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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-19 · Heft 20 (19.5.1899) · p. Seite 234

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 20 (19.5.1899)
Date
1899-05-19
Page
Seite 234 (sequence 6)
Language
German
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•*, rfgijvg - ' " - ' '■’ o wmmmmmmm 234 falls angeeignet hat, darauf, der preußische Herr Kriegsminister sei mit der Zulassung der Schächtung in der Mainzer Konservenfabrik auf ein Gutachten des jüdischen Arztes Dr. Dembo hineingefallen. Meine Herren, ich habe schon bei der ersten Berathung darauf hingewieAn, daß am 13. Februar 1897 der damalige Departementschef im preußischen Kriegsministerium, Generalmajor Freiherr von Gemmingen, sich zur Begründung der Beibehaltung des Schächtschnittcs in der Mainzer Konservenfabrik auf ein Gutachten der königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen dahier berufen hat, der zuständigen obersten preußischen Autorität, mit keinem Worte aber auf den Dr. Dembo in St. Petersburg. Die Ermittelungen, die ich anstellen konnte, habe ergeben, daß dieses Gutachten der königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen aus dem Ende November 1894 stammt, daß es die Frage sowohl von der technischen und hygienischen als auch von der Humanitären Seite sehr eingehend würdigt und zu dem bekannten Ergebniß kommt, daß das Schächten unter jedem Gesichtspunkte den Vorzug verdiene, so schnell und sicher tödte und das Fleisch so haltbar und so schmackhaft mache, daß es von keiner anderen Schlachtart übertroffen werde; nur müsse man sich gegenwärtig halten, daß das Schlachten stets ein sehr widerwärtiges Schauspiel sei. Nun, meine Herren, hat, wenn ich mich recht erinnere, Herr Dr. Oertel neulich gesagt: Gutachten steht gegen Gutachten. Vielleicht hat er geglaubt, das sächsische Gutachten von 1892 stehe gegen das preußische Gutachten von 1894; man hätte ihm darauf schon antworten können, und ich will es heute sagen: es giebt auch ein sächsisches Gutachten aus dem Jahre 1882; da steht denn schon Gutachten gegen Gutachten im Königreich Sachsen selbst. Aber, meine Herren, für uns hier im Reichstage ist doch wenigstens bis auf den heutigen Tag, um von allen anderen wissenschaftlichen und praktischen Gutachten zu schwer gen, das Gutachten, auf welches hier der königlich preußische Herr Kriegsminister den Schächtschnitt in den militärischen Konservenfabriken der preußischen Heeresverwaltung für zulässig erklärt, ungleich maßgebender als das Gutachten einer königlich sächsischen Landeskommission. Wenn ich aber nun gar die Namen verlesen werde der Männer, aus denen die königliche wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen im Jahre 1691 bestand, so wird man doch wohl zugeben. Laß gegen diese Namen diejenigen unter dem Gutachten der königlich sächsischen Kommission von 1892 kaum aufkommen können. So viel ich habe ermitteln können, sind es die Namen: Bartsch, Virchow, Pistor, Srzkeczka, Olshaufen, Bardeleben, Leyden, Bergmann, Fischer, Jolly, Rubner, Moeli und Gerhardt. Es sind das ja freilich alles „nur Gelehrte" (Heiterkeit), und wir lesen in Blättern der antisemitischen Partei, wir haben es Gott sei Dank im Reichstag nicht auch gehört, von der „Metze der Wissenschaft", die sich den Rabbinern preisgegeben habe. Aber weiter, meine Herren: unter den Gutachten, auf die wir uns stellten, unter diesen 254 Gutachten allein sind 190 an der Zahl oder 74,8 Prozent von Praktikern; heute liegen hier auszugsweise im Druck und vollständig in der Urschrift noch weitere 87 Gutachten nur von Praktikern vor, heute schon 341 Gutachten, davon 277 an der Zahl oder 81,23 aufs Hundert, mehr als vier Fünftel aller Gutachten, von Praktikern, die alle mit ihrem Namen einstehen, nicht so, wie „sämmtliche thierärztliche Vereine Deutschlands" figuriren, sondern mit ihrem Namen und ihrer Person einstehen für das, was seitens der oben genannten 13 Gelehrten amtlich und ebenso unsererseits behauptet wird. Selbst wenn man sich aber schließlich auf den Standpunkt des Herrn Dr. Oertel stellen wollte, mit dem ich mich im Uebrigen, so verlockend es wäre, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit heute nicht mehr beschäftigen will, — selbst wenn man sich auf diesen Standpunkt stellte — ich stelle mich nicht darauf 4-: „es steht Gutachten gegen Gutachten", so wäre doch die einzig logisch richtige und die einzig gerechte Forderung die: aätiue sub juäiee lis est, der Streit schwebt noch vorm Richter, und so lange der Streit schwebt, kann Niemand dem Gesetzgeber zumuthen, Stellung für den einen der streitenden Theile zu nehmen. (Sehr richtig!) Ich verlasse aber diesen Gegenstand, nachdem ich glaube, einen ausreichenden Beweis dafür erbracht zu haben, daß wir auch im Centrum uns sachlich mit dem Anträge der Herren Antragsteller beschäftigt haben. Für uns ist und bleibt bei allem guten Willen, jeder unnöthigen Thierquälerei zu begegnen, wenn nöthig auch reichsgesetzlich zu begegnen, unüberfieiglich dieSchranke des Eingriffs in religiösen Satzungen. Und wie richtig wir gethan, uns auf diesen grundsätzlichen Standpunkt zu stellen, das zeigt uns nach den Erfahrungen der Maigesetze und angesichts der vielfältigen Versicherungen, daß diese Zeilen für immer vorüber seien, der Umstarü-, daß noch am 25. April d. I. von fast allen Seiten dieses Hauses zu unserer nicht geringen Verwunderung anerkannt worden ist: das Staatsgesetz steht unter Umständen auch über dem religiösen Gesetz, auch über dem Gewissen des Einzelnen. Meine Herren, um aber diesen, wie ich selbst sehr , gern anerkenne, widerwärtigen und häßlichen Streit mit einem versöhnlichen Worte zu schließen, will ich nicht nur darauf Hinweisen, daß ich schon früher einmal gelegentlich derselben Erörterungen gesagt habe: „Nicht mit zu hassen, mit zu lieben sind wir da", und um dem Citat aus der „Antigone" etwas hinzuzufügen: ausgleichende Gerechtigkeit, des Gesetzgebers höchste und schönste Pflicht, zu üben; sondern ich möchte mich noch beziehen auf das schöne Wort, welches der jetzt eben verstorbene Kardinal Erzbischof Philippus Krementz von Köln im Frühjahr 189; an die Abordnung der Synagogengemeinden und der Rabbiner in Köln gerichtet hat, indem er sagte: „Mögen wir in unseren religiösen Überzeugungen auseinandergehen, das mag jeder Mensch mit seinem Gott abmachen; aber die Menschen sollen in Werken der Nächstenliebe und Tugend wetteifern und in Ruhe und Frieden trotz verschiedener religiöser Anschauungen mit einander leben." Nehmen die jüdischen Lehrer Interesse an den pädagogischen Fragen der Gegenwart? Von S. Grünewald, Lehrer in Siegen. tor einiger Zeit veröffentlichte Herr Mittelschullehrer Feiner- Hamburg in dieser Zeitung einen länger« Artikel, der sich hauptsächlich mit der Vorbildung des jüdischen Lehrers im Seminar, sodann aber auch mit der Fortbildung desselben im Aml und mit seinem Jntereffe für pädagogische Tagesfragen beschäftigte Sowohl die jüdischen Seminarien als auch die jüdischen Lehrer sind in der gründlichen Betrachtung, die Herr Feiner über sie angesteüt hat, schlecht weggekommen; es wurde auf manchen Mißstand hingezeigt, dessen Dasein nicht geleugnet werden kann. Das hat auch Herr Seminardirektor Dr. Gutmann-Münster in seiner Erwiederung ans die Angriffe, die Herr Feiner gegen die Seminarien machte, zugegeben, obwohl er den Wunsch aussprach, daß man »iemals über das Ziel hinausschießen und niemals Zwietracht säen dürfe. Ich will nun in Folgendem versuchen, die Behauptung zu widerlegen, daß bei den jüdischen Lehrern das Interesse für pädagogische Fragen der Gegenwart nicht so rege sei, wie es sein sollte. Herr Feiner beweist diese Behauptung ganz besonders mit dem Umstand, daß vor zwei Jahren auf dem Lehrertage in Hamburg die jüdische Lehrerschaft weit unter dem Prozentsatz vertreten gewesen sei, ja, daß sogar viele jüdische Lehrer gefehlt hätten, die ohne Aufwand von Mühe und Zeit hätten erscheinen können. Ich finde diesen Schluß von einem kleinen Theil der jüdischen Lehrerschaft ans die Gesammtheit derselben — selbst wenn die Behauptung des Herrn Feiner auf den kleinen Theil zuträfe — mindestens sehr voreilig und gewagt. Die Gründe für das Nichterscheinen der jüdischen Lehrer auf den deutschen Lehrertagen sind wohl nach ganz anderen Richtungen zu suchen als im Mangel an pädagogischem Jntereffe, so z. B. in dem Verhalten der christlichen Lehrer gegen den jüdischen Kollegen. So wahr und erfreulich es ist, daß mancherorts die christlichen Lehrer vorurtheilsfreie Menschen sind, mit denen es sich angenehm verkehren läßt, so wahr und betrübend ist es, daß sie nicht selten unter sich einen Kreis bilden, in welchen der jüdische Berufsgenoffe nur schwerlich Eingang

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