Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-06-30 · Heft 26 (30.6.1899) · p. Seite 303

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 26 (30.6.1899)
Date
1899-06-30
Page
Seite 303 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228311-3228338--55590-3291806
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

§öä sprechende Stellung zugebilligt wird. Die Schulaufsichtsbehörde wird demzufolge erstens den leichtfertigen Dispensationen von dem Religionsunterricht energisch entgegentreten müssen. Eine Dispensation wird nur zu gewähren sein, um die Gewissensfreiheit zu wahren; in jedem einzelnen Fakte muß aber der Behörde (Schulinspektor, Regierung) der Nachweis erbracht werden, daß den zu dispensirenden Kindern ein anderer ausreichender Unterricht in der Religion von einer qualifizirtenLehrpersönlichkeit ertheilt wird. Um dem Religionslehrer die Stellung zu schaffe», in der er allein eine ersprießliche Thätigkeit entfalten kann, wird die Staatsregiernng die Gewährung einer Beihilfe an die Schulverbände bezw. Schulgemeinschaften an die Bedingung kntipfen mllffen, daß der anznstellende Religionslehrer ein auskömmliches Einkommen erhält8 9); sie wird dieBernsungsbehörde anhalten miiffen, die Pensions- und Reliktenversorgung des Lehrers durch Einkauf des Lehrers in eine Versorgungskasse, z. B. in die Pensions-, Wittwen- und Waisenkaffe, die der Verband der jüdischen Lehrervereine begründet hat. zu sichern; sie wird die Kündigung eines Lehrers seitens der Gemeinde ebenso von ihrer Zustimmung abhängig machen müssen,9) wie auch die Auslegung des Lehrers der Genehmigung der königlichen Aufsichtsbehörde unterliegt. Aüe diese Forderungen stehen auf dem Boden des gegenwärtig gütigen Gesetzes Über die Verhältnisse der Inden vom 23. Juli 1847 und tasten in keinem Punkte die durch Art. 24 der Verfaffungsurkunde verbürgte Selbständigkeit des religiösen Unterrichts an; sie dürfen bei der großen Bedeutung dieses Unterrichtszwciges für die harmonische Ausbildung der Jugend, für die Aufrechterhaltung von Sitte und Ordnung den Anspruch auf Beachtung und Prüfung erheben. Rektor Dr. S. Adler. Die Woche. Berlin, 27. Juni. uf der Suche nach einem neuen zugkräftigen Sensationsstück sind die deutschen Antisemiten nun schon in Tschechien angelangt. Ihre Jnternationalität ist das ergötzlichste Schauspiel für objektive Beurtheiler. Sie fraternisiren mit den Gegnern von Dreyfus ebenso innig wie mit den Tschechen von Polna und den Deutschenhaffern von Prag, wenn es gegen die Juden geht. Wie es scheint, haben sie nunmehr die Absicht, während des Sommers das Blutmärchen von Po Ina zu fruktifiziren. Es wird daher gut sein, die einzelnen Phasen dieser Affäre aufmerksam zu verfolgen. Wie man Wiener Blättern berichtet, hat der Untersuchungsrichter, Landesgerichtsrath Otto Baudrich in Kuttenberg, die strafgerichtliche Untersuchung, welche gegen Ludwig Hülsner wegen des Verdachtes, die Anezka Hruza aus Klein-Vernic bei Polna ermordet zu haben, durchgeführt wurde, nach siebenwöchentlicher Dauer beendet. Die Akten sind bereits der Staatsanwaltschaft behufs Antragstellung und Ausarbeitung der Klage abgetreten worden. Die Verhandlung gegen Hülsner wird im August in Kuttenberg stattfinde». Da derselbe Jude ist, wurde anläßlich dieses Falles bekanntlich viel von einem sogenannten Ritualmorde 8) Gegenwärtig beziehen 12,8 Prozent der jüdischen Lehrer ein Höchstgehalt von 750 (!) Mark, 75 Prozent ein solches von 1500 Mark. Denkschrift des Lehrerverbandes S. II. 9) Diese im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung des Unterrichts unumgänglich nothwendige Maßregel ist bereits in den westlichen Provinzen Preußens in Geltung; das Gesetz vom 11. März 1872, das den Schulbehörden dieser Provinzen die Handhabe zum Erlaß der Bestimmung gegeben hat, gewährt der Unterrichtsverwaltung die Möglichkeit, eine allgemeine diesbezügliche Verfügung herbeizuführen. gesprochen. Daß die antisemitische Presse schon ganz bestimmt weiß, daß der Staatsanwalt die Klage auf Mord auch erheben wird, ist jedenfalls recht bezeichnend. Noch bezeichnender aber ist eine Notiz der „Egerer Nachr." vom 17. d. M.: „Der „Blntmord" in Polna an der Agnes Hruza scheint einen überraschenden Verlauf zu nehmen. Der verhaftete Jude Leopold Hülsner soll nicht allein diese That gestanden, sondern auch bekannt haben, im vorigen Jahre znm Passahfeste ein anderes Mädchen ermordet zu haben. Als Mitschuldige werden ein jüdischer Schlächter und Rabbiner genannt." Wie man sieht, wollen die vereinigten Antisemiten eine neue Auflage von Tisza-Eszlar veranstalten. Man muß daher die Sache fortan aufmerksam verfolgen. * In einem interessanten Vortrag des berühmten Strafrechtslehrers Professor Franz v. Liszt über „Das Verbrechen als sozial-pathologische Erscheinung" finden wir eine Bemerkung, die wir nicht unwidersprochen lassen möchten. Es heißt dort: „So findet die oft besprochene günstige Stellung der Juden i» den kriminalistischen Tabellen sowie die auffallend starke Belheiligung der Katholiken am Verbrechen ihre ausreichende Erklärung in der allgemeinen wirthschaftliche» Lage der Angehörigen der verschiedenen Religionen und Konfessionen." Soweit das die Juden betrifft, reicht aber nach unserer Ueberzeugung jene Erklärung schon darum nicht aus, weil sie für verschiedene Länder absolut nicht zutrifft, wie z. B. für Rußland und Polen, wo der Prozentsatz der Kriminalität bei den Juden ebenfalls erheblich geringer ist als bei den anderen Konfessionen, obwohl ihre wirthschastliche Lage erheblich schlechter ist als die aller anderen. Nein, es ist noch ein anderes und viel wichtigeres sozialpathologisches Moment bei dieser Erscheinung in Anschlag zu bringen: Das religiöse nämlich, mit dem die sozialen Familientugenden der Juden, Mäßigkeit, Keuschheit u. s. w., eng verbunden sind. Nur wo die „religiösen und sittlichen Hemmungsvorstellungen" auch bei den Juden schon erschüttert sind, da fangen sie an, eiir bestimmtes, wenn auch Gott sei Dank noch geringes Kontingent zu den Verbrechen zu stellen, die früher in jüdischen Kreisen so gut wie unbekannt waren. * Das neue französische Kabinet wird, dies ist der allgemeine Eindruck, die Dreyfus-Affäre rasch und kraftvoll liquidiren. Die Antisemiten und Nationalisten schäumen. Drumont erzählt schon in der „Libre Parole", der neue Kriegsminister General Gallifet sei ein Abkömmling proven^alischer Juden, woraus sich seine Neigungen erklären. Andere Blätter dieser Farbe sagen, der eigentliche Ministerpräsident sei Josef Reinach, der früher Ordonnanz - Osfizier Gallifets war. „Gaulois" verhüllt sein Haupt, um den Untergang Frankreichs nicht zu sehen, den das Ministerium herbeiführen werde. Ein anmuthiges Stimmungsbild von den Zuständen im Lande selbst entwirft ein Korrespondent der „B. Z." in einer Schilderung aus Rennes, der Stadt des neuen Kriegsgerichtes: ,Es ist bekannt, daß Rennes eine der Hauptbrutstätten des Antisemitismus in Frankreich ist. Freilich ist der Antisemitismus nicht auf einzelne Orte beschränkt, sondern durch das ganze Land verbreitet, es giebt aber doch Hestigkeitsunterschiede in den verschiedenen Gegenden. RenneS nun hat sich durch die besondere Wildheit seines Judenhasses hervorgethan. Es ist eine der sieben oder acht Städte, wo antisemitische Straßenkundgebungen häufig waren. In Rennes führten sie allerdings nicht zur Verwüstung von Judenläden, doch nur, weil es dort keine Judenläden giebt; denn das Vemerkenswerthe an dem Antisemitismus in Rennes ist, daß er theoretisch bleiben muß, da die Stadt alles in allem nur elf jüdische Bewohner zählt. Nur einer von ihnen ist in der Oeffentlichkeit bekannt: Dr. Basch; Professor der Litteraturgeschichte an der philosophischen Fakultät, und dieser eine war denn auch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.