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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-19 · Heft 20 (19.5.1899) · p. Seite 233

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 20 (19.5.1899)
Date
1899-05-19
Page
Seite 233 (sequence 5)
Language
German
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haben ganz besonders in seinem Schlußwort sehr ausführlich gethan —: ist denn diejenige Kundgebung, welche die sämmtlichen Rabbiner Deutschlands im Jahre 1894 erlassen haben, eine Kundgebung des Judenthums, ist sie eine amtliche Erklärung Namens aller unserer jüdischen Mitbürger? Herr Dr. Vielhaben zieht das in Zweifel, bestreitet es allem Anschein nach direkt; er deutet wenigstens als seine Meinung an: die Rabbiner sind nicht die offizielle Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft, ihre Erklärungen sind nicht maßgebend für die jüdische Religion, und es liegt keine legitime bestimmte Erklärung seitens der letzteren vor. Meine Herren, ich will zunächst doch das in Erinnerung rufen gegenüber dem Borwurfe „veraltet": die Rabbiner erklären sich in der schon von mir verlesenen Kundgebung ausdrücklich gegen die Betäubung wie durch Gehirnschlag und Schlachtmaske, so durch Schußmaske u. s. w., die sämmtlich einem Verbote des Schächtens gleichkommen und Hunderttausende von Bekennern des jüdischen Glaubens zwingen würden, auf den Genuß des wichtigsten Nahrungsmittels gänzlich zu verzichten, um nicht ihr Gewissen durch Uebertretung einer Religionsvorschrift zu belasten. Ich mache weiter darauf aufmerksam: es sind sämmtliche Rabbiner des Deutschen Reiches; und, was den Herrn Dr. Bielhaben insbesondere interessiren wird, auch der von ihm mir wiederholt zum Studium empfohlene Rabbiner von Oppeln, Herr Dr. A. Wiener, steht unter dieser Kundgebung der sämmtlichen Rabbiner Deutschlands — ich komme auf denselben später noch mit einigen Worten zurück, 'ich will jetzt nur die Frage zu Ende führen: hat das Judenthum als solches das Schächtverbot als einen Eingriff in eine Religionsvorschrist des Judenthums bezeichnet? Der verehrte Herr Vorredner hat schon auf den Sturm hingewiesen, den seinerzeit mehr als 2000 Judengemeinden erregt haben, welche mit Bittschriften an den hohen Reichstag vorstellig wurden gegen das Schächtverbot, gegen die reichsgesetzliche Einführung der vorgängigen Betäubung der Schlachtthiere. Man wird sagen müssen: was die — wenn ich recht gezählt habe — 257 Rabbiner des Deutschen Reiches behaupten, haben die mehr als 2600 jüdischen Gemeinden genehm gehalten und bestätigt. Aber, damit noch nicht genug: der Berliner Thierschutzverein hat den Versuch gemacht, den Gegenbeweis zu erbringen, und hat sich seit drei Jahren bemüht, Unterschriften israelitischer Mitbürger unter eine „öffentliche Erklärung" zu gewinnen, welche aussprechen sollte, daß auch nach ihrer, dieser jüdischen Mitbürger, Ueberzeugung das Schächten im Widerspruch mit dem sittlichen Empfinden aller nichtjüdischen Mitbürger stehe, und daß das Schächtverbot oder wenigstens der gesetzliche Zwang zur vorgängigen Betäubung der Schlachtthiere kein Eingriff in die Religionsvorschriften, sondern nur in einen möglichst bald aufzugebenden rituellen Gebrauch der Juden sei. Und was war der Erfolg? Nach dem eigenen mündlichen und schriftlichen Eingeständniß des wiederholt genannten Herrn Hans Beringer, des Geschäftsführers des Berliner Thierschutzvereins, ist es in den 3 Jahren nicht gelungen, auch nur eine einzige jüdische Unterschrift unter diese geplante öffentliche Erklärung zu erbalten. Also es ist, sollte ich meinen. Beweis und Gegenbeweis vollkommen schlüssig erbracht, daß das gesammte deutsche Judenthum, und nicht nur die 257 Rabbiner, auf dem Standpunkt steht, daß der Eingriff, auch in der Form dieses Gesetzentwurfs, in die rituelle Schlachtart der Juden ein Eingriff in eine religiöse Satzung der Juden ist. Nun ist ja — ich muß das zugeben —, um diese einmüthige Stellungnahme des Judenthums zu entkräften, recht viel Staat gemacht worden mit einigen Rabbinern, drei im Ganzen, 1,167 pEt., die auf einem anderen Standpunkt stehen sollen. Ich übergehe zwei, die früher genannt worden sind, auf die wohl auch der Herr Vorredner abgezielt hat: der eine heißt Stein, der andere Stern. Ich übergehe sie, weil der eine von feiner eigenen Gemeinde entlassen, der andere freiwillig aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgeschieden ist. Ich bleibe bei dem Herrn Dr. Wiemr, welcher Herrn Dr. Vielhaben bei der ersten Lesung eine so gewichtige, mächtige Stütze zu verleihen schien Nun ist es ja wahr, das Buch, welches ich hier bei mir habe, welches mir der Herr Kollege Dr. Vielhaben zu eingehendem Studium empfohlen hat: „Die jüdischen Speisegesetze nach ihren verschiedenen Gesichtspunkten" von Rabbiner Dr. A. Wiener — De ciborum e legibus divinis (biblicis) atque rabbinicis vetitorum indole et sententia, Auctore Adolpho Wiener, Dioeceseos Oppoliensis Rabbino —, spricht sich an manchen Stellen recht . ungünstig über die Rabbiner aus, enthält namentlich auch das von Herrn Dr. Vielhaben Angezogene, wonach die Rabbiner nur aus Herrschsucht, nur um ihre Machtvollkommenheit aufrecht zu erhalten, diese Stellung eingenommen hätten. Ich war im Laufe einer persönlichen Bemerkung, in welcher ich den Vorwurf zurückwies, den Gegenstand nicht sachlich vertieft zu haben, im Begriff, dein Herrn Dr. Vielhaben nahe zu legen, daß er ihn wahrscheinlich noch weniger sachlich vertieft hätte, — als ich von dem verehrten H^rrn Präsidenten unterbrochen wurde. Derselbe wird mir wohl heute, wo ich zur Sache spreche, gestatten, nun doch auch den Herrn Abgeordneten hinzuweisen, nicht nur, wie bereirs geschehen, auf Dr. Wiener unter der Kundgebung sämmtlicher Rabbiner, sondern auch zwei Stellen aus derselben Schrift des Herrn Dr. Wiener zu verlesen, die, wenn ich deutsch verstehe, die schärfste Berurtheilung des Vorgehens der Herren Antragsteller aussprechen; ich muß mich wundern, daß Herr Dr. Bielhaben uns das nicht auch zu lesen empfohlen hat. Dr. Wiener sagt auf Seite 292: „Zugegeben selbst, daß durch das rituelle Schlachten das Thier einen etwas größeren und um wenige Sekunden längeren Schmerz erleidet, was dann? Steht der Mensch nicht höher als das Thier? Verdient die Schonung und Pflege seines sittlichen und humanen Gefühls nicht größere Beachtung als der augenblickliche Schmerz, den das Thier empfinden mag? Man denke an die entsetzlichen, Anfangs erschütternden, später nach und nach abstumpfenden und verhärtenden Wirkungen auf das menschliche Gemüth, welche die dem Tbiere versetzten heftigen und wiederholten Kopfschläge haben müssen und haben u. s. w. Ist solchen Praktiken nicht eine sanfte und doch sichere Anwendung des feingeschliffencn, lückenlosen Schlachtmessers in Rücksicht auf das Gefühl des Menscheil bei Weitem vorzuziehen? „Ist das Gesetz etwa des Ochsen und nicht vielmehr des Menschen wegen gegeben?" Der Staat gestattet ja auch, und mit vollstem Recht, die Vivisektion, die doch unstreitig eine Thierquälerei a, outrance ist? Warum? Der höheren Interessen und der bevorzugteren Ansprüche des Menschen wegen. Durch die Vivisektion wird die Heilkunde gefördert und in den Stand gesetzt, menschliches Leben sicherer zu erhalten, menschlichen Schmerz besser stillen und verkürzen zu können. Es ist also die Rücksicht für den Menschen, die in den Augen eines erleuchteten und humanen Staates höher steht als die für das Thier. Und dieser Gesichtspunkt sollte auch vernünftigerweise dazu leiten, die rituelle Schlachtmethode für unschädlicher und geeigneter anzusehen als die formidabeln und barbarisirenden An- und Eingriffe auf das thierische Leben, wie sie sonst, in einer Gegend mehr, in anderer weniger, in Uebung sind. Und dies führt uns endlich noch zu einem dritten Punkte. Der Staat hat die Pflicht, Seelenpein seinen Angehörigen zu ersparen. Nun, unzählige Israeliten würden sich in ihrem Gewissen tief verletzt und beunruhigt fühlen, falls sie sich genöthigt sähen, Fleisch von Thieren zu genießen, die nicht nach rabbinisch-ritueller Weise geschlachtet sind. Die Wahrung der Glaubens¬ und Gewissensfreiheit und die Beschützung des Staatsangehörigen in seinen religiösen Skrupeln sollten sicherlich höher stehen als der vermeintlich etwas größere, jedoch unter allen Umständen schnell endende Schmerz des Thieres, der demselben aus dem jüdischen Schlachtritus möglicherweise erwachsen dürfte. Daß viele freisinnige jüdische Theologen ebenso wie intelligente Laien die rituelle Schlachtweise für nicht biblisch begründet, sondern nur als rabbinische Vorschrift betrachten, ändert an der Sache nichts. Eine große und wohl die bei Weitem überwiegende Zahl der Israeliten hält sich nun einmal an die rabbinische Satzung gebunden, und Gewissenszwang bleibt Gewissenszwang." Das ist der Dr. A. Wiener, mit welchem Herr Dr. Vielhaben mich und meine politischen Freunde zu widerlegen gemeint hat, unter der Voraussetzung, wir würden seine Mahnung, die Angelegenheit sachlich vertieft zu betrachten, nicht schon im Voraus befolgt haben." Herr Dr. Lieber widerlegte nun in sehr scharfer Weise die Aeußerungen des antisemitischen Abgeordneten Bielhaben über das Gutachten du Bois-Reymonds und schloß daran seine glänzende Rede folgendermaßen: „Genau ebenso verhält es sich mit dem Hinweise des Herrn Dr. Bielhaben, den sich heute Herr Liebermann von Sonnenberg eben-

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