder für 1899 vorliegt, zeigt, einem wie dringenden Bedürfnisse der Landesverein entspricht. Es hat sich indessen seit Gründung des Vereins bei vielen Anlässen gezeigt, daß außer demjenigen Zweige der Wirksamkeit, welchem der Landesverein bisher seine Thätigkeit widmete, auch noch andere ebenso dringend der gemeinschaftlichen Pflege seitens der baierischen Glaubensgenossen bedürfen. Der Vereinsausschuß beschloß daher in seiner Sitzung vom 19. Mai 1898 zu Ansbach, bei welcher 27 Mitglieder anwesend und weitere 11 Stimmen vertreten waren, auf Antrag des Herrn Rabbiner Dr. Ziemlich-Nürnberg einstimmig: „die §§ 1 und 2 der Statuten dahin zu ändern, daß auch Fragen bezüglich der bürgerlichen und sozialen Stellung der Israeliten in Baiern und allgemeinere Interessen der Gemeinden in den Bereich der Berathungen gezogen werden können". Eine Kommission bereitet zur Zeit Vorschläge zur Ausführung dieses Beschluffes vor. In der Frage, ob im städtischen Schlachthause zu Hof das Schächten durch eine ortspolizeiliche Vorschrift unmöglich gemacht werden dürfe, ist es gelungen, eine günstige Entscheidung des königlichen Staatsministeriums des Inneren herbeizuführen. Der Landesverein dankt Herrn Rechtsanwalt Ofner-München auch an dieser Stelle bestens für seine erfolgreiche und uneigennützige Vertretung der guten Sache. Zwei weitere Angelegenheiten, welche den Ausschuß betreffs einer anderen Vertretung mehrerer Kultusgemeinden in den Armenpflegschaftsräthen und betreffs der Fürsorge für die Friedhöfe einiger aufgelösten und vor der Auflösung stehenden Kultusgemeinden beschäftigten, waren noch nicht zur Verabschiedung gereift und wurden je einer Subkommisston zur Berichterstattung in der nächsten Ausschußfitzung überwiesen. Die Einnahmen des Vereins belaufen sich auf Mark 19 299,78, die Ausgaben auf Mark 14020,42, das Gesammtvermögen auf Mark 14 514,36. Oesterreich - Ungarn. □ Wien, 3. Juli. In Oswiecim (Galizien) hat am 29. v. M. anläßlich des dreiunddreißigsten Jahrestages des Gefechtes von Oswieeim die Enthüllung eines vom oberfchlesischen Kriegerverein auf dem Friedhofe für die bei Oswiecim gefallenen, der israelitischen Konfession angehörenden österreichischen und preußischen Krieger gestifteten Denkmals stattgefunden, und zwar unter zahlreicher Betheiligung von Abordnungen der oberfchlesischen Kriegervereine mit ihren Fahnen und ihrer Musik sowie der österreichischen Militär- und Civilbehörden. Nachdem das Denkmal von den Stiftern dem israelitischen Kultusvorstande übergeben worden war, hielt Ober-Rabbiner Schnur von der zu diesem Zwecke errichteten Kanzel eine Gedächtnißrede. Er hob die hohe Bedeutung dieses Monuments für die gegenwärtige und kommende Generation heröor und forderte die Anwesenden auf, mit ihm an dieser Statte des Ernstes den Eid der Treue für Kaiser und Reich zu erneuern. Der Redner sprach ferner den Wunsch aus, daß die vereinten Bestrebungen der beiden Monarchen Oesterreich-Ungarns und Deutschlands, den Weltfrieden zu erhalten, vom besten Erfolge gekrönt sein mögen. Zum Schluffe dankte Ober-Rabbiner Schnur den Stiftern für ihr pietätvolles Und'patriotisches Werk, welches dazu beitragen möge, den religiösen Frieden und die konfessionelle Eintracht zu fördern. Hierauf hielt ein hoher Offizier eine die Verbrüderung der beiden Reiche und Armeen betonende Ansprache. Mit der Verrichtung eines Gebetes für die auf dem Felde der Ehre gefallenen Krieger und mit der Bekränzung des Denk-