Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 27 (7.7.1899)
- Date
- 1899-07-07
- Page
- Seite 317 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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iPT 'WWWMWWW 317 e c c r e x 3 3 e x 8 3 l. 8 ix IX cr cx i, IX i^ e h t ix e cx r n l, n s n h :i l, :r r -r;- N Xle :r l- >e n r!I: ic lpraktisch, auch diesen Schulen noch Geld zu Prämien zu bewilligen. Es gehöre allzu große Scharfsichtigkeit dazu, in diesem Vermächtniß einen antireligiösen Zweck zu sehen. Bamberger sei bemüht gewesen, die vollständige Amalgamation zwischen den Juden und den Deutschen herbeizuführen, die unser aller Streben sei oder wenigstens sein sollte. Die Gemeinde müsse für das in Rede stehende Vermächtniß nur dankbar sein. Justizrath Apolant findet.gerade in der ausdrücklichen Bestimmung, daß die Religionsschulen ausgeschlossen werden sollen, die antireligiöse Tendenz. Die Bedeutung Bambergers gehe die Versammlung gar nichts an, darüber solle man sich nicht streiten. Bambergers Andenken sei von der Gemeinde dadurch geehrt worden, daß er in die Ehrenreihe gelegt worden sei, und damit sei auch die Ehrenbezeigung abgethan gewesen. Das Recht des Gebers solle nicht verschränkt werden, aber die Gemeinde sei nicht verpflichtet, jedes Geschenk anzunehmen, das mit den Tendenzen der Gemeinde unvereinbar sei. Durch den Absatz 3 der Bestimmungen des Vermächtnisses werde auch nicht der wissenschaftliche Zweck oder das ethische Moment gefördert. Professor Blaschke tritt für die Vorlage ein und will die Angelegenheit nur vom praktischen Standpunkt aus erörtert wissen. Er halte eine Einschränkung oder Abschaffung der Prämienvertheilung für außerordentlich verderblich und sei nicht der Ansicht, daß die jüdische Gemeinde sich nur mit religiösen Zwecken zu befassen habe. Wenn die Bamberger'sche Schenkung mit den gestellten Bedingungen in der Auswahl der Bücher angenommen würde, so könnte gerade der Prämienfonds der Neligionsschulen zur Anschaffung religiöser Bücher ausschließlich verwendet werden. Dadurch könnte auf der einen Seite das religiöse Leben gefördert werden und auf der arxderen Seite dasjenige Gefühl, das auf den Schulen nur bis zu einem gewissen Grade entwickelt werden könne. Er gebe zu, daß die Einfügung des Bildnisses obenhin betrachtet einen kleinen unangenehmen Beigeschmack haben könnte. Andererseits sei aber zu bedenken, daß unsere Kinder sich hauptsächlich an Vorbildern bilden. Würde die Geschichte rein in Daten gegeben, so würden die Kinder nichts lernen, im Mittelpunkt der Geschichte müsse immer der Charakter stehen. Inzwischen ist ein Schlußantrag eingegangen. Ein vom Justizrath Apolant ausgehender Zwischenruf: „Das glaube ich, die Debatte ist Ihnen unangenehm", wird vom Vorsitzenden zurückgewiesen. In der Abstimmung wird der Schlußantrag abgelehnt. In der fortgesetzten Debatte spricht zunächst Geheinxrath Blumenthal gegen die Annahme der Schenkung. Die ganze Familie Bambergers sei zum Christenthum übergetreten, Bamberger selbst sei niemals den Juden freundlich gegenübergetreten und habe sich überall den Juden gegenüber ablehnend verhalten. Somit sei die Annahme des Legates keine große Ehre für die Gemeinde. Die Klausel habe einen gewissen Stich gegen das Judenthurn überhaupt. Der Vergleich mit der Agitation gegen das Goethe-Denkmal sei verfehlt, da die Repräsentantenversammlung eine konfessionelle Vereinigung sei. Justizrath Apolant stört nicht die Anordnung, daß nur wissenschaftliche Werke vertheilt werden sollen, sondern daß religiöse Werke ausgeschlossen seien. So werde man z. B. nicht die „Stimmen vom Jordan und Euphrat" als Präxnie geben können. Man dürfe doch nicht einer religiösen Gemeinschaft zumuthen, ein Geschenk anzunehmen, das gerade im Widerspruch stände mit den Tendenzen der Gemeinde. Professor Geiger hält die Bemerkungen des Vorredners nicht für richtig. Er würde sich durchaus nicht scheuen, das bezeichnete Buch zu geben, da es in das Gebiet der Dichtung und der Litteraturgeschichte gehöre, ebenso wenig wie er fich scheuen würde, die Geschichte der jüdischen Litteratur von Cassel oder das Buch seines Vaters „Salomo Gabirol" als Prämie zu verwenden. Nach der Bestimmung seien nur religiöse Bücher ausgeschlossen. Eine Reihe anderer Bemerkungen sei ebenfalls nicht richtig. Ein großer Theil der Verwandten Bambergers sei dem Judenthum treu geblieben. Uebrigens dürfe dieser Gestchtspunkt bei einer Geschenkannahme in keiner Weise bestimmend Mitwirken. Es widerstreiten sich hier offenbar zwei Ansichten. Bamberger sei vielleicht nicht allzu, häufig in der Synagoge gewesen, habe vielleicht auch nicht die jüdischen Gebräuche gehalten. Jude sein, heiße aber, den geschichtlichen Zusammenhang mit den Juden bewahren. So viel er (Referent) wisse, habe Bamberger stets den Zusammenhang mit dem Judenthum bewahrt. Durch seine deutsche Persönlichkeit habe er gezeigt, wie ein gebildeter Jude sein müsse. Die Repräsentantenversammlung schände fich, wenn fie so einseitigen und, er scheue sich nicht, das Wort zu sagen, so zurückgebliebenen Anschauungen huldige. Wenn der Versammlung die Möglichkeit gegeben werde, eine Ehre Herrn Bamberger zu erweisen, so hätte sie mit beiden Händen die Gelegenheit zu ergreifen und den Mann zu ehren, der für unsere Schüler und Lehrer vorbildlich gexvesen sei, indem sie seine Schenkung billige und annehme. Er bitte, den Antrag der Erben pure anzunehmen. (Beifall.) Landgerichtsrath Löxve gesteht unter Beziehung auf den Zwischenruf des Justizrath Apolants, daß die Debatte in der That unangenehm sei, und ist der Ansicht, daß der Widerspruch gegen das Geschenk der Versammlung nicht zur Ehre gereiche, gegen das Geschenk, das geeignet sei, das Andenken an Bamberger in unseren Kindern wach zu erhalten. Bamberger könne nicht für den Uebertritt seiner Neffen zum Christenthum verantwortlich gemacht werden. Das ginge doch zu weit, da müsse man zu den Zeiten eines Tiberius, Caligulu oder Nero zurückgreifen. Rechtsanwalt Dr. Simon hält es sachlich für ganz ausgeschlossen, daß die durch das Vermächtniß bestimmten Bücher, die sich nur für allgemeine Schulen eigneten, den Religionsschulen überwiesen werden sollen. Die Verleihung von Prämien laufe durchaus nicht den Zwecken der Schule zuwider. Ein nochmaliger Antrag auf Schluß der Debatte wird darauf angenommen und nach zwei persönlichen Bemerkungen zur Abstimmung über die Vorlage geschritten. DieAbstimmuxrg ist aus Antrag Apolant eine namentliche. Es stimmen 17 dafür, 4 dagegen (Justizrath Apolant, Oppenheim, Professor Baginsky, Geheim - Rath Blumenthal); von konservativer Seite treten für die Annahme der Schenkung ein die Herren Maurermeister Fränkel, Neufeld und Löwenberg. Die übrigen Punkte der Tagesordnung standen außer Punkt 4 an Interesse hinter dieser Vorlage zurück. Für Reparaturen in der Altersversorgungsanstalt (Gr. Hamburgerstr.) werden 12 000 Mark gefordert. Justizrath Apolant bittet hierbei, die Ausgaben auf das möglichste Mindestmaß zu beschränken, da ja die neue Anstalt bald vorhanden sein würde. Maurermeister Fränkel vertritt aus technischen Gründen die Vorlage in der geforderten Höhe, Herr Manheimer hält die Ausgabe durchaus für nothwendig, da die gesundheitlichen Verhältnisse die Reparatxxren erfordern. Vom Borstandstisch aus plädirt Herr Landsberger für die Vorlage und bittet, nichts zu sparen an dem alten Körper, der schon jahrelang gelitten hätte und nun ausgebessert werden müsse. Trotz der in Aussicht stehenden neuen Anstalt werde die in der Großen Hamburgerstraße belegene doch nicht geschlossen werden; es seien genügend Mittel vorhanden, auch noch eine dritte Anstalt zu xmterhalten. Die Vorlage wird darauf angenommen. Für Reparaturen in der Dienstwohnung des Dirigenten der Knabenschule wird eine Ausgabe bis zur Höhe von 500 Mark genehmigt. Punkt 4 der Tagesordnung betrifft die hochherzige Schenkung der Stadtgemeinde Berlin an die jüdische Gemeinde, bestehend in einem 6419 Quadratmeter großen Terrain in der Exerzierstraße, neben der Reuter-Stiftung, zur Errichtung einer Altersversorguugsanstalt. Der Referent, Landgerichtsrath Löwe, giebt die Vorgeschichte der unseren Lesern ja bereits bekannten Angelegenheit. Der Vorstand habe sich im Wesentlichen mit den Paragraphen des Vertragsentwurfes (den der Referent zur Verlesung bringt) einverstanden erklärt und habe nur kleine Aenderungen desselben vorgeschlagen. Die Auflassung des Terrains solle am 2. Oktober d. I. erfolgen, der Bau müsse binnen Jahresfrist vom Auflassungstermin ab begonnen werden. Nach einer ferneren Bestimmung des Entwurfes müsse das Eigenthumsrecht des Grundstücks dem Magistrat unentgeltlich zurückgewährt werden, sobald es den Zwecken einer Altersversorgungsanstalt nicht mehr diene. Der Referent fügt hinzu, daß im Ausschuß hauptsächlich die finanzielle Seite des Baues in Erwägung gezogen und auch darauf hingewiesen xvorden sei, daß der Magistrat eigentlich nur den geschenkten Grund und Boden, nicht aber das darauf stehende Gebäude zurückfordern dürfe. Vom Vorstandstisch erwiedert Justizrath Meyer, daß für die Gemeinde bezüglich der finanziellen Seite gar keine Gefahr erwachse. Eine Dame habe sich schon bereit erklärt, zum Bau die Summe von 200 000 Mark zu spenden. Der Entwurf enthalte keinen Paragraphen, der irgendwie Anstoß erregen könnte. Die Bedingung der Zurückgewährxxng xverde bei allen Schenkungen gestellt, und es sei bedenklich, diesen Punkt ändern zu wollen. Im Laufe der letzten 60 Jahre habe es sich nicht ereignet, daß der Magistrat eine Schenkung rückgängig gemacht hätte. Herr Manheimer theilt mit, daß bereits 100 Kandidatinnen für die Aufnahme in die Anstalt vorgemerkt seien. Die städtischen Behörden hätten sich so auffallend entgegenj-4 : i 1 I I mä