Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1899)
- Date
- 1899-05-05
- Page
- Seite 208 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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208 Gemeinde ihre religiösen Angelegenheiten zu ordnen. Aberder Schandfleck, der auf den unglücklichen Söhnen des Vaterlandes lastet, verfolgt sogar bis hierher die Söhne des auserwählten Volkes, und es genügt eine Kleinigkeit, um ihre Ruhe zu stören und ste daran zu erinnern, daß sie nur geduldet sind." * lieber einen mißglückten Versuch, die antisemitische Agitation auch in das ferne Kapland zu tragen, berichten englische und deutsche Blätter in ausführlicher Weise. Dem „Berliner Tageblatt" wird von. seinem Korrespondenten aus Kapstadt Folgendes darüber geschrieben: „Am Charfreitag war in der anglikanischen Kathedrale der übliche Gottesdienst angesagt, zu dem sich indessen nur ein winziges Häuflein einfand. Darob ergrimmte das oberste Kirchenlicht in der Person des right reverend Dean und schleuderte seine vernichtenden Anathemas auf die sündigen Häupter Derer, die, anstatt die Kirche zu füllen, in der freien Natur eitler Lust sröhnten und den Tag der Buße in einen Tag des lauten Jubels verwandelten. Der blinde Eifer des greisen Kirchenfürsten verleitete ihn dazu, im Verlauf der Predigt zu konstatiren, daß die Juden am Passahfeste in ihren Gebeten den Heiland und seine Kreuzigung verhöhnten und die christliche Lehre in unwürdiger Weise persiflirten. Er zog dann nur die logische Schlußfolgerung aus dieser Verhetzung, indem er seine Gemeinde aufforderte, nie zu vergessen, daß die Vorväter der heutigen Israeliten Christus zu Tode gemartert hätten, und daß der moderne Jude, wie damals, sich ausschließlich dem Wucher widme Ein Sturm der Entrüstung aus dem Lager der — Christen überschüttete den auf diese Wirkung wohl nicht gefaßten Priester, während die Juden mit stiller Resignation die weiteren Maßnahmen des Letzteren abwarteten. Sie kamen denn auch bald in Form eines nicht mißzuverstehenden pater peeeavi an den Rabbiner der Gemeinde Rev. Dr. Bender, der die Epistel von der Kanzel herab seiner Gemeinde vorlas. In freier, männlicher, wir möchten sagen spezifisch englischer Art erklärte der Herr Dean, daß, indem er die Veröffentlichung seiner Predigt durch die „Cape Times" verurtheilt, er sich gezwungen fühle, für die von ihm angeführten ebenso unrichtigen wie unberechtigten Auslassungen die Verzeihung der jüdischen Gemeinde zu erbitten, deren Wohlthätigkeitsfinn ihn stets wohlthuend berührt habe. Mit diesem Brief allein sollte aber die Sache noch nicht abgethan sein. Am Ostersonntag proklamirte der Herr Dean von der Kanzel vor seiner gesammten Gemeinde, daß er vierzig Jahre hindurch, trügerischen Einflüsterungen gehorchend, in dem Wahne befangen gewesen sei, daß seine antisemitischen Auslassungen durch Autoritäten gedeckt wären, die nun ihrerseits dafür die volle Verantwortung tragen müßten. Sein ehrliches Eingeständniß dieses vierzigjährigen Wahns vervollständigte er mit der treuen Versicherung, eine unbedachte Aeußerung gethan und damit seine jüdischen Mitbürger verletzt zu haben. Als das Haupt der englischen Kirche in Südafrika neben dem Erzbischof erklärte er, seinen Jrrthum eingesehen zu haben, und ohne Zögern sei er bereit, vor allen seinen Freunden eine entsprechende amende honorable zu leisten. Aus btt Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 2. Mai. ie gestrige Repräsentanten-Versammlung gestaltete sich zu einer so erregten Sitzung, wie sie die Annalen der hiesigen jüdischen Gemeinde wohl noch selten aufzuweisen gehabt haben. Vor Eintritt in die sehr reichhaltige Tagesordnung protestirte Herr Professor Lew in, der nach längerer Erkrankung, wieder völlig genesen, der Sitzung beiwohnt, gegen die „ungesetzmäßige" Wahl der beiden vor Kurzem bestätigten Vorsteherstellvertreter, deren Einführung in der heutigen Sitzung erfolgt. In einer privaten Mittheilung hat der Vorsitzende, Herr Louis Sachs, diese Interpellation der Form und dem Inhalt nach als nicht geeignet für die öffentliche Sitzung bezeichnet und deren Besprechung in die geheime Sitzung verlegt. Der Antragsteller protestirte dagegen, indem er erklärte, daß er in der geheimen Sitzung den Antrag auf Besprechung der Interpellation in der öffentlichen Sitzung stellen werde. Was die sonstigen Bemerkungen des Vorsitzenden betreffe, so müsse er selbst bei der Machtfülle und der Energie, die dem Vorsitzenden gegeben fei, demselben das Recht bestreiten, über die Form einer Interpellation sich ihm gegenüber ein Urtheil zu bilden. Der Vorsitzende weist den gegen feine Person gerichteten Angriff zurück, indem er an der Hand des § 37 des Gemeindestatuts nachweist, daß die Entscheidung über die Behandlung eines Punktes in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung in seiner Machtvollkommenheit liege. Geschäftlich theilt der Borfitzende den Eingang des 17. Jahresberichts der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums mit und bittet, die Dringlichkeit für eine in letzter Stunde gekommene Vorlage zu beschließen bezüglich des Ankaufs eines Grundstückes in der Kaiserstraße 30. Die Versammlung entspricht durch Abstimmung diesem Wunsche. Alsdann erfolgte die feierliche Einführung der neugewählten Vorsteherstellvertreter, der Herren Hermann Landsberger und Selmar Solmitz. In seiner Ansprache bezeichnete es Herr Louis Sachs als überflüssig, Herrn Landsberger, der in einer Reihe von Jahren sich eine tiefe Kenntniß in allen Zweigen der Verwaltung erworben hätte, auf die Pflichten des neuen Amtes aufmerksam zu machen. Herr Solmitz habe sich durch langjährige Mitarbeit an der Krankenhausverwaltung, auf dem Gebiete der kommunalen Thätigkeit als Bürgerdeputirter sehr bewährt, habe eine so grobe Geschäftskenntniß und so reiche Erfahrungen auf finanziellem Gebiet, daß er gerade auf diesem Gebiet Hervorragendes leisten werde. Der Vorsitzende hofft, daß beide Herren dazu beitragen werden, das friedliche Einvernehmen und das freundliche Zusammenwirken der beiden Behörden weiter zu fördern, wie es bisher geschehen sei. Die Diskussion über Punkt 3 der Tagesordnung, betreffend die Geschäftsordnung der Repräsentanten-Versammlung, nahm den größten Theil der mehr als dreistündigen Sitzung für sich in Anspruch. Auf Anregung des Vorsitzenden beschließt die Versammlung, von einer Generaldebatte abzusehen, aber für die Spezialdiskusston zwei Lesungen des Entwurfs vorzunehmen. Justizrath Meyer erhebt Einspruch gegen gewisse Bestimmungen des Entwurfs, die zu unangenehmen Konsequenzen führen können, und legt ausdrücklich Verwahrung dagegen ein, daß die Geschäftsordnung für den Vorstand verbindlich sei. In eine von Professor Lewin gewünschte Vertagung willigt die Versammlung nicht. Landgerichtsrath Löwe referirt dann ausführlich über die einzelnen Paragraphen und giebt die in der Kommission beschlossenen Zusätze und Aenderungen an. Wesentliches ist hierüber nicht zu berichten, und wir behalten uns vor, nach der zweiten Lesung auf die einschlägigen Bestimmungen genauer zurückzukommen. Gegen die Fassung des § 5, welcher dem Vorsitzenden das Recht einräumt, einem Redner, der während einer Debatte trotz Verweisung des Vorsitzenden zweimal vom Thema abgewichen ist, das Wort zu entziehen, erhebt Professor Lew in Protest. Er erklärt für seine Person, daß er sich dieser Bestimmung niemals fügen würde, und daß er eine Klage durch alle Instanzen führen würde, um zu seinem Recht zu gelangen, da er glaube, daß sein Intellekt ebenso groß sei wie der irgend eines Vorsitzenden der Repräsentanten-Versammlung. In dieser Bestimmung liege eine Vergewaltigung der Minorität. Dr. Minden theilt die Bedenken durchaus nicht, da der Jnstanzenzug vollständig in diesem Paragraphen gewahrt sei. Eine Vergewaltigung der Minorität sei zwar nicht ausgeschlossen, aber dieses Bedenken werde aus einer Geschäftsordnung, wie immer diese gestaltet werde, niemals mit absoluter Sicherheit zu beseitigen sein. Ein Abänderungsantrag von Prof. Lew in wird abgelehnt und der Paragraph in der ursprünglichen Fassung angenommen. Außerdem werden die Paragraphen 1—4, 6 und 7, theilweise mit kleinen redaktionellen Aenderungen, zum Beschluß erhoben. Auf Vorschlag von Geheimrath Blumenthal wird alsdann die Weiterberathung auf die nächste Sitzung vertagt. Es gelangen nunmehr die beiden folgenden Anträge zur Besprechung: Antrag Blumenthal: „Die Repräsentantenversammlung wolle beschließen, den Gemeindevorstand aufzufordern, baldmöglichst eine Vorlage zu machen, nach welcher die Vertheilung der Kantoren resp. der Liturgen in den Gemeindesynagogen anderweitig geregelt wird", und ferner Antrag Löwenthal und Genossen: „Die Repräsentantenversammlung wolle beschließen, um den hervorgetretenen zahlreichen Unzuträglichkeiteu zu begegnen, wird der Gemeindevorstand ersucht, möglichst für jede Synagoge je einen bestimmten Kantor mit den Funktionen für den Sabbath- und Festgottesdienst und je einen mit den Funktionen für den Wochengottesdienst zu betrauen und die Neuanstellung von Kantoren unter diesem Gesichtspunkte vorzunehmen". Geheimrath Blumenthal bittet, beide Anträge dem Ausschuß III zur