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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-05-05 · Heft 18 (5.5.1899) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 18 (5.5.1899)
Date
1899-05-05
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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207 werden müssen, dann sind diese Herren nicht zu haben. Müssen sie anstandshalber mal am Kommissionstisch sitzen, so ergiebt sich die sonst üppige Zunge einem bescheidenen Stillleben; in der Kommisston ist aber mit Phrasen nichts zu machen, sondern nur mit Kenntniß und Geschick, und da man an diesem Artikel Mangel hat, so hält man lieber den Mund und richtet sich bei der Abstimmung einfach nach den konservativen Freunden." Das alles ist richtig, aber leider giebt es doch noch Volkskreise, die dem „riesig großen Munde" lauschen. * Das amtliche Kreisblatt für den Unterlahn kr eis in Diez enthält die folgende Aufforderung an die Bürgermeister des Kreises- J.-Nr. I 3652. Diez, den 18. April 1899. An die Herren Bürgermeister. Sie wollen mir bestimmt binnen 8 Tagen ein Verzeichniß über die von den israelitischen Einwohnern Ihrer Gemeinde für das Rechnungsjahr 1899 zu zahlenden direkten Staatsstemrn nach dem folgenden Muster einreichen. Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Der königliche Landrath. Johannes. * -i- * Nachweisung der in der Gemeinde N. wohnhaften Israeliten und der von ihnen für das Rechnungsjahr 1899 zu zahlenden direkten Staatssteuern. st Jo ‘5’ «2 o? Des Steuerpflichtigen Vor- und Stand Familien- oder namen Gewerbe Einkommen- Gewerbe-! Be-! . Ge- 1! triebs-, ®run^ bäudes H S *9" OQ! I rg i R Steuer. Mk.I Pf. Mk. Pf. Mk. Pf.>! j ■ i!! S! 1: ij i 1 G.-Nr. 2050 II. Diez, den 13. April 1899. Angesichts dieser landräthlichen Aufforderung ist bie Frage wohl selbstverständlich: Quem ad finem? * Mit nicht geringer Besorgniß sahen die Juden in Rumänien der Lösung der Ministerkrisis in diesem Lande entgegen. Freilich, schlimmer als das. bisherige kann kein Ministerium gegen sie Vorgehen. Es hat die Inden, die dort seit langer Zeit wohnen, Fremde genannt, während seine drei leitenden Mitglieder selber Fremde waren, nämlich Sturdza Russe, Pherekides Grieche und Haret Armenier. Am schlimmsten war der Grieche Pherekides, wie übrigens auch der stärkste Judenfresser in der rumänischen Kammer, Politimos von Dambowitza, Grieche ist. Ob das neue konservative Kabinet Cantacuzino besser als das fortgejagte „liberale" sein wird, steht dahin. In jedem Fall haben die Juden nicht viel Gutes zu erwarten. Hat doch der „liberale" Abgeordnete Abraschew vor Kurzem den Antrag eingebracht, die Einwanderung von Juden in Rumänien zu verbieten und den einheimischen das Miethen von Läden in den Städten einfach zu untersagen. In welch perfider Weise man aber nicht nur gegen Kaufleute,, sondern sogar gegen jüdische Soldaten vorgeht, zeigt der Fall des Artillerie - Reserveleutnauts Moritz Leibowitz, der aus den Listen der Reserveoffiziere der rumänischen Armee gestrichen wurde, „weil er das rumänische Bürgerrecht nicht besitzt". Sein Vater ist naturalisirter Rumäne, dem Leutnant aber hat der rumänische Senat die Anerkennung des rumänischen Bürgerrechtes versagt. Moritz Leibowitz war am 28. September 1888 zum Unterleutnant und am 31. Januar 1897 zum Leutnant ernannt worden. Die rumänischen Zeitungen veröffentlichen die beschämende Thatsache, daß ein Soldat in seinem Rechte gekränkt wurde, ohne daran auch nur ein Wort des Bedauerns zu knüpfen. Und gerade unter dem neuen Kriegsminister Lahovary ist Leibowitz zum Offizier befördert worden. Ob dieser nunmehr für den in seinen heiligsten Rechten Gekränkten einzutreten den Muth und die sittliche Kraft haben wird? Wir glauben es kaum. In einem angesehenen französischen Blatte beschäftigt sich der bekannte Senator Frederic Passy in sehr eingehender Weise mit den rumänischen Juden. Er citirt dabei einen Passus aus der Rede, die der frühere Unterrichtsminister Carp in der rumänischen Kammer 1875 gehalten hat, und erklärt, daß darin die eigentliche Lösung der Judenfrage liege. Carp sagte: „Wollet Ihr die Juden siegreich bekämpfen? Seid arbeitsam, sparsam, ökonomisch wie sie, und Ihr braucht sie nicht zu fürchten. In der Konkurrenz der Arbeit liegt die Lösung der Jndenfrage." Aber wer solches den biederen Rumänen sagt, der predigt stocktauben Ohren. * Ueber die Lage der Juden in Sibirien bringt ein russisches Blatt folgende sehr interessante Mittheilungen: „Zuerst ist zu bemerken, daß das Prinzip, dem die Juden im Allgemeinen unterworfen sind, darin besteht, daß das Gesetz sie für irgend ein Vergehen nach Sibirien verschickt, während der Strafkodex für den Deportirten außer Entziehung der bürgerlichen Rechte noch zwei Grade der Strafe zuläßt: Die Deportirung nach sehr entfernten oder weniger entfernten Gegenden. Dieser Unterschied besteht für die Juden überhaupt nicht. Welches Urtheil ste auch immer treffen mag, sie werden immer nach den Gouvernements Irkutsk, wenn nicht noch weiter, deportirt. Das Gesetz schreibt vor, daß die deportirten Landstreicher zunächst 4 Jahre Gefängniß haben, aber es ist gewöhnlich so — wahrscheinlich wegen der beschränkten Anzahl der Gefängnisse —, daß man ihnen diese vorgängige Strafe erläßt und sie sofort nach Sibirien schickt. Diese Begnadigung giebt's für die Juden überhaupt nicht; oft sogar kommt es vor, daß ein armer Jude, den seine Mitbürger von Kindheit an kennen, aber dessen Eltern, durch Vernachlässigung oder aus einem anderen Grunde, ihn nicht in den Civilstandsetat haben eintragen lassen, plötzlich zu seinem großen Erstaunen erfährt, daß er zu den heimathlichen Landstreichern gehört, als Verbrecher ins Gefängniß kommt, das er nur, um nach Sibirien zu gehen, verlassen darf. Selbst die Lage der Juden, die nicht deportirt sind, sondern frei dort wohnen, ist wenig beneidenswerth. Man darf nicht vergessen, daß die Provinz Jakutsk wie übrigens ganz Sibirien gleich denjenigen Orten eingerichtet ist, die außerhalb des Territoriums liegen, und daß infolgedessen, abgesehen von den Deportirten, dort nur diejenigen Juden wohnen dürfen, die ausdrücklich zugelassen sind, an den Rechten der Gemeinden theilznnehmen, oder die, welche spezielle Rechte genießen. Daher kommt es oft vor, daß ein Jude, der seit Jahren dort wohnt, ehrbar sein Handwerk ausübt, plötzlich aufgefordert wird, durch rechtskräftige Beweise sein Aufenthaltsrecht nachzuweisen, in deren Ermangelung er unmittelbar mit feiner Familie in seine Geburtsstadt geschafft wird, die im Territorium 10000 Wersten Entfernung liegt. Noch mehr; die Juden Sibiriens können im Allgemeinen nur in den Gemeinden wohnen, in denen ste eingetragen sind, und sie haben alle Mühen der Welt, einen Paß zu bekommen, um ihre Stadt zu verlassen. Wenn z. B. die Behörden entdecken, daß ein Jude von Irkutsk in Jakutsk wohnt, so wird er betrachtet, als ob er das Gesetz verletzt hätte, und muß nach Irkutsk zurückziehen. So ist es jüngsthin vorgekommen, daß ein Jude, der zur Gemeinde Irkutsk gehörte, aber seit langen Jahren in Jakutsk sich angesiedelt hatte, gezwungen wurde, in seine Gemeinde zurückzukehren. Er faßte den Entschluß, sich taufen zu lassen, um in Jakutsk wohnen zu bleiben und dort seinen Handel fortzusetzen. Wenn ein nichtjüdischer Deportirter sich dem Ackerbau nicht widmen will, so kann er seine Parzelle verkaufen und mit seinem Paß in die Goldminen arbeiten gehen oder anders wohin. Der jüdische Deportirte erhält keinen Paß. Was kann er machen? Die meiste Zeit ist er für die Arbeit des Ackerbaues untauglich, und er besitzt fast niemals die nothwendigen Mittel, einen Kramladen zu eröffnen. In Irkutsk gerade richten sich die jüdischen Deportirten noch unter den am wenigsten schlechten Bedingungen ein. Sie können frei alle Handwerke ausüben und sich dem Handel hingeben. Sie sind zahlreich genug, um in einer

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