Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-04-21 · Heft 16 (21.4.1899) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 16 (21.4.1899)
Date
1899-04-21
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228311-3228328--55432-3291632
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Adresse zu überreichen, die das Wirken des verehrten Mannes in vortrefflicher Weise würdigte: „Ausgezeichnet durch eine seltene Pflichttreue und Arbeitsfreudigkeit, haben Sie stets all Ihre Kräfte in den Dienst Ihres heiligen Berufes gestellt. Im Besitz einer angenehmen und wohlgeschulten Stimme haben Sie in würdiger, Andacht erweckender Weise den Gottesdienst geleitet und durch den seelenvollen Vortrag der Gebete und die offenkundige Inbrunst Ihres Herzens auch in dem Gemüth der Synagogenbesucher zu jeder Zeit fromme Empfindungen wachgerufen. Auch als Lehrer der Religion haben Sie eine verdienstvolle Thätigkeit ausgeübt . . . Aber weit über den Kreis Ihrer Amtspflichten hinaus haben Sie edel und wohlthätig gewirkt. Haben Sie doch an Freud und Leid jedes einzelnen Gemeindemitgliedes regen Antheil genommen, und an so manchem Krankenbett und Sterbelager Ihre innige Menschenliebe bekundet. So haben Sie es verstanden, sich nicht nur die volle Zufriedenheit Ihrer Vorgesetzten, sondern auch die Liebe und Werthschähung weitester Kreise zu erwerben. Nehmen Sie bei Ihrem Scheiden aus dem Amte, hochverehrtester Herr, die Versicherung entgegen, daß die Erinnerung an Ihr treues und segensreiches Wirken noch lange in den Herzen der Gemeindemitglieder fortleben wird." In ähnlichen Worten gipfelten auch die Ansprachen der Herren Gemeinde- und Chewra-Bertreter C. Hirschfeld, Stadtrath L. Hirschberg, M. Simon und I. P. Benjamin, und die poetischen Deklamationen der Schüler und Schülerinnen, die mit sinnigen Angebinden erschienen waren. Am 8. d. M. nahm darauf der Sohn des Gefeierten, Rabb. Dr. Samuel aus Essen, Gelegenheit, in einer Gastpredigt den Dank der Familie auszusprechen; so sah die Gemeinde an diesem Tage mit besonderer Freude den Vater noch einmal am Betpult und den Sohn auf der Kanzel ihres Amtes walten. Möchten dem verdienstvollen, bescheidenen Manne noch viele Feierjahre voll körperlicher und geistiger Rüstigkeit beschieden sein! Kp. Aus der Provinz Posen, im April. Kaufmann Jacob Meyer in Briefen ist zum Mitglieds der Handelskammer in Thorn gewählt worden. — Aus der von dem verstorbenen Kaufmann Louis Stillmann in Rawitsch errichteten Stiftung kommen am Geburtstage Kaiser Wilhelms 1. 400 Mark zur Vertheilung. Die Vertheilung erfolgt in zwei Raten zu je 130 Mark an einen bedürftigen Mann oder an eine bedürftige Frau resp. Wittwe und 100 Mk. in Raten von 5 bis 20 Mk. Bei gleich bedürftigen Bewerbern hat derjenige den Vorzug, welcher den Krieg gegen Frankreich mitgemacht hat. Auch Wittwen solcher Krieger haben den Vorzug vor anderen. Bedingung ist, daß die zu unterstützende Person mindestens 2 Jahre in Rawitsch wohnhaft ist. Gleiche Zinsenvertheilungen erfolgen an den Geburtstagen der Kaiserin Augusta und des Kaisers Friedrich. — Kürzlich veranstaltete der israelitische Frauenverein in Ostrowo eine Wohlthätigkeitsvorstellung, die einen reichen Ertrag abwarf. — Der Kommerzienrath Hepner in Krotoschin hat seiner Vaterstadt 4000 Mk. mit der Bedingung, die Zinsen aus diesem Legate zur Hälfte an jüdische Kultusbeamte und zur Hälfte an Arme aller Konfessionen zu vertheilen, vermacht. Die Zinsen kommen in diesem Monat zum ersten Male zur Vertheilung. — Die Stadtvertretung in Wreschen hat beschlossen, das Jaffe'sche Legat in Höhe von 2000 Mk. anzunehmen. — In Moschin fand am 7. d. M. in der Stadtverordneten-Versammlung die Einführung des zum vierten Male als erster Magistrats-Beigeordneter wiedergewählten Stadtältesten Adolf Silber st ein statt. L. Hannover, 18. April. Eine Notiz aus Kassel, die sich in diesem Blatte und dann auch in anderen jüdischen Zeitungen vorfand, hat vielfach zu Mißverständnissen Anlaß gegeben. Die Notiz hatte ungefähr folgenden Wortlaut: Ueber den Militärdienst der jüdischen Lehrer hat das Bezirkskommando I in Kassel auf die Anfrage eines Zöglings des jüdischen Lehrerseminars in Kassel folgende Auskunft erlheilt, durch welche die in dieser Angelegenheit bestehende Ungewißheit beseitigt werden dürste: „Dem Einsender zur Mittheilung, daß das jüdische Lehrerseminar mit den übrigen Seminarien die gleiche Berechtigung besitzt. Es käme also für Sie die Dienstzeit der Volksschullehrer (zehn Wochen und von 1900 ab ein Jahr) in Betracht. Jedoch ist es den Seminarabiturienten (nicht den im Amte befindlichen Volksschullehrern) freigestellt, schon jetzt ein Jahr mit der Waffe zu dienen." Durch diesen Bescheid des Bezirkskommandos in Kassel ist die „bestehende Ungewißheit" nicht im mindesten geklärt. Es ist vielmehr gar keine Ungewißheit vorhanden; denn die drei von der Behörde als Seminarien anerkannten jüdischen Anstalten Berlin, Kassel und Hannover haben sämmtlich die Berechtigung nicht erhalten. Es ist von 1900 ab den jüdischen Elementarlehrern, von welchem Seminar sie auch seien, unbenommen und sogar als Zwang auferlegt, statt 10 Wochen ein Jahr zu dienen (die Lehrer, die Neligionslehrerstellen bekleiden, müssen zwei Jahre dienen). Deswegen sind sie aber noch nicht wie die christlichen Lehrer Einjährige. In dem Bescheide des Bezirkskommandos ist auch nur von einem Jahre und nicht vom Dienste als Einjähriger die Rede. Den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen wird jeder einigermaßen Eingeweihte leicht herausfinden. Die Frage, welche Schritte noch zu thun sind, um den jüdischen Lehrerstand in Preußen vor diesem ihm drohenden Schlage zu schützen, wird jedenfalls bald die jüdischen Lehrervereine in Preußen beschäftigen. & # Köln, 16. April. Mit der neilerbauten herrlichen Synagoge wurde gleichzeitig in unmittelbare Nähe ein dreistöckiges einfaches, aber allen Anforderungen der Neuzeit entsprechendes Gebäude errichtet, das als Religionsschule benutzt wird Heute nun wurde dieselbe in Anwesenheit des Vorstandes, der Schulkommission, des königlichen Schulraths, des Lehrerkollegiums und der Schuljugend feierlich eingeweiht« Nach einem einleitenden Gesänge eines Schülerchors eröffnete der Vorsitzende, Herr Wildberg, die Feier mit einem Dank an die Gemeindevertretung und die Stadtbehörde, die bereitwilligst die Räume der Volksschule in der Schildergasse bisher zur Verfügung gestellt, und die Wohlthäter der Anstalt, von denen mehrere nicht mehr unter den Lebenden weilten. Dann ergriff der Direktor der Religionsschule, Herr Rabbiner Dr. Rosenthal, das Wort, sprach in längerer -Rede über die Bedeutung und die Ziele des jüdischen Religionsunterrichts überhaupt und des Studiums der hebräischen Sprache insbesondere, betonte die Nothwendigkeit desselben für unsere Jugend. Der königliche Schulrath beglückwünschte Gemeinde, Lehrer und Schuljugend zu der neuen Stätte, die der religiösen Erziehung und dem Unterricht in dem, was dem Menschen am heiligsten sein müsse, gewidmet wäre. In ähnlichem Sinn und mit Worten des Dankes für den Leiter der Anstalt sprach sich der Präses des Vorstandes aus. Der Lehrer Goldschmidt hielt hierauf einen längeren Vortrag über das jüdische Schulwesen seit den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Nach Beendigung der Feier beabsichtigten die Anwesenden die einzelnen Schulräume. Der siebente Jahresbericht giebt die Anzahl der die Religionsschule besuchenden Knaben und Mädchen auf 109 an, die außer dem Direktor Rabbiner Dr. Rosenthal noch von vier Lehrern und einer Lehrerin unterrichtet werden. Die Schulbibliothek umfaßt 111 Bücher. Der Wiederbeginn des neuen Schuljahres ist am 19. April. — Gleichzeitig noch die Mitthellung, daß last not least der hier kürzlich stattgehabten Festlichkeiten die Semichot Dalim-chewra am 10. Mai ihr 50jähriges Stiftungsfest feiern wird, und der Reinertrag zu wohlthätigen Zwecken bestimmt ist. — t. München, 13. April. Die „Augsburger Abendzeitung" enthält folgende von Nürnberg datirte Mittheilung: Das Kultusministerium hat eine prinzipiell wichtige Entscheidung bezüglich des Praktizirens israelitischer Lehrer an einer konfessionellen protestantischen Volksschule erlassen. Die Kreisregierung hatte einem israelitischen Schuldienstexspektanten die Genehmigung ertheilt, an der protestantischen Volksschule einer baierischen Gemeinde zu praktiziren. Hiergegen hatte das Pfarramt Beschwerde beim Kultusministerium erhoben. Das Ministerium hat die Beschwerde abgewiesen und hierbei bemerkt, daß zur Beschwerdeführung nicht das Pfarramt, sondern die Lokalschulinspektion legitimirt sei. Abgesehen hiervon sei auch in materieller Beziehung die Beschwerde unbegründet. Die allerhöchste Verordnung vom 6. August 1883 behandle nur die Anstellung von Lehrern, die Schulpraktikanten seien aber nicht als Lehrer aufgestellt, sondern seien selbst Lernende. Dem konfessionellen Charakter der betreffenden Schule sei dadurch Rechnung getragen, daß der israelitische Schuldienstexspektant durch die ihn zum Praktiziren zulassende Regierungsentschließung von jeder Thätigkeit bei Ertheilung des Unterrichts in den Religionssächern ausgeschlossen wurde. Da zudem der betreffende Schuldienstexspektant der Religionslehrer der israelitischen Kinder sei, welche die protestantische Schule in der fraglichen Gemeinde besuchen, so sei es als ganz entsprechend zu betrachten, daß er an dieser Schule praktizire.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.