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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-07-07 · Heft 27 (7.7.1899) · p. Seite 319

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 27 (7.7.1899)
Date
1899-07-07
Page
Seite 319 (sequence 7)
Language
German
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- 319 - konfirmation würde es an Material gänzlich fehlen. Eine Allsprache habe in einer großen Gemeinde viele Schwierigkeiten, fie könne, da der Rabbiner zumeist nicht in der Lage ist, auf die individuellen Verhältnisse eingehen zu können, sehr leicht zur Schablone werden. Wb sie indeß — den lokalen Verhältnissen entsprechend — eingeführt werden könne, möge sie immerhin eingeführt werden. Rülf ist wie Walter für eine Sammelfeier und stellt den Antrag, die Knaben im 16. Lebensjahr am Sabbath vor dem Wochenfefle zu konfirmiren. Elsaß will die hergebrachte Barmizwahfeier beibehalten. Er befürwortet die Ansprache und die Eintragung des piaa auf den Barmizwaschein. R ahmer hat mit der Sammelfeier sowohl wie mit der Ansprache bereits üble Erfahrungen gemacht. Seit einigen Jahren besteht in seiner Religionsschule eine bestimmte Vorbereitungsstunde für die Einsegnung. Der Barmizwatag wird beibehalten, und die Knaben legen in ddr Synagoge — das Gesicht der Gemeinde zugewendet — ein deutsches Glaubensbekenntniß ab. Walter hat mit der Sammelfeier gute Erfahrungen gemacht. May bäum betont, daß eine Knabenkonfirmation in Berlin noch nie zu Stande gekommen sei. Posner will den alten Modus beibehalten und daneben noch eine spätere Sammelseier einrichten. Bei der Abstimmung wird der Antrag Rülf, Sammelfeier betreffend, gegen 2 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Vogelstein mit einem Amendement Rahmer: „Ansprache des Rabbiners mit deutschem Glaubensbekenntniß der Knaben", angenommen. Es folgt das Referat Blochs über die Aufnahme von Proselyten. Der Referent verweist auf einen Beschluß der Augsburger Synode, wonach bei der der Proselytin nur die Assistenz zweier Frauen erforderlich ist. Eine diesbezügliche Kontroverse zwischen Aub und Rosenstein ist abgedruckt in Geigers Jüdischer Zeitschrift V, S. 171—178. Referent bittet die Versammlung, dem Augsburger Beschluß beizutreten und für eine würdige Ausgestaltung der Aufnahme Sorge zu tragen, über die er feine bestimmten Vorschläge macht. Guttmann hält sich zwar in der Entscheidung ritueller Angelegenheiten stets an den pp, vermag aber in der Frage der nb'OD den Bestimmungen der Deeisoren nicht zu folgen. Der erste religiöse Akt der Proselytin, die Ausnahme ins Judenthum, darf das ästhetische und moralische Gefühl der Frau nicht verletzen. Da Nebenmotive bei dem Uebertrilt fast immer vorhanden sind, und der Uebertritt gewöhnlich zu einer Eheschließung mit einer einer anderen Glaubensgemeinschaft entstammenden Person führen soll, so läßt sich Guttmann in diesen Fällen eine Bescheinigung von beiden Elternpaaren (sc. der Braut und des Bräutigams) geben, daß sie gegen den Uebertritt und die beabsichtigte Eheschließung nichts einzuwenden haben. Eine Störung des Familienfriedens müsse vor allem verhütet werden. Vogelstein unterscheidet bei der Aufnahme drei Akte: 1. die Prüfung in Gegenwart eines pp pp3. 2. die nS'DD (w Gegenwart zweier Frauen; der geht eine Ermahnung seitens des Rabbiners voran); 3. Ablegung des Glaubensbekenntnisses (und zwar des in hebräischer, der übrigen Sätze in deutscher Sprache). Winter läßt Proselytinnen bei einem älteren Lehrer unterrichten, prüft sie dann selbst in Gegenwart eines p"3". Die nb’OE findet unter Assistenz zweier Frauen statt, die eigentliche Aufnahme darauf in der Wochentagssynagoge bei Anwesenheit von 10 männlichen Personen, (pjft) Die Proselytin bekräftigt noch einmal ihren Uebertritt und empfängt dann den Segen. Maybaum nimmt in Berlin jährlich etwa 20 Frauen und 5 Männer ins Judenthum auf. Er verlangt zunächst einen Austrittsschein vom Amtsgericht, in welchem aber die Absicht des Uebertritts zum Judenthum nicht ausgedrückt zu sein braucht. Dann läßt er den Unterricht durch junge Theologen ertheilen. 10—12 Stunden genügen in der Regel, um das Schema und die Grundsätze der Glaubenslehre einzuprägen. Sobald die Proselytin ein Zeugniß über den Unterricht beibringt, verabfolgt ihr Maybaum einen Zettel an die Verwaltung der Mikwa, der in hebräischer Schrift die Worte enthält: „Fräulein N. N. soll ein Proselytenbad nehmen"; der Zettel geht mit der Bescheinigung der beiden Badefrauen an Maybaum zurück. Nun erfolgt die eigentliche Aufnahme im Rabbinatssitzungszimmer in nachstehender Form: 1. Ansprache des Rabbiners über die Hauptunterschiede zwischen Judenthum und Christenthum mit besonderer Hervorhebung, daß die Pflichten gegen die Angehörigen trotz des Uebertritts dieselben bleiben n^Dp) 2. Fratze: „Sind Sie bereits" — „Dann erheben Sie sich und sprechen Sie das Glaubensbekenntniß!" — 3. Namengebung, Segen, Glückwunsch, Ausfertigung des Scheins. Rahmer beginnt den Unterricht erst, wenn er die Austrittserklärung in Händen hat, und nimmt von den Badefrauen nur eine mündliche Zeugnißerklärung an. Winter betont, daß die Versammlung im Allgemeinen auf dem traditionellen Standpunkt stehen bleibe. Der Antrag Bloch-Winter, die Ausnahme solle die bestehenden Vorschriften betreffs und respektiren, im Uebrigen bei der p^'IA weiblicher Personen auf die Assistenz zweier Frauen beschränkt bleiben, wird einstimmig angenommen. Plaut widmet Rippner ehrende Worte des Nachrufes. Guttmann regt an, der Wittwe Rippners von dem ihrem verstorbenen Gatten gewidmeten ehrenden Gedächtnisse Kenntniß zu geben?) Guttmann hält seinen angekündigten Vortrag über „Etwas aus der Zeit der Renaissance", für den ihm die Versammlung unter dem Ausdruck des Beifalls herzlich dankt. Nach einer einstündigen Mittagspause wird die Sitzung fortgesetzt und zunächst über einige Punkte des Guttmann'schen Vortrages diskutirt. Darauf referirt Winter über Trauungen in der Sefira und den 3 Wochen. In dringenden Fällen sollen Trauungen abgehalten werden, mit Ausnahme der Woche vom 1. bis 9. Ab. Guttmann will die Sefira aufgeben, nicht aber die 3 Wochen; bei jener fehle jede historische Begründung, bei diesen sei sie vorhanden. Nach längerer Debatte werden zwei Anträge angenommen: 1. In der Sefira können Trauungen abgehalten werden; 2. in dringlichen Fällen auch in den 3 Wochen; keinesfalls aber vom 1. Ab an. Es wird beschlossen, das Protokoll der Verhandlungen in der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" und der „Israelit. Wochenschrift" zu veröffentlichen. Es folgt das Referat Vogelsteins über die Frage: Wie soll sich der Rabbiner bei Feuerbestattungen verhalten? Referent bespricht die Stellung des Talmuds und der Decisoren, konstatirt, daß die Erdbestattung seit den ältesten Zeiten üblich gewesen sei, und verlangt, der Rabbiner solle jedenfalls der Feuerbestattung keinen Vorschub leisten. Auch der Satz flftp ipsp iTIXö habe seine Grenze. Andererseits könne durch ein völlig ablehnendes Verhalten des Rabbiners bei der Leichenfeier der Fahnenflucht Vorschub geleistet werden. — Referent stellt folgenden Antrag: Wird die Leiche bis zur Ueberführung aus dem Sterbehause nach jüdischem Ritus behandelt, so soll der Rabbiner bei der Leichenfeier seine Mitwirkung nicht versagen. Bloch unterscheidet zwischen der Trauerrede und der Ueberführung. Die Rede werde er halten, nicht aber an der Ueberführung zur Verbrennungsstätte theilnehmen. (Bogelstein erklärt sich durch Zwischenruf zur Begleitung der Leiche nach dem Bahnhofe bereit.) Plaut wirft die Frage auf, wie sich der Rabbiner nach stattgehabter Verbrennung verhalten solle. Ob die Urne auf dem Friedhofe beigesetzt werde, ob dabei der Rabbiner Mitwirken könne. Redner fungirt am Grabe, wenn die Urne in einen Sarg gelegt ist, also äußerlich jeder Unterschied beseitigt wurde. In Süddeutschland werden allgemein die Urnen auf den Friedhöfen in dieser Weise beigesetzt. Redner verliest Gutachten von Horwitz, Oberrabbiner Hirsch, Werner, Zadoc Kahn u. s. w., die sich fast Alle, was die Beerdigung von Aschenurnen betrifft, zustimmend äußern. Rahmer berichtet über zwei Fälle aus seiner Praxis. Er hat die Trauerrede gehalten ohne vorherige Erkundigung über pppft rc., hat aber die Leiche nicht zur Bahn begleitet. Winter hält daran fest, daß die Leiche nach jüdischem Ritus 1)^ *'- - *) Ist inzwischen geschehen. Frau Dr. Rippner hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden ihren tiefgefühlten Dank für das ehrenvolle Gedenken ihres Gatten, das ihr in ihrer Trauer sehr wohlthuend gewesen, zum Ausdruck gebracht.

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