Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1899)
- Date
- 1899-06-02
- Page
- Seite 258 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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MEW««WWWVWWMWWMWMMWWMWMß^MV^W - 258 - Die Neugewählten ständen alle auf dem präzistrten Standpunkte, tiaß sie der Revifion widerstreben. Die Kommission könne beschließen, was sie wolle. Jeder Antrag würde ohne Weiteres begraben sein, da für denselben niemals die bei Kultusfragen erforderliche Zweidrittelmajorität zu haben sein würde. Er frage, ob es der Repräsentantenversammlung würdig sei, eine Kommission bestehen zu lassen, von der man von vornherein wisse, daß absolut nichts geschaffen werden könne. Es könne ja eingewendet werden, daß die Kommission dem augenblicklichen Repräsentantenbestande nicht mehr genüge, und daß von den Neugewählten so viele Mitglieder, als die rechte Seite darin besäße, hinzugewählt werden sollen. Durch einen derartigen Antrag würde aber der Kommissivn eine Berechtigung zuerkannt werden, was jedoch nicht der Fall sei. Deshalb empfehle er seinen Antrag auf Auflösung der Kommission. Herr Oppenheim bestreitet zunächst, daß die oben erwähnten Mitglieder die Versammlung absichtlich so plötzlich verlassen hätten (Heiterkeit links), und bittet, die Angelegenheit zu vertagen, da die Versammlung noch knapp beschlußfähig sei. Vor allen Dingen sei es jedoch nothwendig, da mit der Aufhebung einer Kommission ein Präjudiz geschaffen werde, das vielleicht später einmal sehr unbehaglicher Natur werden könnte, etwas über die Verhandlungen der Kommission zu vernehmen. Er gebe zu, daß Abstimmungen stattgefunden hätten, die divergirend von einander seien, aber umsomehr müsse man von einem der Herren aus der Kommission Aufklärung darüber haben. Man wisse ja nicht einmal, worüber die Abstimmungen erfolgt seien. Er glaube, so viel gehört zu haben, daß es sich um Fragen gehandelt hätte, die die Sache selbst gar nicht betreffen, sondern erst um die Frage, in welcher Weise die Angelegenheit in Fluß gebracht werden solle. Er bitte dringend, die Sache zu vertagen. Herr Leonhard Sachs, dasjenige Mitglied der konservativen Partei, daß stets geneigt ist, mit einem versöhnenden Wort zur Beseitigung der Parteigegensätze beizutragen, glaubt, dem Anträge Geiger eine Berechtigung zusprechen zu müssen. Trotzdem hält er es aber für fraglich, ob man gut daran thue, eine einmal eingesetzte Kommission, die kaum getagt hätte, wieder abzusetzen. Er stehe auf dem Standpunkte, die Frage zu erörtern, .ob man möglicherweise die Kommission verstärken solle. Der Grund der Einsetzung der Kommission sei ja nur gewesen, daß das Gebetbuch der Neuen Synagoge viel zu wünschen übrig lasse. Bon den Einen werde die Uebersetzung, von Anderen die Hinzufügung der deutschen Gebete bemängelt. Im Großen und Ganzen seien, wie dies ja bei jedem Buche vorkomme, Mängel vorhanden, die doch beseitigt werden könnten. Er würde es für richtiger halten, die Kommission zunächst weitertagen zu lassen oder auch sie zu verstärken, um möglicherweise ein Berhältniß herzustellen, das der augenblicklichen Zusammensetzung der Repräsentantenversammlung entspreche. Herr Maurermeister Fränkel stellt fest,daß die Kommission auch die Aufgabe gehabt hätte, ein einheitliches Gebetbuch für die drei Orgelsynagogen herzustellen. Das sei mit ein Hauptgrund gewesen, die Kommission bestehen zu lassen. Er halte die Aufgabe noch nicht für erledigt und sei deshalb keinesfalls für die Auflösung der Kommission. Rechtsanwalt Dr. S i m o n glaubt, daß man sich nicht verhehlen könne, zu welchem Zwecke die Kommission seinerzeit gebildet worden sei. Es handle sich einfach um eine Rückwärtsreviston des Gebetbuches. Es solle nicht etwa auf dem Wege weiter gegangen werden, wie er seit Jahrzehnten eingefchlagen weroe. Die Sache liege heute so, daß die Liberalen über die Kommission entscheiden können. Weder nach der alten noch nach der neuen Richtung könnte irgend etwas beschlossen werden, da weder die eine noch die andere eine Zweidriltelmajorität erlangen könne. Unter diesen Umständen könne die Thätigkeit der Kommission zu keinem gedeihlichen Zweck führen, und sei die Auflösung derselben berechtigt. Landgerichtsrath Löwe bedauert, daß Niemand von der Kommission anwesend sei, und beantragt deshalb die Verlesung des Sitzungsprotokolls derselben. Der Vorsitzende läßt darüber abstimmen; der Antrag wird gegen die drei Stimmen der Konservativen angenommen. Vom Vorstandstisch berichtet alsdann Dr. Lachmann unter Zugrundelegung des Protokolls über die Thätigkeit der Kommission. Zunächst sei der Antrag gestellt worden, den alten Sächsischen Siddur wieder für die Orgelsynagogen einzuführen. Dieser Antrag sei alsbald zurückgezogen worden. Alsdann sei der Antrag Lewin gestellt worden, das jetzige Gebetbuch der Neuen Synagoge nach bestimmten sestzulegenden Prinzipien umzuarbeiten. Dieser Antrag sei mit 3 gegen 3 Stimmen gefallen. Ein fernerer Antrag Senator, die Angelegenheit zu vertagen und sich mit den Herren in l Süddeutschland in Verbindung zu setzen, die ein neues Gebetbuch ausarbeiten, sei ebenfalls mit 3 gegen 3 Stimmen abgelehnt worden. Nun sei die Kommission gleichfalls aus dem Nullpunkt angekommen und hätte sich nun daran machen wollen, die Aenderungen des Gebetbuches selbst vorzunehmen. Er sei zu der Ansicht gelangt, daß die eine Hälfte der Kommission andere Aenderungen für nothwendig halte als die andere Hälfte. Er verspreche sich von der Arbeit gar kein Resultat und noch viel weniger, daß, wenn ein solches zu Tage treten sollte, die Repräsentantenversammlung es annehmen werde. Er glaube nicht, daß die Herren, die augenblicklich der Kommission angehören, im Stande seien, ein Gebetbuch allein auszuarbeiten. Gr als Jurist könne wenigstens keines Herstellen, ein anderes Mitglied der Kommission hätte allerdings behauptet, dazu fähig zu fein. Die Kommission sei augenblicklich so zusammengesetzt, daß alle Arbeiten vollständig vergebens sein werden. Herr Leonhard Sachs stellt in Abrede, daß ihm daran gelegen hätte, eine Rückwärtsredigirung des Gebetbuches zu erwirken. Er hätte es nur nicht in der Ordnung gefunden, daß die Berliner Gemeinde verschiedene Gebetbücher in den Orgelsynagogen hätte; die vorhandenen Mängel des Buches hätten auch beseitigt werden müssen. An die Erfolglosigkeit der Kommission glaube er nicht. Professor Geiger glaubt nicht nöthig zu haben, die Neugewählten zu überzeugen. Es handle sich darum, daß die Anschauungen, welche, wie jetzt mitgetheilt sei, von den drei Kommisstonsmitglieder geäußert seien, solche seien, die alle dem widerstreben, was die Neugewählten als Grundsätze der fortschrittlichen Entwickelung des Judenthums betrachten. Geh.-Rath Blumenthal hätte gesagt, das jetzige Gebetbuch sei unjüdifch, es fehle die messianische Idee, die hinlängliche Betonung der Unsterblichkeit der Seele, die Erinnerung an Zion und der Gedanke der Auserwähltheit. Jedes Wort dieses Satzes sei nach seiner festen Ueberzeugung vom Anfang bis zum Schluß vollständig falsch. Das Gebetbuch sei echt jüdisch. Er könne behaupten, daß die Grundsätze, von denen die Berathung der Kommission geführt sei, nicht nur solche seien, die niemals die Billigung einer Repräsentantenversammlnng finden können, sondern auch solche, die vollständig mit der Fortentwickelung des Judenthums in Widerspruch stehen. Er halte es für die Pflicht der Versammlung, sofort eine Kommission aufzulösen, welche nur zum Schaden des Judenthums beitragen könne. Herr Löwenthal ist der Ansicht, daß die Gebetbücher der Orgelsynagogen gar nicht so große Abweichungen aufweisen. Maurermeister Fränkel citirt einige Unterschiede in den Gebetbüchern und stellt wiederholt fest, daß der damalige Beschluß nicht bezwecken sollte, ein neues Gebetbuch zu schaffen. Dr. Minden kommt in seinen Ausführungen ebenfalls zu dem Votum, die Auslösung der Kommission zu beantragen. Er sehe kein Bedürfniß ein, ein einheitliches Gebetbuch zu schaffen, da die Gemeinde sich an die kleinen Modifikationen gewöhnt hätte. Herr Oppenheim plädirt nochmals für eine Verstärkung der Kommission, da die Gemeinde im Allgemeinen nicht mit dem Gebetbuch der Neuen Synagoge einverstanden sei. Man werde sicher zu einer Einigung kommen und ein neues Gebetbuch für die Orgelsynagogen schaffen müssen. Damit schließt die interessante Debatte, in der nunmehr folgenden Abstimmung wird die Auflösung der Kommission mit 9 gegen 3 Stimmen beschlossen. Es gelangen alsdann noch vier kleinere Vorlagen zur Berathung. Der Abschluß eines Miethsvertrages für den Beethovensaal der Philharmonie zur Abhaltung eines Jugendgottesdienstes in Höhe von 1000 Mk. wird genehmigt, ebenfalls die Verlängerung des Kontraktes für das Hotel Imperial, dessen Miethspreis auf 900 Mk. herabgesetzt ist. Die Abrechnung betreffend die festgottesdienstlichen Veranstaltungen im Jahre 1898 hat nach dem Referat des Herrn Leonhard Sachs an Einnahmen 36744 Mk., an Ausgaben 59233 Mk. festgeftellt, so daß eine Mehrausgabe von 22489 Mk. eingetreten ist. In den Voranschlag seien jedoch 36000 Mk. eingestellt worden, so daß eine Minderausgabe von 13511 Mark zu verzeichnen sei. Die beantragte Decharge wird ertheilt. Für die Speisung Gefangener am Pessachfeste sind 1029 Mark verausgabt worden; gegen den Voranschlag ist eine Minderausgabe von 117 Mk. eingetreten. Mazzoth sind in diesem Jahre an 7883 Personen, und zwar 330,70 Centner, vertheilt worden. Die Abrechnung hat einen Minderverbrauch von 627,02 Mk. gegen den Voranschlag von 8000 Mk. feststellen können. Damit schließt die öffentliche Sitzung. Zur Berathung in der geheimen Sitzung stehen nur drei unwesentliche Vorlagen.