Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1899)
- Date
- 1899-06-02
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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■2 —— Abweisung der Klage und machte geltend, entscheidend dafür, ob bie; Polizei die Genehmigung zur Bertheilung eines Flugblatts geben wolle oder nicht, sei der Inhalt des Flugblatts. Diese Entscheidung focht E. durch Berufung beim Bezirksausschuß an, der jedoch gleichfalls zu Ungunsten des Klägers erkannte und das Urtheil des Kreisausschusses bestätigte. Nach langerBerathung kamauchdas Oberverwaltungs-! gericht zu demselben Ergebniß und erkannte auf Verwerfung der! von E. erhobenen Revision. 2. Bojanowo, 25. Mai. Gestern fand hier die Grundstein-; legung der Altersversorgungsanstalt Rohr'scher Stiftung statt. Das Altersheim stellt einen Theil der Millionenstiftung des in Berlin verstorbenen Herrn Moritz Rohr dar und soll alten würdigen Leuten! aus der Provinz Posen völlig unentgeltlich eine Zufluchtsstätte für den Lebensabend gewähren. Den Bau leitete Baumeister Hu Niger aus Berlin. Die Anstalt, welche mit dem Besten ausgestattet werden soll, wird eine Zierde der hiesigen Stadt und eine der vortrefflichsten Wohlthätigkeitsanstalten der Provinz Posen werden. Der Feier der Grundsteinlegung wohnten die königl. und städtischen Behörden bei. Der Vorsitzende der Synagogengemeinden Posen und Bojanowo, das Kuratorium, Herr Rechtsanwalt Auerbach-Berlin, Theodor Oschinsky-Breslau, Friedländer- Posen, Schönlank-Posen, Universitätsprofessor Leser-Heidelberg, der Schwager des Stifters, sowie zahlreiche andere Ehrengäste, unter ihnen Rabbiner Dr. Cohn-Rawitsch, Rabbiner Dr. Blumenthal- Ratibor, Rechtsanwalt Breslauer-Rawitsch, Rittergutsbesitzer Grötzer- Koppinitz. Die Feier begann mit einem hebräischen Psalmenvortrage des Kantors. Hiernach hielt Rabbiner Dr. Theodor-Bojanowo die Festrede, anknüpfend an das Psalmwort: „In der Versammlung der Alten sollen sie ihn rühmen." Der Redner pries den Wohlthätigkeitsstnn des Stifters und die Bedeutung der Anstalt für die Insassen und für die Zukunft der Gemeinde Bojanowo. Sodann folgten die üblichen Hammerschläge. Zum Schluß sprach noch Rabbiner Dr. Blumenthal als Familienglied zündende Worte. Der Redner sprach von dem Grundstein des Prophetenabschnittes und von dem goldenen rohrgeschmückten Leuchter, den der Prophet im Traum geschaut. Solche Liebeswerke seien die Grundsteine zu dem Bau der Menschheitserlösung, von der wir Alle träumen, durch unser edles Beispiel allein werden wir den „großen Berg", von dem die Haftara spricht, und den der Midrasch als den Messiaskönig deutet, siegreich ersteigen. Auf die Feier folgte ein Festmahl, welches der Bruder des Stifters, Herr Rittergutsbesitzer Isidor Rohr auf Schloß Langguhle, seinen Gästen gab. Der Landtagsabgeordnete Landrath Lewald brachte den Kaisertoast aus. Professor Leser gedachte der königlichen, Dr. Blumenthal der städtischen Behörden, Gemeindevorsteher Friedländer aus Posen weihte.sein Glas der Familie Rohr. Im Frühling des nächsten Jahres soll die Anstalt ihrer Bestimmung übergeben werden. 22 Elbing, 26. Mai. Ein Fabrikjubiläum, das unsere Stadt beschäftigte, wird auch für Ihr Blatt von Interesse sein, da der Jubilar in Berlin so bekannt ist wie hier in Elbing, jedem Kinde in der Reichshauptstadt bekannt, wenigstens jedem lesekundigen Kinde; sein Name prangt ja wohl in großen Goldbuchstaben an fast allen Straßenecken. Wir haben in Kürze bereits über das 25 jährige Jubiläum der Fabrik von Loeser u. Wolfs in Elbing berichtet. Die vielen Cigarrengeschäfte in Berlin gehören den Theilhabern der Firma Loeser u. Wolff, die Fabrik in Elbing aber, die am 22. d. ihren 25. Geburtstag feierlich beging, ist Eigenthum des Herrn Kommerzienraths Loeser. Die Feier war ein Ereigniß für die Stadt und ihre weitere Umgebung. Die sämmtlichen offiziellen Persönlichkeiten waren zur Stelle. Auch der Oberprästdentgedachtezuerscheinen, woran ihn eine Dienstreise schließlich verhinderte. In einem warmen Entschuldigungsschreiben sprach er darüber sein Bedauern aus. Das Jubiläum der Loeser'schen Tabakfabrik ist aber auch noch bemerkenswerth als das Jubiläum eines industriellen Etablissements, dessen Einrichtungen für die Arbeiter Wohlfahrt so interessant wie mustergiltig und schwerlich zu übertreffen sind. In seiner Rede beim Feste betonte Kommerzienrath Loeser insbesondere, wie stolz er sei, daß es ihm glückte, einen so schönen Frieden in seiner Fabrik zu erhalten. Die Stiftung von 100000 M., die er am Jubiläumstage den Arbeitern widmete, soll so verwendet werden, daß den Arbeitern ein wirklicher, praktischer Nutzen erwachse. Die fesselnde Rede des Oberbürgermeisters Elditt gipfelte in der Ankündigung, daß die bisherige Zigelscheunstraße, welche das Fabriketablissement im Osten und Norden umfaßt, fortan und für alle Zeit „Loeserstraße" heißen solle. Unter den Tischreden war die des Herrn Rabbiner Dr. Silberstein besonders bemerkenswerth. Man darf wohl sagen, daß das Wirken des Herrn Loeser dem Judenthum und unserer Gemeinde zur Ehre gereicht. M. Hamburg, 29. Mai. Herr Eduard Hamel, der älteste Beamte der Deutsch-Israelitischen Tempel-Gemeinde und eine namentlich in Mufikerkreisen weit über Hamburg hinaus angesehene Persönlichkeit, ist am 24. d. M. im Alter von 89 Jahren gestorben. Der Verblichene wurde im Jahre 1811 hier geboren, war längere Zeit an der Großen Oper zu Paris thätig; seit 1846 lebte er jedoch als Mustkdirigent und Kritiker wieder in seiner Vaterstadt und erfreute sich allgemeiner Werthschätzung. Die Bestattung fand am Freitag unter großer Betheiligung statt. In der Trauerversammlung bemerkten wir außer dem Direktor des Konservatoriums Professor Dr. von Bernuth viele namhafte Persönlichkeiten aus Künftlerkreifen, die Gemeindevorsteher und Tempeldirektion waren durch Delegirte vertreten. Nachdem der Tempelchor das Lied „Seele, was betrübst du dich" vorgetragen hatte, ergriff Prediger Dr. Leimdörfer das Wort zur Trauerrede, welcher er den Psalm 37, Vers 11, „Die Bescheidenen, sie werden erben das Land und entzückt, erfreut sein ob der Fülle des Friedens", zu Grunde legte. Der Redner schilderte nun die Vorzüge des Heimgegangenen in Bezug auf seine Kunst, auf sein Wirken als Kritiker und als Familienvater. Vom Staate sei ihm die Ehre zu Theil geworden, daß er zum Musiksachverständigen ernannt wurde, und im Gotteshause habe er sich als Chordirigent überaus verdient gemacht. Es war ihm vor allen Dingen in seiner angesehenen Stellung darum zu thun, die Kunst um des Erhabenen und Schönen willen auszuüben, unbekümmert um etwaige materielle Vortheile. Die Rede machte auf alle Anwesenden einen tiefen Eindruck. Hierauf sang der Chor das Lied „Es ist bestimmt in Gottes Rath", und dann setzte sich der imposante Leichenzug nach dem israelitischen Friedhof in Ohlsdorf in Bewegung. 1. Hannover, 28. Mai. Aus der Nachbarstadt Hameln wird folgender eigenartige und bedauerliche Fall gemeldet. Es ist dort als Schulgeld für den Religionsunterricht 10 Mk. für jedes Kind festgesetzt. Das dritte Kind ist frei. Nun erklärte ein unbemitteltes Gemeindemitglied, das zwei Kinder zum Unterricht zu senden hat, daß 20 Mk. eine für es unerschwingliche Summe sei. Der Schulvorstand wollte ihm trotz dieses berechtigten Einwandes das Schulgeld weder erlassen noch ermäßigen. Die Folge war, daß beide Kinder den christlichen Religionsunterricht besuchen. o. Hildesheim, 26. Mai. Das sattsam bekannte Flugblatt: „Die Judengefahr in Hannover", das die Gerichte schon seit Jahren beschäftigt, bildete auch hier am 19. d. den Gegenstand der Verhandlung seitens der Strafkammer. Bekanntlich haben sich 14 jüdische Geschäftsleute in Hannover durch dieses Flugblatt beleidigt gefühlt und Strafantrag gegen den Apotheker Oehlmann in Wülfel als Verleger und den Buchdrucker Alfred in Hannover als Drucker gestellt. Das Landgericht Hannover sprach jedoch beide Angeklagte frei, weil das Druckwerk zwar für die Juden in Hannover beleidigend sei, den Antragstellern aber die erforderliche Legitimation fehle. Auf die Revision der 14 Herren, welche sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hatten, hob das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht Hannover zurück. Dieses sprach jedoch die Angeklagten abermals frei, mit der Begründung, daß die Nebenkläger durch das Flugblatt zwar getroffen würden, daß aber der Inhalt desselben objektiv keine Beleidigung enthalte. Die auchgegen dieses Urtheil von den Nebenklägern eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht ebenfalls für begründet erachtet, weil das Urtheil des Landgerichts nicht erschöpfend sei, indem es willkürlich einige Sätze aus dem Flugblatt herausgerissen und den übrigen Inhalt nicht geprüft habe. Sodann scheine das Gericht auch, soweit es den Inhalt des Flugblattes geprüft habe, den Begriff der Beleidigung zu eng gefaßt zu haben. Auch sei nicht ersichtlich, warum das Landgericht nicht wenigstens wegen groben Unfugs, den es für vorliegend erachte, verurtheilt habe. Das Reichsgericht verwies die Sache nunmehr an das Landgericht Hildesheim. Letzteres anerkannte die Legitimation der Antragsteller, kam aber gleichfalls zu einem freisprechenden Urtheil, weil der Inhalt des Flugblattes, dessen Beziehbarkeit auf die Nebenkläger außer Zweifel stehe.