Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 23 (9.6.1899)
- Date
- 1899-06-09
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
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267 50 Tage Gefängniß, gegen den Angeklagten Sedlatzek mit Rücksicht auf seine Vorstrafen wegen Preßvergehen drei Monate Gefängniß, die gleiche Strafe gegen den Angeklagten Schürkämper, der ohne Wissen des Herrn Sedlatzek Vorstrafen wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betruges und Obdachlosigkeit erlitten hat. Es sei verwunderlich, daß ein Mann, der so etwas auf dem Kerbholz hat, als Vorkämpfer und Verfechter des Deutschthums auftritt. Sowohl die Vertheidiger als auch die Angeklagten bestritten in längeren Ausführungen, daß die Reden des Grafen Pückler den § 180 St.-G.-B. verletzen. Es könne sich höchstens um einige rhetorische Uebertreibungen handeln, keineswegs um Versuche, etwas Gewaltsames und Gewaltthätiges zu veranlassen. Als der Vertheidiger der Angeklagten Sedlatzek und Schürkämper, R.-A. Ulrich, bei Beginn seiner Ausführungen betonte, daß es sich um eine Abwehr gegen „Fremde" handle, wies der Vorsitzende darauf hin, daß die 600 000 Juden, von denen Graf Pückler spreche, keineswegs Fremde, sondern deutsche Staatsbürger seien; er könne derartige Ausdrücke nicht dulden. Der Vertheidiger erwiederte, daß er nur seine Ueberzeugung, die von Hunderttausenden deutscher Männer getheilt werde, zum Ausdruck habe bringen wollen. Er müsse bei seiner Ansicht beharren. Der Staatsanwalt erblickte in dem Verhalten des Bertheidigers trotz der wiederholten Mahnung des Vorsitzenden eine Ungebühr, die er mit einer Geldstrafe von 50 Mark zu ahnden beantragte. Der Gerichtshof behielt sich die Beschlußfassung über diesen Antrag vor. Der Vertheidiger erklärte am Schlüsse seiner Rede, daß es ihm völlig ferngelegen habe, den Gerichtshof durch sein wiederholtes Beharren auf seinem Standpunkt reizen zu wollen, er glaube auch nicht, daß man ihn einer Ungebühr würde zeihen können. Der Staatsanwalt zog darauf dieserhalb seinen Strafantrag zurück, der Vorsitzende erwiederte aber, daß, da der Antrag einmal gestellt sei, müsse er auch der Berathung unterzogen werden. Der Vorsitzende verkündete nach längerer Berathung des Gerichtshofes das Urtheil dahin: dem Angeklagten Sedlatzek, der die betreffende Nummer des „Generalanz." nicht als verantwortlicher Redakteur gezeichnet hat, hat nicht genügend nachgewiesen werden können, daß er direkte Veranlassung zur Verbreitung der Druckschriften gegeben, und er mußte deshalb freigesprochen werden. Was die drei übrigen Angeklagten betrifft, so ist der Gerichtshof von folgenden Erwägungen ausgegangen: Wenn die Angeklagten die Reden des Grafen v. Pückler hier in Berlin zum Abdruck gebracht haben, so müssen sie so beurtheilt werden, als ob sie vor dem hiesigen Publikum gehalten wären. Die Reden find nach Ansicht desGerichtshofeswohtgeeignet, verschiedeneKlassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten anzureizen. Es handle sich bei § 130 nicht blos um verschiedene Gewerbsklassen, sondern auch um sonstige Verschiedenheiten innerhalb der Bevölkerung. Bei den Juden aber sind in der Abstammung, im Glauben und anderen Merkmalen solche Verschiedenheiten vorhanden, sie sind Deutsche, aber sie bilden innerhalb der Deutschen eine besondere Klasse. Die Angeklagten mußten sich bewußt sein, daß die Bolkskreise, für welche die Flugblätter bestimmt waren, bei geeigneter Gelegenheit auch zu Gewaltthätigkeiten gegen die Juden schreiten könnten. Der Gerichtshof hat Wilberg zu 200 Mk., Bruhn zu 100 Mk., Schürkämper zu 200 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Daß eine Ungebühr des Rechtsanwalts Ulrich vorliege, hat der Gerichtshof verneint. Es erscheint fast überflüssig, zu dieser Gerichtsverhandlung noch irgendwelche Randgloffen zu machen. Die Beurtheilung der Reden als aufreizend, die Charakterisirung der antisemitischen Presse, die entschiedene Zurückweisung der Angriffe der antisemitischen Anwälte auf die Juden als „Fremde" durch den Gerichtshof — diese drei Momente sind wohl geeignet, den ganzen Prozeß über das Niveau derartiger Verhandlungen zu erheben und ihm die gebührende Beachtung zu schenken. Die Freude der Antisemiten darüber, daß der Gerichtshof die Juden eine „besondere Klasse" innerhalb des Deutschthums nannte, wird wohl durch die Publikation des Urtheils im Wortlaut zu Nichte werden. Diese Klassifikation bezog sich doch nur auf das religiöse Bekenntmß! * Das wichtigste Crelgniß der Woche ist aber der Beschluß der Revision des Dreyfus-Prozesses. Nun erst ist die Wahrheit faktisch auf dem Wege zu ihrem großen Ziele. Wenn man jetzt auf die Wegstrecke zurückblickt, die die Angelegenheit zu durchlaufen hatte, ehe sie ihre gegenwärtige Haltestelle erreichte, kann man sich eines Gefühls geheimen Staunens itub Grauens nicht erwehren. Ein ganzes Volk, ein ganzes Land, alle bestehenden gesetzlichen und gesellschaftlichen Gewalten waren gegen die Wahrheit auf Leben und Tod verschworen. Es war buchstäblich der Krieg einer der ersten Großmächte der Welt, mit Heer, Flotte, Milliarden und allen übrigen Machtmitteln, gegen eine Handvoll todesmuthiger Männer, die aber trotz ihrer Unerschrockenheit den fast lächerlich ungleichen Kampf vielleicht nicht begonnen hätten, wenn sie im Augenblick, wo sie den Ruf nach Gerechtigkeit erhoben, geahnt hätten, welche Streitkräfte sie sich gegenüber finden würden. Was nun kommen, was weiter zur Sühnung der in der „Affäre Dreyfus" begangenen Rechtsbrüche und Verbrechen geschehen wird, das soll uns in diesem Augenblick und hier nicht beschäftigen; das sind Erwägungen, die nicht zu den Empfindungen der Gerechtigkeit, Wahrheit und Menschlichkeit paffen würden, die die unverzagten Vorkämpfer der Revision und das höchste Gericht in Paris nicht Frankreich allein, sondern allen redlich denkenden Menschen mit ihrem Beschluß bereitet haben. ■Sr Das französische Ministerium scheint nun auch in der That entschlossen zu sein, der Schreckensherrschaft der Antisemiten auch in Algier ein Ende zu machen. Die Regierung ist, wie es heißt, entschlossen, jeden Antrag auf Abänderung des Dekret Crmnieux zurückzuweisen. Unter diesen Umständen gewinnt das Gerücht, daß der Generalgouverneur von Algier, Herr Laferrwre, der Modifikationen des genannten Dekrets für wünschenswerth gehalten haben soll, von dieser Stellung zurücktreten werde, an Wahrscheinlichkeit. Sein Rücktritt kann jedoch noch nicht als ausgemacht gelten, und die Kombinationen bezüglich seines eventuellen Nachfolgers sind deshalb verfrüht. * Wahrhaft trostlos ist dagegen der Blick auf das elenbe Rumänien. Die Judenverfolgungen in Jassy haben weit größere Dimensionen angenommen, als der knappe telegraphische Bericht ahnen ließ. Man schreibt darüber am 29. v. M.: „Gestern Nachmittag wurde Jassy, die Hauptstadt der Moldau, von antisemitischen Krawallen heimgesucht, denen gegenüber die Bukarester Pöbelkrawalle vom 5. Dezember 1897 zur Unbedeutsamkeit zusammenschrumpfen. Bereits vor Kurzem hatte das sogenannte Nationalkomitee der Jassyer Studentenschaft in Verlad eine Antisemitenversammlung abgehalten, und es war wohl nur den rechtzeitig getroffenen Vorsichtsmaßregeln zu danken gewesen, daß es nicht schon damals zu brutalen Ausschreitungen gegen die israelitische Einwohnerschaft gekommen ist. Im Trubel für die Vorbereitungen zum festlichen Empfang des Ministerpräsidenten scheint jedoch die Jassyer Polizei keine Zeit gefunden zu haben, sich um die für die gestrige Jassyer Versammlung ganz offen betriebenen Vorbereitungen zu einer im großen Stile geplanten Antisemitenrevolte zu kümmern. Und so kam es denn infolge dieser Unterlassungssünde richtig dazu, daß gestern Nachmittag nach Schluß einer im Cirkus Sidoli unter heftigen Hetzreden gegen die Juden abgehaltenen öffentlichen Versammlung des Jassyer studentischen Nationalkomitees ein von Studenten angeführter Pöbelhaufe lärmend und johlend die Straßen der eine sehr zahlreiche israelitische Bevölkerung besitzenden Stadt durchzog. Die Fenster, Thüren und Geschäftsläden der Juden wurden eingeschlagen, einzelne Häuser geplündert und alle den Tumultuanten begegnenden Israeliten beschimpft und mißhandelt. In der Nähe der Kirche „Trei Erarchi" suchte eine Kompagnie Fußgendarmerie die Friedensstörer zu zerstreuen, wurde jedoch unter Steinwürfen zurückgedrängt. Hier erst