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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-05 · Heft 18 (5.5.1899) · p. Seite 211

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 18 (5.5.1899)
Date
1899-05-05
Page
Seite 211 (sequence 7)
Language
German
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211 trotzdem haben Aub und Geiger auf das Recht, in der Alten Synagoge zu predigen, niemals verzichten wollen. Den gleichen Standpunkt vertreten auch unsere heutigen Rabbiner. Sie halten es für nothwendig, zu betonen, daß die Unterschiede in den einzelnen Synagogen nicht so groß seien, als daß man nicht immerhin eine einheitliche gemäßigte Richtung für die Gesammtgemeinde darin erkennen könnte. In dem Augenblick, wo man die Rabbiner derart über die Synagogen vertheilt, daß jeder derselben nur in der Synagoge einer Richtung zu fungiren hat, wird das Vorhandensein eines religiösen Zwiespaltes in der Gemeinde sanktionirt, und es kann nicht ausbleiben, daß nach beiden Seiten ein Fortschreiten zum Radikalismus hin sich entwickelt. Ein solcher Beschluß würde auch die andere Gefahr mit sich bringen, daß wir in demselben Augenblick Religionsschulen verschiedenerRichtung würden einrichten müssen. Der thatsächlich kaum vorhandene, sondern eher künstlich konstruirte religiöse Zwiespalt in der Gemeinde würde dadurch auf die Kinder ausgedehnt werden und in Zukunft erst recht deutlich in die Erscheinung treten. ‘ Neben diesem Gesichtspunkt ist noch ein anderer zu beachten. Es wird allgemein behauptet, daß durch eine Verlheilung der Rabbiner an die einzelnen Synagogen die Seelsorge sich besser entwickeln würde. Ein Beweis hierfür ist bisher von Niemandem geliefert worden und wird auch schwer zu erbringen sein. Die Annahme, daß die einzelnen Gemeindemitglieder ihren Rabbiner näher kennen lernen würden, wäre nur dann berechtigt, wenn thatsächlich die Synagogen von der großen Mehrheit anders als an den drei hohen Feiertagen besucht würden. Zudem besteht noch ein wesentlicher Unterschied zwischen der christlichen und der jüdischen Seelsorge. Die letztere drängt sich Niemandem auf, und andererseits hat die christliche Seelsorge nur darin ihre Erfolge, als der ganze Kultus weit häufiger Gelegenheit zu einem direkten Herantreten der einzelnen Gemeinde- Mitglieder an den Geistlichen bietet, als dies beim jüdischen Kultus der Fall ist. Die Durchführung des genannten Antrages würde endlich bedingen, daß das Beamtenpersonal bedeutend vermehrt werden müßte. Denn da für jeden Kantor ein Vertreter zur Stelle sein muß, würde die Zahl der Kantoren doppelt so groß sein müssen als die Anzahl der Synagogen, während jetzt ein oder zwei überzählige Kantoren (Hilfskantoren) zur Vertretung für sännntliche Synagogen vollständig dem Bedürfnisse entsprechen würden. Das Gleiche würde bei den Rabbinern statthaben. Es läßt sich ja nicht leugnen, daß die räumliche Entfernung der einzelnen Synagogen die Funktionen für diejenigen Kultusbeamten, welche entfernt wohnen, sehr schwierig gestaltet. Diesem Umstande läßt sich jedoch dadurch abhelfen, daß ini Verwaltungswege und nicht durch generellen Beschluß für je zwei oder drei näher bei einander gelegene Synagogen eine entsprechend größere Anzahl von Rabbinern und Kantoren bestimmt wird, welche alsdann ihre Wohnung entsprechend wählen können, so z. B. würde» für die Alte und Neue Synagoge drei Rabbiner und drei Kantoren, welche alternirend dort fungiren, genügen, ebenso für die Lindenstraße und Lützowstraße und endlich in gleicher Weise für die Kaiserstraße und die im Nordosten der Stadt neu zu errichtende Synagoge. Wir möchten diese Ausführungen damit schließen, daß im Prinzip jeder Schritt vermieden werden sollte, der zu einer Eiutheilung der Gemeinde in Parochien führt. Eine solche Parochialeintheilung, so gut sie von den Antragstellern gemeint ist, müßte doch am Ende in natürlicher Konsequenz zum vollständigen Zusammenbruch der Gemeinde führen, und zwar nicht nur wegen des nach beiden Seiten hin sich entwickelnden Radikalismus, sondern namentlich auch in materieller Hinsicht. Es darf nicht vergessen werden, daß die weitaus größte Zahl der Gemeindemitglieder, wie dies deutlich die Wahlstatistik ergiebt, den religiösen Richtungen innerhalb der Gemeinde vollständig interesselos gegenübersteht, das; die Mehrzahl der Gemeindemitglieder an die große Gemeinde, d. i. die Gesammtgemeinde. ihre Steuern zahlt. Es steht zu befürchten, daß diese Mehrheit, abgesehen von dem Umstande, daß durch die erhöhten Kosten der Parochialeintheilung auch die Stenern sich erhöhen würden, den Anlaß zum Austritt aus der Gemeinde mit Freuden begrüßen werde, sofern sie erklären kann, daß sie sich weder der einen noch der anderen Parochie anzuschließen vermögen. Generalversammlung des Rheinischen Rabdinerverdandes. Köln a. Rh., 16. April. f er bisherige Vorsitzende, Rabbiner Dr. Cohn-Bonn, eröffnet die Sitzung mit einigen Begrüßungsworten an die erschienenen Mitglieder Rabbiner Dr. Dr. Auerbach-Elberfeld, David- Düsseldorf, Frank-Köln, Koch-Barmen, Rosenthal-Köln, Samuel- Essen, Singer-Koblenz und berichtete über die seit der letzten Generalversammlung verflossenen zwei Jahre. Schwere persönliche Heimsuchungen hätten es ihm unmöglich gemacht, die Einberufung der statutenmäßigen Zusammenkunft im Jahre 1898 zu bewirken, doch habe er in stetem schriftlichen Verkehr mit den Ausschußmitgliedern Horowitz und Samuel gestanden, vornehmlich in Sachen eines Rundschreibens des D.-J. G.-B., 'welches irrthümliche Behauptungen über unseren Verband enthalten habe. Namens der Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Stellung des Rabbiners in Staat und Gemeinde erklärt Dr. Frank, daß dieselbe ihre Aufgabe im Hinblick auf die zu gleichem Behufs eingesetzte Kommission des allgemeinen Rabbinerverbandes in Deutschland als erledigt betrachtet habe, zumal diese die Arbeit gründlich in Angriff genommen habe. Er beantrage, der Rheinische Rabbinerverband möchte sich ausdrücklich mit den von dieser Stelle aus gemachten Vorschlägen einverstanden und den Bestrebungen desselben sich anschließen zu wollen erklären. Dies geschieht, worauf dem Vorstand und der Kommission Entlastung ertheilt wird. Der Anciennetät zufolge geht der Vorsitz nunmehr auf Dr. Auerbach-Elberfeld über, zum Verwaltungsausschuß für 1899/1900 gehören ferner die Dr. Dr. Cohn und Samuel. Dr. Auerbach giebt Kenntniß von Entschuldigungsschreiben der ausgebliebenen Mitglieder Dr. Horowitz-Krefeld, Jaulus-Aachen und Tawrogi-Kreuznach und stellt sodann den Antrag Dr. Horowitz, vertreten durch Dr. Samuel, zur Debatte, wonach der Rheinische Rabbinerverband (auf Grund des § 5 der Statuten des Nabbinerverbandes in Deutschland) seinen Anschluß an letzteren als Zweigverein bewirken möchte. Der Anschluß wird einstimmig beschlossen und gleichzeitig auf Vorschlag von Dr. David Herr Dr. Auerbach in den Centralausschuß entsandt. Da andere formulirte Anträge nicht vorliegen, nimmt der Vorsitzende Anregungen aus der Mitte der Versammlung entgegen. Dr. Samuel begründet unter allseitiger Zustimmung die Nothwendigkeit eines oder mehrerer Gemeindeverbände in der Rheinprovinz. Eine Debatte entspinnt sich über die Frage, ob die Schaffung eines großen Provinzial-Gemeindeverbandes mit der Centrale Köln (wofür Frank, Singer und Auerbach eintreten) oder die Gründung von Regierungsbezirksverbänden (von Dr. David und Dr. Koch befürwortet) zweckmäßiger erscheine. Es wird folgende Resolution angenommen: Der Rheinische Rabbinerverband betrachtet es als ein unabweisbares Bedürfniß, daß in der Rheinprovinz, wie in anderen Provinzen (als Schlesien, Posen, Ost- und- Westpreußen rc.), ein Provinzial-Gemeindeverband (bezw. mehrere Regierungsbezirksverbände) gegründet werde, der im Anschluß an den D.-J. G.-B. die allgemeinen religiösen Angelegenheiten der Gemeinden des Rheinlands fördert und unterstützt. Die Rabbiner übernehmen die Verpflichtung, die Angelegenheit bei ihren resp. Vorständen, wie bereits in Köln, Düsseldorf u. s. w. geschehen, aufs Neue in Anregung zu bringen. Sodann übermittelt Dr. Samuel eine Einladung des Vereins israelitischer Elementarlehrer in Rheinland und MM

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