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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-19 · Heft 20 (19.5.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 20 (19.5.1899)
Date
1899-05-19
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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w 63. Aalsrgang. Ar. SO. Weikage DkV Berlin. 19. Mai 1899. zur „Allgemeinen Zeitung des IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 14. Mai. Die heutige Sitzung der Repräsentanten- Versammlung bot ein weit friedlicheres Bild als die vorangegangene, wenn auch noch hier und da einige leichte Gewitter in Gestalt von Protesten aufzogen. Vor Eintritt in die Tagesordnung erkundigte sich zunächst Professor Lew in theilnehmend nach dem Schicksal seiner Interpellation betreffs der „ungesetzmäßigen" Wahl der beiden letzthin bestätigten Borsteher-Stellvertreter. Eine Interpellation sei nach seinem Empfinden Eigenthum dessen, der sie stellt, und kein Mensch, auch die Versammlung dürfe nicht irgendwie nach eigenem Ermessen damit verfahren. In treffender Weise erwiederte der Vorsitzende der Versammlung, Herr Louis Sachs, daß sich die Versammlung nicht nach Empfindungen eines einzelnen Repräsentanten richten könne. Die Interpellation sei, nachdem sie eingebracht sei, nicht mehr Eigenthum eines Einzelnen, sondern gehöre der Versammlung. Mit der Anfrage sei vollständig ordnungsmäßig verfahren und dieselbe erledigt worden, da kein Antrag auf Besprechung gestellt worden war. Hätte der Interpellant das Protokoll der geheimen Sitzung eingesehen, so hätte die Frage unterbleiben können. Trotzdem hält Professor Lew in die Angelegenheit nicht für erledigt und reicht von Neuem die Interpellation für die Tagesordnung der nächsten Sitzung ein. Zum geschäftlichen Theil gab alsdann der Vorsitzende der Versammlung Kenntniß von einem an den Gemeindevorstand gerichteten Schreiben des Herrn Hugo Heilmann, in welchem sich derselbe über einige Einrichtungen in der Neuen Synagoge, u. a. über das Zusammenfallen einiger Trauungen mit dem Abendgottesdienst, beschwert und Abstellung erbittet. Zu Punkt 2 der Tagesordnung fährt die Versammlung mit § 8 in der Berathung der Geschäftsordnung für die Repräsentanten-Versammlung fort. In theils längeren, theils kürzeren Debatten werden die einzelnen neuen Bestimmungen durch - berathen und zum Beschluß erhoben. Wie wir bereits in unserem vorigen Bericht bemerkten, werden wir auf die wesentlichen Aenderungen, die ja noch eine Umgestaltung erfahren können, nach der zweiten Lesung zurückkommen. Heute wollen wir nur erwähnen, daß u. a. zwei Lesungen vorgenommen werden müssen bei der Beschlußfassung über den Gemeindehaushalt, bei Statutenänderungen und ferner in Bezug auf jede andere Vorlage, wenn auf einen vor Beginn der Berathung gestellten Antrag die Versammlung dies beschließt; eine namentliche Abstimmung muß erfolgen, wenn drei Mitglieder dieselbe beantragen. Anstatt des neuen § 15, der die Überweisung der Vorlagen zur Vorberathung an die einzelnen Ausschüsse betrifft, wird von mehreren Rednern die Fassung der alten Geschäftsordnung wieder verlangt, auf. Grund welcher die Eintheilung der Vorlagen in recht zweckmäßiger Weise vorgenommen werden konnte. Die Abänderungsanträge hierzu sollen bis zur zweiten Lesung eingebracht werden. Bei Berathung des § 16 zog das zweite kleinere Gewitter auf. Ein von Professor Lewin eingebrachter Antrag, der den Abstimmungsmodus in den Kommissionen regeln sollte, fiel mit 9 gegen 9 Stimmen, da der Vorsitzende zu Ungunsten des Antrages seine Stimme abgab. Gegen die Abstimmung erhob Professor Lew in Einspruch, was aber vom Vorsitzenden entschieden zurückgewiesen wurde. Der Antragsteller beruhigte sich hierbei aber nicht, sondern verlangte das Wort, da es ihm zur Abstimmung nicht gegeben wurde, zur Geschäftsordnung, was aber der Vorsitzende ebenfalls zurückwies, indem er ausführte, daß er nur das Wort ertheilen würde, wenn der Antragsteller nicht über die Abstimmung sprechen würde. Letzterer gab infolgedessen seinen Protest gegen die Abstimmung zu Protokoll. Nach 8 18 kann in Zukunft die Versammlung und auch der Vorsitzende allein die Hinzuziehung eines Stenographen und die Herstellung stenographischer Sitzungsberichte beschließen. Nach § 20 können den Repräsentanten mit Genehmigung des Vorsitzenden Akten der Gemeinde in die Behausung verabfolgt werden. Der letzte Paragraph bestimmt die Aufhebung der alten Geschäftsordnung vom 18. November 1860. Hiermit wurde die Vorlage verabschiedet, deren zweite Lesung in 14 Tagen stattfinden soll. — Es folgen einige kleinere Vorlagen. Mit allen Stimmen wurde Prof. Blaschke in das Kuratorium des Reichenheimschen Waisenhauses abgeordnet; vom Ausschuß war Prof. Baginsky vorgeschlagen worden, der aber bei der Abstimmung nur 5 Stimmen unter 17 erhielt. Eine Zuwendung des Herrn Sigismund Born an dieArnienkommission in Höhe von 5000 Mark wurde debattelos angenommen;, von einem Legat des Herrn I. Hirschler an das Jüdische Krankenhaus nimmt die Versammlung Kenntniß. Zur Anschaffung eines Harmoniums zu Chorübungen für die Alte Synagoge werden 225 Mark bewilligt, für einen Hilfsorganisten für die drei Orgelsynagogen 300 Mark ausgeworfen. — Professor Lew in referirt alsdann über die dem Ausschuß überwiesenen Anträge betreffend die Vertheilung der Kantoren und Liturgen an die einzelnen Synagogen. Die Parteien haben sich geeinigt und in Berücksichtigung des augenblicklichen Mangels an geeigneten Kantoren unter Ablehnung der Anträge Blumenthal und Löwenthal (siehe Sitzung vom 2. Mai) beschlossen, den Gemeindevorstand aufzufordern, dahin zu wirken, daß jede Synagoge den geeigneten Vorbeter zugewiesen erhält. In dem Beschluß soll jedoch nicht eine dilatorische Behandlung der Angelegenheit ausgedrückt werden. Vom Borstandstisch bittet Herr Jacoby die Versammlung noch einmal um etwas Geduld. Irgend eine Aenderung müsse und solle geschaffen werden, da es unmöglich sei, daß sämmtliche Beamte in allen Synagogen amtiren können. Herr Löwenthal erinnert daran, daß das Wandersystem nicht immer bestanden habe; der Vorstand erleichtere sich wesentlich seine Aufgabe, wenn er den Beamten einen kleineren Wirkungskreis zuweise. Der Ausschußantrag wird darauf angenommen. — Ueber die Bewilligung von Subventionen an 11 Religionsvereine erstattet Herr Leonhard Sachs Bericht. Der Referent betont, daß die meisten Vereine eine Erhöhung beantragt hätten, die sich aber bei einer genauen Superrecherche als meist nicht erforderlich herausgestellt hätte. In der Kommission für die Subventionirung hätten die Berichte der Rabbiner über einzelne Schulen auf das Unangenehmste berührt, so daß man geneigt sei, einzelnen Schulen die Subvention nur noch für dieses Jahr zu bewilligen. Sofort sei ein solcher Beschluß nicht durchführbar. Die Beaufsichtigung der Schulen sei eine dringend nothwendige. Wenn es auch anzuerkennen sei, daß die Rabbiner die Schulen einmal im Jahre besuchen, so könne doch eine solche Aufsicht nichts nützen. Der Ausschuß III wünsche, daß in der That dafür gesorgt werde, daß binnen Jahresfrist die Angelegenheit bereits im Fahrwasser sei und ein geeigneter Beamter zur Beaufsichtigung sämmtlicher Schulen angestellt werde. Der Vorstand müsse die Angelegenheit schleunigst in die Wege leiten. Subventionen haben erhalten: der Verein AHamas Reim 3000 Mark auf 1 Jahr, 200 Kinder, davon 62 Freischüler. Der Unterricht ist ein guter, Lehrer und Schüler bekunden ein lebhaftes Interesse. Der Referent hebt hervor, daß dies einer jener Berichte sei, wie er leider sehr selten vorkomme; der Verein Nweh Scholaum 600 Mark auf 1 Jahr, Schulbesuch äußerst mangelhaft, einige Kinder fehlen mitunter 3—4 Wochen, Disziplin mangelhaft, Leistungen sehr gering; Beth Zion 800 Mark auf 1 Jahr, 168 Kinder, Leistungen im Allgemeinen zufriedenstellend, Disziplin läßt zu wünschen übrig, Klagen über zu spätes Kommen der Kinder; Ahawas Tauro 800 Mark, Schülerzahl sehr gering, 16 und 13 Kinder in zwei getrennten Religionsschulen, die Kinder folgen dem Unterricht mit voller Aufmerksamkeit; Ahawas Scholaum W00 Mark, beantragt waren 3000 Mark; Adaß Jeschurun 500 Mark auf ein halbes Jahr, 30 Kinder, Disziplin läßt zu wünschen übrig, Leistungen befriedigen theilweise, von dem Bericht dieses Jahres soll es abhängig gemacht werden, ob die Zuschüsse weiter bewilligt werden; Verein der Oranienburger Vorstadt 2200 Mark, 120 Schüler, die Schule erfreut sich einer ruhigen und gesunden Entwickelung, Besuch ist ein reger, die Leistungen sind gut; Lipmann Thauß, der Bericht wird

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