Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1899)
- Date
- 1899-05-05
- Page
- Seite 210 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- 21V - MPVWW^WHWWW ÜHÜI und einen Schaden Hervorrufen, der vollständig unabsehbar sei. Derartige kleinliche Angriffe dürften den Borsttzenden nicht zu einem solchen Entschluß bringen, und er bitte deshalb, den Verzicht auf das Amt zurückzunehmen. Justizrath Meyer erklärt darauf, durch die private Erklärung des Geheimrath Blumenthal befriedigt zu sein, und nimmt seinen Sitz wieder ein. Der Letztere betont sodann, daß es ihm nicht im Entferntesten eingefallen sei, seinen Ausführungen eine persönliche Spitze zu geben. Er habe nur betont, daß die Verhältnisse dazu geführt hätten, eine Stockung eintreten zu lassen. Er bitte dringend um Verzeihung, es thäte ihm leid, daß er dies gesagt habe. Nun fragt in einer persönlichen Bemerkung Herr Professor Lew in den Vorsitzenden an, was und wen er in seiner Rede mit kleinlichen Vorwürfen gemeint habe. Er halte den Ausdruck für unangebracht, weder er noch seine Freunde sprächen kleinlich. Sie hätten aber das Wohl der jüdischen Gemeinde im Auge und deshalb nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Pflicht, Mißstände, die ihnen als solche erschienen, zur Sprache zu bringen. Herr Louis Sachs bestreitet die Veranlassung zu einer persönlichen Bemerkung, da von ihm keine Namen genannt worden seien. Professor Lewin replizirt nochmalsund beruhigt sich erst, nachdem Herr Sachs erwiedert, daß er keine Person gemeint, sondern nur von der Allgemeinheit gesprochen hätte. Dann geht er zur Begründung seiner zweiten Interpellation über. Man müsse darauf sehen, daß die von der Gemeinde abhängigen Institute möglichst in der vollsten Form das leisten, was sie leisten sollen. Er könnte wieder eine Fülle von Dingen anführen, die die Versammlung wahrlich in Erstaunen setzen würde. Er woüe nur einen Fall aus dem Jüdischen Krankenhause erwähnen, da es ein akuter Gegenstand sei. Im Rechnungsabschluß desselben sei ein Betrag von 10000 Mark für Medikamente aufgeführt, und die von ihm ausgeführte Nachprüfung durch vier große Rechnungsfolianten hindurch hätte zu ganz exorbitanten Resultaten geführt. Die Sache selbst sollte damals in einer Kommisstonssitzung besprochen werden, die Sitzung sei jedoch nicht einberufen worden. Nun frage er sine ira et studio, ob es richtig sei, daß man von der Mitte der Versammlung aus nicht im Stande sei, an einer solchen Stelle einzusetzen und auf Abstellung zu dringen. Auch über die Beamten müsse eine bessere Kontrole geführt werden. Der Redner spricht sich nun in sehr scharfer Weise über die Prediger und Kantoren aus. Schließlich meint er, es müssen Beamte ernannt werden, die hier eine Kontrole aüsüben, und die gewisse Zweige der Verwaltung ganz und gar unter sich hätten, um mit eiserner Konsequenz die Dinge durchzusehen. . Die von der Gemeinde abhängigen Institute müßten funktioniren wie das Uhrwerk einer Uhr, da dürfe keine Unregelmäßigkeit Vorkommen. Komme sie jedoch vor, so müsse sie sofort abgeändert werden. Justizrath Meyer hält in seiner Erwiederung das Beispiel des Jüdischen Krankenhauses für sehr unglücklich gewählt, da dasselbe außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde liege. Er könne nur bitten, ganz bestimmte Beschwerden vorzubringen, der Vorstand sei gern bereit, wo er nur könne, sofort Rcmedur eintreten zu lassen. Damit schließt die Debatte über die Interpellation. — Die Vorlage, betreffend Ankauf des Hauses Kaiserstraße 30, wird auf Anregung des Vorsitzenden in die geheime Sitzung verlegt, in der sie auch zum Beschluß erhoben wurde. Das Haus soll zur Abrundung des Synagogengrundstücks dienen und vorläufig nicht für Zwecke der Gemeinde in Betracht kommen. Die Interpellation bezüglich der ungesetzmäßigen Wahl erledigte sich sehr schnell, da Professor Lew in sich bereits entfernt hatte! In die beantragte Vertagung wurde nicht gewilligt, der Vorstand beantwortete die Anfrage dahin, dc»ß er die Vorlage zur behördlichen Bestätigung ordnungsmäßig weitergegeben hätte. Wie wir hören, sollte sich der Protest nur gegen die Wahl des Herrn Solmitz richten, gegen deren gesetzmäßige Vornahme absolut keine Bedenken erhoben werden können. * Unsere geschätzten Leser erinnern sich wohl noch des im Mai vorigen Jahres in der Repräsentanten-Versammlung von konservativer Seite eingebrachten sogenannten Parochialantrags, der eine Abänderung des Statuts für die jüdische Gemeinde zu Berlin dahin verlangte, daß die Gemeinde in fünf Synagogenbezirke eingetheilt werden sollte. Jeder Synagogenbezirk sollte einen aus 15 Personen bestehenden Vorstand wählen, dem die Leitung der zu dem Bezirk gehörigen Synagogen und Schulen, die Bestimmung über den Kultus, die Wahl des Bezirksrabbiners, Kantoren und sonstigen Kultusbeamten, über den Religionsunterricht in den zum Bezirk gehörigen Schulen und das Armenwesen obliegt. Die Gemeindemitglieder gehörten gemäß dem Anträge je nach ihrem Wohnort einem der fünf Synagogenbezirke an. Eine Einschränkung wurde nur darin gegeben, daß es den Gemeindemitgliedern, falls sie mit dem betreffenden Kultus oder mit sonstigen Einrichtungen ihres Bezirks nicht einverstanden sind, erlaubt wurde, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Geschäftsordnung der Synagogenbezirke sich einem anderen Synagogenbezirk anzuschließen. Dieser Antrag, deffen wesentlichen Inhalt wir hier kurz wiedergegeben haben, wurde zur Zeit dem Ausschuß III überwiesen, um niemals wieder an das Tageslicht zu kommen. Durch den neuen, abermals von konservativer Seite in der gestrigen Sitzung eingebrachten Antrag ist diese Frage wieder aktuell geworden. Als der erste Antrag im vorigen Jahre eingebracht wurde, ist bereits in dieser Zeitung darauf hingewiesen worden, daß er für den ersten Augenblick sicherlich etwas Bestechendes in sich habe, zugleich aber wurden begründete Zweifel ausgesprochen, ob wir der Herbeiführung einer alle Jntereffen befriedigenden Verwaltung durch die Annahme und Ausführung jenes Antrages näher kommen würde». Genau dasselbe läßt sich von dem jetzt eingebrachten Antrag sagen, und die Liberalen sollten sich durch die anscheinend milde Form, in welcher diese Vorschläge gemacht werden, nicht über deren Tragweite täuschen. Es handelt sich auch hier um nichts Anderes als um die Anfänge des Parochialsystems. Die Frage, ob die Kantoren über die einzelnen Synagogen derart vertheilt werden sollen, daß jeder Kantor nur in einer Synagoge funktionirt, ist nur eine lokale und eine Zweckmäßigkeitsfrage. Die Durchführung würde, wenn auch nicht gleich, so doch sicher später dazu führen, daß der bisherige mehr oder minder einheitliche Ritus in den verschiedenen Synagogen durch allmälige Abweichungen bedeutende Unterschiede aufweisen würde. Wesentlich anders stellt sich die Frage bezüglich der Fixirung der Liturgen, d. h. der Rabbiner, da wir keine besonderen Liturgen haben. Hier handelt es sich um eine prinzipielle Entscheidung, da man eine Vertheilung an die einzelnen Synagogen nur auf Grund der Anschauungen der Rabbiner und der Anschauungen des Publikums, das man in den verschiedenen Synagogen voraussetzt, vornehmen kann. So lange die Gemeinde besteht, ist der Grundsatz der Gemeindeeinheit als ein unantastbarer hochgehalten worden. Trotz der verschiedenen Riten in den Synagogen haben in allen Zeiten unsere Rabbiner es verlangt, in allen Synagogen der Gemeinde zu sprechen. Man stellt es heute als ein Opfer, einen Gewissenszwang hin, wenn dem orthodoxen Rabbiner zugemuthet wird, in einer der Synagogen mit neuerem Ritus zu sprechen. Hierbei ist zu betonen, daß die Orgel doch nur für Unwissende den Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Ritus bildet; die Wissenden sind überzeugt, daß der Unterschied im Wesentlichen im Gebetbuch liegt. Das Gebetbuch der Synagoge mit neuem Ritus unterscheidet sich nun, wie ja bekannt ist, mehr durch Auslassungen als durch Zusätze. Was hinzugefügt ist, sind deutsche Gebete, die aber ihrem Inhalt nach den alten Gebeten völlig entsprechen und in keinem Fall im Widerspruch stehen mit denen des alten Siddur. Wir beten nicht: „Führe uns nicht nach Jerusalem zurück", wir sagen nicht: „Führe die Opfer nicht wieder ein". Einen weit größeren Gewissenszwang scheint es uns für den fortgeschrittenen Rabbiner zu bedeuten, in der Alten Synagoge diese Gebete zu sprechen, und