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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-06-02 · Heft 22 (2.6.1899) · p. Seite 257

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 22 (2.6.1899)
Date
1899-06-02
Page
Seite 257 (sequence 5)
Language
German
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WWW 257 Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 28. Mai. ^^ine hochinteressante Sitzung, das ist das Fazit, das wir an die JJSf Spitze unseres Berichtes über die heutige Repräsentanten- (9^7 Versammlung, die über drei Stunden in Anspruch nahm und die recht seltene Betheiligung von 20 Mitgliedern aufwies, stellen können. Vor Eintritt in die Tagesordnung kommt zunächst wieder, wie man dies ja seit einer Reihe von Sitzungen gewöhnt ist, Professor Lew in zu einer gefchäftsordnungsmäßigen Bemerkung an die Reihe. Er erinnert an den Einspruch, den er vor Beginn der letzten Sitzung gegen die Behandlung seiner Interpellation über die ungesetzmäßige Wahl der beiden Vorsteherstellvertreter erhoben hatte, und vermißt wiederden Gegenstand auf der Tagesordnung, obwohl er einen neuen Antrag eingereicht hatte. Er betrachtet es als Mißachtung nicht eigentlich der Person — dies würde wohl kaum in der Repräsentantenverfammlung Vorkommen können — aber doch als eine Mißachtung des Amtes und der Würde, den Wünschen, die aus der Mitte der Versammlung geäußert sind, derartig Rechnung zu tragen, wie es der parlamentarischen Auffassung nicht entspreche. Der Vorsitzende, Herr Louis Sachs, ist der Ansicht, daß, wenn der Vorwurf ihn treffen solle, Professor Lewin, wie er konstatiren könne, nicht zum ersten Male sich wieder in einem Jrrthum befinde. Er könne einen ohne Unterschrift versehenen, mit Bleistift geschriebenen Zettel, der ihm während der Berathung der so wichtigen Geschäftsordnung zugegangen, nicht als Antrag ansehen und werde es stets zurückweisen, daß während der Verhandlung einer Vorlage ein Antrag, der nicht zur Tagesordnung passe und zur Geschäftsordnung gar nicht gehört hatte, eingereicht werde. 14 Tage seien verflossen, in denen der Antragsteller genügend Zeit gehabt hätte, seinen Antrag schriftlich dem Büreau einzusenden, selbst ein dringlicher Antrag hätte noch in den letzten drei Tagen übergeben werden können. Bei Berathung von wichtigen Fragen, für deren Behandlung er verantwortlich sei, dürfe er sich durch den Zettel irgend eines beliebigen Kollegen von der Debatte nicht ablenken lassen. Er habe nach seiner Meinung vollständig korrekt gehandelt. (Lebhaftes Bravo.) Professor Lew in meint dagegen, der Vorsitzende hätte Kenntniß gehabt von der erneuten Interpellation und hätte somit bei dem Zettel gewußt, um was es sich handele. Diejenigen, die so wie er (Redner) dächten, werden sich daraus einen Vers machen können. Der Applaus, der den Worten des Vorsitzenden gefolgt sei, störe ihn durchaus nicht in seiner Ansicht. Der Vorsitzende bemerkt, da es doch unangenehm sei, in jeder Sitzung über Anfragen zur Geschäftsordnung in eine Debatte einzutreten, daß es noch Zeit sei, die Interpellation einzubringen, wenn die Dringlichkeit beantragt und angenommen werde- Ein solcher Antrag wird nicht gestellt, und der Vorfall ist hiermit erledigt. Zum geschäftlichen Theil übergehend, bittet der Vorsitzende alsdann die Repräsentanten, die Zeit ihrer Abwesenheit aus Berlin anzugeben, damit die Sitzungen der Versammlung ordnungsmäßig anberaumt werden können. Zur ersten Lesung der Geschäftsordnung für die Repräsentantenversammlung ist noch ein Antrag Lewin eingegangen, der jedoch vorläufig zurückgezogen wird. Die Versammlung tritt alsdann sofort in die zweite Lesung dieser Vorlage ein. Die Debatte über die einzelnen Paragraphen ist aber nicht von allgemeinem Interesse. Nach Schluß der zweiten Lesung wird nunmehr die ganze Vorlage verabschiedet. Ein inzwischen eingegangener Antrag Baginsky verlangt die Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung. Es ist dies der Antrag eines Mitgliedes betreffend die Kommission zur Revision des Gebetbuches für die Neue Synagoge. An Stelle des nicht mehr anwesenden Antragstellers befürwortet Professor Lew in den Antrag, da mehrere Herren, die nicht mehr anwesend seien, hierzu das Wort nehmen wollten. Durch die Abstimmung wird jedoch die Vertagung gegen sechs Stimmen abgelehnt. Professor Lewin sucht darauf die einzelnen konservativen Mitglieder zu bestimmen, die Sitzung zu verlassen, um dadurch die Versammlung beschlußunfähig zu machen; es entfernen sich infolgedessen außer ihm selbst die Herrn Neufeld, Sieskind, Loewenberg und Justizrath Apolant, Geheimrath Senator war bereits früher fortgegangen; es verbleiben von der konservativen Partei noch im Saal die Herren Leonhard Sachs, Oppenheim und Maurermeister Fränkel. Die Versammlung ist, da noch 12 Mitglieder der Sitzung beiwohnen, beschlußfähig. In der Berathung folgen zunächst drei kleine Vorlagen. Eine Zuwendung des Herrn Julius Schulvater an die Altersversorgungsanstalt im Betrage von 24 000 Mark wird gemäß dem Anträge des Referenten, Herrn Manheimer, angenommen. Herr Leonhard Sachs referirt alsdann über die Neuta rifirung der Plätze in der Synagoge Lützowstraße. Die Kommission hätte bei der vorgenommenen Revision den Schwerpunkt darauf gelegt, die Zahl der mittleren und billigen Plätze zu vermehren. Es entstehe dadurch ein Ausfall des Ertrages in Höhe von 1687 Mark bei den Männerplätzen und von 1572 Mark bei den Frauenplätzen. Die Versammlung erklärt sich durch Abstimmung mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Lehrerinnen an der hiesigen Mädchenschule Fräulein Glaser und Fräulein Cohn haben ihr Vermögen der Gemeinde vermacht in Höhe von 1765 und 685 Mark. Der Ausschuß schlägt vor, diese beiden Summen dem Levy'schen Legat zu überweisen, aus dessen Zinsen — das Kapital beträgt 4500 Mark — armen Lehrern und Lehrerinnen Unterstützungen zu Badereisen gewährt werden. Es folgt nunmehr der interessanteste Theil der heutigen Tagesordnung, die Berathung des obenerwähnten Antrages, der dahin geht, die zur Revision des Gebetbuches der Neuen Synagoge am 26. Juni 1698 eingesetzte gemischte Kommission aufzulösen. Der Antragsteller, Professor Geiger, giebt zunächst einige Notizen zur Entstehung der Kommission. Vor der Eröffnung der Synagoge Lützowstraße sei der Antrag gestellt worden, eine gemischte Kommission zur Revision des Gebetbuches behufs Herstellung eines einheitlichen Gebetbuches für alle Orgelsynagogen einzusetzen. Dieser Vorschlag hätte nicht die Billigung des Gemeindevorstandes gefunden. Die Sache sei zur nochmaligen Berathung gelangt und vorläufig beschlossen worden, das Gebetbuch der Lindenstraße in der Lützowstraße einzuführen. Dieser Vorschlag sei von der Repräsentantenversammlung angenommen worden, und der Vorstand sei diesem Beschlüsse auch beigetreten. Der Kommission gehören vom Vorstände die Herren Dr. Lachmann und Geheimrath Boas, von Repräsentanten die Herren Geheimrath Blumenthal und Senator, Justizrath Apolant und Prof. Lewin an. Die heutige Debatte über diesen Gegenstand werde sicherlich nur eine einseitige sein, da drei Mitglieder, die sich in der Kommission befunden hätten und noch bei Berathung des Vertagungsantrages im Saal anwesend gewesen seien, sich aus der Sitzung entfernt hätten. Er habe selbstverständlich keinen Beruf, zu sagen, weshalb diese plötzliche Entfernung der drei Mitglieder geschehen sei. Sollte damit oder durch ähnliche Maßregeln gewisser Mitglieder die Berathung unmöglich gemacht werden, so möchte er als Antragsteller die Verantwortung hierfür ablehnen und sie denjenigen Herren zuschieben, die durch Entfernung die Berathung in einer Weise hindern, die er zu charakteristren keinen Beruf hätte. Was die Sache selbst betreffe, so läge es ihm durchaus nicht am Herzen, eine große Kultus- und Religionsdebatte aufzurollen, welche auch jetzt nach Entfernung der drei genannten Mitglieder etwas einförmig werden würde. Ihm läge nur daran, etwas abzuschaffen, das entweder überhaupt noch nicht in Wirksamkeit sei oder, nachdem es in Wirksamkeit getreten, keinerlei Erfolge zu verzeichnen hätte. Er sehe keinen Grund ein, weshalb man die Kommission nicht wieder auflösen könne, da auch einmal gefaßte Beschlüsse jederzeit wieder zurückgenommen werden können, wenn sie der Sachlage nicht mehr entsprechen. Viel wichtiger sei jedoch die Frage, ob die Kommission nöthig oder die Abänderung des Gebetbuches erforderlich sei. Solltemandiese Frage bejahen, so handele es sich nicht um die Meinung einzelner Mitglieder der Versammlung, sondern es komme darauf an, was die Besucher der Neuen Synagoge dazu sagen. So viel er wisse, seien von Seiten der letzteren keinerlei Klagen über das Gebetbuch beim Gemeindevorstand eingetroffen, und somit würde auch der Grund zu einer Revision des Gebetbuches fortfallen. Die Kommission weise eine solche Zusammensetzung auf, die nicht blos keine Erfolge bisher aufzuweisen gehabt hätte, sondern auch sicher nicht in Zukunft aufzuweisen haben dürfte. Eine einzige Sitzung hätte stattgefunden, in dieser seien zwei Beschlüsse mit 3 gegen 3 Stimmen gefaßt, d. h. die Anträge seien abgelehnt worden. Es könne sehr leicht geschehen, daß wiederholte Sitzungen kein anderes Resultat aufzuweisen hätten, und die Sache dadurch in keiner Weise gefördert werde. Wenn auch die internen Verhandlungen die Versammlung nichts angingen, so hätte sich die letztere doch die Frage vorzulegen, was geschehen werde, wenn die Kommission zu einem Beschlüsse komme. i I

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