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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-12 · Heft 19 (12.5.1899) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 19 (12.5.1899)
Date
1899-05-12
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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MWMWWMWWMMWWWWWMWMWW CT «WWWWWWM Entlastung. 4. Stellungnahme zur Begründung einer vom Verband der jüdischen Lehrervereine herauszugebenden Zeitschrift. 5. Mitwirkung her Lehrer am „Statistischen Jahrbuch". 6. Feststellung des Ortes und der Zeit für die nächstjährige Generalversammlung. 7. Wahl des Vorstandes. Reise-Subvention für die Bereinsmitglieder. K. Aus Westpreußen, im Mai. Eine Ehrung des Kommerzienraths Löser in Elbing beabsichtigen die städtischen Behörden daselbst aus Anlaß des Bestehens der Cigarrenfabrik des Herrn Löser durch Ueberreichung einer Adresse am Jubiläumstage. Ferner soll eine Straße jener Stadt fortan den Namen „Löser-Straße" führen. — Ein Prozeß, welcher die jüdische Gemeinde in Bischofsburg gegen den Inhaber eines dortigen Hotels führt, ist vom Landgericht Bartenstein zu Ungunsten des Hotelbesitzers entschieden worden. Der Letztere übernahm das Hotel mit der Verpflichtung, der jüdischen Gemeinde einen von ihr seit langen Jahren zum Gottesdienst benutzten Raum auch ferner unter den alten Bedingungen zu belassen. Durch den Umbau des Hotels wurde nun der Zugang zu dem Betsaale verlegt und über eine Veranda geführt. Die Gemeinde machte geltend, daß sie durch die Verlegung des Zuganges behindert werde, und erlangte ein obsiegendes Urtheil, welches bestimmt, daß der frühere Zustand wieder hergestellt werden muß. — Religionslehrer Geisenberg in Marienwerder ist in den Vorstand der Liedertafel dortselbst als stellvertretender Vorsitzender und Notenwart gewählt worden. — In dem neubegründeten Kreis-Kriegerverband Allen stein wurde auch der Kaufmann Mendelsohn daselbst in den Vorstand gewählt. — Jüngst starb in Berlin die Wittwe Rosa Michaelis, und wurde die Leiche nach letztwilliger Bestimmung nach Dir schau, wo die Verstorbene, die ein Alter von 76 Jahren erreicht, bis zu ihrem 73. Lebensjahre gelebt, überführt und im Erbbegräbniß zur ewigen Ruhe bestattet. Dieselbe galt als eine gottesfürchtige und brave Frau. Zu ihrem siebzigsten Geburtstage schenkte sie der Synagogengemeinde Dirschau einen prachtvollen Thoraschmuck und Vorhang. Ihr Andenken bleibt gesegnet! Breslau, 5. Mai. Der Bericht über die zweite Generalversammlung des liberalen Vereins der Synagogengemeinde in Breslau ist wiederum sehr inhaltreich. Der Verein gedeiht unter feiner thatkräftigen Leitung vortrefflich. In der Rede des Herrn Dr. Reich verbreitet sich dieser ausführlich über die Thätigkeit des Vereins im Interesse des Religionsunterrichtes und der Beschaffung geeigneter Lehrkräfte für diesen. Der Verein hat eine Petition an die Gemeindebehörden und an das Kuratorium der Fränkel'schen Stiftungen gerichtet, am hiesigen Rabbinerseminar eine Lehrerabtheilung zu errichten. Ferner hat dasselbe sich bemüht um Ausbildung tüchtiger Kantoren. Die betreffenden Verhandlungen des Gemeindetages sind bekannt. Der Bericht referirt sehr ausführlich darüber. Auch der Begründung eines Instituts für Krankenpflegerinnen ist der Verein näher getreten, der in diesem Jahre anläßlich der Repräsentantenwahlen hoffentlich eine lebhafte Thätigkeit entfalten wird. Auch die sachkundige Rede des Herrn Dozenten Dr. Brann über all diese Fragen macht den Bericht zu einer sehr interessanten und werthvollen Lektüre. L. Hannover, 8. Mai. An dem Tage, an dem vor 25 Jahren der Verein für Altersversorgung und Krankenpflege ins Leben gerufen wurde, errichtete der Verein sich ein unvergängliches Denkmal. Den Bemühungen des Vorstandes ist es gelungen, eine ausreichende Summe zum Bau eines neuen Krankenhauses und eines Heims für die Alten und Schwachen zu erhalten, so daß am 4. d. Mts. der Grundstein zu den genannten Gebäuden gelegt werden konnte. Seit einer Reihe von Jahren besitzt die hiesige Gemeinde eine Krankenstation, die aber in keiner Beziehung auch nur im Entferntesten den Ansprüchen entsprach. Für eine bedeutende Summe und für die Abtretüng eines Theiles des alten Krankenhausplatzes wurde von der Stadtverwaltung ein Platz in sehr gesunder Lage erworben. Es berührt eigenthümlich, daß zu einenr solchen Zwecke der Magistrat ni cht einen Bauplatz ohne Entschädigung überwiesen hat, besonders in einer Stadt, in der den Stadtvätern sehr oft von Juden reiche Spenden zur Bertheilung an Arme und Kranke ohne Unterschied der Konfession übermittelt werden. Der neue Bauplatz ist so umfangreich,. daß ein Krankenhaus, bestehend aus einzelnen Pavillons, mit allen modernen Einrichtungen errichtet werden kann. Zu der Grundsteinlegung hatten sich trotz des sehr ungünstigen Wetters der Gemeindevorstand, die Vertreter der Vereine der hiesigen Gemeinde und eine große Zahl angesehener Gemeindemitglieder eingefunden. Nach einem Chorgesang hielt Landrabbiner Dr. Gronemann die Festrede. Er gedachte in Dankbarkeit des verstorbenen Landrabbiners Dr. Meyer, der im Verein mit dem ebenfalls schon verstorbenen Hirsch Oppenheimer, dem Vater des kürzlich so plötzlich dahingeschiedenen Vorstandsmitgliedes der Gemeinde, sich große Verdienste für Errichtung eines Krankenhauses erworben hatte. Im Namen der Gemeinde sprach der erste Vorsteher derselben, Herr I. Kauffmann, für den Wohlthätigkeitsverein Herr Isaak Hirsch. Nachdem Herr Eduard Spiegelberg die Urkunde verlesen, wurde sie unter Gesang des Synagogenchors in den Grundstein versenkt. Die üblichen Hammerschläge und die Ansprache des Architekten beschlossen die Feier. 2Hannover, 7. Mai. Die Einladung zuder am 21. und 22. d. Mts. hier stattfindenden 35. Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover enthält die nachfolgende Tagesordnung: 1. Berichterstattung. 2. Vorstandswahl. 3. „Welche Anforderungen müssen an die jüdischen Lehrer und Lehrer-Bildungsanstalten gestellt und von beiden erfüllt werden?" Referent: Herr Lehrer Hofmann-Twistringen. — Korreferent: Herr Seminarlehrer Levy-Hannover. 4. „Der Unterricht in der jüdischen Geschichte." Referent: Herr Lehrer Löwenstein-Scharmbeck. 5. Lehrprobe des Herrn Levisohn-Hannover: Psalm 23 (Oberstufe). 6. Freie Besprechungen. Im Anschluß an die Lehrerversammlung werden die Mitglieder der Unterstützungskasse zu einer Generalversammlung auf den 22. d M. eingeladen mit folgender Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht. 2. Wahl dreier Vorstandsmitglieder an Stelle der Ausscheidenden. 3. Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Finanzlage und des Haushalts der Kasse. 4. Etwaige Anträge von Mitgliedern. Hamburg, 5. Mai. Ein interessanter Rechtsstreit wegen einer Ausweisung aus dem Hamburgischen Staatsgebiet ist soeben zum Abschluß gekommen. Der jüdisch-türkische Unterthan Alcalai, der hier mehrere Jahre lang ansässig war und einen schwunghaften Handel mit Teppichen und Orientwaaren führte, erhielt im vorigen Jahre, wie wir seinerzeit gemeldet, von der hiesigen Polizeibehörde die Weisung, Hamburg sofort zu verlassen. Der Türke, der hier zu großem Wohlstand gekommen ist, setzte alle Mittel in Bewegung, um die Aufhebung der polizeilichen Verfügung zu erreichen. Allein alle seine Darlegungen und Gesuche wurden abschlägig beschieden. Nun beschritt Alcalai den Rechtsweg gegen den Ausweisungsbefehl. Er machte geltend, daß seine Ausweisung unzulässig sei, weil nach den zwischen dem Deutschen Reiche und der Türkei bestehenden Verträgen die Niederlassung der beiderseitigen Unterthanen gegenseitig gestattet sei. Das hiesige Landgericht wies die Klage des Türken wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges gegen die Ausweisung eines von der Polizei als lästig bezeichneten Ausländers ab. Die dagegen von Alcalai eingelegte Berufung wurde soeben in der letzten Instanz vom Hamburgischen Oberlandesgericht mit folgender -Begründung verworfen: „Es ist davon auszugehen, daß Ausländer an sich überhaupt kein Recht zum Aufenthalt und zur Niederlassung im Deutschen Reiche und im Hamburgischen Staatsgebiet besitzen, und daß es an sich im Ermessen jedes einzelnen Staates steht, ob er Ausländern den Eintritt in sein Gebiet verwehren bezw. ihnen den ferneren Aufenthalt darin verweigern will. Demgemäß befugt das Berhältnißgesetz in § 23 die Polizeibehörden, falls sie dies im öffentlichen Interesse für erforderlich halten, Ausländer aus dem Hamburgischen Staate zu verweisen, soweit nicht Gesetze und Staatsverträge entgegenstehen. Der Kläger meint nun allerdings, daß letzteres der Fall sei, da durch die zwischen dem Deutschen Reiche und der Türkei bestehenden Verträge den Unterthanen beider Länder der Aufenthalt in beiden Staaten gegenseitig gestattet werde. Es braucht jedoch hierauf nicht näher eingegangen zu werden, denn aus Staatsverträgen erwachsen Rechte und Pflichten immer nur für die vertragschließenden Staaten selbst, nicht auch für deren Unterthanen. Diese erwerben durch den Staatsvertrag insbesondere auch gegen den fremden Staat keine eigenen Rechte, und es kann daher auch der Kläger aus den von der Türkei und dem Deutschen Reiche etwa geschlossenen Verträgen gegen das Reich und dessen Einzelstaaten einen privatrechtlichen Anspruch nicht herleiten. Es kann daher die fragliche Maßregel der Hamburgischen Polizeibehörde vor den Gerichten nicht angefochten werden." Der Türke will jetzt auch noch vor dem Reichsgericht sein Glück versuchen.

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