Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1899)
- Date
- 1899-06-23
- Page
- Seite 292 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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292 als Gäste die Herren Rabbiner Dr. Rosenberg-Thorn, Dr. Guttmany- Culm, Lehrer Katz-Wartenburg (Ostpreußen) und Lehrerin Frau Kramer- Thorn. Die Synagogengemeinde Thorn hatte als Vertreter die Herren Vorsteher D. Wolff, Rechtsanwalt Radt, Repräsentantenvorsteher Jakob und Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Horowitz entsandt. Entschuldigungsbezw. Begrüßungsschreiben trafen ein von dem Verbandsvorsitzenden Herrn Rektor Dr. Adler-Berlin, den Herren Rabbinern Dr. Eppenftein-Briesen, Dr. Münz-Berent, Dr. Rosenstein- Graudenz, Dr. Silberstein-Elbing, Dr. Walther-Bromberg und Lehrer Brann-Dt.-Krone. An Stelle des abwesenden Schriftführers wählt die Versammlung Lehrer Simson-Lautenburg. Der Vorsitzende, Herr Jaffe, eröffnet Nachmittags 3 Uhr die Sitzung und begrüßt die Versammlung mit herzlichen Worten. Er weist auf die Bedeutung und die Schwierigkeiten unseres Berufes hin. Mit ganzem Herzen und ganzer Kraft wollen wir danach streben, der Jugend die ewigen Wahrheiten unserer Religion zu übermitteln, damit sie für ihr späteres Leben die Stütze gewinnen, die nöthig ist, allen Anfeindungen mit Erfolg Trotz bieten zu können. Den Verhandlungen den besten Erfolg wünschend, schließt der Vorsitzende seine Ausführungen mit einem Hoch auf Se. Majestät unseren Kaiser, in das die Versammlung begeistert einstimmt. Im Aufträge der Synagogengemeinde heißt Herr Vorsteher D. Wolff die Versammlung in den Mauern Thorns willkommen, wünscht unserer Arbeit Segen und ladet die Lehrer zu einem Festessen ein. Auch Herr Rabbiner Dr. Rosenberg-Thorn freut sich, den Verhandlungen beiwohnen zu können, und wünscht, daß die Rabbiner und Lehrer Mestpreußens zusammen rathen und thaten sollen, da sie doch das gleiche Ziel, die religiöse Erziehung der Jugend, im Auge haben. Der Vorsitzende dankt für den Willkommengruß und vertheilt alsdann im Aufträge des Verlags W. Jacobson-Breslau eine Anzahl Lehr- und Lernbücher für den jüdischen Religionsunterricht sowie im Aufträge des Herrn E. Flanter-Berlin den „Israelitischen Jugendfreund" und den „Wegweiser für den jüdischen Religionsunterricht". Der Vorsitzende giebt nun den Bericht über den ersten Verbandstag in Berlin am 26. und 27. Dezember v. I. und theilt mit, daß die Gründung einer Pensions-Wittwen- und Waisenkasse beschlossen worden ist. In einer Zuschrift vom 8. Mai d. I. wird unserem Verein mitgetheilt, daß die geplante Kasse die Bestätigung der Herren Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Inneren gefunden und damit die Rechte einer juristischen Person erlangt habe. Die Kasse soll am 1. Oktober d. I. ihre Thätigkeit eröffnen. Der Jahresbeitrag beträgt beim Eintritt vor vollendetem 25. Lebensjahre 5 Prozent, 27. Lebensjahre 6 Prozent, 30. Lebensjahre 7 Prozent, 33. Lebensjahre 8 Prozent, 35. Lebensjahre 9 Prozent, 40. Lebensjahre 10 Prozent des jährlichen Einkommens. Die Gegenleistungen der Kasse sind: Bei Arbeitsunfähigkeit im 65. Lebensjahre erhält jedes Mitglied eine jährlich^ Pension von 600 Mark, jede Wittwe 300 Mark und die Waisen ebenfalls 300 Mark. In der Debatte betont Herr Rabbiner Dr. Rosenberg-Thorn, daß die Prämien entschieden zu hoch sind. Er empfehle die Provinzialkassen, weil hier nur ein ganz geringer Beitrag zu entrichten sei. Ein Beitritt zur Verbandskasse ist nur dann ausführbar, wenn der Gemeindeverband V3, die Gemeinde V3 und das Mitglied 1/3 der Prämie zahlen. Bei der Mittheilung der Verbandsstatuten führt Herr Lehrer Mannheim aus: Nach § 9 findet alle drei Jahre ein Verbandstag statt. Wie schon der Name sagt, sollen diese Tage dazu dienen, die Einzelvereine mit einander zu verbinden. Das ist aber nicht gut möglich, wenn die Delegirten erst alle drei Jahre zusammentreten. Schon der erste Verbandstag konnte trotz der eifrigsten Arbeit die Tagesordnung nicht erledigen; sie wird also erst im Jahre 1901 zu Ende berathen werden. Redner beantragt deshalb, daß der Verbandstag alle zwei Jahre stattfinden soll. Die Versammlung nimmt den Antrag einstimmig an. Darauf erhielt Herr Rynarzewskj.Pr. Stargard das Wort zu seinem Referat über das Verbandsthema: „Welche Anforderungen müssen an die jüdischen Lehrer und Lehrerbildungsanstalten gestellt und von beiden erfüllt werden?" Der Referent beschränkt, den Zwecken des Vereins entsprechend, seine Ausführungen auf den Religionslehrer. Früher war es das Haus, das durch religiöses Vorleben der Eltern und Gewöhnung der Kinder zur Religion erzog; heute ist es der Religionslehrer, dem zumeist allein diese Aufgabe zufällt. Und diese Aufgabe ist um so schwieriger, als viele Eltern dem Lehrer unüberwindliche Hindernisse in den Weg legen, indem sie durch Nichtbeachtung und Verachtung der Religionsgesetze im Hause das niederreißen, was der Lehrer mit heiligem Eifer — oft sehr mühsam — in der Schule aufgebaut hat. Darum bedenke, Lehrer, daß du oft die einzige Person bist, die auf das Kind sittlich-religiös einwirkt, und betrachte dich von Gott berufen, das Lehramt zu verwalten. Doch nur der kann zur Religion erziehen, dem die Religion selbst Herzenssache ist. In seiner Lebensführung gehe der Lehrer seinen Schülern mit bestem Beispiel voran. Im Amte sei er pflichttreu und freudig! Er sondere sich nicht von den Amtsbrüdern ab, sondern sei ein thätiges Mitglied seines Vereins; aber auch sonst arbeite er durch Studium der einschlägigen Litteratur auf dem Gebiete der Religionswissenschaften weiter. An die jüdischen Lehrerseminare stellt Referent vor allem die Forderung, daß bei der methodischen Ausbildung der Zöglinge auf die verschiedenen Gemeindeverhältnisse mehr als bisher Rücksicht genommen werden soll. Das Seminar selbst sei ein Heiligthum, der Direktor und die Lehrer Priester. Bei dem Eintritt in das Seminar bringe der Zögling eine feste Grundlage in den Religionswissenschaften und speziell im Hebräischen und bei seinem Austritt nehme er ein Streben nach fleißiger Weiterarbeit mit. Die gediegene Arbeit des Referenten erhielt den wohlverdienten Beifall der Versammlung. In der Debatte, an der sich fast alle Theilnehmer rege betheiligten, wurde hauptsächlich betont, die Lehrer- Bildungsanstalten mögen doch die kantorale Ausbildung der Seminaristen ganz besonders ins Auge fassen. Zwar können nicht Alle zum Kantor ausgebildet werden, aber doch Alle zum Baal Tefillah. Abends 8 Uhr versammelten sich die Lehrer in der Aula der jüdischen Religionsschule zu einem Festessen, das die Thorner Synagogengemeinde dem Verein spendete. Vorstand und Repräsentantenkollegium nahmen an dem Mahle zahlreich Theil. In den Trinksprüchen wurde die ideale Seite des Lehrerberufes hervorgehoben und das gastfreundliche Entgegenkommen Thorns betont. Besonders wohl thaten dem Lehrerherzen die Worte des Herrn Rechtsanwalt Radt-Thorn, der den Wunsch aussprach, die Gemeinden mögen dafür sorgen, daß die materielle Lage der jüdischen Religionslehrer gebessert werde. Die gemüthlichen Stunden flössen rasch dahin und werden wohl noch lange in der Erinnerung eines jeden Theilnehmers bleiben. Am zweiten Berhandlungstage, Vormittags 9 Uhr, begaben sich die Bereinsmitglieder und verschiedene Gäste in die Religionsschule der jüdischen Gemeinde, woselbst Herr Chaim-Thorn eine Lehrprobe „Die Unterdrückung des Volkes Israel in Aegypten und die Geburt Mose" mit Kindern der Unterstufe hielt. Der Lehrer verstand es, den Stoff erschöpfend zu behandeln und die ethische Seite hervorzuheben. Von einer Debatte über die Lektion wurde Abstand genommen. Um 10 Uhr trat man wieder in die Verhandlungen ein. Die Herren Rabbiner Dr. Rosenberg-Thorn und Dr. Guttmann-Culm erklären ihren Beitritt zum Verein. Als erster Punkt der Tagesordnung kam der Antrag des Kollegen Mannheim-Graudenz, betreffend die Besserstellung der jüdischen Religionslehrer Westpreußens, zur Besprechung. Der Antragsteller legt die traurigen Verhältnisse dar, in denen die jüdischen Religionslehrer unserer Provinz leben, weist auf fein vorjähriges Referat: „Ueber die soziale und berufliche Stellung des jüdischen Lehrers" hin, worin er an der Hand statistischer Zahlen nachwies, daß 1. die Gehälter unzureichend sind, 2. eine Gehaltsskala nicht besteht, 3. die feste Anstellung nicht überall durchgeführt ist, und 4. die Alters- und Reliktenverforgung gänzlich fehlen. Der Kollege weist auf unsere Nachbarprovinz hin: Dort besteht ein rühriger Bruderverein, der es zu bewirken wußte, daß sich eine Kommission zur Regelung der Anstellung, Besoldung und Versorgung der jüdischen Religionslehrer gebildet hat. Unter anderem wurde die Gründung einer Provinzial-Pensionskasse erzielt, die bei mäßigen Prämien, zu denen Gemeinde und Lehrer gleichmäßig beitragen, verhältnißmäßig hohe Quoten zahlt. Auch in Westpreußen besteht seit einigen Jahren ein Synagogenverband, und es ist unsere Pflicht, es dem ostpreußischen Bruderverein uachzuthun und uns mit dem genannten Verbände in Verbindung zu setzen. Der Referent stellt somit den Antrag: Der Verein