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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-07-07 · Heft 27 (7.7.1899) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 27 (7.7.1899)
Date
1899-07-07
Page
Seite 316 (sequence 4)
Language
German
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' f. v*1 316 ligionen aufgelegt sind. Auch die neuen Rechte, die der Präsident Krüger den Uitländern gewähren will, sind für die Juden äußerst ungünstig, denn sie machen die Ertheilung des Bürgerrechtes davon abhängig, daß die Petenten in ihrem Heimathlande volles Bürgerrecht genoffen hätten. Nun hatten ja aber die Juden, die zum größten Theil aus Rußland und Rumänien stammen, dort kein Bürgerrecht; sie würden also auch unter den neuen Bedingungen in ihrer jetzigen Heimath davon ausgeschloffen bleiben. Es fand deshalb am 28. v. M. eine große jüdische Maffenversammlung in Johannesburg statt, die eine Petition an den Präsidenten Krüger beschloß, in der dieser gebeten werden soll, dem neuen Gesetz eine solche Fassung zu geben, daß die Juden nicht von seinen Wohlthaten ausgeschloffen sind. Die Sache ist überaus wichtig, denn es ist konstatirt worden, daß cs sich um das Bürgerrecht von mehr als 8000 Juden in Transvaal handelt. * Aus Teheran meldet ein russisches Blatt, die „Petersb. Wjedom.", daß die persische Kaufmannschaft vor geraumer Zeit den Versuch gemacht habe, von der Teheraner Regierung ein Verbot des Hausirhandels in Persien zu erwirken. Sie überreichte dem Großvezier Arie Beschwerde, in der die jüdischen Hausirer als „Schädlinge" des Handels bezeichnet wurden. Die Antwort des Großveziers lautete wörtlich: „Die Juden sind ebensolche treue Unterthanen des Schah wie die Perser, und ihr Handel beruht nur ans Konkurrenz; ein Verbot gegen die jüdischen Hausirer erlassen, wäre gegen die Gerechtigkeit." Auch das Gesuch einiger Fanatiker, man möge die Juden aus dem Weichbilde der Stadt Teheran verbannen, wurde von der persischen Regierung energisch zurückgewiesen. Wäre cs nicht ein ernstes Blatt, das diese Nachricht zuerst gebracht, so würden wir unbedingt glauben, sie sei eine Satire auf die Zustände in manchen europäischen Staaten, wie z. B. in Oesterreich, wo man bekanntlich gegen die jüdischen Hausirer anders vorgegangen ist als — in Persien! Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 29. Juni. ie Schlußsitzung, zu welcher die Repräsentantenversammlung heute Abend 7 Uhr einberufen war, und welche dazu bestimmt war, noch einen Theil der unerledigten Vorlagen zur Verabschiedung zu bringen, verlief recht lebhaft und interessant. Vor Eintritt in die sechs Punkte umfassende Tagesordnung verlas Geheimrath Blume nt ha l eine von ihm, Prof. Lew in, Prof. Bagin sky und Justizrath Apolant Unterzeichnete Erklärung, daß die in der vorigen Sitzung der Repräsentanten verlesene Erklärung der Herren Dr. Simon und Genossen — von konservativer Seite hatten sich übrigens noch die Herren Maurermeister Frankel und Neufeld dem Proteste angeschlossen — eine Einschränkung der Rechte der Repräsentanten enthalte, daß sie diese Erklärung als eine Ueberschreitung der Befugnisse der Deklaranten ansehen und daß sie ein derartiges Verfahren als jedem parlamentarischen Brauche widersprechend charakterisiren müssen. Es folgte nunmehr eine sehr lange und lebhafte Debatte über das Geschenk der Erben des verstorbenen Dr. Ludwig Bamberger. Die Erben haben nämlich durch den Testamentsvollstrecker Herrn Isidor Freymark der jüdischen Gemeinde von Berlin schenkungsweise ein Kapital von 10 000 Mark unter nachstehenden Bedingungen überwiesen: 1. Es sollen vor Schluß der großen Sommerferien aus den Zinsen des unangetastet zu erhaltenden Kapitals durch den Vorstand der genannten Gemeinde an fleißige und begabte Schüler und Schülerinnen der unter der Verwaltung oder der Aufsicht der Gemeinde oder eines ihrer Organe stehenden Schulen und Lehranstalten — mit Ausnahme der Religionsschulen — Bücher als Prämien vertheilt werden. Die Aushändigung der Bücher soll in der Regel durch den Leiter der Schule oder Lehranstalt oder durch die hiermit beauftragten Lehrer und Lehrerinnen geschehen. Sollte der Gemeindevorstand nicht in der Lage sein, die angeschafften Bücher für den gedachten Zweck zu verwenden, so soll er berechtigt sein, die Mehrexemplare dem Magistrat zu Berlin für die öffentlichen Kommunalschulen zur Verfügung zu stellen. 2. Als Prämien sind Bücher aus dem Gebiete der Geschichts- und Naturwissenschaften sowie der Dichtkunst zu wählen, welche, von wissenschaftlichem oder künstlerischem Ernst getragen, geeignet sind, die Liebe zum deutschen Vaterlande, zur Freiheit, zur Humanität, zur Wissenschaft und zur Kunst zu fördern. Vorurtheilslose historische Schriften sind zu bevorzugen. 3. In jedes einzelne der als Prämien vertheilten Werke ist eine Buchmarke einzukleben mit einem Bildniß Dr. Ludwig Bambergers und folgender Inschrift: Aus der Stiftung des Dr. Ludwig Bamberger, geb. am 22. Juli 1823, gest. am 14. März 1899. Die Erben lassen den Stempel für die Herstellung der Buchmarke anfertigen und überweisen denselben dem Vorstand der Gemeinde." Der Referent, Kommerzienrath Friedländer, befürwortet Namens des Ausschusses die Annahme der Vorlage. Er weist darauf hin, daß dieses Vermächtniß, das von den Erben errichtet sei, da Bamberger ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben sei, sicherlich im Sinne des Verstorbenen sei. In der Debatte hebt zunächst Justizrath Apolant hervor, daß der Beschluß des Ausschusses nicht einstimmig erfolgt fei. Er würde das Vermächtniß verstehen, wenn es sich um Ausfüllung einer Lücke handeln würde; Prämien seien aber bereits eingesührt, und zwar nicht im vollen Einverständniß sämmtlicher Pädagogen. In dem Legat sei in den Vordergrund gestellt worden, daß die Religionsschulen ausgeschlossen werden sollen. Aus diesem Grunde verbiete sich die Annahme des Legates, das im Gegensatz stände zu den jüdischen und religiösen Zwecken, die die Gemeinde zu verfolgen hätte. Die beregte Bestimmung trage einen vielleicht nicht beabsichtigten, aber immerhin einen antireligiösen Charakter. Die jüdische Gemeinde habe sich nicht mit ethischen, nicht mit wissenschaftlichen, sondern lediglich mit religiösen Zwecken zu befassen. Das einzufügende Bildniß des Legatars passe gar nicht in den pädagogischen Zweck hinein. Landgerichtsrath Löwe findet es ganz löblich, daß Religionsschulen mit Prämien bedacht werden, kann es aber nicht tadelnswerth finden, daß Jemand andere Schulen als die Religionsschulen bedenkt und Prämien an ihnen vertheilt wissen will. Wenn hervorgehoben werde, es mache den Eindruck, als ob antireligiöse Momente mit im Spiele wären, so meine er, die Repräsentanten hätten in eine solche Inquisition nicht einzutreten. Er wisse zwar nicht, ob Bamberger mit der jüdischen Religion auf gutem Fuße gestanden habe, jedenfalls sei Bamberger als Jude gestorben. Ihm erscheine die Angelegenheit ähnlich wie gewisse Bestrebungen, die sich gegen Errichtung des Goethe-Denkmals in Straßburg geltend gemacht hätten, weil Goethe mit der Kirche nicht auf besonders gutem Fuße gestanden habe. Er glaube, die Gemeinde würde, er wolle nicht sagen, sich lächerlich machen, aber doch nicht im günstigen Licht erscheinen, wenn sie aus solchen Gesichtspunkten heraus ein Andenken an Bamberger zurückweisen würde. Bamberger stehe so da, daß die Juden es nur zur Ehre sich anrechnen könnten, ihn zu den Ihrigen gezählt zu haben. Bamberger sei an der Wiederaufrichtung und dem Ausbau des Deutschen Reiches mitbetheiligt und eine Zierde der jüdischen Gemeinde gewesen. Es sei ein gutes Vorbild, wenn durch Geschenke, die^auf Bamberger Hinweisen, angedeutet würde, daß es einem Juden wohl anstehen würde, wenn er sich an dem Ausbau des Deutschen Reiches betheilige. Professor Geiger stimmt grundsätzlich mit den Bemerkungen des Vorredners überein. Er wisse nicht, ob nach dem Tode von Bamberger schon Gelegenheit geboten worden sei, innerhalb der Repräsentantenversammlung des großen Verlustes zu gedenken, den nicht blos Deutschland, sondern das Judenthum und speziell die Berliner jüdische Gemeinde durch Bambergers Tod erlitten hätte. Ein derartiger Mann sei ein solcher Stolz für alle Juden, und es lassen sich sowohl früher wie jetzt ihm so ungeheuer Wenige an die Seite stellen, daß es für die Versammlung eine Ehrenpflicht sein müßte, das Geschenk debattelos anzunehmen. Die Gemeinde ehre nicht blos den Geber, sondern sich selbst, wenn sie dessen Namen mit ihren Institutionen verknüpfe. Den Religionsschulen sei erst vor Kurzem ein Prämienfonds zugewiesen worden, und nur hier sei, wie er glaube, ein Widerspruch gegen Prämien laut geworden. Es sei, da die ausgesetzte Summe gar nicht ausgefüllt werden könne, deshalb un-

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