Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 24 (16.6.1899)
- Date
- 1899-06-16
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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278 Luegers, kommt man nicht bei. Freilich, die Katholiken haben Erzbischöfe und Bischöfe und wir — Rabbiner. Kleinliches Gezänk, meist aus verletzter Eitelkeit entspringend, zerreißt unsere Gemeinden, mau streitet darüber, ob für die hochverdiente sei. Baronin Hirsch ein Trauergottesdienst abgehalten werden soll oder nicht, Tempeldiener und Friedhofshallen sind auch wichtige Angelegenheiten, aber wo es gilt, für die in den Schmutz getretene jüdische Ehre einzustehen, da ist kein Rabbiner, kein Vorsteher zu sehen. Man überläßt dies Geschäft höchstens einigen politischen Vereinen, die auf großen Mangel an Mitgliedern Hinweisen können, oder irgend welcher jüdischen Zeitung, die sich durch gänzliches Fehlen von Abnehmern auszeichnet. Warum zieht man diesen Schneider nicht vor's Gericht? In Polna, einem Städtchen an der mährisch-böhmischen Grenze, wird ein Frauenzimmer ermordet. Das thörichte Volk verbreitet Märchen vom „Ritualmorde". Es stellt sich Heralls, daß die Blutthat nicht von dem Individuum begangen wurde, das man deshalb verhaftete, und doch beschuldigt der Busenfreund Gregorigs zwei arme Teufel, jüdische Schächter, dieses grausen Mordes. Ein verkommenes Subjekt, mit Namen Kopetzky, verübt eines der scheußlichsten Verbrechen an einem 5 jährigen Mädchen, >md gleich erscheint Schneider ulld beschuldigt die Juden dieses Verbrechens, welches aus der wildesten thierischen Leidenschaft entsprungen ist. Er will um jeden Preis seinen „Ritualmord". Gewiß, der Mensch ist nur vom pathologischen Standpunkte zu beurtheilen, es ist dies auch eine Art Mailie, eine Raserei, wie ja die verhetzte und verwilderte Menschheit an solchen Krankheiten heute mannigfach leidet. Daß aber die Bevölkerung einer Reichshauptstadt sich von einem solchen Menschen im Reichsrath und Landtag vertreten läßt, das zu erklären übexlasien wir einem künftigen Psychologen, welcher seine Betrachtungen anstellen mag über die geistigen Abnormitäten unserer Zeit. Was uns aber die ganze Gleichgiltigkeit, die jüdischen Angelegenheiten gegenüber sowohl von Seite der Regierenden als auch von der der Juden zur Schau getragen wird, besonders erweist, das ist die verschiedenartige Behandlung der gleichen Angelegenheiten. Die jüdischen Arbeiter in Galizien läßt man hungern und darben — denn, was ist die kleine Unterstützungssumme, die ihnen geboten wird, im Vergleich zu ihrer Roth, — wenn aber irgendwo Fabrikarbeiter streiken, wie etwa jetzt in denl sogenannten österreichischen Manchester, da werden es sofort jüdische Führer sein, welche sich an die Spitze der Streikenden stellen, und die Juden werden die Ersten sein, welche zur Linderung der Roth beitragen. Einige grüne Jungen heulen den deutsch-nationalen Wölfen nach, wollen „los von Rom" — ob sie wohl den Ruf verstehen? — und ein ganzer Staatsapparat wird in Bewegung gesetzt, um die „Schuldtragenden" zu bestrafen. Unser Heiligstes, unsere Religion, unser Volksthum wird beschimpft, und es regt sich kein Rabbiner, keine Gemeinde, kein jüdischer Finanzbaron, nicht einmal ein jüdisches Herrenhausmitglied. Der Schaden aber, welchen diese Beschimpfungen auf unsere Heranwachsende Jugend ausüben, ist ein unabsehbarer. Zersetzung überall! Das Selbstgefühl, das noch in manchem Juden lebt, wird vernichtet, das jüdische Bewußtsein zerstört, und wir wundern uns nicht, wenn Viele gleich jenem alten Weisen fragen, ist dies der Lohn für unsere Beharrlichkeit? Gehören wir wirklich zu dem „Königreich von Priestern", als das wir durch das Wort des kürzlich gefeierten Offenbarungsfestes bezeichnet werden? Wir haben der Menschheit den ersten Ehren- und Moralkodex gegeben — ich glaube, es ist endlich Zeit, daß wir uns auch dessen erinnern und vor allein sorgen für die Wahrung der Ehre des arg verlästerten Judenthums. Dir Woche. Berlin, 14. Juni. ndlich ein Lichtstrahl in trüber Zeit! Die nachfolgende Verfügung des Kultusministers, die am 13. v. M. an sämmtliche königliche Regierungen erlassen wurde, kann wohl so genannt werden. Die Verfügung lautet: „Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden sind die Synagogengemeinden verpflichtet, in allen den Fällen, in welchen nicht besondere öffentliche jüdische Volksschulen vorhanden oder an paritätischen Schulen jüdische Lehrer angestellt sind, vielmehr die jüdischen Kinder die öffentlichen Volksschulen einer der christlichen Konfessionen besuchen, durch besondere jüdische, als Elementarlehrer geprüfte Religionslehrer für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung wird vielfach von den kleinen, leistungsschwachen Synagogengemeinden schwer empfunden und hat schon wiederholt zu Anträgen auf Beihilfen aus staatlichen Fonds geführt. Zu Beihilfen von Synagogengemeinden zur Anstellung von Religionslehrern stehen mir indessen Mittel nicht zur Verfügung. Ich bin aber bereit, in Fällen nachgewiesener Leistungsunfähigkeit der Synagogengemeinden solchen Schulverbänden, welche freiwillig an Stelle der elfteren für die ihnen überwiesenen jüdischen Kinder besonderen jüdischen Religionsunterricht einrichten, bei eigenem Unvermögen eine Beihilfe aus den zu den Beihilfen für unvermögende Schuloerbände durch den Staatshaushalts-Etat bereit gestellten Mitteln zu gewähren. Dabei sollen auch diejenigen Grundsätze zur Anwendung kommen, welche nach den Erlassen vom 18. Mai 1886, 29. Januar 1887 und 1. Juli 1890 (Centralblatt 1887, S. 251, und 1890, S. 668) für die Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten des Religionsunterrichtes für die Kinder der Minderheit christlicher Konfesfion maßgebend sind. Es würde demnach ein Beihilfe dann gewährt werden können, wenn die Zahl der zu einer Unterrichtsstation zu überweisenden Kinder mindestens 12 beträgt, und die Einrichtung des Religionsunterrichtes nicht unverhältnißmäßige Kosten erfordert. Ich veranlaffe die königlicheÄegierung, die hiernach in Ihrem Bezirke in Betracht kommenden Fälle, in denen die Einrichtung eines besonderen Religionsunterrichtes für die jüdischen Schulkinder unter Gewährung von Staatsbeihilfen erwünscht ist, in einer Nachweisung zusammenzustellen und bei jedem einzelnen Falle die Zahl der jüdischen Kinder und die Höhe der erforderlichen Beihilfe, sowie anzugeben, ob der Schulverband voraussichtlich zur Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichtes bereit sein wird. Der Einreichung dieser Nachweisung sehe ich in 6 Wochen entgegen, eventuell ist eine Fehlanzeige zu erstatten. I. A. gez. Kügler." Die Vorgeschichte dieser Verfügling ist bekannt. Der „Deutsch- Israelitische Gemeindebund" hat schon im Juni v. I. eine diesbezügliche Petition an de» Minister gerichtet und diese im September wiederholt. Man darf daher der energischen und thatkräftigen Leitung des Bundes wohl das Verdienst zuschreiben, diese Sache veranlaßt zu haben. Der Erlaß ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege zum Ziele des jüdischen Religionsunterrichts in allen Schulen. Die Thatsache, daß die Beihilfe für den Religionsunterricht nach denselben Grundsätzen gewährt werden soll, die für die Minoritäten der christlichen Konfessionen maßgebend sind, ist gleichfalls ein erfreulicher Fortschritt. Besonders wichtig ist der Punkt der Verfügung, daß die Beisteuer den Schulverbänden geleistet wird. Wir hoffen zuversichtlich, daß die Verfügung schließlich auch auf solche Gemeinden ausgedehnt werden wird, die schon besondern jüdischen Religionsunterricht haben, aber nicht in der Lage sind, die Kosten allein oder auch nur mit Hilfe des D.-J. G.-B. bestreiten zu können. * Die Berliner Antisemiten haben einen neuen HeroS, den Grafen Pückler aus Klein-Tschirne. Dieser Herr hat hier in der letzten Woche zweimal gesprochen. Seine Reden unterscheiden sich nur durch den Ton von denen aller anderen Antisemiten, die keine