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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-07-07 · Heft 27 (7.7.1899) · p. Seite 322

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 27 (7.7.1899)
Date
1899-07-07
Page
Seite 322 (sequence 10)
Language
German
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WW desto besser sei sie (Bruno Gebhardt, Wilhelm v. Humboldt als Staatsmann. I, S. A4 f.). „Allein hier gehen zwei Systeme aus einander: das eine will die Absonderung auf einmal, das andere sie allmälig aufheben. Rein logisch betrachtet ist nur eine plötzliche Gleichstellung aller Rechte gerecht, politisch und konsequent. Gerecht, da kein Rechtsgrund denkbar ist, warum der Jude, der alle Pflichten der Christen erfüllen will, nicht auch der Rechte theilhaft sein soll? Politisch, denn die bisher aus Vorurtheil Verachteten zur Achtung zu bringen, ist eine plötzliche Erklärung nöthig; der Staat soll nicht gerade die Juden zu achten lehren, aber die inhumane Denkungsart aufheben, die einen Menschen nicht nach feinen eigenthümlichen Eigenschaften, sondern nach seiner Abstammung und Religion beurtheilt und ihn gegen allen wahren Begriff von Menschenwürde, nicht wie ein Individuum, sondern wie zu einer Rasse gehörig ansieht. Das kann der Staat durch die laute und deutliche Erklärung, daß er keinen Unterschied zwischen Juden und Christen mehr anerkenne. Endlich konsequent, denn eine allmälige Aufhebung bestätigt die Absonderung, die sie vernichten will, in allen nicht mit aufgehobenen Punkten und arbeitet sich dadurch selbst entgegen. Die allmälige Aufhebung beruht auf der falschen gesetzgeberischen Theorie der Erziehung, die längst überwunden ist." Er protestirt dagegen, daß man die Juden von Staatsämtern ausschließe, aber zu Lehr-, Schul- und Gemeindeämtern zulasse. „Zu einem Lehrer gehört nicht blos Talent und Wissen," erklärt er, „sondern auch Moralität und Pflichtgefühl, und zum Wissen selbst, wenn es nicht ein auswendig gelerntes sein soll, dessen Schule und Universität besser entrathen, wird die eine und das andere erfordert. . . . Eine Nation, die man allgemein aus Mißtrauen in ihr Pflichtgefühl von Staatsämtern ausschließt, allgemein zu Lehrerstellen zu berechtigen, heißt nicht die Nation ehren, sondern das Lehramt herabwürdigen. Die Sektion des öffentlichen Unterrichts hat nicht zu entscheiden, ob die Juden Staatsämter haben sollen oder nicht? Bleibt es aber bei der negativen Entscheidung, so muß sie darauf antragen und darauf bestehen, daß § 9, soweit er die Schulämter betrifft, wegbleibe, und auch ihr entweder die Ausschließung der Juden zur Pflicht gemacht werde (was sie jedoch, wie keine aus einem schwankenden Urtheil über eine ganze Nation geschöpfte Beschränkung, nie gern sehen würde) oder ihr überlassen bleibe, in ihrem Kreise blos auf individuelle Eigenschaften, ohne Rücksicht auf Abstammung und Religion, wo Religion nicht in Betracht kommt, zu achten." Er tritt für eine volle Berechtigung zur Zulassung zu allen Aemtern ein; die wirkliche Uebertragung von Aemtern hänge ja von der Gemeinde, der Behörde und dem König ab." Auf gleicher Höhe mit ihrem Chef stehen die Räthe, deren Gutachten ich ebenfalls nach Gebhardt citire, um zu zeigen, wie einst die leitenden Behörden Preußens und speziell das damalige, diesen Namen wirklich verdienende „Ministerium des Geistes" diese Fragen anfaßten: „So weit Humboldts Votum, das sich durch die freieste und vornehmste Auffassung der ganzen Frage auszeichnet, hoch über allen erstatteten steht und nur in dem der Militärdeputation, in der Scharnhorst saß, in manchen Punkten ein würdiges Seitenstück findet. Ganz besonders charakteristisch für ihn ist es, wie er immer mehr auf die moralischen Kräfte rechnet und sich mehr und nützlichere Wirkung von ihrer Betätigung und Berücksichtigung verspricht als von allen ins einzelnste gehenden Vorschriften und Gesetzen. Die Voten seiner Räthe stimmen aufs Trefflichste zu dem seinen und zeigen auch in dieser heiklen Frage, wo sich oft genug die Geister scheiden und schieden, die schönste Uebereinstimmung zwischen diesen doch so verschieden gearteten Männern. Nieolovius zweifelt zwar an der Möglichkeit einer Verschmelzung zwischen Christen und Juden, aber auch er ist der Meinung, das Gesetz habe kein Erziehungsverhältniß, sondern blos rechtliche ins Auge zu fassen. Die Juden mögen alle Pflichten übernehmen und alle Rechte erhalten „ohne eine die Christen in keiner Hinsicht ehrende Aengstlichkckt i wegen der etwaigen Ueberlegenheit der Juden an List und Gewandtheit und in vollem Vertrauen auf die Thätigkeit der polizeilichen Anstalten im Staat und die Einsicht derjenigen seiner Behörden, die Staatsämter ertheilen." Außerdem dringt er auf Verbesserung des Schulwesens der Juden. Auch Süvern erklärt sich mit Humboldt aufs Vollkommenste einverstanden. Die Juden, äußert er, werden innerlich zusammengehalten durch den Glauben, das auserwählte Volk zu sein, und durch harten äußeren Druck. Er legt in historischer Schilderung dar, wie sie zum Handel gedrängt und dabei festgehalten wurden; wolle man reformiren, so müsse gerade diese Einseitigkeit aufgehoben und ihnen alle bürgerlichen Rechte ohne Vorbehalt und Schmälerung eingeräumt werden. Die endgiltige Verschmelzung erwartet er erst, wenn die Juden Christen werden, aber er räumt ihnen alle Rechte ein, denn „die Juden werden vielleicht Palästina vergessen, wenn man sie in Europa nur völlig einheimisch macht, werden vielleicht glauben, Jesus sei der Messias, wenn man sie nicht mehr zwingt, eines anderen zu harren." Auch er legt den Nachdruck auf Schul- und Erziehungsanstalten. Als Dritter kam der katholische Rath Schmedding zu Wort. Auch er tritt den Ausführungen des Sektionschefs bei; auch er ist der Ansicht, den Juden alles oder gar nichts von Rechten zu geben; auch er plädirt in langer Ausführung für die bloße Erklärung: „die Juden genießen gleiche Rechte wie die Christen gegen Uebernahme gleicher Verbindlichkeit." Die Folge dieses Gutachtens bildete das berühmte preußische Edikt vom 11. März 1812, „welches gleichsam den Schlußstein der ganzen Reformbewegung bildet und Tausende von deutschen Bürgern beglückte", wie Reus sagt. Aber es war zugleich das letzte aus dem Geist voller Menschenliebe, werkthätiger Aufklärung, fruchtbarer Duldung geborene Denkmal auf diesem Gebiet. Schon als nach langer Pause in der preußischen Kurie der drei Stände 1846 die Emanzipation berathen wurde, wagten sich neben licht- und menschenfreundlichen Stimmen die alten verbrauchten Vorurtheile und Gehässigkeiten wieder ans Licht. Das Jahr 1848 brachte dann freilich alles, was die Vorkämpfer der Gleichstellung irgend erhoffen konnten — in der Theorie. Aber jener Geist warmer Menschenliebe fehlte, der einen Dohm, jener Geist der höchsten Humanität, der einen Humboldt beseelt hatte. Halb unwillig warf man den Juden alle Rechte hin, die man ihnen nicht länger weigern konnte, und die Regierungen faßten vermuthlich im Stillen schon damals großentheils den Vorsatz, die Gleichberechtigung „im Verwaltungswege zu korrigiren". Noch heute haben wir die Früchte jener großen Bewegung nur zu vielfach blos auf dem Papier. Von dem vollen Genußantheil der Juden an Staatsämtern, Auszeichnungen, Wirkungskreisen ist nicht im Ernst mehr die Rede; Böswilligkeit oder Schwäche verschließen ihnen noch immer ganze Berufe, große Kreise der Gesellschaft, zahllose Aussichten. Auch heute noch ist nicht erfüllt, was die Lessing, Dohm, Humboldt als nahe erhofften. Aber unfern Dank für die edlen Vorkämpfer kann das nicht mindern, eher noch steigern! EUILLETON . Mr seltsame Gast. Erzählung von I. Zangwill. Q&d), Anton Mendaza, dreißig Jahre alt, Junggeselle, Spanier und Katholik, befand mich nach mancherlei Abenteuern zu Wasser und zu Lande in« Herbst vergangenen Jahres in der verpesteten Atmosphäre von London. In Südamerika hatte ich etwas schlechtes Englisch und eine gute Summe Geldes ergattert, mit deren Hilfe ich in der Lage war, meinen Weg durch dies Labyrinth der Metropole zu machen. Die Nachbarschaft der Alhambra (in deren Nähe ich mich aus mißverstandenem Patriotismus einquartiert hatte)

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