Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1899)
- Date
- 1899-05-05
- Page
- Seite 209 (sequence 5)
- Language
- German
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- 209 Vorberathung zu überweisen. Trotzdem entspinnt sich über den Punkt eine lebhafte Debatte. Justizrath Meyer kann sich keinen ungünstigeren Zeitpunkt denken für diese Anträge, da die Gemeinde gar nicht genügend Kantoren habe. Es sei im Augenblick gar nicht möglich, nur den Turnus der Kantoren festzustellen. Der Vorstand kenne keine Kommission, die hierüber befinden soll, niemals sei beschlossen worden, den Rabbinerwahlausschuß hiermit zu betrauen. Außerdem zweifle er daran, ob der Vorstand sich seine .Kompetenz bezüglich der Geschäftsthätigkeit der Kantoren durch einen Ausschuß beschneiden lassen werde. Die Frage hänge eng mit der Rabbinerfrage zusammen. Er bitte, die ganze Angelegenheit zu vertagen, bis die Zahl der Kantoren, deren man sechs bis sieben brauche, vervollständigt sei. Justizrath Apolant hält die Frage nicht für unzweckmäßig, da die Thätigkeit doch geregelt werden solle mit Rücksicht auf die neu anzustellenden Kantoren. Es handle sich darum, ob man die Kantoren mit der Verpflichtung für sämmtliche Synagogen anstellen soll oder von vornherein mehr auf das Parochialsystem eingehen soll. Auch die Ansprüche der Rabbiner in Bezug auf Zuweisung an eine einzelne Synagoge mehren sich, wie die neuesten Erfahrungen i lehren. Es wäre deshalb zweckmäßig, prinzipiell dazu Stellung zu nehmen. Justizrath Meyer bittet noch einmal, den Vorstand nicht blos des Prinzips wegen zu binden. Die Verpflichtung der Kantoren soll in Zukunft soweit als irgend möglich gefaßt werden. Nachdem Maurermeister Fränkel sich dem Antrag Löwenthal angeschlossen und Herr Löwenthal feinen Antrag motivirt, unterbricht Geheimrath Blumenthal die Debatte, indem er seinen Bertagungsantrag in Erinnerung bringt. Diesem Wunsche wird durch Ueberweisung beider Anträge an den Ausschuß III entsprochen. — Punkt 5. der Tagesordnung betrifft eine Bettstiftung der verstorbenen Frau Emma Heilmann im Betrage von 9000 Mark und des Herrn Chaim A. Trilling im Betrage von 10000 Mark zu Gunsten des jüdischen Krankenhauses. Die Versammlung hat hiervon nur Kenntniß zu nehmen. Zur Herstellung von Schwellenfundamenten auf dem Friedhofe Weißensee wird eine Ausgabe bis zu 3000 Mark bewilligt, zur Anbringung von Gaswandarmen in der Synagoge Oranienburgerstraße 408,65 Mark. Ueber die Verlegung der Mädchenschule referirt alsdann Herr Leonhard Sachs, indem er eingehend die Verhältnisse schildert, die es nicht mehr ermöglichen, die Schule an der jetzigen Stelle zu belassen. Der Antrag des Vorstandes, die Schule verlegen zu wollen, sei sehr zu acceptiren. Die Statistik bezüglich der Kinder aus den einzelnen Stadttheilen, welche die Schule besuchen, ergebe nicht das dringende Erforderniß, die Schule wieder im Centrum zu errichten, es käme wahrscheinlich das Schönhauserviertel oder der Norden in Frage. Der Ausschuß habe Abstand genommen, eine bestimmte Gegend zu empfehlen, und beschlossen, die Vorlage der Kommission zur Beschaffung von Baustellen für Synagogengrundstücke zu überweisen. Justizrath Meyer berichtet, daß der Vorstand zwar nicht alle Bedenken theile, aber prinzipiell in eine Verlegung willige. Ueber die Sache selbst wolle der Vorstand keinen Beschluß extrahiren. Nachdem noch Herr Manheimer einen Umbau der jetzigen Schule in Erwägung gebracht und die Herren Justizrath Meyer, Leonhard Sachs und Fränkel dem Vorschlag aus Gründen des Platzmangels widersprochen, wird dem Kommissionsantrage gemäß beschlossen. Zu Punkt 9 werden die Herren Fränkel und Leonhard Sachs in die Kommission zur Revision des Tarifs für die Synagoge Lützowstraße abgeordnet. Es folgt alsdann die Besprechung folgender Interpellation des Herrn Professor Lewin: 1. Weshalb hat der Vorstand Beschlüsse, die von der Repräsentantenversammlung gesetzmäßig gefaßt sind, nicht ausgeführt, und zwar a) den Beschluß über die Einberufung einer gewählten Kommission zur Berathung eines einheitlichen Gebetbuches für die Orgelsynagogen, b) der Einberufung der Kommission für die Berathung der Thätigkeitsbegrenzung der Rabbiner und Kantoren. 2. Ist der Vorstand gewillt, auf die fundamentale Forderung für eine geregelte Gemeindeverwaltung einzugehen, nämlich eine bessere Kontrole als die bisherige der von der Gemeinde abhängigen Institute und der Beamtenleistungen in irgend einer noch festzustellenden Form herbeizuführen?"' Der Interpellant begründet nun seine Anfragen in einer überaus heftigen Weise. Er sagt u. a.: „Bei dem Vorstand walte seit langen Jahren das Gesetz der Trägheit vor." Auf Antreiben der Repräsentanten folge eine Bewegung des Vorstandes, der jedoch sehr häufig auch von Faktoren, die gar nicht in der Macht des Vorstandes lägen, von einer Art Nebenregierung, Hindernisse gestellt werden. Seit einer Reihe von Jahren läge eine Menge von Kommissiousbeschlüssen vor, die nicht zur Ausführung gelangt seien. Der Vorstand denke an den Satz: quieta non movere, aber eine Reihe von Dingen mache es nothwendig, eine Klarheit der Stellung des Vorstandes zu den Anregungen zu geben. Er habe die Ueberzeugung, daß jedes Mitglied des Vorstandes über das Maß seiner Kräfte hinaus arbeite, aber dem Vorstände wachse die Arbeit über den Kopf, er werde schließlich mit seiner Arbeitskraft an die Grenze des Möglichen gekommen sein. Es müsse jedoch wenigstens eins erzielt werden, daß das, was die Versammlung beschließe, entweder definitiv abgelehnt oder die Ausführung beschlossen werde; die dilatorische Behandlung der Beschlüsse sei weder der Repräsentanten noch des Vorstandes würdig. Herr Justizrath Meyer ist der Ansicht, daß die Ausführungen des Referenten doch weit über den Kreis desjenigen hinausgehen, was in der Versammlung besprochen werden könne. Wenn die Männer des Vorstandes die Arbeit nicht mehr leisten können, so könne es sich nur darum handeln, besoldete Gemeindebeamte anzustellen. Der Vorstand gehe auch davon aus, daß er impulsiv sein soll. In der vorigen Session sei die Sache geradezu umgekehrt gewesen; in jeder Sitzung sei irgend ein Mitglied der Repräsentanten gekommen und hätte Anträge gestellt. Es sei nicht danach gefragt worden, ob der Vorstand überhaupt in der Lage sei, so viele Sachen zu beherrschen und an so vielen Kommissionen Theil zu nehmen. Er sei gegenüber den Vorlagen des Vorredners auch berechtigt, zu fragen, was die Repräfentantenversannnlung an Leistungen aufzuweisen habe. Dieselbe hätte jedenfalls nicht, trotz aller Anträge, den Vorstand in der Weise unterstützt, wie er es zu fordern berechtigt gewesen sei. Die Frage der Thätigkeit der Kantoren sei in den ganzen drei Jahren von der Rabbinerwahlkommisston auch nicht einmal angeregt worden. Die Einberufung der Kommission für das einheitliche Gebetbuch wäre unthunlich gewesen, da nur sogenannte Konservative darin gesessen hätten, die das Gebetbuch der neuen Synagoge wenig kennen. Dr. Lach mann betont, daß es nicht möglich gewesen sei, die Kommission für das einheitliche Gebetbuch vor dem Herbst einzuberusen. Im Herbst hätten dann die Wahlen stattgefunden, deshalb hätte er es für unthunlich gehalten, sich mit Herren auf eine längere Arbeit einzurichten, die vielleicht schon nach drei Monaten aus der Versammlung ausschieden. Außerdem sei noch eine Reihe von nicht vorauszusehenden Momenten eingetreten, die immer wieder eine Verschiebung der Sitzung veranlaßt hätten. Auf Antrag Blmnenthal wird darauf die Besprechung der Interpellation beschlossen. Geheimrath Blumenthal ist der Ansicht, daß die Masse der Initiativanträge nothwendig gewesen sei, um dem Vorstand eine Direktive zu geben. Die Behauptung, daß in der Kommission nur Konservative gesessen hätten, die das neue Gebetbuch gar nicht in die Hand nähmen, sei in der That eine geradezu der Wahrheit widersprechende. Er besuche stets die Synagoge Lützow- oder Lindenstraße, und Geheimrath Senator gehe auch nicht in die Heidereutergasse. Der Anlrag der Parochialeintheilung sei wiederholt in der Kommisston gewesen, durch das Fehlen des einen oder anderen Referenten sei es niemals zu einer Besprechung gekommen. Im Vorstand sei eine vollständige Versumpfung eingetreten. So könne es nicht weitergehen. Gegen die Anstellung von besoldeten Gemeindebeamten sei er ganz entschieden, da sie die Verwaltung nach eigenen Intentionen leiten würden, und die Repräsentanten völlig paralysirt würden. Justizrath Meyer bestreitet, daß die Frage der Parochialeintheilung im Ausschuß vorgekommen sei. Für eine Versumpfung des Vorstandes sei der Vorsitzende des Vorstandes verantwortlich. Wenn die Herren der Ansicht seien, daß der Vorstand die Arbeit nicht mehr leisten könne, dann fühle er, daß er sich nicht mehr für den Vorstand eigne, und lege hiermit sein Amt nieder. (Justizrath Meyer tritt von seinem Platz ab, um den Saal zu verlassen. Allgemeine Bewegung. Mitglieder des Vorstandes und der Repräsentantenversammlung, darunter an erster Stelle Geheimrath Blumenthal, eilen ihm nach und suchen ihn zu beruhigen.) Herr Louis Sachs bedauert, den Ausdruck „Versumpfung" vollständig überhört zu haben, er hätte sonst den Redner zur Ordnung gerufen. Er sei jedoch überzeugt, daß dieser den Vorsitzenden der Gemeinde nicht habe kränken wollen, der die überwältigende Mehrheit der Repräsentantenversammlung für seine Wirksamkeit und Thätigkeit als Leiter der Gemeinde auf seiner Seite habe. Das Eine oder das Andere dürfe ihn nicht alteriren, und er dürfe nicht ein Amt niederlegen, das die ganze Gemeinde ihm in die Hände gegeben hätte r