Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1899)
- Date
- 1899-05-05
- Page
- Seite 213 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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WWW SW WWWWWWFWWWWWWWMWWMMMWW 213 unter uns? Die Zeichen der Zeit sprechen dafür. Wo aber sind unsere Befreier? Suchen wir sie noch immer unter den verschiedensten Völkern und Parteien? War Moses ein Aegypter? Raffe dich auf, Israel, und hilf befreien vom eisernen Druck, was noch in den Fesseln des Druckes schmachtet, hilf befreien deine Brüder! Iwri. Ein ministerielles Votum Lider Abraham Geigers wissenschaftliche Zeitschrift. Mitgetheilt von Prof. Dr. Ludwig Geiger. en Lesern dieser Zeitschrift ist vielleicht noch in Erinnerung (vgl. A. Z. d. I. 1897, S. 285 und die dort angeführte Stelle aus dem Jahrgang 1895), daß der Plan Abraham Geigers, bald nach seiner Anstellung in Breslau (1840) die wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie fortzusetzen,. auf Censurschwierigkeiten stieß. Geiger wendete sich selbst,, wie aus dem am angeführten Ort mitgetheilten Brief ersichtlich ist, mehrmals an das Ministerium, und, was Geiger vermuthlich nie erfuhr, auch der einflußreiche Berliner Buchhändler und Schriftsteller Moritz Beit war durch ein Gutachten zu seinen Gunsten thätig. Erst jetzt aber kamt ich die ganze Sache wirklich authentisch darstellen, und da es sich hierbei in keiner Weise um eine Familienangelegenheit handelt, sondern um einen Gegenstand, der für die religiösen Kämpfe am Anfang der 40 er Jahre hochbedeutsam und auch für unsere Zeit und deren Bestrebungen nicht ohne Interesse ist, so sei es gestattet, von dieser neu erworbenen Kenntniß hier Mittheilung zu machen*). Am 17. November 1840 suchte Geiger bei dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien, von Merkel, die Erlaubniß nach, seine Zeitschrift, von der er während seines Wiesbadener Aufenthaltes 4 Bände, die 2 ersten in Frankfurt, die 2 letzten in Stuttgart, batte erscheinen lassen, in Breslau fortsetzen zu dürfen, und bat im Falle der Genehmigung um einen Censor. Der Oberpräsident schickte eine Abschrift dieses Schreibens an den Minister des Inneren, Herrn von Rochow, 8. Januar 1841, und beantragte unter Gründen, die in dem folgenden Gutachten angeführt sind, diesem Gesuch nicht Statt zu geben. Der Minister des Inneren hielt die Bedenken des Polizeipräsidenten zwar nicht für unbegründet (27. I. 1841), wollte aber eine Unterdrückung der Zeitschrift nicht anrathen, sondern in Gemeinschaft mit seinen Kollegen, den Ministern des Kultus und des Auswärtigen, einen Jmmediatantrag beim König stellen, das bekannte Edikt vom 9. Dezember 1823 aufzuheben, durch welches alle Neuerungen im jüdischen Kultus aufs Strengste untersagt waren, und nach dieser Aufhebung der Zeitschrift die Konzession ertheilen. Bon diesem Antrag wurde er jedoch abgebracht durch ein Botum des Ministers des Auswärtigen, Freiherrn von Werther, 20. II. 1841, dem der Kultusminister Eichhorn am 6. März 1841 im Wesentlichen beitrat. Dieses Gutachten, bei dem ich nur gewisse Respektformeln, unbedeutende Stellen, Wiederholungen u. dgl. ausgelassen habe, lautet folgendermaßen: „Der Rabbiner Dr. Geiger zu Breslau beabsichtigt, von dort aus die früher während seines Aufenthaltes in Wiesbaden resp. in Frankfurt und Stuttgart erschienene, nur erst seit dem verflossenen Jahre unterbrochene „Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie" fortzusetzen, und zwar alljährlich einen Band derselben erscheinen zu lassen. Derselbe hat hierzu bei dem Herrn Oberprästdenten der Provinz Schlesien um die nöthige Konzession gebeten, in der er zugleich erklärt, „daß die 0 Die im Folgenden benutzten Aktenstücke befinden sich im Kgl. Geh. Staatsarchiv, II. 77, II, Cenfursachen specialia lit. J. No. 19. Tendenz der gedachten Zeitschrift auch von jetzt ab ganz dieselbe wie bisher bleiben werde". Der Herr Oberprästdent, indem er in einem anliegenden Bericht bemerkt: wie dem Unternehmen des Geiger, da dasselbe sich lediglich in den Kreisen wissenschaftlicher Untersuchungen bewegen soll, an und für sich weder ein politisches Bedenken noch eine gesetzliche Vorschrift entgegenstehe, auch gegen die Persönlichkeit und die Qualifikation des Unternehmers sich nichts erinnern lasse, fügt jedoch hinzu, daß er es nichtsdestoweniger insofern für bedenklich erachte, die fragliche Konzession zu ertheilen, als der Geiger offenbar der Träger eines neuen sozialen jüdischen Prinzips sei, dem es keineswegs genüge, das alte Judenthum nur mit Ausweisung einiger veralteten talmudischen Doktrinen fortzusetzen, der vielmehr mit einigen Gleichgesinnten die Stiftung einer neuen jüdischen Sekte anstrebe. Mittelst des Votums vom 27. vorigen Monats theilt der Minister des Inneren das diesfallsige Bedenken des Oberpräsidenten insofern, als die qu. Zeitschrift, da der Geiger notorisch das Haupt einer jüdischen Partei sei, deren Tendenz auf Purifikation des Dogma und einer durchgreifenden Reform der Liturgien gerichtet ist, offenbar zum Organ einer solchen neologischen Tendenz dienen soll. Einem Unternehmen dieser Art glaube aber der Minister so lange wenigstens seine förmliche Zustimmung vorenthalten zu müssen, als die K.-O. vom 9. Dezember 1823 noch in Kraft sei, da in derselben dem Ministerium ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden, durchaus keine neue Sekte unter den Juden zu dulden. Ohne jedoch deshalb die Zurückweisung des Antrages des Dr. Geiger zu bevorworten, wünsche der Minister vielmehr von der Ansicht aus, daß unter den gegebenen Umständen die erbetene Konzession nur von dem König ertheilt werden könne, die gegenwärtige Angelegenheit zu benutzen, um die allerhöchste Mllensmeinung über die fernere Aufrechterhaltung des in der allegirten K.-O. ausgesprochenen, weder mit Erfolg durchzuführenden noch mit den bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu vereinbarenden Prinzips zu erfahren; lade daher die beiden anderen königlichen Ministerien zu einem gemeinsamen Jmmediatbericht ein, in welchem unter Darlegung der Gründe der Undurchführbarkeit des beregten Prinzips die Ertheilung der von dem Geiger erbetenen Konzession zu bevorworten sein würde. Ob und inwieweit die in dem allegirten Votum enthaltene Argumentation gegenüber dem in der K.-O. ausgesprochenen Prinzip an und für sich haltbar erscheinen dürfte, darüber kann ich mir von dem Standpunkte des mir anvertrauten Ministeriums aus Verstand ein Urtheil nicht erlauben wollen. Eine andere Frage, bei der allerdings auch das Ressort des mir anvertrauten Ministeriums als eines derjenigen drei betheiligt erscheint, denen gesetzlich mit der allgemeinen Beaufsichtigung des Censurenwesens in der Monarchie auch die Befugniß beigelegt ist, Konzessionen zu neuen litterarischen Unternehmungen zu ertheilen, dürfte dagegen die sein: Kann von Seiten der drei Ressort-Minister aus der K.-O. mit Grund eine Veranlassung entnommen werden, dem Geiger die Konzession zu verweigern? Der Wirkung auf die Sache nach trifft die Frage, wie sie vorstehend normirt ist, mit der zusammen, welche sich von dem Gang des Votums des Ministers des Inneren aus dahin stellen dürfte: Bedürfen die Ressortministerien, um dem Geiger die erbetene Konzession zu ertheilen... der ausdrücklichen allerhöchsten Ermächtigung oder nicht? . . . Bei der Erörterung der Frage dürfte zunächst allerdings die Veranlassung zu der K.-O. selbst in Betracht kommen. Der Notorietät zufolge schreibt sich dieselbe von einem in damaliger Zeit sich hier gebildeten, infolge jener Ordre aber sofort aufgelösten sogenannten „jüdischen Tempelverein" her. Es war dies ein gottesdienstlicher Privatverein, an dessen Spitze einige der reichsten hiesigen Juden standen, welche ohne alle und jede wissenschaftliche und konfessionelle Autorität selbst unter ihren Glaubensgenossen sich berufen glaubten, nach eigenem Gutdünken einen Gottesdienst und eine Liturgie aus jüdischen und christlichen Elementen zusammenzustellen. Die große Mehrzahl der hiesigen jüdischen Gemeinde hatte über diese Anmaßung Beschwerde bei dem König geführt, und in Verfolg derselben erging die in Rede stehende K.-O. Es kann hiernach wohl angenommen werden, daß der König bei der Schlußbestimmung der K.-O. nur den Zweck vor Augen hatte, i i i i j